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> Parken mit PKW und Anhänger auf LKW Parkplatz
Mods900
Beitrag 11.02.2008, 09:31
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

habe am Freitag einen Strafzettel bekommen und bin am Zweifeln ob der berechtigt ist. Folgendes ist passiert:

Ich habe mit meinem VW Bus (keine LKW Zulassung) und einem Kofferanhänger (zGG. des kompletten Gespanns über 3,5t) auf einem Parkplatz für LKWs geparkt.
Der Parkplatz war durch ein Parkenschild sowie mit dem Zusatzschild 1048-12 LKW gekennzeichnet.

Jezt ist meine Frage: Darf ich da Parken? Und wie werd ich verkehrsrechtlich eingestuft? Als PKW oder als KFZ über 3,5t?

Die genaue Bezeichnung des Schildes kenne ich, nur nach meinem empfinden bin ich kein PKW mehr in diesem Fall.

Vielen Danke für eure Antworten und Meinungen,

Gruß Matze



Nachtrag:" UPS, die Bilder sind ein bisschen Groß, hoffe das stört nicht." Gruß

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 11.02.2008, 09:57
Bearbeitungsgrund: Bildgröße geändert
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GerhardNL
Beitrag 11.02.2008, 09:45
Beitrag #2


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Hallo,

es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass das von Dir erwähnte Zusatzzeichen (in Deutschland jedenfalls) "LKW" bedeutet. Vielmehr bedeutet es: "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse".

Dein VW-Bus hat sicher nicht mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, also darfst Du da nicht parken. Ob Anhänger oder nicht, spielt keine Rolle. Das "Knöllchen" ist also berechtigt.

MfG
Gerhard


--------------------
Ich bremse nicht für Radarfallen.

Toyota Prius:
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Nebukad
Beitrag 11.02.2008, 10:00
Beitrag #3


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Zitat (GerhardNL @ 11.02.2008, 09:45) *
Hallo,

es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass das von Dir erwähnte Zusatzzeichen (in Deutschland jedenfalls) "LKW" bedeutet. Vielmehr bedeutet es: "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse".

Dein VW-Bus hat sicher nicht mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, also darfst Du da nicht parken. Ob Anhänger oder nicht, spielt keine Rolle. Das "Knöllchen" ist also berechtigt.
MfG
Gerhard


Wirklich, warum widerspricht sich dann dein Zitat mit deiner Aussage?
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ravn
Beitrag 11.02.2008, 10:03
Beitrag #4


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Zitat (GerhardNL @ 11.02.2008, 09:45) *
es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass das von Dir erwähnte Zusatzzeichen (in Deutschland jedenfalls) "LKW" bedeutet. Vielmehr bedeutet es: "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse".


"Ausgenommen PKW und Bus" heißt doch so viel wie "nur LKW". Es sei denn, da stellt jemand seine 4t-Goldwing hin. Oder überseh ich noch etwas?
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Nebukad
Beitrag 11.02.2008, 10:06
Beitrag #5


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Es gibt auch noch andere Zulassungsarten als Pkw und Lkw. Von daher ist es hier entscheidend, als was das Zugfahrzeug zugelassen ist.

Wohnmobile mit Anhänger z.B. dürften hier parken, wenn die Kombination über 3,5t liegt.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 11.02.2008, 10:06
Beitrag #6


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Zitat (ravn @ 11.02.2008, 10:03) *
"Ausgenommen PKW und Bus" heißt doch so viel wie "nur LKW"

no.gif
Dort dürfen auch Sonder-Kfz aller Art parken (WoMo>3,5t, Zugmaschinen, Mobilkrane, ...)
Umgekehrt allerdings funktioniert das: Bei ZZ "Pkw" dürfen unabhängig von Größe und Gewicht nur solche parken... crybaby.gif

lg
c.s.
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Nebukad
Beitrag 11.02.2008, 10:07
Beitrag #7


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 11.02.2008, 10:06) *
Sonder-Kfz


Es heißt Sonstige, nicht Sonder.

EDIT:

Man vergleiche mal die Zusatzschilder Z 1049-13 und Z 1048-12 und die Beschreibung.

Dort ergeben sich verschiedene Bedeutungen für das "LKW"-Symbol. Fehler in der StVO?
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Mods900
Beitrag 11.02.2008, 10:18
Beitrag #8


Neuling
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Zum Verständniss:

Dadurch das der VW Bus verkehrsrechtlich ein PKW ist, spielt es keine Rolle ob das Gesamte Gespann über 3,5t liegt.
Währe der VW Bus ein Wohnmobile (unter 3,5t) dürfte ich hier parken weil das Zugfahrzeug in diesem Fall weder ein PKW noch ein Omnibuss ist, richtig??
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Bonsai-Brummi
Beitrag 11.02.2008, 10:25
Beitrag #9


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Zitat (Mods900 @ 11.02.2008, 10:18) *
Dadurch das der VW Bus verkehrsrechtlich ein PKW ist, spielt es keine Rolle ob das Gesamte Gespann über 3,5t liegt.

Richtig yes.gif
Zitat
Währe der VW Bus ein Wohnmobile (unter 3,5t) dürfte ich hier parken weil das Zugfahrzeug in diesem Fall weder ein PKW noch ein Omnibuss ist, richtig??

Nur mit Anhänger, wenn das zGg des Gespanns über 3,5t liegt; also WoMo 2,8t mit 600kg-Baumarkthängerchen "geht" nicht no.gif
Dafür darfst Du überall dort unterm "Pkw-ZZ" parken, wo deutlich kleinere und leichtere "Lkw" (Caddy-Kastenwagen u.ä.) nicht dürfen wink.gif

lg
c.s.
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Mods900
Beitrag 11.02.2008, 10:31
Beitrag #10


Neuling
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Super Vielen Dank habt mir geholfen. Muß das Knöllchen dann wohl bezahlen. :-(
Nächste Mal stell ich mich einfach auf zwei PKW Parkplätze. :-)
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Nebukad
Beitrag 11.02.2008, 10:34
Beitrag #11


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 11.02.2008, 10:25) *
Nur mit Anhänger, wenn das zGg des Gespanns über 3,5t liegt; also WoMo 2,8t mit 600kg-Baumarkthängerchen "geht" nicht no.gif
Dafür darfst Du überall dort unterm "Pkw-ZZ" parken, wo deutlich kleinere und leichtere "Lkw" (Caddy-Kastenwagen u.ä.) nicht dürfen wink.gif


Nein, nur wenn der Parkplatz mit Z 1048-11 oder Z 1049-13 ausgeschildert ist. Und dann auch nur wenn das Zugfahrzeug ein PKW ist.

Unter Z 1048-10 dürfen nur Pkw parken und keine Gespanne.

Für Wohnmobile mit Anhänger z.B. gibt es gar kein Zusatzschild.

Formell gesehen gibt es sicher viele Autobahnparkplätze wo man mit bestimmten Fahrzeugarten gar nicht parken dürfte, da einfach kein passender Platz ausgeschildert ist.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 11.02.2008, 10:55
Beitrag #12


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Zitat (Nebukad @ 11.02.2008, 10:34) *
Nein, nur wenn...
Stimmt yes.gif
Aber wie ist das bei Parkflächen ohne abmarkierte Einzelstellplätze (Seitenstreifen)? think.gif
Zitat
Formell gesehen gibt es sicher viele Autobahnparkplätze wo man mit bestimmten Fahrzeugarten gar nicht parken dürfte, da einfach kein passender Platz ausgeschildert ist.

In der Tat: Wo parkt ein Lkw<3,5t? blink.gif
An der BAB meist gar nicht legal, ebensowenig auf den meisten Autohöfen -
und oft noch nicht mal dort, wo größere und/oder schwerere Pkw (wie der des TE) dürfen... dry.gif
Diskriminierung ist das, sonst nix! ranting.gif

whistling.gif
c.s.
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Kurier
Beitrag 11.02.2008, 11:44
Beitrag #13


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Die Praxis sieht aber meist gaanz anders aus.


Zitat (Bonsai-Brummi @ 11.02.2008, 10:55) *
Diskriminierung ist das, sonst nix! ranting.gif

whistling.gif
c.s.


hug.gif is ja gut mein kleiner.


--------------------
(Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 11.02.2008, 12:04
Beitrag #14


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Zitat (Kurier @ 11.02.2008, 11:44) *
Die Praxis sieht aber meist gaanz anders aus.

Dachte ich auch mal -
bis das dann irgendwann mal TBNR 112032 hieß und 10€ kostete mad.gif
Seither meide ich solche Orte konsequent und gebe mein Geld halt anderswo aus tongue.gif

lg
c.s.
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