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Gast_Gast_Paul_* |
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#1
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Beim Anfahren an der Ampel hat der Fahrer den Motor abgewürgt. Kurz danach fuhr das nachfolgende Fahrzeug auf. Der Schaden an meinem Wagen ist ca. 700 Euro. Nun will der Auffahrende nichts zahlen, da er auch Schaden hätte und der Unfall nur durch das Fehlverhalten (abwürgen) passiert sei. Man sollte sich die Sache teilen und jeder trägt seinen Teil. Ist das so in Ordnung ? Das finde das nicht. Wie ist dazu Ihre Auffassung ? |
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Gast_Gast_Dominik_* |
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#2
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Ich denke, der Auffahrende muss alles bezahlen. Es war zwar ein Fahrfehler des Vorausfahrenden, aber der Nachfolgende muss immer ausreichend Sicherheitsabstand halten, um bei einem solchen Fall anhalten zu können. Fährt er trotzdem sofort los, handelt er eindeutig fahrlässig. Der Abstand und die angemessene Geschwindigkeit fehlten.
Man könnte theoretisch dem Vorausfahrenden Behinderung anlasten, aber nicht, wenn er einmal abwürgt und noch vor der Kreuzung steht. Ein Fahranfänger würgt auf einem Benziner sehr oft ab am Anfang und das muss einfach akzeptiert werden. |
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Gast_Uwe K._* |
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#3
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Den Fall hatte ich beim Ausbilden einer Fahrschülerin. Schaden am Fahrschulwagen auf den aufgefahren wurde, wurde zu 100% ersetzt.
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Gast_beppo_* |
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#4
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ja, find ich auch. eindeutige sache. zwar kein abstandsverstoss, da das fahrzeug nciht fuhr (siehe § 4 stvo) aber eine vermeidbare schädigung wahrscheinlich aus unachtsamkeit...
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2901 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 9 ![]() |
Der Hintermann muss jederzeit damit rechnen, dass der Vordermann eine Panne hat und möglicherweise nicht sofort anfährt, wenn die Ampel auf grün springt.
Oder anders gesagt: Er darf erst losfahren, wenn auch sein Vordermann fährt. Wenn er früher losfährt ist er selber Schuld. Ich würde hier eine Vollschuld des Hintermanns sehen. Melde den Vorfall deiner Versicherung, die kümmern sich dann darum. Die möchten ja schließlich auch nicht bezahlen. -------------------- Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter) Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht. |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 3792 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Mörfelden-Walldorf (Rhein-Main) Mitglieds-Nr.: 40 ![]() |
Zitat Melde den Vorfall deiner Versicherung, die kümmern sich dann darum. Die möchten ja schließlich auch nicht bezahlen. Genau das. Die haben, falls der andere dagegen angehen will, auch die besseren Anwaelte. Und dieser Fall duerfte sowieso klar sein. [SCHERZ EIN] Wenn du deine Versicherung schriftlich informierst, dann druck doch diesen Thread aus und lege ihn noch mit bei. ![]() [SCHERZ AUS] -------------------- Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker) |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 108 Beigetreten: 16.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2322 ![]() |
Zitat (Chris @ 16.04.2004, 12:19) Melde den Vorfall deiner Versicherung, die kümmern sich dann darum. Die möchten ja schließlich auch nicht bezahlen. Würd ich nicht so sagen.... Die Zahlen sehr gerne sogar, stufen Dich hoch und verdienen sich ne Menge Geld an Dir und den gestiegenen Beiträgen. ![]() mfg |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 480 Beigetreten: 23.09.2003 Mitglieds-Nr.: 146 ![]() |
Zitat (Ronin @ 16.04.2004, 15:39) Zitat (Chris @ 16.04.2004, 12:19) Melde den Vorfall deiner Versicherung, die kümmern sich dann darum. Die möchten ja schließlich auch nicht bezahlen. Würd ich nicht so sagen.... Die Zahlen sehr gerne sogar, stufen Dich hoch und verdienen sich ne Menge Geld an Dir und den gestiegenen Beiträgen. ![]() mfg Die Erfahrung hab ich auch gemacht. Bei geringen Schäden streiten die sich nicht lange mit der gegnerischen Versicherung rum. Da bezahlen die und freuen sich auf die gestiegene Prämie des VN. Bei hohen Schäden siehts nochmal anders aus. Ich denk mal da kucken die Versicherungen drum, dass sie nicht zahlen müssen.... -------------------- das hnes
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Leider ist der Fall doch nicht so klar, wie er scheint. Die Gerichte gehen im Großstadtverkehr immer mehr davon ab, besonders in Sinne des Verkehrsflusses an Lichtzeichenanlagen einen Sicherheitsabstand zu verlangen. Daher muss nicht immer der Auffahrer Schuld sein.
Im vorliegenden Fall würde ich aber die Hauptschuld bei dem Auffahrer sehen. Aber wie gesagt: Da streiten sich die Anwälte. Daher ist die bereits angesprochene Rücksprache mit Deiner Versicherung (und deren Anwälten) doch dringen zu empfehlen. -------------------- |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 ![]() |
Zitat (Achim @ 16.04.2004, 17:38) Leider ist der Fall doch nicht so klar, wie er scheint. Die Gerichte gehen im Großstadtverkehr immer mehr davon ab, besonders in Sinne des Verkehrsflusses an Lichtzeichenanlagen einen Sicherheitsabstand zu verlangen. (...) Hi! Ich hab da was im Hinterkopf, dass z.B. auf der Stadtautobahn, Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h, der Sicherheitsabstand unterschritten werden darf, wenn alle VT besonders vorsichtig und aufmerksam fahren um die Leichtigkeit des Verkehrs in Städten zu fördern. Stimmt das?? ![]() MfG, U -------------------- |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Grundsätzlich muss im fließenden Verkehr der Sicherheitsabstand eingehalten werden. Das gilt auch auf Stadtautobahnen. Jedoch gehen hier die Gerichte etwas "lockerer" an die Sache heran. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 ![]() |
Aha, Vielen Dank!
Aber der ![]() MfG, U -------------------- |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Nein, er kann es aber anzeigen und das Gericht entscheiden lassen. meiner Meinung zu viel Aufwand (weil vielleicht sogar teuer) für den Verkehrsteilnehmer.
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 223 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: im Südwesten von Hamburg Mitglieds-Nr.: 49 ![]() |
Zitat (Ronin @ 16.04.2004, 15:39) Zitat (Chris @ 16.04.2004, 12:19) Melde den Vorfall deiner Versicherung, die kümmern sich dann darum. Die möchten ja schließlich auch nicht bezahlen. Würd ich nicht so sagen.... Die Zahlen sehr gerne sogar, stufen Dich hoch und verdienen sich ne Menge Geld an Dir und den gestiegenen Beiträgen. ![]() mfg Sorry, aber diese Verallgemeinerung stimmt so nicht!!!! ![]() Dieses Zitat könnte einen recht bekannten Blatt der Boulewardpresse entnommen sein!!! Zur Sache selbst: Aufgrund der neu geregelten Gefährdungshaftung der Kfz-Nutzer wird vorrangig im Großstadtbereich leider von den Rechtsabteilungen der Versicherungsgesellschaften auch eine Teilschuld des Geschädigten vermutet, sofern kein handfester Gegenbeweis erbracht werden kann. Ich vermute in diesem Fall, dass hier eine Regulierung im Verhältnis 25% Eigenschuld des Geschädigten und 75% Teilschuld des Auffahrenden erfolgt. Werner ![]() |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2179 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Leipzig Mitglieds-Nr.: 2300 ![]() |
Auf jeden Fall hätte dein Hintermann nicht blind losfahren dürfen u darauf einfach vertrauen, dass du auch losfährst. Hätte ja auch sein können, du hättest ne Panne.
![]() -------------------- Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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Gast_barney_* |
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#16
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Zitat Würd ich nicht so sagen.... Die Zahlen sehr gerne sogar, stufen Dich hoch und verdienen sich ne Menge Geld an Dir und den gestiegenen Beiträgen. Zitat Bei geringen Schäden streiten die sich nicht lange mit der gegnerischen Versicherung rum. Da bezahlen die und freuen sich auf die gestiegene Prämie des VN. Das ist mal Schwachfug - erstens sagt kein Mensch das der Versicherte die Versicherung nicht wechselt und ein anderer Versicherer dann an den höheren Prämien verdient - Zweitens hat das mit der gegnerischen Versicherung nix zu tun - mit der findet gar keine Korrespondenz statt- zeigt aber, das unsere Poster garkeine Ahnung haben wie´s abläuft ... Dirttens kann man den Schaden immer zurückkaufen wenn es sich rechnet - wenn es sich nicht rechnet dann rechnet es sich auch nicht für die Versicherung - bis die wieder im Plus ist muss der Versicherte dann noch einige Jahre unfallfrei fahren ..... ![]() Zur Sache ... es gibt einige Urteile die teilen den Schaden 25/75 zu Lasten des Auffahrenden - der Abwürger kann nämlich die Unabwendbarkeit des Unfalls nicht beweisen - weil er sich nicht optimal verhalten hat...... Bei unserem FL Uwe ist das deshalb anders, weil ein Fahrschüler nicht fahren kann und ein Auto abwürgen darf - darauf muss sich der Hintermann einstellen - das ein Fahrschulwagen vor einem fährt steht ja gross hinten drauf ..... |
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Gast_Gast_Paul_* |
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#17
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Vielen Dank erstmal für die vielen Meinungen.
Es sieht wohl so aus, das es ohne Rechtsanwalt nicht geht. Mittlerweile hat der Auffahrende seinen Wagen in der Werkstatt gehabt und dort angeblich praktisch keine Schäden festgestellt. Nur eine Dichtungsring an de Lampe für 6 Euro. Ich sollte doch mal vorbeikommen und meinen Wagen quasi vorführen. Jetzt ist unser Wagen auf einmal 3 Meter vorangefahren und dann stehengeblieben. Die Bremslichter hättenaufgeleuchtet. Das Fahren stimmt nartürlich nicht. Ob wir die Bremse nach dem Abwürgen gedrückt haben kann natürlich sein. Wenn es so war, ist es sicher ein Grund mehr, rechtzeit zu stoppen. Ich meine das das Auto ruckelt, und dann die Bremslichter angehen. Naja. |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Tipp: RSV anrufen und ab zum Anwalt, sonst wirst Du übern Tisch gezogen...
-------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Gast_Gast_Susanne_* |
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#19
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Aus aktuellem Anlaß melde ich mich mal zu dem Thema zu Wort.
Ich habe im Januar eine ähnliche Situation erlebt, nur, daß der vor mir an der Ampel stehende Fahrer gleich zweimal hintereinander seinen Motor abgewürgt hat. Beim ersten Mal konnte ich locker mitbremsen, aber beim zweiten Mal reichte der verbliebene Abstand nicht mehr. Ich hatte keine 10 km/h drauf, der Aufprall war kaum zu spüren. Am Wagen des Vordermanns war das Nummernschild unten rechts leicht verbogen, mehr nicht. Jetzt kommt er an und meint, er müßte bei meiner Versicherung einen Schaden reklamieren, den ich als Auffahrende verursacht hätte. ![]() ![]() Da fiel mir ein, daß ich vor einiger Zeit mal etwas in einer Fernsehsendung über "provozierte Auffahrunfälle durch Motor abwürgen" im Zusammenhang mit Versicherungsbetrug gesehen habe. Leider kann ich mich nicht mehr erinneren, welche Sendung es war. Weiß jemand mehr zu dem Thema oder erinnert sich vielleicht an die Sendung? Danke für eure Antworten! ![]() |
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Gast_Guest_* |
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#20
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Sorry, aber sowas kann ich nicht leiden. Wenn ich so nen Crash baue und jemand an ner Ampel hinten rauf bretter dann steh ich dazu. Immerhin hat da ja dann jemand geschlafen.
Es hätt ja auch ein Fussgänger sein können der noch auf die Fahrbahn springt. Zitat Ich habe im Januar eine ähnliche Situation erlebt, nur, daß der vor mir an der Ampel stehende Fahrer gleich zweimal hintereinander seinen Motor abgewürgt hat. Beim ersten Mal konnte ich locker mitbremsen, aber beim zweiten Mal reichte der verbliebene Abstand nicht mehr. Ich hatte keine 10 km/h drauf, der Aufprall war kaum zu spüren. Und wenn der vor mir schon durchs erste Abwürgen demonstriert das er Probleme mit seiner Fahrzeugbeherrschung hat, dann bin ich beim nächsten mal besonders vorsichtig. |
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Gast_Morpheus20_* |
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#21
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öhm... wenn er einmal den motor abwürgt dann bin ich doch beim zweiten anfahren doppelt vorsichtig!
Du bist schuld und darfst dafür löhnen punkt aus ende |
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Zitat (barney @ 18.04.2004, 17:18) Zitat Würd ich nicht so sagen.... Die Zahlen sehr gerne sogar, stufen Dich hoch und verdienen sich ne Menge Geld an Dir und den gestiegenen Beiträgen. Zitat Bei geringen Schäden streiten die sich nicht lange mit der gegnerischen Versicherung rum. Da bezahlen die und freuen sich auf die gestiegene Prämie des VN. Das ist mal Schwachfug - Dirttens kann man den Schaden immer zurückkaufen wenn es sich rechnet - wenn es sich nicht rechnet dann rechnet es sich auch nicht für die Versicherung - bis die wieder im Plus ist muss der Versicherte dann noch einige Jahre unfallfrei fahren ..... ![]() Hallo Barney! In diesem Punkt muß ich dir widersprechen. Dazu ein kleines Fallbeispiel: A fährt auf B auf. Der Schaden an beiden Fahrzeugen beträgt jeweils 500 EUR. Zur Vereinfachung nehmen wir an, sowohl A als auch B sind bei derselben Versicherung versichert. Falls nun A 100% der Schuld zugesprochen wird, hat die Versicherung 500 EUR an B zu zahlen. Nur ein Fahrer wird in der Versicherung höher gestuft. Wird jedoch B mit einer Teilschuld von 20% in die Pflicht genommen, sieht die Rechnung etwas anders aus. In diesem Fall zahlt die Versicherung nämlich 400 EUR an B und 100 an A, was zusammen exakt genausoviel ist wie im ersten Fall, jedoch eine Höherstufung beider Versicherungsverträge (und damit höhere Einnahmen als im ersten Fall) mit sich bringt. Würde B in diesem Fall den Schaden selbst regulieren, um seinen Schadenfreiheitsrabatt zu behalten, so würde zwar wieder nur A höher eingestuft werden, die Versicherung würde jedoch immer noch dadurch sparen, daß nur ein Teil des Schadens von B von der Versicherung übernommen werden müßte. Welche Erkenntnis ziehen wir daraus? Wenn sich die Regulierung eines Schadens aus eigener Tasche für den Versicherten nicht lohnt, kann man daraus nicht schließen, daß ab demselben Punkt die Versicherung draufzahlt. Denn zu der Differenz zwischen den höheren Beiträgen und dem Schaden kommt noch der Teil des eigenen Schadens hinzu, der von der Versicherung nicht übernommen werden muß. D.h., für die Versicherung "lohnt" sich die Übernahme eines Schadens bei einer Teilschuld auch dann noch, wenn sie sich für den Versicherten nicht mehr lohnt. Formeln, die das oben geschriebene vielleicht noch etwas verständlicher machen: für den Versicherten lohnt sich die Übernahme des Schadens aus eigener Tasche, wenn gilt Schaden<=Höherstufung des B für die Versicherung hingegen lohnt sie sich, wenn gilt Schaden<=(Höherstufung des B)+(Teilschuld des B)*(Schaden von B) Nun wirst du vielleicht sagen, daß die zugrundegelegte Annahme, daß beide Versicherten Kunde derselben Versicherung seien, vollkommen unrealistisch sei. Jedoch, wenn wir nun statt "Versicherung" schreiben "Versicherungsbranche", so nähern wir uns dem realistischen Bereich. Oder anders: Wenns alle Versicherungen so machen, können auch alle davon profitieren... Gruß CvR -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7909 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Zitat (CvR @ 16.03.2005, 16:51) Jedoch, wenn wir nun statt "Versicherung" schreiben "Versicherungsbranche", so nähern wir uns dem realistischen Bereich. Oder anders: Wenns alle Versicherungen so machen, können auch alle davon profitieren... Das trifft sicher zu. Aber wenn eine Gesellschaft freiwillig eine Teilschuld einräumt, so erreicht sie damit auch, dass sie 1. den Verrsicherungsnehmer verärgert, der dann zu einem Wettbewerber wechsel 2. dem Wettebewerber bei der Schadenregulierung Kosten erspart - so groß ist aber die Liebe zwischen den Gesellschaften wohl nicht 3. selbst unterm Strich keine Mehreinnahmen hat. |
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Gast_Lutschi_* |
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#24
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Denke das Beispiel (Fahrschulwagen) was Uwe angesprochen hat kann man hier nicht ganz gelten lassen. Bei einer Fahrschule muß man mit sowas rechnen, darum steht ja auch Fahrschule dran. Also vorsichtig fahren und mit kleinen Fehlern rechnen.
Aber ein normaler VT? Denke mal das es hier wieder etwas anders aussieht. Zwar nur etwas, aber vielleicht reicht es ja für ne Teilschuld. Wobei ich mich aufregen würde, wenn mir jmd hintendrauf fährt und ich auch noch was zahlen sollte... ![]() Gruß Lutschi |
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#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Aus der Praxis für die Praxis: Der letzte, der seinen Motor abgewürgt hat, hat vom Auffahrenden 100 % bekommen. Die Versicherung hat anstandslos und blitzschnell gezahlt (das ist, wenn sie die Personalkosten in Rechnung stellt, auch ein geldwerter Vorteil; ich bezweifle, daß solche Formeln immer aufgehen).
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 ![]() |
@Gast_Susanne
An dem Unfall bist Du m.E. zu 100% schuld. Der Unfallgegner ist also berechtigt, bei Deiner Versicherung einen Schaden zu reklamieren. Zitat Am Wagen des Vordermanns war das Nummernschild unten rechts leicht verbogen, mehr nicht. Angesichts dessen solltest Du Deine Versicherung über diesen "Schaden" informieren, damit diese nicht blindlings die Komplettrenovierung des anderen Fahrzeugs finanziert. "Schaden" daher, da m.E. gar keiner entstanden ist. Nummernschild geradebiegen und fertig. -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 799 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 32 ![]() |
Immer wieder erstaunlich, daß eine offensichtliche Unfähigkeit ein Kraftfahrzeug zu führen (mehrmaliges Abwürgen trotz Führerschein) keine Folgen für den Betr. hat.
Im Prinzip kann man dann wirklich wie @Susanne sagt Auffahrunfälle fingieren: Anfahren Handbremse ziehen -> Motor würgt ab und *bumms* Grobi -------------------- Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!
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#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Zitat (Grobi @ 18.03.2005, 08:20) Im Prinzip kann man dann wirklich wie @Susanne sagt Auffahrunfälle fingieren: Anfahren Handbremse ziehen -> Motor würgt ab und *bumms* Wenn der Hintermann mitspielt...Aber wie oft kann man das Spielchen machen? Wird da nicht irgendwann jemand hellhörig!? -------------------- MfG Thomas
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#29
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Zitat Immer wieder erstaunlich, daß eine offensichtliche Unfähigkeit ein Kraftfahrzeug zu führen (mehrmaliges Abwürgen trotz Führerschein) keine Folgen für den Betr. hat. Gut das es noch solche strahlenden Ikonen wie dich im Strassenverkehr gibt. Nie Fehler gemacht... ![]() Sorry, aber gerade für Fahranfänger ist stellenweise der Umstieg auf andere Fahrzeuge kompliziert. Und auch ich (13 Jahre den Schein) habe neulich nen werksneuen BMW 2xhintereinander abgewürgt. ![]() Mit so etwas muss man halt rechnen und wer zu solch rudimentären Sachen wie Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit nicht in der Lage ist, für den sollte es Folgen haben! |
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#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 303 Beigetreten: 05.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8671 ![]() |
Vordermann hat nicht aufgepasst, dass er den Motor nicht abwürgt (aus welchem Grund auch immer - kein technisches Versagen = Panne)
Hintermann hat auch nicht aufgepasst und hat "Bumms" gemacht daraus folgt: beide nicht aufgepasst, also Verteilung der Schuld; über die % Schuldanteil kann man dann streiten. ![]() Aber wenn was passiert will keiner Schuld sein. Schuld ist immer nur der Andere! (ich nehm mich da überhaupt nicht aus, ich mach´s genauso)) ![]() That´s live! Wenn jeder sich immer 100% verhalten könnte, würden Lackierer, Blechpatscher, Teilehersteller, Mietwagenfirmmen... usw. kein Geschäft mehr machen und das wäre volkswirtschaftlich schädlich, ökologisch aber super. hat halt alles 2 Seiten. ![]() |
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#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 799 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 32 ![]() |
@Guest:
Zitat Und auch ich (13 Jahre den Schein) habe neulich nen werksneuen BMW 2xhintereinander abgewürg Dann musst du dich zumindest an solche Sachen noch auf dem Werksgelände gewöhnen. Ich habe als Student Mietwagen überführt und mich VOR dem Losfahren mit dem Auto vertraut gemacht: Wie wirken Kupplung und Bremsen, wo sitzen die wichtigsten Schalter... Das sollte IMHO selbstverständlich sein. Das ein Fahrschüler derartige Fehler macht ist völlig normal und in Ordnung. Gleichwohl stellt sich mir häufig die Frage, warum viele Schüler gleich auf die Straße geschickt werden, anstatt bestimmte Grundlagen auf freier Fläche zu üben (Ist für den Fahrschüler auch nicht toll, mitten im dicken Berufsverkehr das Fahrzeug kennen zu lernen). So wie @Babyauto schon sagte - beide machen einen Fehler, ergo sollten auch beide haften! Grobi -------------------- Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!
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#32
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21994 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Zitat (Grobi @ 18.03.2005, 08:20) Immer wieder erstaunlich, daß eine offensichtliche Unfähigkeit ein Kraftfahrzeug zu führen (mehrmaliges Abwürgen trotz Führerschein) keine Folgen für den Betr. hat... @ Grobi: Das "Abwürgen" eines Autos ist nicht verboten!! Auch mir (mit mehr als einer Million Kilometern) passiert es schon mal, dass ich meinen VITO abwürge, wenn ich z.B. (vollbeladen und mit 2t-Anhänger) versuche, "kupplungsschonend" anzufahren ![]() Wer sein Auto an einer Ampel MEHRMALS abwürgt, hat vermutlich einen falschen Gang drin. Auch das ist mir schon mal passiert. Durch das Abwürgen eines Autos entstehen normalerweise aber keine Unfälle - es sein denn, der Fahrer hat unmittelbar vorher auch noch eine Vorfahrtsverletzung begangen (z.B. beim Wenden etc.). Wer dagegen ein Auto über den Haufen fährt, was - aus welchen Gründen auch immer - an einer grünen Ampel nicht sofort losfährt, muss mit Blindheit geschlagen sein und gehört nicht in den Straßenverkehr! Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
#33
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Zitat Auch mir (mit mehr als einer Million Kilometern) passiert es schon mal, dass ich meinen VITO abwürge, wenn ich z.B. (vollbeladen und mit 2t-Anhänger) versuche, "kupplungsschonend" anzufahren ![]() Keine falsche Scham. Genau das ist mir mit meinem aktuellen PKW in der Anfangszeit auch 2-3mal passiert -> extrem schmalgradiger Schleifpunkt. Und ich nehme für mich nun wirklich in Anspruch, gleichermaßen mit sehr ausgeprägtem "Popometer" sowie "Fußometer" fahren zu können. Zitat Wer dagegen ein Auto über den Haufen fährt, was - aus welchen Gründen auch immer - an einer grünen Ampel nicht sofort losfährt, muss mit Blindheit geschlagen sein und gehört nicht in den Straßenverkehr! In der Tendenz stimme ich grundsätzlich zu - aber so drastisch wollen wir es nun mal auch nicht machen. Gegenseitige Toleranz und Empathie wäre hier - wie auch in zig anderen Fällen- mal ganz angebracht. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#34
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Vielen Dank für eure Antworten!
Ich habe inzwischen ein bißchen im Web gesucht und dabei zum Beispiel dies entdeckt: Zitat Die Grundregel, dass der Auffahrende stets die Schuld am Unfall trägt, gilt nicht in jedem Fall. So entschied das Amtsgericht München, dass ein Verkehrsteilnehmer die Alleinschuld an einem Unfall trägt, wenn er nach dem Umschalten auf Grün zunächst anfährt und nach wenigen Metern sein Fahrzeug abrupt zum Stillstand abbremst und der Hintermann dann auffährt (AZ 345 C 10019/01 vom 27. Juli 2001). Im Großstadtverkehr sei es zulässig in einer Fahrzeugkolonne mit kurzen Abständen zu fahren. Wer in diesem Falle überraschend stark abbremst, trägt die Verantwortung für den Unfall verursacht, so die Deutsche Anwaltauskunft. http://www.anwaltverein.de/06/01/2001/Tipp38-01.html Nun kann man ja endlos darüber diskutieren, ob Abwürgen gleich Bremsen ist. Tatsache ist aber, daß der Fahrer des vorderen Wagens als Servicetechniker ständig im Außendienst ist. Man sollte meinen, er beherrscht das Fahrzeug. Wie auch immer, ich bin gespannt, was für eine Rechnung er mir präsentieren wird. Schon jetzt hat der Verwaltungsaufwand, den er betreibt, ausgereicht, den Wagen mit neuen Nummernschildern zu bepflastern. ![]() |
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Beitrag
#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6246 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Zitat (Guest @ 22.03.2005, 09:21) Zitat ... So entschied das Amtsgericht München, dass ein Verkehrsteilnehmer die Alleinschuld an einem Unfall trägt, wenn er nach dem Umschalten auf Grün zunächst anfährt und nach wenigen Metern sein Fahrzeug abrupt zum Stillstand abbremst und der Hintermann dann auffährt ... Es macht schon eine Unterschied ob der Wagen erst anfährt und dann abrupt stehen bleibt oder gar nicht losfährt, entscheidend wird sein: Wie weit ist der Wagen gefahren? Beim Abwürgen beim Start sind das idR nur wenige Zentimeter |
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Beitrag
#36
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Und überhaupt: Abbremsen ist kein Abwürgen. Wer wie im Fall des AG München handelt, der provoziert ja absichtlich einen Auffahrunfall.
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Gast_Gast_Susanne_* |
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Beitrag
#37
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Guests ![]() |
Zitat Wer wie im Fall des AG München handelt, der provoziert ja absichtlich einen Auffahrunfall. Deshalb hatte ich ja auf die Sendung hingewiesen: Zitat Da fiel mir ein, daß ich vor einiger Zeit mal etwas in einer Fernsehsendung über "provozierte Auffahrunfälle durch Motor abwürgen" im Zusammenhang mit Versicherungsbetrug gesehen habe. Leider kann ich mich nicht mehr erinneren, welche Sendung es war. Wäre schon gut, wenn sich jemand daran erinnern könnte. Zur Fahrstrecke: Insgesamt, mit beiden Abwürgern, ist der Wagen etwa zwei Fahrzeuglängen gefahren. Bißchen mehr als wenige Zentimeter... Im Prinzip ist das alles Killefitz, ich würd' ihm das neue Nummerschild auch schenken, wenn er dafür Ruhe geben würde. Es sieht im Moment aber leider noch nicht so aus. Nochmals Danke für eure Antworten! ![]() --------------------------- Anmerkung Moderator: Fehlerhafte "Quote-Tags" korrigiert. Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 24.03.2005, 15:07 |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#38
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Guests ![]() |
Zitat (dee @ 24.03.2005, 14:49) Mal ne andere Frage So: Ich stehe als einziger Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur, sprich keiner ist hinter mir, da ich später lonks abbiegen will. Rettungswagen nähert sich von hinten mit Blaulicht. Die Strasse lässt es aber nicht zu eine Gasse zu bilden, da parkenden Wagen sich am strasenrand befinden. Die Ampel ist rot. Auf der rechten Spur befindet sich eine wartende Autoschlange vor der roten Ampel. Da ich als einziger links stehen, fahre ich bei roter Ampel vor den ersten wagen auf der Rechten Spur, da dort noch genügend Platz ist vor dem Fussgängerüberweg. Der RTW kann also die linke Spur benutzen. Nun stehe ich etwas schräg auf der rechten Spur und es wird grün. Auf einmal fähr der hinter mir stehende Wagen einfach los, obwohl ich da stehe und es wäre beinahe zu einem Unfall gekommen. Wie wäre da die Schuldsituation. Der Wagen hinter mir ist ja einfach los gefahren und ich habe eigentlich verkehrwiedrig gehandelt in dem ich mich einfach vor ihn gesetzt habe. Aber das war ja aus dem Grund, dem RTW platz zu machen. ??? |
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