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> Knöllchen aus Holland, Parkgebühren nicht gezahlt
Gast_Jürgen.HH_*
Beitrag 14.04.2004, 10:17
Beitrag #1





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Vor neun Monaten (25.07.) habe ich mir in Holland auf dem Parkplatz einer Einkaufsstraße ein Knöllchen eingefangen.
Ich habe nur meine Parkgebühren nicht bezahlt.
Wie ist die Rechtslage (Verjährung etc.)?
Was kann passieren wenn ich den sehr überzogenen Betrag nicht unverzüglich überweise? ("... werden weitere Maßnahmen gegen Sie eingeleitet...")
MfG Jürgen
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HaWeThie
Beitrag 14.04.2004, 10:59
Beitrag #2


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Hallo,
mW versuchen die NL-Behörden nicht, das Bußgeld hier zu vollstrecken.
Wenn du aber das nächste mal nach NL fährst, kann es dir passieren, dass die von den cop.gif angehalten wirst und die das Geld von dir sofort und in bar haben wollen - ansonsten: viel Spaß beim Versuch, zu Fuß eine Bank zu erreichen.

Die "überzogenen" Strafen sind in NL normal.
Wer meint, dass in D die Bußen zu hoch sind, sollte nur mal im EU-Ausland schauen, wo da die Sätze liegen - danach ist D ein Paradies für Verkehrsraudies.

Gruß
HaWeThie


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aaaaallex
Beitrag 14.04.2004, 19:23
Beitrag #3


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Also wie die Verjährungsfristen in NL sind, weiß ich auch nicht. Ebenso nicht, ob u wie lange ein derartiger Verstoß dort überhaupt gespeichert wird.

Aber falls du nicht regelmäßig dorthin fährst, einfach in den Papierkorb damit wavey.gif


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Uwe W
Beitrag 17.04.2004, 20:00
Beitrag #4


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Das Thema hatten wir schon wiederholt Parkgebühren Niederlande

Die Verjährungsfristen betragen mehrere Jahre, da es sich um gemeindliche Steuerforderungen handelt.
Die Gemeinden sind deshalb auch sehr hartnäckig, d.h. versuchen mit ziemlichen Verwaltungsaufwand, ihre Steuern einzutreiben.
Wenn nach erstem Bescheid und einer weiteren formlosen Mahnung dann die Zustellung eines Dwangbevels nichts bewirkt, erhält man einige Monate später noch Post von einem deutschen Anwalt (Strick in Kleve), der dann behauptet, dass es sich um eine zivilrechtliche Forderung handelt, die vor deutschen Gerichten durchsetzbar sei. Das ist aber Quatsch.
Dwangbevele können allerdings in den Niederlanden zu Vollstreckungsmaßnahmen führen. In Deutschland kann einem aber nichts passieren.

Wer meint, das ganze Prozedere nervlich nicht durchzustehen, sollte allerdings möglichst schnell zahlen, damit die Kosten sich nicht vervielfältigen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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