Parken mit PKW und Anhänger auf LKW Parkplatz |
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Parken mit PKW und Anhänger auf LKW Parkplatz |
11.02.2008, 09:31
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 11.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40081 |
Hallo, habe am Freitag einen Strafzettel bekommen und bin am Zweifeln ob der berechtigt ist. Folgendes ist passiert: Ich habe mit meinem VW Bus (keine LKW Zulassung) und einem Kofferanhänger (zGG. des kompletten Gespanns über 3,5t) auf einem Parkplatz für LKWs geparkt. Der Parkplatz war durch ein Parkenschild sowie mit dem Zusatzschild 1048-12 LKW gekennzeichnet. Jezt ist meine Frage: Darf ich da Parken? Und wie werd ich verkehrsrechtlich eingestuft? Als PKW oder als KFZ über 3,5t? Die genaue Bezeichnung des Schildes kenne ich, nur nach meinem empfinden bin ich kein PKW mehr in diesem Fall. Vielen Danke für eure Antworten und Meinungen, Gruß Matze Nachtrag:" UPS, die Bilder sind ein bisschen Groß, hoffe das stört nicht." Gruß Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 11.02.2008, 09:57
Bearbeitungsgrund: Bildgröße geändert
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11.02.2008, 09:45
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4289 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Hallo,
es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass das von Dir erwähnte Zusatzzeichen (in Deutschland jedenfalls) "LKW" bedeutet. Vielmehr bedeutet es: "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse". Dein VW-Bus hat sicher nicht mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, also darfst Du da nicht parken. Ob Anhänger oder nicht, spielt keine Rolle. Das "Knöllchen" ist also berechtigt. MfG Gerhard -------------------- |
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11.02.2008, 10:00
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1997 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 |
Hallo, es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass das von Dir erwähnte Zusatzzeichen (in Deutschland jedenfalls) "LKW" bedeutet. Vielmehr bedeutet es: "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse". Dein VW-Bus hat sicher nicht mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, also darfst Du da nicht parken. Ob Anhänger oder nicht, spielt keine Rolle. Das "Knöllchen" ist also berechtigt. MfG Gerhard Wirklich, warum widerspricht sich dann dein Zitat mit deiner Aussage? |
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11.02.2008, 10:03
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 862 Beigetreten: 24.09.2007 Wohnort: Hønefoss, Norwegen Mitglieds-Nr.: 36946 |
es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass das von Dir erwähnte Zusatzzeichen (in Deutschland jedenfalls) "LKW" bedeutet. Vielmehr bedeutet es: "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse". "Ausgenommen PKW und Bus" heißt doch so viel wie "nur LKW". Es sei denn, da stellt jemand seine 4t-Goldwing hin. Oder überseh ich noch etwas? |
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11.02.2008, 10:06
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1997 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 |
Es gibt auch noch andere Zulassungsarten als Pkw und Lkw. Von daher ist es hier entscheidend, als was das Zugfahrzeug zugelassen ist.
Wohnmobile mit Anhänger z.B. dürften hier parken, wenn die Kombination über 3,5t liegt. |
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11.02.2008, 10:06
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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11.02.2008, 10:07
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1997 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 |
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11.02.2008, 10:18
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 11.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40081 |
Zum Verständniss:
Dadurch das der VW Bus verkehrsrechtlich ein PKW ist, spielt es keine Rolle ob das Gesamte Gespann über 3,5t liegt. Währe der VW Bus ein Wohnmobile (unter 3,5t) dürfte ich hier parken weil das Zugfahrzeug in diesem Fall weder ein PKW noch ein Omnibuss ist, richtig?? |
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11.02.2008, 10:25
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Dadurch das der VW Bus verkehrsrechtlich ein PKW ist, spielt es keine Rolle ob das Gesamte Gespann über 3,5t liegt. Richtig Zitat Währe der VW Bus ein Wohnmobile (unter 3,5t) dürfte ich hier parken weil das Zugfahrzeug in diesem Fall weder ein PKW noch ein Omnibuss ist, richtig?? Nur mit Anhänger, wenn das zGg des Gespanns über 3,5t liegt; also WoMo 2,8t mit 600kg-Baumarkthängerchen "geht" nicht Dafür darfst Du überall dort unterm "Pkw-ZZ" parken, wo deutlich kleinere und leichtere "Lkw" (Caddy-Kastenwagen u.ä.) nicht dürfen lg c.s. |
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11.02.2008, 10:31
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 11.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40081 |
Super Vielen Dank habt mir geholfen. Muß das Knöllchen dann wohl bezahlen. :-(
Nächste Mal stell ich mich einfach auf zwei PKW Parkplätze. :-) |
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11.02.2008, 10:34
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1997 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 |
Nur mit Anhänger, wenn das zGg des Gespanns über 3,5t liegt; also WoMo 2,8t mit 600kg-Baumarkthängerchen "geht" nicht Dafür darfst Du überall dort unterm "Pkw-ZZ" parken, wo deutlich kleinere und leichtere "Lkw" (Caddy-Kastenwagen u.ä.) nicht dürfen Nein, nur wenn der Parkplatz mit Z 1048-11 oder Z 1049-13 ausgeschildert ist. Und dann auch nur wenn das Zugfahrzeug ein PKW ist. Unter Z 1048-10 dürfen nur Pkw parken und keine Gespanne. Für Wohnmobile mit Anhänger z.B. gibt es gar kein Zusatzschild. Formell gesehen gibt es sicher viele Autobahnparkplätze wo man mit bestimmten Fahrzeugarten gar nicht parken dürfte, da einfach kein passender Platz ausgeschildert ist. |
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11.02.2008, 10:55
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Nein, nur wenn... Stimmt Aber wie ist das bei Parkflächen ohne abmarkierte Einzelstellplätze (Seitenstreifen)? Zitat Formell gesehen gibt es sicher viele Autobahnparkplätze wo man mit bestimmten Fahrzeugarten gar nicht parken dürfte, da einfach kein passender Platz ausgeschildert ist. In der Tat: Wo parkt ein Lkw<3,5t? An der BAB meist gar nicht legal, ebensowenig auf den meisten Autohöfen - und oft noch nicht mal dort, wo größere und/oder schwerere Pkw (wie der des TE) dürfen... Diskriminierung ist das, sonst nix! c.s. |
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11.02.2008, 11:44
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Die Praxis sieht aber meist gaanz anders aus.
Diskriminierung ist das, sonst nix! c.s. is ja gut mein kleiner. -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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11.02.2008, 12:04
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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