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> Blinken bei abknickenden Vorfahrtsstraßen
Gast_Gast_Simi_*
Beitrag 12.04.2004, 20:19
Beitrag #1





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Hallo,

ich habe einige Fragen zu einem kürzlich stark diskutierten Thema, nämlich der umgangssprachl. "Blinkpflicht", speziell bei abknickenden Vorfahrtsstraßen.

Meine Meinung ist die, dass ich als Verkehrsteilnehmer in jedem Fall blinken muss, wenn ich nach links oder rechts abbiegen möchte! Auch dann, wenn ich einer abknickenden Vorfahrtsstraße, egal ob nach links od. rechts, folgen möchte!

Es wurde diskutiert, dass man NICHT blinken muss, wenn man der abknickenden Vorfahrtsstraße folgt. Angeblich soll das eine neue Regelung sein, die erst kürzlich bei einer Sendung ("Verkehrstipps") im TV besprochen wurde. Das kann doch nicht richtig sein!?

Ich sehe außerdem oft Verkehrsteilnehmer, die beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtsstraße in Geradeausrichtung blinken. D.h. bei rechtsabknickenden Vorfahrtsstraßen links blinken und umgekehrt. Das ist doch nicht korrekt!?

Wo kann man diesen Sachverhalt im Gesetzestext wiederfinden?

Danke im Voraus!!

Simi
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aaaaallex
Beitrag 12.04.2004, 20:38
Beitrag #2


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§ 42 Abs. 2 StVO

Ein Zusatzschild zum Zeichen 306 (Vorfahrtstraße) kann den Verlauf der Vorfahrtstraße bekanntgegeben, Wer ihm folgen will, muss dies rechtzeitig u deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen

Immer, wenn ein solches Zeichen angebracht ist u der Vorfahrtstraße folgen willst, musst du blinken.

Ansonsten darf man allerdings nicht blinken, wenn z.B. die Vorfahrstraße einen leichten linken Knick macht u geradeaus eine Nebenstraße einmündet, dies aber nicht durch das Zeichen "abknickende Vorfahrt" gekennzeichnet ist. Das Zeichen "abknickende Vorfahrt" soll nämlich nur aufgestellt werden, wo der eindeutige Verlauf der Vorfahrtstraße nicht klar erkennbar ist (VwV-StVO).

Allerdings gibt es tatsächlich missverständlich gekennzeichnete Kreuzungen.

Z.B.: Abknickende Hauptstraße nach rechts, geradeaus geht eine Nebenstraße ab, dies wird auch im Zusatzzeichen so dargestellt. Nun existiert aber eine Abbiegespur, für diejenigen, die geradeaus fahren wollen, in dieser Linksabbiegerspur sind Pfeile (Zeichen 297) markiert, als würde man linksabbiegen, dabei fährt man geradeaus. Das kann zu Missverständnissen führen.
Manchmal wird dies getan, um den Verkehr um eine Verkehrsinsel zu führen, zur besseren Einsicht des Gegenverkehrs aus der Vorfahrtstraße von rechts. Dazu wird der Abbiegeverkehr weiter vorgeführt, so dass er dann tatsächlich links abbiegen, dann wieder rechts fahren muss. Obwohl die Straße eigentlich geradeaus abgeht.

Grundsätzlich gilt aber auf jeden Fall: Folgen der Vorfahrtstraße löst Blinkpflicht aus.

Verlassen der Vorfahrtstraße in gerader Richtung ist zwar rechtlich ein Abbiegen, hierzu darf jedoch der Blinker nicht betätigt werden.


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Nucki
Beitrag 12.04.2004, 20:38
Beitrag #3


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Hi!

Du hast natürlich Recht! Man muss laut Gesetz auch bei abknickender Vorfahrt blinken, weil Richtungswechsel.

Zitat
die beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtsstraße in Geradeausrichtung blinken. D.h. bei rechtsabknickenden Vorfahrtsstraßen links blinken und umgekehrt


Die müssten dann ja die Warnblinkanlage einschalten wenn sie geradeaus weiterfahren würden?!?

Was richtig ist, was auch viele falsch machen, beim Einfahren in einen Kreisel ist NICHT zu blinken, beim rausfahren IMMER! Das Argument in Frankreich blinkt auch keiner, zählt nicht; die können ja auch Kreisel fahren!

MfG, U


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Matte
Beitrag 12.04.2004, 20:48
Beitrag #4


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Die Pflicht zum Blinken besteht auch weiterhin.

Die abknickende Vorfahrtsstraße gilt (meist entgegen ihrem natürlichen Verlauf) als einheitlicher Straßenzug. Dementsprechend finden nach dem "Knick" die Vorfahrt- und Abbiegereglungen der §§ 8 und 9 StVO Anwendung. Lediglich das aus dem Verlauf der abknickenden Vorfahrt folgende Fahrzeug biegt wegen der Sonderreglung in §42 Abs. 2 StVO zum Z. 306 nicht ab, obwohl es seine Fahrtrichtung ändert. Dennoch ist die Fahrtrichtung im abknickenden Straßevenverlauf anzuzeigen. Der Fahrer unterliegt hier aber nicht der doppelten Rückschaupflicht.

Wer dem natürlichen Straßenverlauf folgt, gilt als Abbieger und darf den Fahrtrichtungsanzeiger aber nicht benutzen.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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aaaaallex
Beitrag 12.04.2004, 20:49
Beitrag #5


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Zitat (Nucki @ 12.04.2004, 21:38)
Was richtig ist, was auch viele falsch machen, beim Einfahren in einen Kreisel ist NICHT zu blinken, beim rausfahren IMMER!

Nur wenn der Kreisel als Kreisverkehr (Zeichen 215) in Verbindung mit Zeichen 205 gekennzeichnet ist.

Ist dies nicht der Fall, dann ist auch bei der Einfahrt zu blinken, da jede Zufahrt als eigene Einmündung zählt.

Es gibt solche Kreisverkehre, entweder weil sie besonders groß u unübersichtlich sind oder weil z.B. eine Straßenbahn den Kreisverkehr durchschneidet. Diese werden nicht durch Zeichen 215 gekennzeichnet, weil man auf der Kreisfahrbahn nicht uneingeschränkte Vorfahrt hat. Vorrang wird der Straßenbahn dann auf der Kreisbahn mit Zeichen 205 (Zusatzsymbol Straba) gegeben.

An diesen Kreiseln muss auch beim Einfahren geblinkt werden. Sehr verwirrend, ich weiß wavey.gif


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Nucki
Beitrag 12.04.2004, 21:00
Beitrag #6


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@aaaaallex

Ja, da hast Du absolut recht. Ich ging hier von der Kreisverkehrsanlage in unserer kleinen Stadt aus.

MfG, U

wavey.gif


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aaaaallex
Beitrag 12.04.2004, 21:21
Beitrag #7


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Zitat (Matte @ 12.04.2004, 21:48)
Die Pflicht zum Blinken besteht auch weiterhin.

Die abknickende Vorfahrtsstraße gilt (meist entgegen ihrem natürlichen Verlauf) als einheitlicher Straßenzug. Dementsprechend finden nach dem "Knick" die Vorfahrt- und Abbiegereglungen der §§ 8 und 9 StVO Anwendung. Lediglich das aus dem Verlauf der abknickenden Vorfahrt folgende Fahrzeug biegt wegen der Sonderreglung in §42 Abs. 2 StVO zum Z. 306 nicht ab, obwohl es seine Fahrtrichtung ändert. Dennoch ist die Fahrtrichtung im abknickenden Straßevenverlauf anzuzeigen. Der Fahrer unterliegt hier aber nicht der doppelten Rückschaupflicht.

Wer dem natürlichen Straßenverlauf folgt, gilt als Abbieger und darf den Fahrtrichtungsanzeiger aber nicht benutzen.

@ Matte:

Dem ist eigentlich kaum noch was hinzuzufügen wavey.gif


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Gast_Simi_*
Beitrag 12.04.2004, 21:24
Beitrag #8





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Hey vielen Dank an alle, das ging ja echt schnell!!

Dann hat mich mein gesunder Menschenverstand wieder mal nicht im Stich gelassen! smile.gif

Gruß
Simi
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