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> Falsche Angaben im Anhörungsbogen, 19 jährige macht eine Dummheit
microstar
Beitrag 13.02.2008, 09:51
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

ich bin verärgert über eine Riesen-Dummheit meiner Schwester!

Sie ist innerhalb geschlossener Ortschaften mit 27 km/h zuviel geblitzt worden. Das ganze in der Probezeit.
Dank eures Bußgeldrechners sind mir die Strafen, die sie nun erwarten bekannt.
Allerdings vermute ich, dass mein Anliegen weit schwerwiegender ist als die Strafen laut Bußgeldkatalog sind!

Zum Vorgang:

Meine Schwester wohnt bei meinen Eltern.
Sie ist nachts geblitzt worden und von daher war ihr klar, dass da ein Schreiben kommen wird. Das Auto mit dem sie gefahren ist, ist auf meinen Vater zugelassen.
Sie hat das Schreiben abgefangen. Sie war wohl der Meinung, dass sie mit einem Verstoß in der Probezeit gleich die Fahrerlaubnis verlieren könnte und hat daher die Daten meiner Mutter auf dem Bogen angegeben und sie auch so abgeschickt! Sie hat also falsche Angaben gemacht.
Meine Eltern wussten von dem Blitzer nichts und auch nichts davon dass ein Schreiben nach Hause gekommen ist. Meine Schwester hatte wohl Angst vor einer Standpauke und hat es daher verheimlicht!

Nun kam die Polizei nach Hause. Mein Vater hat ihnen aufgemacht und wurde direkt damit konfrontiert, dass das Bild eindeutig zeigt, dass dies nicht seine 45 jährige Frau sein kann (meine Schwester ist 19).
Mein Vater war natürlich überrascht, wusste ja von dem Ganzen gar nichts.
Da mein Vater ein ehrlicher Mensch ist und niemals die Polizei anlügen könnte, hat er auf die Frage wer das sei, geantwortet das es seine Tochter ist.

Der Polizist hat dann ausrichten lassen, die Tochter möge sich später auf der Wache blicken lassen.
Dies hat meine Schwester auch gemacht, hat zugegeben dass sie das Auto gefahren ist und nun wird auf den Bußgeldbescheid gewartet.

Wie gesagt, die Strafen aus dem Bußgeldkatalog sind bekannt. Aber es steht ja eine falsche Verdächtigung (?) im Raum!
Was kann passieren??

Das ist einfach so dumm gewesen von ihr. Das war es sicherlich nicht wert. Sie hat nun die ganze Zeit geweint und bereut ihren Fehler. Was nichts daran ändert, dass sie den Fehler gemacht hat!

Was glaubt ihr was passieren wird? Erfahrungswerte?

Danke für eure Antworten.


Hab dieses Thema in einem anderen Forum entdeckt. Interessiert mich aber auch und wollte daher einige Meinungen hören.

Vielen Dank

wavey.gif
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Kai R.
Beitrag 13.02.2008, 10:25
Beitrag #2


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Hallo,

wenn sie Glück hat passiert gar nichts. Die police.gif sind solche Verschleierungstaktiken quasi gewohnt und wenn es kein absolut mutwilliger Fall ist, dann wird das nicht notwendigerweise angezeigt.

Gruß

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Oberlehrer Lempel
Beitrag 13.02.2008, 10:34
Beitrag #3


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Hallo,
selbst wenn die Tat angezeigt würde - zu einer Verurteilung dürfte es nicht kommen, wenn ich die entsprechende Strafvorschrift richtig interpretiere.
Denn die Beschuldigte (also die Schwester) hat ganz offenbar nicht beabsichtigt, mit ihre Tat dafür zu sorgen, dass gegen einen anderen (hier: ihre Mutter) eine behördliche Maßnahme eingeleitet wird. Diese Absicht jedoch gehört zum Tatbestand der "Falschen Verdächtigung".
Dazu aus dem StGB:
Zitat
§ 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Absicht der Beschuldigten aber war doch wohl ganz eindeutig, behördliche Maßnahmen von sich selber abzuwenden. Das aber ist nicht strafbar.

Ich bin gespannt, ob die Juristen meine Ansicht unterstützen ... ?

gez. Lempel
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Peter Lustig
Beitrag 13.02.2008, 10:51
Beitrag #4


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Die Absicht entspricht hier dem direkten Vorsatz. Sie ist nicht auf den Beweggrund oder zielgerichtetes Wollen beschränkt (BGHSt 13 219; OLG Hamm VRS 35 425). Die Absicht liegt in der Regel vor, wenn jemand eine Tat bestreitet und den Verdacht auf eine bestimmte andere Person lenkt (BayObLG JZ 60 707; OLG Hamm NJW 65 62). Es reicht aus, wenn der Täter das behördliche Verfahren als solches will, selbst wenn er an dessen Erfolg nicht glaubt.

Damit dürfte Ihre Auslegung zu eng sein und nicht zutreffen, verehrter Oberlehrer Lempel. smile.gif wavey.gif
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microstar
Beitrag 13.02.2008, 11:17
Beitrag #5


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Würde denn in diesem Fall Jugendstrafrecht in Anwendung kommen, wenn Anzeige erstattet wird?

Und wenn Anzeige erstattet wird, dann gegen den Halter des Autos (also dem Vater)?

Wie verläuft es denn mit Aussageverweigerung, da verwandt??
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MickyMaus
Beitrag 13.02.2008, 11:32
Beitrag #6


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Ob Jugendstrafrecht oder nicht, kann ich nicht einschätzen, bin kein Jurist.

Zitat (microstar @ 13.02.2008, 11:17) *
Und wenn Anzeige erstattet wird, dann gegen den Halter des Autos (also dem Vater)?

Nein, wenn dann gegen deine Schwester. Denn nur sie hat sich etwas vorwerfen zu lassen.

Zitat (microstar @ 13.02.2008, 11:17) *
Wie verläuft es denn mit Aussageverweigerung, da verwandt??

Da deine Schwester bereits alles zugegeben hat, wird damit nichts mehr zu holen sein. Dennoch ist es ratsam, jetzt nicht - aber absolut nichts mehr zu sagen. Falls bezüglich der Geschichte Post von der Staatsanwaltschaft kommen sollte, sollte ebenfalls nichts ausgesagt werden und schleunigst ein Anwalt aufgesucht werden.

Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten (was das Zuschnellfahren ist) handelt es sich hier um eine Straftat, die entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Leider muss deine Schwester noch ein wenig länger zittern, ob etwas kommt, denn die Straftat verjährt (wenn ich recht informiert bin) erst nach 5 Jahren.


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Viele Grüße,
MM
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coopa
Beitrag 13.02.2008, 12:16
Beitrag #7


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Zu überlegen ist auch ob wir hier nicht eine Urkundenfälschung haben. Das Anschreiben an den Halter ist regelmäßig ein Standardformular, welches auch unterschrieben werden möchte. Es hat zudem im Rechtsverkehr auch eine gewisse Bedeutung....nur mal so in den Raum gestellt.
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ts1
Beitrag 13.02.2008, 12:39
Beitrag #8


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Urkundenfälschung? think.gif
Ein leeres Formblatt ist noch keine Urkunde. Nun trägt jemand was ins Formblatt ein. Es mag zwar sachlich falsch sein, vielleicht wurde sogar eine sachlich falsche Urkunde erstellt, aber doch keine Urkundenfälschung!?


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MfG Thomas
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coopa
Beitrag 13.02.2008, 13:45
Beitrag #9


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Wieso eigentlich nicht?

Der Anhörungsbogen wird an den Halter versandt mit der Bitte sich zu äußern oder den wirklichen Fahrer zu benennen. Der beantwortete Anhörungsbogen ist also eine Gedankenerklärung des Halters und bedeutsam im Rechtsverkehr, da sie den Halter vor einem Bußgeld schützen kann und den wahren Fahrer benennt.
Zudem handelt es sich nicht um eine schriftliche Lüge, da ja beim Ausfüllen des Anhörungsbogen vielleicht über den Aussteller getäuscht wurde. Es kommt halt ganz darauf an, welchen Eindruck der ausgefüllte Anhörungsbogen auf den Mitarbeiter bei der Bußgeldstelle macht.
Wenn der Mitarbeiter nun glauben muß, dass der Halter ihn ausgefüllt und unterschrieben hat, er dies aber nicht getan hat, würde ich von einer Urkundenfälschung im Wege der Täuschung über den Aussteller ausgehen.
Wenn der Mitarbeiter aber erkennen kann, dass der Halter diesen Bogen nicht ausgefüllt hat, so liegt auch keine Urkundenfälschung vor.
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ts1
Beitrag 13.02.2008, 13:55
Beitrag #10


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Du meinst, sie trägt die Personalien ihres Vaters ein, schreibt es sei seine Gattin gewesen und unterschreibt wie ihr Vater.
Dann würde ich das auch bejahen. Da haben wir den fälschlichen Eindruck über den Urheber der Urkunde.


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MfG Thomas
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microstar
Beitrag 13.02.2008, 14:03
Beitrag #11


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Ist es nun Urkundenfälschung oder nicht?
Ich meine hat die Schwester hier Urkundenfälschung betrieben?
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tomcraft
Beitrag 13.02.2008, 14:05
Beitrag #12


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Zitat (microstar @ 13.02.2008, 09:51) *
Was glaubt ihr was passieren wird? Erfahrungswerte?



Da Du nach Erfahrungswerten fragst ist eher Beruhigung angesagt. Wie kai R. schon schrieb ist das eher Alltag, ohne dass routinemäßig gleich massenhaft Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet werden würden.

Für mich wäre auch noch interessant zu wissen, ob mit dem Anhörungsbogen auch gleich das Tatfoto mit versandt wurde. Wenn nicht, kann man sich ja tatsächlich darüber täuschen, wer zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug fuhr. Falsche Verdächtigung geht m.E. nach ja nicht fahrlässig, sondern nur vorsätzlich.

Aber so oder so, eher ist Entwarnung angesagt. Gelernt aus der Geschichte hat sie ja ohnehin!
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ts1
Beitrag 13.02.2008, 15:46
Beitrag #13


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Zitat (microstar @ 13.02.2008, 14:03) *
Ist es nun Urkundenfälschung oder nicht?
Ich meine hat die Schwester hier Urkundenfälschung betrieben?
Das hast Du nicht deutlich genug beschrieben.
Wenn sie unter ihrem Namen die Mutter angab, war es "nur" die Straftat falscher Verdächtigung.
Wenn sie unter Vaters (oder Mutters) Namen ihre Mutter angab, war es zusätzlich Urkundenfälschung.
Wenn die Beamten beide Augen ganz fest zudrücken, kommt nichts hinterher außer dem normalen Bußgeldbescheid für die +27km/h. Na gut, die Probezeitmaßnahmen noch...


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MfG Thomas
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Peter Lustig
Beitrag 13.02.2008, 18:40
Beitrag #14


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Ich sehe die Sache auch wie ts1.

Sofern die Schwester in dem Schreiben - obwohl es an den Vater als Fahrzeughalter gerichtet war - ihre eigenen Personalien eingetragen und lediglich als Fahrerin zur Tatzeit ihre Mutter angegeben hat, handelt es sich um eine schriftliche Lüge, die keinen Straftatvorwurf der Urkundenfälschung zur Folge hat. Hat sie jedoch die Personalien der Mutter oder auch des Vaters angegeben und die Unterschrift eines der beiden gefälscht, ist die Sache anders zu beurteilen. Dann ist von einer Urkundenfälschung auszugehen, da eine falsche Urkunde hergestellt wurde, die zur Täuschung im Rechtsverkehr dienen sollte.

Da die Polizei im Straftatenbereich dem sog. Legalitätsprinzip unterliegt, d.h. unter Verfolgungszwang steht und Anzeige erstatten muss, will sich der Polizeibeamte nicht selber strafbar machen (Strafvereitelung im Amt, also nix mit Augen zudrücken wink.gif) und nur die Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens ein Strafverfahren einstellen darf, ist vermutlich damit zu rechnen, dass noch etwas nachkommen wird, zumal der Polizeibeamte möglicherweise auch schon entsprechende Andeutungen gemacht hat.

Hat man ihr denn bei dem Besuch auf der Wache nicht schon Entsprechendes eröffnet und sie ggf. schon als Beschuldigte in einem Strafverfahren vernommen? Sollte sie tatsächlich ohne Strafverfahren davonkommen, weil die Polizei aus Unwissenheit oder anderen Gründen (Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft?) keine Strafanzeige erstattet hat, hat sie mehr Glück als Verstand gehabt.
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MrMurphy
Beitrag 13.02.2008, 18:50
Beitrag #15


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Hallo

Zitat
Sie hat das Schreiben abgefangen. .. und hat daher die Daten meiner Mutter auf dem Bogen angegeben und sie auch so abgeschickt!


Damit hat sie einen nicht an sie gerichteten Brief geöffnet und könnte zusätzlich wegen Verstoß gegen das Briefgeheimnis bestraft werden, wobei es sich auch um eine Straftat handelt. Das Briefgeheimnis ist ein Grundrecht und entsprechend im Grundgesetz geregelt.

Gruss

MrMurphy
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kabo55
Beitrag 13.02.2008, 19:02
Beitrag #16


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Zitat (MrMurphy @ 13.02.2008, 18:50) *
Damit hat sie einen nicht an sie gerichteten Brief geöffnet und könnte zusätzlich wegen Verstoß gegen das Briefgeheimnis bestraft werden, wobei es sich auch um eine Straftat handelt. Das Briefgeheimnis ist ein Grundrecht und entsprechend im Grundgesetz geregelt.

Gruss

MrMurphy


Wobei die Straftat nicht so schwerwiegend ist, was sich daraus ergibt, dass es sich um ein Antragsdelikt handelt...

Edit:

Nach Studium des § 202 StGB bin ich mir da jetzt auf einmal nicht mehr sicher. Asche über mein Haupt. blushing.gif
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Peter Lustig
Beitrag 13.02.2008, 19:21
Beitrag #17


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Ein fehlender Strafantrag durch die in ihren Rechten verletzten Personen ist ein Verfahrenshemmnis. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass hier der Vater als derjenige, an den das Schreiben gerichtet war, einen Strafantrag gegen seine eigene Tochter stellen wird.

Strafantrag siehe § 205 StGB. wavey.gif
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shocktrooper
Beitrag 13.02.2008, 19:28
Beitrag #18


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Jetzt hängt das Ding doch nicht gar so hoch... blink.gif

Zur Verletzung des Briefgeheimnisses gehört immer noch der Nachweis, dass das Öffnen unbefugt erfolgte. Ich glaube nicht, dass die Mama das gegen ihre Tochter bezeugen wird... und ein besonderes öffentliches Interesse kann ich nicht erkennen, wenn Mama keine Anzeige erstattet.

Und zum Rest: Hier wäre wichtig zu wissen, was genau schon wem gegenüber gesagt bzw. ausgesagt wurde.

Es ist ein gewaltiger Unterschied, sich geirrt zu haben oder jemand wissentlich falsch zu verdächtigen (was bewiesen werden muss...).


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kabo55
Beitrag 13.02.2008, 19:30
Beitrag #19


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Danke für den Hinweis Peter Lustig flowers.gif

Dann war doch das Restgedächtnis einigermaßen in Ordnung. Ich sollte mal wieder ein bisschen (§§) lesen. wavey.gif
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nano
Beitrag 13.02.2008, 21:58
Beitrag #20


Neuling


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So nun ist auch der Verfasser des obigen Textes hier angemeldet..
Es handelt sich um meine Schwester..

Gesagt wurde bislang noch gar nichts. Meine Schwester hat lediglich bei der Polizei schriftlich bestätigt, dass sie die Fahrerin war. Ihr wurden bezüglich der unkorrekten Angaben auf dem Anhörungsbogen keinerlei Fragen gestellt.
Es wurde ihr lediglich gesagt, dass in den nächsten Wochen ein Bußgeldbescheid kommen wird.

Habe ich das nun richtig verstanden:

Die Polizei ihres Wohnorts oder das Polizeipräsidium, welche den Anhörungsbogen geschickt hat (sind zwei unterschiedliche Polizeipräsidien) können nun Strafanzeige stellen?
Auch wenn meine Eltern als Betroffene keine Strafanzeige stellen würden?
Das hatte ich mir schon gedacht.

Ich als ihr Bruder bin sehr über ihre Vorgehensweise enttäuscht. Aber auf der anderen Seite denke ich mir auch, da hat ein 19-jähriges Mädchen aus Angst sie könnte ihren Führerschein verlieren (da Probezeit) einfach verdammt blauäugig gehandelt. Wenn ich dann hier lese, falsche Verdächtigung, Urkundenfälschung und Briefgeheimnis missachtet - das hört sich schon sehr übel an.

Die ist fertig mit der Welt. Zuerst war ich stinksauer auf sie, aber nun tut sie mir wirklich leid.




Auf dem Anhörungsbogen wurde nur das KFZ-Kennzeichen mitgeschickt.
Ein Lichtbild war nicht mit drauf.
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Luxfur
Beitrag 14.02.2008, 02:07
Beitrag #21


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Das ist ja schön was sich hier so alles gefunden hat biggrin.gif. Gehen wir es mal der Reihe nach durch:

Zitat (Oberlehrer Lempel @ 13.02.2008, 10:34) *
Denn die Beschuldigte (also die Schwester) hat ganz offenbar nicht beabsichtigt, mit ihre Tat dafür zu sorgen, dass gegen einen anderen (hier: ihre Mutter) eine behördliche Maßnahme eingeleitet wird. Diese Absicht jedoch gehört zum Tatbestand der "Falschen Verdächtigung".
Wie @Peter Lustig ganz richtig schrieb bezeichnet der Begriff "Absicht" den direkten Vorsatz ersten Grades, also das Wollen der Tatbestandsverwirklichung um etwas zu erreichen (2. Grades: das Wissen um die zwangsweise Verwirklichung beim Erreichen eines anderen Zieles). Hier wurde bei dem Versuch den Verdacht von sich zu lenken eine falsche Angabe gemacht, um den Verdacht auf die Mutter zu lenken. Diese beiden Absichten im umgangssprachlichen Sinne sind m.E. nicht zu trennen. Das hat auch die Rechtsprechung erkannt, und u.A. das BayOblG treffend formuliert.
Hier muss ich mich also @Peter Lustig anschließen, eine Strafbarkeit der Tochter nach §164 scheitert nicht an der Tatbestandsmäßigkeit.

Zitat (microstar @ 13.02.2008, 11:17) *
Würde denn in diesem Fall Jugendstrafrecht in Anwendung kommen, wenn Anzeige erstattet wird?
Bei der Anzeige sicher noch nicht wink.gif, im Falle einer Verurteilung ist es fakultativ. Bei einer 19jährigen die einen solchen Stuss macht dürfte es dem Richter aber einfach fallen das JGG anzuwenden. Halte ich für verfehlt, ist aber in unserer Rechtslandschaft zu erwarten.
Zitat
Und wenn Anzeige erstattet wird, dann gegen den Halter des Autos (also dem Vater)?
Nein gegen die Tochter als diejenige die die Straftat begangen hat. Das hat mit Halter oder Verkehrsrecht nichts mehr zu tun, sondern ist einfach eine Straftat aus dem StGB, wie Körperverletzung oder Betrug.
Zitat
Wie verläuft es denn mit Aussageverweigerung, da verwandt??
Vater und Mutter müssten nichts sagen. Aber was sollte da interessant sein? Die einzige wirklich belastende Aussage konnte die Tochter selbst machen - was sie ja auch getan hat.

Zitat (coopa @ 13.02.2008, 13:45) *
Der Anhörungsbogen wird an den Halter versandt mit der Bitte sich zu äußern oder den wirklichen Fahrer zu benennen. Der beantwortete Anhörungsbogen ist also eine Gedankenerklärung des Halters und bedeutsam im Rechtsverkehr, da sie den Halter vor einem Bußgeld schützen kann und den wahren Fahrer benennt.
Sie ist eine von dem Unterzeichnenden ausgestellte Urkunde, keine des Halters. Sonst könnte man sie auch direkt maschinell mit den Halterdaten vorzeichnen wink.gif. Wenn hier also nicht der den AB Ausfüllende mit einem falschen Handzeichen oder in fremdem Namen unterzeichnet, haben wir keine Falschbeurkundung.
Zitat
Wenn der Mitarbeiter nun glauben muß, dass der Halter ihn ausgefüllt und unterschrieben hat, er dies aber nicht getan hat, würde ich von einer Urkundenfälschung im Wege der Täuschung über den Aussteller ausgehen.
Wenn der Sachbearbeiter außer Stande ist an den Daten zu erkennen dass es sich nicht um den Halter handelt, dann ist er ggf. im falschen Job tätig wink.gif.
Außerdem hieße das in casu Folgendes: Die Tochter füllt den AB aus, gibt aber die Daten der Mutter an, unterzeichnet mit ihrem (der Tochter) Handzeichen. Die Daten des Halters sind hier nie gefallen! Konsequent müsste man dann bei deiner Theorie auch der Mutter wenn sie den AB selber ausfüllt und zeichnet den Vorwurf der Urkundenfälschung machen - sie ist ja nicht die Halterin.
Du siehst, dass das nicht stimmen kann.

Zitat (tomcraft @ 13.02.2008, 14:05) *
Wenn nicht, kann man sich ja tatsächlich darüber täuschen, wer zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug fuhr. Falsche Verdächtigung geht m.E. nach ja nicht fahrlässig, sondern nur vorsätzlich.
Deiner, meiner, unserer und auch der des Gesetzgebers nach wink.gif. Daran müsste ein entsprechendes Verfahren m.E. hier auch scheitern: Der Vorsatz ist schlichtweg nicht nachweisbar. Sie wollte halt ihrer Mami ein bisschen Arbeit abnehmen, und hat da naiver Weise vergessen dass sie selbst ja auch geblitzt wurde whistling.gif. Passiert.

Zitat (MrMurphy @ 13.02.2008, 18:50) *
Damit hat sie einen nicht an sie gerichteten Brief geöffnet und könnte zusätzlich wegen Verstoß gegen das Briefgeheimnis bestraft werden, wobei es sich auch um eine Straftat handelt.
Ungeachtet der Antragsbedürftigkeit die ja bereits erwähnt wurde (ich brauche dir sicher nicht zu erklären warum hier kein öffentliches Interesse vorliegt) hätte ich da noch weitere Bedenken:
Der §202 StGB spricht von "zur Kenntnis bestimmten Schriftstücken". Der AB ist aber zur Kenntnisnahme des Betroffenen im OWi-Verfahren bestimmt. Sprich: Auch wenn er an den Vater adressiert war, so war er doch, wenn wir mal spitzfindig sind, für die Tochter bestimmt (anders sähe es freilich mit einem Zeugenbefragungsbogen aus, der wäre zur Kenntnisnahme durch den Halter bestimmt). Also würde es bereits an der Tatbestandsmäßigkeit scheitern.
Zitat
Das Briefgeheimnis ist ein Grundrecht und entsprechend im Grundgesetz geregelt.
Im Grundgesetz das selber keine Strafen kennt und auch keine unmittelbare Drittwirkung entfaltet, ja. Kurz um: Wieso sprichst du hier ein nicht einschlägiges Gesetz an? Nur weil Grund- davor steht? Komisch wie das alle immer dazu motiviert es zu zitieren... wink.gif.


Herzlich willkommen im VP, @Nano,

und beruhige deine Schwester erst einmal: Sie hat zwar ganz groben Dummfug gemacht, aber wahrscheinlich(!) wird ihr dafür nichts blühen.
Zitat (nano @ 13.02.2008, 21:58) *
Gesagt wurde bislang noch gar nichts. Meine Schwester hat lediglich bei der Polizei schriftlich bestätigt, dass sie die Fahrerin war. Ihr wurden bezüglich der unkorrekten Angaben auf dem Anhörungsbogen keinerlei Fragen gestellt.
Es wurde ihr lediglich gesagt, dass in den nächsten Wochen ein Bußgeldbescheid kommen wird.
Das war zu erwarten - sie war zu schnell, wurde erwischt, dafür wird sie zur Kasse gebeten.
Was die Aussage gegenüber der Polizei und im Hinblick auf die falschen Angaben angeht: Schweigen schadet grundsätzlich nicht, und irgendwo in diesem Post ist auch noch eine Zeile brauchbare Information im Fettdruck whistling.gif.
Zitat
Habe ich das nun richtig verstanden:
Die Polizei ihres Wohnorts oder das Polizeipräsidium, welche den Anhörungsbogen geschickt hat (sind zwei unterschiedliche Polizeipräsidien) können nun Strafanzeige stellen?
Auch wenn meine Eltern als Betroffene keine Strafanzeige stellen würden?
Genau so ist es. §164 StGB ist ein Offizialdelikt, es bedarf keines Strafantrages. Anders sieht es mit der evtl. Verletzung des Briefgeheimnisses aus: Wenn deine Eltern keine abstrusen Erziehungsmethoden haben und deine Schwester anzeigen, dann kommt da nichts mehr nach.
Zitat
Ich als ihr Bruder bin sehr über ihre Vorgehensweise enttäuscht. Aber auf der anderen Seite denke ich mir auch, da hat ein 19-jähriges Mädchen aus Angst sie könnte ihren Führerschein verlieren (da Probezeit) einfach verdammt blauäugig gehandelt. Wenn ich dann hier lese, falsche Verdächtigung, Urkundenfälschung und Briefgeheimnis missachtet - das hört sich schon sehr übel an.
Klar hört sich das übel an. Sie hat sich aber auch gleich mal eine Aktion rausgesucht bei der man vieles falsch machen kann. Dass hier alle Szenarien zumindest angedacht werden wundert mich wenig - realitätsnah ist das meiste davon aber nicht. Allerdings sollte sie sich die Liste der Straftaten eine Lehre sein lassen.


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"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
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nano
Beitrag 14.02.2008, 20:21
Beitrag #22


Neuling


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Ich danke euch für eure Auskünfte und dafür, dass sich zahlreiche an diesem Thema beteiligt haben!

Ich wünsche mir sehr, dass sie diesmal mit einem "blauen Auge" davon kommt. Sie hat wirklich begriffen, welch großen Fehler sie gemacht hat. Sie nimmt sich das sehr stark zu Herzen.
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lanzelot72
Beitrag 15.02.2008, 01:29
Beitrag #23


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Bei aller Korrektheit der eingegangenen Beiträge über mögliche unterstellbare Straftaten (ich hatte kurzzeitig schon Angst, daß noch jemand die Todesstrafe fordern würde...), und ganz ausdrücklich OHNE hier irgend etwas herunterspielen zu wollen:

Gehe ich Recht in der Annahme, daß es sich hier strafrechtlich ggf. um einen "minderschweren" Fall handelt, was zur Einstellung eventueller Verfahren wegen Geringfügigkeit führen könnte ?

(Ich hoffe, ich habs vorsichtig genug formuliert!)

Griaßle,

Markus


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Hauptsach, dr Ranza spannt ond dr Karra lauft !
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Luxfur
Beitrag 15.02.2008, 01:34
Beitrag #24


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Wenn überhaupt eine Tatbestandsmäßigkeit nachzuweisen ist (sonst wäre wg. Mangels an Beweisen einzustellen, §170 II StPO) dann darf man tatsächlich von einer Einstellung wg. der Geringfügigkeit der Schuld ausgehen, m.E. in dem Falle wahrscheinlich unter Auflagen (§153a StPO).


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steveluke
Beitrag 15.02.2008, 04:31
Beitrag #25


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Zitat (nano @ 13.02.2008, 21:58) *
Auf dem Anhörungsbogen wurde nur das KFZ-Kennzeichen mitgeschickt.
Ein Lichtbild war nicht mit drauf.

Ich denke, dieser Umstand sollte doch geeignet sein, einen etwaigen Vorwurf mehr oder weniger glaubhaft entkräften zu können... whistling.gif


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Luxfur
Beitrag 15.02.2008, 12:55
Beitrag #26


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Ich verweise dazu noch einmal auf meinen Post mit der Zeile in Fettdruck whistling.gif.


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Gast_Fahrlehrer_*
Beitrag 15.02.2008, 13:29
Beitrag #27





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Also normalerweise heißt das doch Verlängerung der Probezeit! Und die Urkundenfälschung wird wohl wegen geringer Schuld gegen Auflagen eingestellt werden!

^^
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microstar
Beitrag 15.02.2008, 13:33
Beitrag #28


Neuling
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Das mit der Probezeitverlängerung ist sicher. Genauso wie das Seminar, das es zu besuchen gilt.
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magnum88
Beitrag 15.02.2008, 13:37
Beitrag #29


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Zitat (Fahrlehrer @ 15.02.2008, 13:29) *
Also normalerweise heißt das doch Verlängerung der Probezeit! Und die Urkundenfälschung wird wohl wegen geringer Schuld gegen Auflagen eingestellt werden!

^^


Habe ich etwas überlesen?

Wurde denn überhaupt ein Ermittlungsverfahren wg. Urkundenfälschung eröffnet? think.gif


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la ultima
Beitrag 15.02.2008, 16:06
Beitrag #30


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Also, wenn hier eine Urkundenfälschung vorliegt, d.h. die Personalien der Mutter/des Vaters sind im entsprechenden Pflichtfeld angegeben und die "Unterschrift" soll den jenigen erkennen lassen ist nix mit § 153 a StPO. no.gif
Haben die vernehmenden Polizisten ansatzweise Ahnung von Strafrecht und die Begriffe "Anfangsverdacht" und "Legalitätsprinzip" schonmal gehört, ist von der Fertigung einer entsprechenden Anzeige auszugehen.
@ Luxfur, nicht schlecht der fettmarkierte Teil deines Postes, aber aufgrund der Gesamtzusammenhänge, wie Probezeitverlängerung pp., habe ich, gerade bei "ich wollte Mami nur helfen" hier mit dem Vorsatz nicht die geringsten Probleme.
Es könnte die Frage gestellt werden, woher weiß die Tochter, die eher dem Papa, der ist ja wohl der Halter ist, helfen wollte, dass eine Frau gefahren ist, wenn sie selbst vergessen hat, geblitzt zu sein? Ne-ne passt nicht.
M.E. stehen hier tateinheitlich die §§ 164 II, 267 StGB, da bekomme ich keine Geringfügigkeit hin. Wo ich mit dir deckungsgleich bin, ist die Anwendung des Jugendstrafrechtes aus den selbigen Gründen.

P.S. da du so schön die von Oberlehrer Hempel verneinten subjektiven Tatbestände so schön begründet hast, warum kein Verweis auf §164 IIStGB think.gif §164 I StGB ist hier nicht objektiv tatbestandsmäßig wavey.gif


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tomcraft
Beitrag 15.02.2008, 16:20
Beitrag #31


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Zum Glück wollte der TE ja Erfahrungswerte wissen und der gepostete Fall ist keine Strafrechtsklausur. Meiner ganz persönlichen Meinung nach wird überhaupt gar nichts in strafrechtlicher Hinsicht passieren und die Schwester bekommt nur den BB.

WARUM das allerdings so ist ist mir manchmal auch nicht ganz klar. Diese ewigen falschen Verdächtigungen sind ja teilweise schon Volkssport und nicht umsonst fragen hier täglich neue TE ob man Punkte übernehmen oder den vater benennen kann etc.

Klar, die Bußgeldbehörden unterliegen nicht dem Legalitätsprinzip und können es eben sportlich nehmen, wenn sie auf diese Versuche einfach nicht hereinfallen oder wie in bayern sogar rotinemäßig Lichtbildvergeliche bei tatvorwürfen im FV-Bereich machen selbst bei geständigen Betroffenen.

Aber selbst bei Fahrerermittlungen über die Pol habe ich persönlich noch nie (!) eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung hinterher gesehen. Edit: Doch, ein Mal, da hatte nach Personenanzeige nach LAVEG-Messung der Betroffene einen angeblichen Dritten als Fahrer benannt.

Ich selber achte in der täglichen Praxis seit einiger Zeit sehr genau auf derartige Tricks und gebe konsequent jede Sache an die Amtsanwaltschaft ab, wo der Verdacht einer falschen Verdächtigung besteht. Aber da man ja kein offizielles Feedback bekommt weiß ich nicht, was draus wird.

Insgesamt denke ich, wäre es sehr außergewöhnlich, wenn nun gerade die Schwester des Te hier mit allen ( ja tatsächlich ) möglichen Straftatbeständen konfrontiert werden würde think.gif
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Luxfur
Beitrag 15.02.2008, 17:35
Beitrag #32


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Zitat (la ultima @ 15.02.2008, 16:06) *
Also, wenn hier eine Urkundenfälschung vorliegt, d.h. die Personalien der Mutter/des Vaters sind im entsprechenden Pflichtfeld angegeben und die "Unterschrift" soll den jenigen erkennen lassen ist nix mit § 153 a StPO. no.gif
Haben die vernehmenden Polizisten ansatzweise Ahnung von Strafrecht und die Begriffe "Anfangsverdacht" und "Legalitätsprinzip" schonmal gehört, ist von der Fertigung einer entsprechenden Anzeige auszugehen.
Ungeachtet dessen, dass das hier alles ungelegte Eier sind ging ich davon aus - so verstand ich den Thread - das die Tochter die Daten der Mutter angegeben hat, jedoch mit ihrem eigenen Namen unterschrieben hat. Und daher auch erst keine Tatbestandsmäßigkeit. Sollte es doch anders gelaufen sein, und sie hat das Handzeichen der Mutter gefälscht, dann haben wir zumindest eine Urkundenfälschung. Das die Schuld sich hier wg. der Tateinheit ggf. nicht mehr als geringfügig darstellt, darüber habe ich tatsächlich nicht nachgedacht. M.E. sprechen die Umstände der beiden Taten dennoch, selbst wenn man beide anklagen wollte, noch für eine geringe Schuld.
Zitat
@ Luxfur, nicht schlecht der fettmarkierte Teil deines Postes, aber aufgrund der Gesamtzusammenhänge, wie Probezeitverlängerung pp., habe ich, gerade bei "ich wollte Mami nur helfen" hier mit dem Vorsatz nicht die geringsten Probleme.
Es könnte die Frage gestellt werden, woher weiß die Tochter, die eher dem Papa, der ist ja wohl der Halter ist, helfen wollte, dass eine Frau gefahren ist, wenn sie selbst vergessen hat, geblitzt zu sein? Ne-ne passt nicht.
Du hast Recht - da der Vater der Halter ist wäre eine solche Einlassung natürlich dämlich. Hier käme eine, nicht nachweisbare, Falschangabe die Mutter habe unlängst gesagt sie sei geblitzt worden, natürlich besser whistling.gif.

Zitat
P.S. da du so schön die von Oberlehrer Hempel verneinten subjektiven Tatbestände so schön begründet hast, warum kein Verweis auf §164 IIStGB think.gif §164 I StGB ist hier nicht objektiv tatbestandsmäßig wavey.gif
Der Mann heißt Lempel. Kulturbanause wink.gif.
Was die Frage nach §§164 I oder II angeht:
Das hier ist ein Forenpost und kein Rechtsgutachten. Da Absatz zwei ohnehin einen Rechtsgrundverweis darstellt, der Absatz 1 also zu prüfen wäre, finde ich es auch nicht verfehlt hier hinsichtlich der Tatbestandsmäßigkeit auf den ersten Absatz abzustellen. Die Grundlage einer Anzeige wäre natürlich §164 II iVm 164 I StGB.


Zitat (tomcraft @ 15.02.2008, 16:20) *
Zum Glück wollte der TE ja Erfahrungswerte wissen und der gepostete Fall ist keine Strafrechtsklausur. Meiner ganz persönlichen Meinung nach wird überhaupt gar nichts in strafrechtlicher Hinsicht passieren und die Schwester bekommt nur den BB.
Sehe ich ebenfalls so.
Zitat
Aber selbst bei Fahrerermittlungen über die Pol habe ich persönlich noch nie (!) eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung hinterher gesehen. Edit: Doch, ein Mal, da hatte nach Personenanzeige nach LAVEG-Messung der Betroffene einen angeblichen Dritten als Fahrer benannt.
Das ist traurig, aber die Rechtsanwendung in diesem Land ist nun einmal nicht perfekt. Und ganz ehrlich? Solange wir nicht im Stande sind das JGG korrekt anzuwenden sind Dinge wie ein §164 StGB für mich Nebenschauplätze. Unschön aber eines der kleineren Übel.


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Q-Treiberin
Beitrag 15.02.2008, 17:42
Beitrag #33


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Zitat (microstar @ 13.02.2008, 09:51) *
Hallo,
ich bin verärgert über eine Riesen-Dummheit meiner Schwester!

Zitat (nano @ 13.02.2008, 21:58) *
So nun ist auch der Verfasser des obigen Textes hier angemeldet..
Es handelt sich um meine Schwester..

Nachdem sich meine Hirnwindungen hier jetzt doch etwas drehen:
Wer ist nun eigentlich der Bruder und wer der/die "Übeltäter/in? think.gif

Oder sollte ich einen Hinweis dahingehend überlesen haben?


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Luxfur
Beitrag 15.02.2008, 17:47
Beitrag #34


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@Nano der Bruder der Übeltäterin, diese offenbar nicht im Netz vertreten.
@Microstar fand den Fall @Nanos in einem anderen Forum und brachte ihn hier her.
Nach dem Sachverhalt selbst folgte auch der ursprüngliche Verfasser hier her.

Hoffe zum Entwinden beigetragen zu haben.


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microstar
Beitrag 15.02.2008, 17:55
Beitrag #35


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Zitat (Luxfur @ 15.02.2008, 17:47) *
@Nano der Bruder der Übeltäterin, diese offenbar nicht im Netz vertreten.
@Microstar fand den Fall @Nanos in einem anderen Forum und brachte ihn hier her.
Nach dem Sachverhalt selbst folgte auch der ursprüngliche Verfasser hier her.

Hoffe zum Entwinden beigetragen zu haben.


So ist es! rolleyes.gif
Habe nano dann eine private Nachricht im anderen Forum geschrieben und ihn darüber informiert, dass sein Thema hier gut diskutiert wird! smile.gif
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tomcraft
Beitrag 15.02.2008, 18:02
Beitrag #36


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Zitat (Luxfur @ 15.02.2008, 17:35) *
Zitat (tomcraft @ 15.02.2008, 16:20) *
Zum Glück wollte der TE ja Erfahrungswerte wissen und der gepostete Fall ist keine Strafrechtsklausur. Meiner ganz persönlichen Meinung nach wird überhaupt gar nichts in strafrechtlicher Hinsicht passieren und die Schwester bekommt nur den BB.
Sehe ich ebenfalls so.
Zitat
Aber selbst bei Fahrerermittlungen über die Pol habe ich persönlich noch nie (!) eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung hinterher gesehen. Edit: Doch, ein Mal, da hatte nach Personenanzeige nach LAVEG-Messung der Betroffene einen angeblichen Dritten als Fahrer benannt.
Das ist traurig, aber die Rechtsanwendung in diesem Land ist nun einmal nicht perfekt. Und ganz ehrlich? Solange wir nicht im Stande sind das JGG korrekt anzuwenden sind Dinge wie ein §164 StGB für mich Nebenschauplätze. Unschön aber eines der kleineren Übel.


Ja, aber es ist insgesamt eben nicht befriedigend, siehe meine Anmerkungen gestern zur fahrlässigen KV in einem anderen Thread. Alles kann, nichts muss. Hängt also davon ab, ob der dynamische Jungkommissar kurz nach Lehrgangsende in der Praxis angekommen ( und noch nicht desillusioniert ) hier die Fahrerermittlung macht oder der alte Hase, den sowas nicht mehr juckt. Wie ich es schon gestern meinte, Tagesform oder Arbeitsanfall oder allgemeine Dienstauffassung entscheiden und das kann es letztlich eigentlich nichts sein.

Naja, abgesehen davon funktioniert ja alles trotzdem ganz prima und ich wünsche hier der Schwester ja auch gar nicht, dass noch was käme.
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Q-Treiberin
Beitrag 15.02.2008, 18:20
Beitrag #37


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Zitat (microstar @ 15.02.2008, 17:55) *
Zitat (Luxfur @ 15.02.2008, 17:47) *
@Nano der Bruder der Übeltäterin, diese offenbar nicht im Netz vertreten.
@Microstar fand den Fall @Nanos in einem anderen Forum und brachte ihn hier her.
Nach dem Sachverhalt selbst folgte auch der ursprüngliche Verfasser hier her.

Hoffe zum Entwinden beigetragen zu haben.


So ist es! rolleyes.gif
Habe nano dann eine private Nachricht im anderen Forum geschrieben und ihn darüber informiert, dass sein Thema hier gut diskutiert wird! smile.gif

Meine Hirnwindungen danken und entwirren sich langsam... wavey.gif whistling.gif


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la ultima
Beitrag 15.02.2008, 18:43
Beitrag #38


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Zitat (Luxfur @ 15.02.2008, 17:35) *
Der Mann heißt Lempel. Kulturbanause wink.gif

Aua, das saß

Zitat (Luxfur @ 15.02.2008, 17:35) *
Was die Frage nach §§164 I oder II angeht:
Das hier ist ein Forenpost und kein Rechtsgutachten...


Ich weiß, ehrlich ich wollte dich nur anjucken, da du sonst immer sehr gründlich bist. War rein sportlich gemeint. wavey.gif


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Luxfur
Beitrag 15.02.2008, 20:09
Beitrag #39


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Dann danke ich dir für deine Bestrebungen meine Gründlichkeit zu erhalten cheers.gif.
Im Übrigen sind mir deine Posts bisher durch eine besondere Fundiertheit aufgefallen - darf ich fragen ob das berufliche Gründe hat?


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Peter Lustig
Beitrag 15.02.2008, 20:16
Beitrag #40


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Zitat (tomcraft @ 15.02.2008, 16:20) *
Klar, die Bußgeldbehörden unterliegen nicht dem Legalitätsprinzip und können es eben sportlich nehmen, wenn sie auf diese Versuche einfach nicht hereinfallen oder wie in bayern sogar rotinemäßig Lichtbildvergeliche bei tatvorwürfen im FV-Bereich machen selbst bei geständigen Betroffenen.

In Bayern ist die Zentrale Bußgeldstelle im Polizeiverwaltungsamt eine Polizeibehörde, die Sachbearbeiter sind vielfach Polizeibeamte, so dass man auch dort dem Legalitätsprinzip unterliegt. Anders ist es natürlich bei den kommunalen Bußgeldbehörden, die nicht Polizei und damit Ermittlungsbeamte der StA nach dem GVG sind. Über Erfahrungswerte, ob und wie oft in solchen Fällen der § 164 StGB zur Anzeige kommt, kann ich jedoch auch nicht berichten.
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GM_
Beitrag 15.02.2008, 20:36
Beitrag #41


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Zitat (microstar @ 13.02.2008, 09:51) *
Was glaubt ihr was passieren wird? Erfahrungswerte?

Erfahrungswert aus 5 Jahren radarforum: Es wird weiter nichts passieren.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 12:54