... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Darf man jemand der Rückwärts einparken versucht rechts überholen?
psporting
Beitrag 24.01.2008, 11:29
Beitrag #1


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 42
Beigetreten: 24.01.2008
Mitglieds-Nr.: 39702



    
 
Hallo!

Habe jemand der in einer Einbahnstraße rückwärts in eine Parkbucht einparken wollte rechts überholt/vorbeigefahren ... Er ist an mir hängen geblieben als er mit der Front ausgeschlagen hatte...

Wer ist Schuld?

Gruß
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ts1
Beitrag 24.01.2008, 11:43
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Banned
Beiträge: 10790
Beigetreten: 21.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7367



Auf welcher Seite wollte er einparken? In der Einbahnstrasse ist ja auch linksseitiges parken ganz normal.
Beide seit Ihr schuld. Du zumindest wegen überholen bei unklarer Verkehrslage, er wegen erhöhter Sorgfaltspflicht beim rückwärts fahren.
Und wenn Du ihn rechts überholen wolltest, obwohl er rechts in die Parklücke hinein wolllte, warst Du wirklich ganz schön dusselig.


--------------------
MfG Thomas
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ravn
Beitrag 24.01.2008, 12:12
Beitrag #3


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 862
Beigetreten: 24.09.2007
Wohnort: Hønefoss, Norwegen
Mitglieds-Nr.: 36946



Wenn er mit der Front hängen geblieben ist, dürfte er links eingeparkt haben.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
psporting
Beitrag 24.01.2008, 12:32
Beitrag #4


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 42
Beigetreten: 24.01.2008
Mitglieds-Nr.: 39702



Zitat (ravn @ 24.01.2008, 12:12) *
Wenn er mit der Front hängen geblieben ist, dürfte er links eingeparkt haben.


Ja richtig in parkbucht die quer zur Fahrbahn verläuft...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schorsch
Beitrag 24.01.2008, 16:20
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7711
Beigetreten: 16.03.2005
Mitglieds-Nr.: 8842



In §5 StVO heißt es:
"Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden."


Wenn jemand rückwärts einparken will, dann ist vorhersehbar, dass das Fahrzeug vorne ausschwenkt. Wer dennoch ohne ausreichenden Abstand überholt, der provoziert doch geradezu einen Unfall.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Celerimo
Beitrag 24.01.2008, 16:24
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1041
Beigetreten: 12.03.2006
Wohnort: Aachen
Mitglieds-Nr.: 17469



Zitat (ts1 @ 24.01.2008, 11:43) *
Du zumindest wegen überholen bei unklarer Verkehrslage [...].

Wieso unklare Verkehrslage? Das Rechtsüberholen bleibt grundsätzlich verboten.

Oder gab da mehrere markierte Fahrstreifen? Dann wäre es wohl auch nicht zum Unfall gekommen.

Gruß, Celerimo.


--------------------
Auto wurde verkauft.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Oliver
Beitrag 24.01.2008, 16:43
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1585
Beigetreten: 29.09.2005
Mitglieds-Nr.: 13348



Handelt es sich denn überhaupt um ein Überholen? Der andere Verkehrsteilnehmer ist
- willkürlich stehengeblieben: Vorbeifahren an einem stehenden Fahrzeug.
- danach rückwärts gefahren: Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das sich in entgegengesetzte Richtung bewegt.


--------------------
Sei dabei! - der Film des ABC-Zugs München-Land
Go to the top of the page
 
+Quote Post
swift
Beitrag 24.01.2008, 16:46
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6863
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 29218



Ich sehe die volle Schuld beim rückwärts Einparkenden.
Ihn trifft eine besondere Sorgfaltspficht, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss in jedem Fall ausgeschlossen sein.
Ein Überholen kann ich hier auch nicht erkennen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_ronnie2007_*
Beitrag 24.01.2008, 16:52
Beitrag #9





Guests






Wenn jmd rückwärts einparkt, dann wartet man korrekterweise bis er fertig ist!
Wenn jeder so fährt als wäre er allein auf der welt so wie es gerade trendy ist, dann gute nacht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
swift
Beitrag 24.01.2008, 16:53
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6863
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 29218



Zitat (ronnie2007 @ 24.01.2008, 16:52) *
Wenn jmd rückwärts einparkt, dann wartet man korrekterweise bis er fertig ist!

Wenn jemand rückwärts einparken will, dann muss er warten, bis das problemlos möglich ist. So einfach ist das. dry.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_ronnie2007_*
Beitrag 24.01.2008, 17:13
Beitrag #11





Guests






ja klar aber was ist wenn man einparkt was rückwärts etwas dauert und der nächste pkw kommt angeschossen! ???
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 24.01.2008, 17:18
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Ist denn vorgeschrieben, zu diesem Zweck parallel zum Fahrbahnrand stehenzubleiben? whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
psporting
Beitrag 24.01.2008, 17:37
Beitrag #13


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 42
Beigetreten: 24.01.2008
Mitglieds-Nr.: 39702



Zitat (Bonsai-Brummi @ 24.01.2008, 17:18) *
Ist denn vorgeschrieben, zu diesem Zweck parallel zum Fahrbahnrand stehenzubleiben? whistling.gif


Im grunde ist es eine Einbahnstraße mit parkplatz! Hier ein PIC:

http://www.bilder-hochladen.net/files/2yxl...B/img%5D%5B/url

er hat mich dann mit seiner vorderen Stoßstange noch hinten verwischt...

Danke schonmals für eure zahlreiche antworten...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
psporting
Beitrag 24.01.2008, 18:22
Beitrag #14


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 42
Beigetreten: 24.01.2008
Mitglieds-Nr.: 39702



Zitat (ronnie2007 @ 24.01.2008, 16:52) *
Wenn jmd rückwärts einparkt, dann wartet man korrekterweise bis er fertig ist!
Wenn jeder so fährt als wäre er allein auf der welt so wie es gerade trendy ist, dann gute nacht!


Für mich hat die Sache so ausgesehen als würde er da warten oder vielleicht mit jemand aus dem Auto rausreden! Dann bich vorbeigefahren... und es war genügend Platz zwischen mir und dem Einparker/Unfallgegner!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
swift
Beitrag 24.01.2008, 20:08
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6863
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 29218



Ich denke hier ist die Rechtslage eindeutig.

Zitat (§ 9 Abs. 5 StVO)
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.


Du dürftest an diesem Unfall nicht mal eine Teilschuld bekommen.

wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
stefan1
Beitrag 25.01.2008, 11:52
Beitrag #16


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 396
Beigetreten: 09.05.2007
Mitglieds-Nr.: 31502



das mag in diesem Fall u. U. so sein (weil wohl nicht erkennbar war, dass der andere gleich einparken wird).
Andererseits hat jeder so seine Sorgfaltspflichten und muss mit Fehler anderer rechnen.

Wenn erkennbar war, dass der andere einparkt (will ich hier nicht unterstellen, ist aber möglich), darf ich mich nicht darauf verlassen, dass der einparkende auf alles achtet - hier muss ich damit rechnen, dass es eng werden kann. Und ich muss möglichen Schaden versuchen abzuwenden (ich kann ja auch nicht stur meine Strecke fahren, wenn ich sehe, ein anderer macht einen Fehler und denke, der muss reagieren, nicht ich. Wenn´s dann knallt, bin ich auch dabei)

Gruß
Stefan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MickyMaus
Beitrag 25.01.2008, 11:57
Beitrag #17


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11599
Beigetreten: 02.08.2005
Wohnort: Region Braunschweig
Mitglieds-Nr.: 11795



Zitat (psporting @ 24.01.2008, 18:22) *
und es war genügend Platz zwischen mir und dem Einparker/Unfallgegner!

Dass der Abstand nicht genügend war, hat der Unfall ja gezeigt.

Zitat (swift @ 24.01.2008, 20:08) *
Du dürftest an diesem Unfall nicht mal eine Teilschuld bekommen.

Da lehnst du dich aber sehr weit aus dem Fenster. Womit argumentierst du die Gefährdungshaftung des TE weg?


--------------------
Viele Grüße,
MM
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 25.01.2008, 12:00
Beitrag #18


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Zitat (stefan1 @ 25.01.2008, 11:52) *
Wenn erkennbar war, dass der andere einparkt (will ich hier nicht unterstellen, ist aber möglich)

Gibt's denn (außer vielleicht einer Handvoll Museumsstücke) überhaupt noch Autos ohne Rückfahrscheinwerfer? unsure.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MickyMaus
Beitrag 25.01.2008, 12:00
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11599
Beigetreten: 02.08.2005
Wohnort: Region Braunschweig
Mitglieds-Nr.: 11795



Zitat (stefan1 @ 25.01.2008, 11:52) *
(weil wohl nicht erkennbar war, dass der andere gleich einparken wird).

Dazu interessiert mich, wo der TE vom Einparker getroffen wurde. Wenn es der hintere Kotflügel war, würde ich die Teilschuld als deutlich geringer ansehen, als wenn es der vordere Kotflügel ist. Denn dann hätte er u.U. auf den Einparkvorgang noch reagieren können.

Und wie groß war der Abstand tatsächlich? Was wäre gewesen, wenn sich dort plötzlich eine Tür geöffnet hätte?


--------------------
Viele Grüße,
MM
Go to the top of the page
 
+Quote Post
psporting
Beitrag 31.01.2008, 16:44
Beitrag #20


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 42
Beigetreten: 24.01.2008
Mitglieds-Nr.: 39702



Zitat (MickyMaus @ 25.01.2008, 12:00) *
Zitat (stefan1 @ 25.01.2008, 11:52) *
(weil wohl nicht erkennbar war, dass der andere gleich einparken wird).

Dazu interessiert mich, wo der TE vom Einparker getroffen wurde. Wenn es der hintere Kotflügel war, würde ich die Teilschuld als deutlich geringer ansehen, als wenn es der vordere Kotflügel ist. Denn dann hätte er u.U. auf den Einparkvorgang noch reagieren können.

Und wie groß war der Abstand tatsächlich? Was wäre gewesen, wenn sich dort plötzlich eine Tür geöffnet hätte?


Wenn man sie nicht voll aufgerissen hätte, dann hätte es gereicht...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MickyMaus
Beitrag 01.02.2008, 11:00
Beitrag #21


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11599
Beigetreten: 02.08.2005
Wohnort: Region Braunschweig
Mitglieds-Nr.: 11795



Und wo hat er dich getroffen?


--------------------
Viele Grüße,
MM
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe292
Beitrag 01.02.2008, 11:09
Beitrag #22


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 333
Beigetreten: 28.11.2007
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 38650



Zitat (psporting @ 24.01.2008, 17:37) *
Zitat (Bonsai-Brummi @ 24.01.2008, 17:18) *
Ist denn vorgeschrieben, zu diesem Zweck parallel zum Fahrbahnrand stehenzubleiben? whistling.gif


Im grunde ist es eine Einbahnstraße mit parkplatz! Hier ein PIC:

http://www.bilder-hochladen.net/files/2yxl...B/img%5D%5B/url

er hat mich dann mit seiner vorderen Stoßstange noch hinten verwischt...

Danke schonmals für eure zahlreiche antworten...


hinten hattern erwischt whistling.gif


--------------------
Gruß Uwe

Jeder Mensch sollte erst be- oder ver Urteilt werden wenn man Ihn persönlich kennengelernt hat.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MickyMaus
Beitrag 01.02.2008, 12:25
Beitrag #23


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11599
Beigetreten: 02.08.2005
Wohnort: Region Braunschweig
Mitglieds-Nr.: 11795



Aha, danke...
Naja, ganz ohne Teilschuld wird das Thema wohl nicht abgehen.


--------------------
Viele Grüße,
MM
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lars
Beitrag 01.02.2008, 12:37
Beitrag #24


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5619
Beigetreten: 15.12.2003
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 977



Zitat (MickyMaus @ 01.02.2008, 12:25) *
Aha, danke...
Naja, ganz ohne Teilschuld wird das Thema wohl nicht abgehen.
Sehe ich auch so und in Anlehnung an diesen Fall:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Grundstueck01.htm
der zwar nicht Deckungsgleich aber doch übertragbar sein dürfte konkretisiere ich MMs Aussage in die Vorhersage, dass die Schuldverteilung 70 zu 30 für den TE ausgehen dürfte.

@psporting
Besteht eine Vollkasko für dein Auto?
Wenn ja rechne parallel mit gegnerischer Haftpflicht und mit deiner Vollkasko über Quotenvorrecht ab.


--------------------
Wandel dich, nicht das Klima!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe292
Beitrag 01.02.2008, 12:52
Beitrag #25


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 333
Beigetreten: 28.11.2007
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 38650



Zitat (MickyMaus @ 01.02.2008, 12:25) *
Aha, danke...
Naja, ganz ohne Teilschuld wird das Thema wohl nicht abgehen.


Aber gerne doch wavey.gif

Aber denke auch wie du er wird eine Teilschuld bekommen, da er ja wahrscheinlich gesehen hat das der Gegner den Rückwärtsgang drinne hatte, und etwas besser aufpassen hätte müssen.

Grüße Uwe


--------------------
Gruß Uwe

Jeder Mensch sollte erst be- oder ver Urteilt werden wenn man Ihn persönlich kennengelernt hat.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MickyMaus
Beitrag 01.02.2008, 13:13
Beitrag #26


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11599
Beigetreten: 02.08.2005
Wohnort: Region Braunschweig
Mitglieds-Nr.: 11795



Joa, die von Lars vorgeschlagenen 70:30 (Ausparker:TE) halte ich auch für realistisch.


--------------------
Viele Grüße,
MM
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blackwidowrider
Beitrag 01.02.2008, 13:40
Beitrag #27


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 25
Beigetreten: 09.10.2007
Wohnort: HD-HN
Mitglieds-Nr.: 37371



Parkplätze dienen dem ruhenden Verkehr, so dass beim Rückwärtsparken das Gefährdungsverbot des §9 Abs.5 nicht gilt, wohl aber die nach § 1 Abs.2 zu beachtende Sorgfalt.Wer in eine PArklücke rückwärts einparkt, muss dabei äusserste Vrsicht walten lassen, besonders dann, wenn z.B. ein neben der Parklücke stehendes Fahrzeug zur gleichen Zeit ebenfalls rückwärts ausparken will. ( vergl. OLG Hamm VRS 99, 70)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MickyMaus
Beitrag 01.02.2008, 13:53
Beitrag #28


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11599
Beigetreten: 02.08.2005
Wohnort: Region Braunschweig
Mitglieds-Nr.: 11795



... passt nur nicht, weil wir es hier nicht mit zwei Einparkern zu tun haben ... Und auch nicht auf nem Supermarktparkplatz ... Der fließende Verkehr spielt hier eine nicht unerhebliche Rolle.


--------------------
Viele Grüße,
MM
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blackwidowrider
Beitrag 01.02.2008, 15:25
Beitrag #29


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 25
Beigetreten: 09.10.2007
Wohnort: HD-HN
Mitglieds-Nr.: 37371



Zitat (MickyMaus @ 01.02.2008, 13:53) *
... passt nur nicht, weil wir es hier nicht mit zwei Einparkern zu tun haben ... Und auch nicht auf nem Supermarktparkplatz ... Der fließende Verkehr spielt hier eine nicht unerhebliche Rolle.


...es heisst ja z.b.... wichtig ist das der rückw. Einparkende besondere Vorsicht walten lassen muss!
Das rückwärts Einparken unterliegt nicht dem Gefährdungsverbot aus § 9 Abs. 5 sondern § 1 Abs. 2 StVO, da sich die Vorschriften des § 9 nur an den fließenden Verkehr richten. Das Einparken (rückwärts rangieren) zählt jedoch zum ruhenden Verkehr. Nach geltender Rechtssprechung des OLG Koblenz (DAR 2000, 84) und des OLG Düsseldorf (DAR 2000, 367), bestimmt jedoch § 9 Abs. 5 das Maß der Sorgfalt nach § 1 Abs. 2 StVO.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MickyMaus
Beitrag 01.02.2008, 18:46
Beitrag #30


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11599
Beigetreten: 02.08.2005
Wohnort: Region Braunschweig
Mitglieds-Nr.: 11795



Das ist ja unbestritten. Aber der Sicherheitsabstand zur Seite gehört zur Sorgfaltspflicht des fließenden Verkehrs. Wenn es knallt, war der Abstand nicht groß genug. => Teilschuld


--------------------
Viele Grüße,
MM
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blackwidowrider
Beitrag 05.02.2008, 15:22
Beitrag #31


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 25
Beigetreten: 09.10.2007
Wohnort: HD-HN
Mitglieds-Nr.: 37371



...für den sicherheitsabstand beim überholen/vorbeifahren gibt es keinen allgemein gültigen wert, doch muss er so bemessen sein, das gefahren vermieden werden (BGH VRS 8, : im Regelfall 1m)....
wenn es nicht erkennbar war, das das andere kfz rückwärts einparken will (kein eingelegter rückw.gang und kein r-scheinwerfer) ist also ein seitenabstand von 1m ausreichend anzusehen....zumal die geschwindigkeit auch nicht hoch war....
imho- trifft den te hier keine oder nur geringste schuld...

wäre gespannt wie das ganze ausgeht think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MickyMaus
Beitrag 05.02.2008, 16:07
Beitrag #32


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11599
Beigetreten: 02.08.2005
Wohnort: Region Braunschweig
Mitglieds-Nr.: 11795



Zitat (blackwidowrider @ 05.02.2008, 15:22) *
wenn es nicht erkennbar war

Und das ist in meinen Augen der Knackpunkt: Bei einem rückwärts fahrenden Auto leuchten die Rückfahrscheinwerfer. Der Einparker war vorher auch definitiv in Fahrtrichtung des TE, damit hätte er sie sehen müssen.


--------------------
Viele Grüße,
MM
Go to the top of the page
 
+Quote Post
toxy
Beitrag 05.02.2008, 16:25
Beitrag #33


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 981
Beigetreten: 23.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14861



Nicht wenn er neben dem Fahrzeug war als diese angingen. Der Einparkende hat ihn ja erst erwischt als er schon fast vorbei war. Und selbst wenn er sie gesehen hat muss er davon ausgehen dass ihm der andere nicht einfach reinfährt sondern auf den Verkehr achtet. Deshalb wirds wohl keine Teilschuld für den TE geben, höchstens Gefährdungshaftung. Und den Unterschied zwischen beidem darf Micky Maus auch gerne nochmal nachschlagen.

Felix


--------------------
There 's cars to the left, trucks to the right
The Honda was a wreck, but i was allright
Hello Mercurochrome, i 've been to Bali, too!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MickyMaus
Beitrag 05.02.2008, 16:54
Beitrag #34


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11599
Beigetreten: 02.08.2005
Wohnort: Region Braunschweig
Mitglieds-Nr.: 11795



Zitat (toxy @ 05.02.2008, 16:25) *
Nicht wenn er neben dem Fahrzeug war als diese angingen.

Der Einparker bewegt sich beim Einparken rückwärts. Durch die Kurvenbewegung befindet sich der vordere Kotflügel zum Zeitpunkt der exponiertesten Stelle ungefähr an dem Punkt, wo die Rückleuchten waren, als der Einparker noch stand.

Wenn der TE nun auf Höhe der Rückleuchten war, als der Einparker den Rückwärtsgang eingelegt hat, dürfte er maximal zwei Meter an Weg (halbe Wagenlänge) zurückgelegt haben, bis der "Einschlag" kam. Das sind bei Tempo 50 0,144 Sekunden, bei Tempo 30 immerhin noch 0,24 Sekunden.

Meinst du allen Ernstes, dass der Einparker so schnell "die Nase rum" bekommt? Das halte ich für utopisch. Für den Einschwenkvorgang vergehen locker 2-3 Sekunden. Das sind bei Tempo 50 28-42 Meter, bei Tempo 30 immerhin noch 17-25 Meter, die der TE zurückgelegt hat.

Sollte er also auf Höhe der Rücklichter gewesen sein, wäre er beim Einschwenken schon längst am Auto vorbei. Oder anders herum: Um zum Zeitpunkt des "Einschlags" auf Höhe des Einparkenden unterwegs gewesen zu sein, hätte er das Einlegen des Rückwärtsgangs schon bis zu 42 Meter vorher sehen können/müssen.

Alternative wäre, dass der TE im Schritttempo vorbeigerollt ist, so schätze ich den TE aber nicht ein.

Zitat (toxy @ 05.02.2008, 16:25) *
Und selbst wenn er sie gesehen hat muss er davon ausgehen dass ihm der andere nicht einfach reinfährt sondern auf den Verkehr achtet.

Muss er das? Du meinst wohl "er kann". Aber selbst das ist nicht richtig. Einen genügenden Sicherheitsabstand muss er trotzdem halten.

Zitat (toxy @ 05.02.2008, 16:25) *
Deshalb wirds wohl keine Teilschuld für den TE geben, höchstens Gefährdungshaftung. Und den Unterschied zwischen beidem darf Micky Maus auch gerne nochmal nachschlagen.

Warum soll ich da nachschlagen? Unterstellst du mir, dass ich den Unterschied nicht kenne? Danke für den Tiefschlag. mad.gif


--------------------
Viele Grüße,
MM
Go to the top of the page
 
+Quote Post
toxy
Beitrag 06.02.2008, 10:06
Beitrag #35


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 981
Beigetreten: 23.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14861



Zitat (MickyMaus @ 05.02.2008, 16:54) *
Sollte er also auf Höhe der Rücklichter gewesen sein, wäre er beim Einschwenken schon längst am Auto vorbei. Oder anders herum: Um zum Zeitpunkt des "Einschlags" auf Höhe des Einparkenden unterwegs gewesen zu sein, hätte er das Einlegen des Rückwärtsgangs schon bis zu 42 Meter vorher sehen können/müssen.

Ich weiss ja nicht wie Du an haltenden Autos vorbeifährst, aber üblicherweise tastet man sich da vorsichtig dran vorbei. Das kann schonmal 3-4 s dauern.

Zitat (MickyMaus @ 05.02.2008, 16:54) *
Muss er das? Du meinst wohl "er kann". Aber selbst das ist nicht richtig. Einen genügenden Sicherheitsabstand muss er trotzdem halten.

Hat er ja vielleicht auch. 1 m sollte ausreichen. Klar, mit heftigen Lenkbewegungen kann man auch noch jemanden erwischen der 1 m Abstand hält, deshalb ist das aber nicht zu wenig.

Zitat (MickyMaus @ 05.02.2008, 16:54) *
Warum soll ich da nachschlagen? Unterstellst du mir, dass ich den Unterschied nicht kenne?

Ob Du ihn kennst kann ich nicht beurteilen, ich sehe nur dass Du keinen Unterschied machst:
Zitat (MickyMaus @ 25.01.2008, 11:57) *
Zitat (swift @ 24.01.2008, 20:08) *
Du dürftest an diesem Unfall nicht mal eine Teilschuld bekommen.

Da lehnst du dich aber sehr weit aus dem Fenster. Womit argumentierst du die Gefährdungshaftung des TE weg?



Felix


--------------------
There 's cars to the left, trucks to the right
The Honda was a wreck, but i was allright
Hello Mercurochrome, i 've been to Bali, too!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schorsch
Beitrag 06.02.2008, 10:22
Beitrag #36


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7711
Beigetreten: 16.03.2005
Mitglieds-Nr.: 8842



Zitat (blackwidowrider @ 05.02.2008, 15:22) *
wenn es nicht erkennbar war, das das andere kfz rückwärts einparken will (kein eingelegter rückw.gang und kein r-scheinwerfer) ist also ein seitenabstand von 1m ausreichend anzusehen....zumal die geschwindigkeit auch nicht hoch war....
imho- trifft den te hier keine oder nur geringste schuld...



Wenn jemand seitlich versetzt neben einem leeren Parkplatz anhält, so dass es fürs rückwärts Einparken passt, dann braucht man weder brennende Rückfahrscheinwerfer noch besondere Hellsichtigkeit, um an zwei Fingern auszurechnen, was der Fahrer beabsichtigt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MickyMaus
Beitrag 06.02.2008, 10:39
Beitrag #37


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11599
Beigetreten: 02.08.2005
Wohnort: Region Braunschweig
Mitglieds-Nr.: 11795



Zitat (toxy @ 06.02.2008, 10:06) *
Ich weiss ja nicht wie Du an haltenden Autos vorbeifährst, aber üblicherweise tastet man sich da vorsichtig dran vorbei. Das kann schonmal 3-4 s dauern.

Ich weiß ja nicht, wie du an haltenden Autos vorbeifährst, aber wenn du 3-4 Sekunden dafür brauchst, dann fährst du bei einem 3-4 Meter langem Auto mit 1m/s (=3,6 km/h) vorbei. Dafür ist selbst das Standgas im ersten Gang zuviel. Also erzähl hier keine Märchen. mad.gif

Zitat (toxy @ 06.02.2008, 10:06) *
Hat er ja vielleicht auch. 1 m sollte ausreichen. Klar, mit heftigen Lenkbewegungen kann man auch noch jemanden erwischen der 1 m Abstand hält, deshalb ist das aber nicht zu wenig.

Hat er denn 1m gehalten? Die 1m sind reine Spekulation.

Zitat (toxy @ 06.02.2008, 10:06) *
Ob Du ihn kennst kann ich nicht beurteilen, ich sehe nur dass Du keinen Unterschied machst:

Ohje, die Korinthenkacker sind ausgebrochen. Wie oft hast du schon "Ampel" zu einer Lichtzeichenanlage/Lichtsignalanlage gesagt? Eine Ampel hängt bei dir im Garten und ist mit Blumen bepflanzt. Noch vorlaute Beiträge? mad.gif

Zitat (Schorsch @ 06.02.2008, 10:22) *
Wenn jemand seitlich versetzt neben einem leeren Parkplatz anhält, so dass es fürs rückwärts Einparken passt, dann braucht man weder brennende Rückfahrscheinwerfer noch besondere Hellsichtigkeit, um an zwei Fingern auszurechnen, was der Fahrer beabsichtigt.

Tja, da geb ich dir recht. Leider ist bei einigen Verkehrsteilnehmer der "gesunde Menschenverstand" nicht zu finden wink.gif


--------------------
Viele Grüße,
MM
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blackwidowrider
Beitrag 06.02.2008, 11:18
Beitrag #38


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 25
Beigetreten: 09.10.2007
Wohnort: HD-HN
Mitglieds-Nr.: 37371



Zitat (Schorsch @ 06.02.2008, 10:22) *
Zitat (blackwidowrider @ 05.02.2008, 15:22) *
wenn es nicht erkennbar war, das das andere kfz rückwärts einparken will (kein eingelegter rückw.gang und kein r-scheinwerfer) ist also ein seitenabstand von 1m ausreichend anzusehen....zumal die geschwindigkeit auch nicht hoch war....
imho- trifft den te hier keine oder nur geringste schuld...



Wenn jemand seitlich versetzt neben einem leeren Parkplatz anhält, so dass es fürs rückwärts Einparken passt, dann braucht man weder brennende Rückfahrscheinwerfer noch besondere Hellsichtigkeit, um an zwei Fingern auszurechnen, was der Fahrer beabsichtigt.



stimmt, ich denke da an : halten, damit eine weitere Person einsteigen kann.... whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
toxy
Beitrag 06.02.2008, 12:49
Beitrag #39


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 981
Beigetreten: 23.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14861



Zitat (MickyMaus @ 06.02.2008, 10:39) *
Ich weiß ja nicht, wie du an haltenden Autos vorbeifährst, aber wenn du 3-4 Sekunden dafür brauchst, dann fährst du bei einem 3-4 Meter langem Auto mit 1m/s (=3,6 km/h) vorbei.

Das ist der Unterschied zwischen Durchschnitt und Höchstgeschwindigkeit. Wenn vor mir einer links ranfährt schalte ich in den Leerlauf und halte schräg versetzt neben ihm an. Dann leg ich den ersten Gang rein, kuppel ein und fahre vorsichtig los. Das dauert.

Zitat (MickyMaus @ 06.02.2008, 10:39) *
Hat er denn 1m gehalten? Die 1m sind reine Spekulation.

1m wäre auf jeden Fall ausreichend dry.gif

Zitat (MickyMaus @ 06.02.2008, 10:39) *
Ohje, die Korinthenkacker sind ausgebrochen.

Beruhig Dich erstmal. Du hast eine Aussage widerlegen wollen indem Du Begriffe falsch benutzt hast, das hat nichts mit Umgangssprache zu tun.

Zitat (Schorsch @ 06.02.2008, 10:22) *
Wenn jemand seitlich versetzt neben einem leeren Parkplatz anhält, so dass es fürs rückwärts Einparken passt, dann braucht man weder brennende Rückfahrscheinwerfer noch besondere Hellsichtigkeit, um an zwei Fingern auszurechnen, was der Fahrer beabsichtigt.

Was allerdings nicht bedeutet dass man nicht vorbeifahren kann. Es ist nämlich auch möglich rückwärts einzuparken ohne das der fliessende Verkehr gefährdet wird.

Felix


--------------------
There 's cars to the left, trucks to the right
The Honda was a wreck, but i was allright
Hello Mercurochrome, i 've been to Bali, too!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schorsch
Beitrag 06.02.2008, 13:12
Beitrag #40


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7711
Beigetreten: 16.03.2005
Mitglieds-Nr.: 8842



Zitat (toxy @ 06.02.2008, 12:49) *
Was allerdings nicht bedeutet dass man nicht vorbeifahren kann. Es ist nämlich auch möglich rückwärts einzuparken ohne das der fliessende Verkehr gefährdet wird.



Unabhängig von der Schadenquote habe ich wenig Verständnis, wenn jemand absichtlich oder gedankenlos eine gefährliche Situation herbeiführt und dann hinterher Schadenersatz verlangt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lars
Beitrag 06.02.2008, 13:15
Beitrag #41


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5619
Beigetreten: 15.12.2003
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 977



Zitat
Du hast eine Aussage widerlegen wollen indem Du Begriffe falsch benutzt hast, das hat nichts mit Umgangssprache zu tun.
Nein, er hat deine Aussage widerlegt, dabei nur den falschen Begriff verwendet.
Die ungenaue Formulierung von @MM ändert aber nichts dran, dass er in der Sache richtig liegt:
Zitat
Und selbst wenn er sie gesehen hat muss er davon ausgehen dass ihm der andere nicht einfach reinfährt sondern auf den Verkehr achtet.
Das ist deine Meinung, hat aber nichts damit zu tun, wie Gerichte entscheiden.
Ich fahre jeden Nachmittag vom Parkplatz an meiner Arbeitsstelle in eine Einbahnstraße ein. Fast jeden Tag muss ich vor dem Ausfahren Autos passieren lassen, die entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren. Wenn ich mit einem dieser Autos zusammenstoße kann ich auch nicht sagen, der hätte da ja gar nicht langfahren dürfen, also brauche ich auch nicht zu gucken.
Ich würde bei einem Zusammenstoß die Hauptschuld am Unfall bekommen, ob man das für richtig hält oder nicht ist dabei egal, denn so ist nunmal die Rechtslage.


--------------------
Wandel dich, nicht das Klima!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MickyMaus
Beitrag 06.02.2008, 13:23
Beitrag #42


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11599
Beigetreten: 02.08.2005
Wohnort: Region Braunschweig
Mitglieds-Nr.: 11795



Zitat (toxy @ 06.02.2008, 12:49) *
Das ist der Unterschied zwischen Durchschnitt und Höchstgeschwindigkeit. Wenn vor mir einer links ranfährt schalte ich in den Leerlauf und halte schräg versetzt neben ihm an. Dann leg ich den ersten Gang rein, kuppel ein und fahre vorsichtig los. Das dauert.

Warum schräg versetzt neben ihm? Das behindert doch mehr als es nutzt, denn dann kann der andere auch nicht wirklich gefahrlos einparken. Außerdem kann er das als (falsches) Zeichen werten, dass du anhältst, um ihn einparken zu lassen. Ich bremse ab, bleibe bremsbereit und fahre/rolle langsam am Einparkenden vorbei. Und dafür brauche ich keine 3-4 Sekunden, von dem Moment an, wo ich seine Rücklichter nicht mehr sehen kann.
Aber ich glaube auch, dass ich nicht wirklich daneben liege, wenn ich sage, dass der TE nicht angehalten hat und dann langsam dran vorbeigefahren ist.

Zitat (toxy @ 06.02.2008, 12:49) *
Zitat (MickyMaus @ 06.02.2008, 10:39) *
Hat er denn 1m gehalten? Die 1m sind reine Spekulation.

1m wäre auf jeden Fall ausreichend dry.gif

Das mag sein, aber ist keine Antwort auf meine Frage.

Zitat (toxy @ 06.02.2008, 12:49) *
Beruhig Dich erstmal. Du hast eine Aussage widerlegen wollen indem Du Begriffe falsch benutzt hast, das hat nichts mit Umgangssprache zu tun.

Ich bin kein Jurist. Für den Ottonormalverkehrsteilnehmer ist Gefährdungshaftung und Teilschuld das gleiche: Dass sie bzw. ihre Versicherung auch etwas bezahlen müssen. Und das ist genauso Umgangssprache wie "Ampel" und "Lichtzeichenanlage". Und in jedem Fall kein Grund für einen derartigen verbalen Tiefschlag mad.gif

Zitat (toxy @ 06.02.2008, 12:49) *
Was allerdings nicht bedeutet dass man nicht vorbeifahren kann. Es ist nämlich auch möglich rückwärts einzuparken ohne das der fliessende Verkehr gefährdet wird.

Das ist richtig. Aber das heißt nicht, dass man, wenn man ohne die notwendige Sorgfalt walten zu lassen, dran vorrauscht, keine Teilschuld bekommt. Auch wird es schon schwierig die Gefährdungshaftung wegzudiskutieren.

Zitat (Lars @ 06.02.2008, 13:15) *
die entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren. Wenn ich mit einem dieser Autos zusammenstoße kann ich auch nicht sagen, der hätte da ja gar nicht langfahren dürfen, also brauche ich auch nicht zu gucken.

Ich meine, dass in solchen Fällen sogar die Gefährdungshaftung wegfällt, weil "Fahren entgegen der Fahrtrichtung" als "grob fahrlässig" gilt, ähnlich wie du nicht damit rechnen musst, dass dir an der nächsten Kreuzung jemand die Vorfahrt nimmt.

Aber bei dem Fall des TE reden wir davon, dass man das Einparken hätte erkennen können, dann wäre er höchstwahrscheinlich mit einer Teilschuld dabei, da er seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat. Selbst wenn er es nicht hätte erkennen können, bin ich der Meinung, dass in jedem Fall noch die Gefährdungshaftung greift.


--------------------
Viele Grüße,
MM
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lancia
Beitrag 27.03.2008, 14:40
Beitrag #43


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 21.03.2008
Wohnort: münchen
Mitglieds-Nr.: 40903



Zitat (stefan1 @ 25.01.2008, 11:52) *
das mag in diesem Fall u. U. so sein (weil wohl nicht erkennbar war, dass der andere gleich einparken wird).
Andererseits hat jeder so seine Sorgfaltspflichten und muss mit Fehler anderer rechnen.

Wenn erkennbar war, dass der andere einparkt (will ich hier nicht unterstellen, ist aber möglich), darf ich mich nicht darauf verlassen, dass der einparkende auf alles achtet - hier muss ich damit rechnen, dass es eng werden kann. Und ich muss möglichen Schaden versuchen abzuwenden (ich kann ja auch nicht stur meine Strecke fahren, wenn ich sehe, ein anderer macht einen Fehler und denke, der muss reagieren, nicht ich. Wenn´s dann knallt, bin ich auch dabei)

Gruß
Stefan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lancia
Beitrag 27.03.2008, 15:11
Beitrag #44


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 21.03.2008
Wohnort: münchen
Mitglieds-Nr.: 40903



Hallo Stefan,
vielen Dank für deinen Beitrag; (lancia).

Natürlich habe ich mich vergewiesert bevor ich rückwärts einpark, sowowh war dies für die anderen Verkhersteilnehmer deutlich zu sehen, ich blinkte rechts. Die Strasse ist so breit, dass noch in "zweite" Reihe Autos vorbeifahren könnten.
Der andere hat mich völlig aus der Acht gelassen, vor Gericht auch ausgesagt: Er hat mich nicht gesehen, meinte die Bahn wär frei und wendete von gegen Fahrbahn nach links um. Dies auch noch von einen Gründstücksfahrt. Sein Ra ist sein Vater hat die Klage erhoben, und will die Sache umdrehen, der Sohn sei gestanden (ha, ha Mitte´ in der Fahrbahn).

Kurz: ich parkte rückwärts ein ohne den Verkher zu verhindern, der andere wendete nach links um und stoss mit mir zusammmen. Leider kein Beweis, Ausage gegen Ausage; der Gewendete hat zu dem Zeitpunt telefoniert ohne Freisprechanlage.

Der Fall ist einfach zu blöd, und vor allem von der gegnerischer Seite nur GELDGIER, deren Versicherung hat mir schon 100% gezahlt. Und jetzt des.. Vielen Dank für weitere Unterstüzung, das Gerichtsurteil wird nächste Woche bekannt.

lancia
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.03.2024 - 04:30