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17.01.2008, 21:25
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 29.03.2007 Mitglieds-Nr.: 30098 |
über folgende für mich aktuelle Fragen bräuchte ich dringend Antworten: 1.) Wo befindet sich in dem neuen KFZ Schein die Angabe über das Vorhandensein eines Kontrollgerätes. Bei meinem LKW wurde dieses vor der Zulassung ausgebaut. Es erscheint allerdings in den Papieren der Hinweis, daß beim Rädertausch ggf. das Kontrollgerät nachgestellt werden müsse. Könnte dieser Eintrag Anlass sein, bei einer Fahrzeugprüfung zu der Auffassung zu gelangen, es müsse ein Kontrollgerät verbaut sein? Gibt es überhaupt einen Eintrag in den Papieren oder gilt hier nur die 3,5 t Grenze? 2.) Da mein LKW über 2,8 t hat, ich diese Last eigentlich nie benötige und keine Tageskontrollblätter ausfüllen möchte, beabsichtige ich auf 2,8 t abzulasten. Fahrzeug ist ein VW Transporter mit 3,0 t. Ist dies einfach möglich? Wenn ja wie gehe ich da vor und welche wirtschaftliche/verkehrsrechtliche Änderungen (Überraschungen) ergeben sich für mich? Dank und Gruß |
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17.01.2008, 21:30
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Eine Ablastung sollte regelmäßig mit technischen Veränderungen einher gehen. Ob dies bei deinem Fahrzeug möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Im welchen Wirtschaftsbereich bist du denn tätig?
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17.01.2008, 21:48
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 29.03.2007 Mitglieds-Nr.: 30098 |
Hallo Burkhard,
ich bin Handwerker und falle unter die 50 KM Ausnahmeregel. Leider genügen mir diese 50 KM nicht; das Fahrzeug bewegt sich regelmässig im Umkreis von 0 bis 200 KM um den Firmenstandort. Zwecks der Ablastung wende ich mich wohl an den TÜV ? Gruß |
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17.01.2008, 21:56
Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Die neue FPersV sieht eine Freistellung bis 150 km vor. Ist dir damit geholfen, sind es wirklich 200 km?
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17.01.2008, 22:09
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 29.03.2007 Mitglieds-Nr.: 30098 |
Hallo,
150 KM würden ca. 95 % der Fahrten abdecken. Dennoch wäre - sofern keine anderen Nachteile entstehen - die Ablastung die "saubere" Lösung für mich. Wann wird denn das mit der Ausnahmegenehmigung rechtskräftig? Ist das schon beschlossen? Gruß |
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18.01.2008, 09:53
Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 318 Beigetreten: 21.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29793 |
@ Hillbertl,
den Eintrag, dass bei Reifenwechsel das EG-Kontrollgerät angepaßt werden muss hat oder hatte VW bei Transportern mit LKW-Zulassung immer drin stehen. Auch bei Fahrzeugen unter 2,8 t. Daraus ergibt sich also nicht, dass ein solches auch eingebaut ist / war / sein muss. Eine Ablastung um 200 kg sollte immer problemlos und ohne technische Änderungen möglich sein. Dazu mußt Du nur zu einer technischen Prüfstelle (TÜV im Westen, DEKRA im Osten). Wenn Du ganz sicher gehen willst: Bei VW sollte es sogar ein Gutachten bzw. eine Freigabe zum Auf/Ablasten geben. Zumindest für den T4 gibt es dass, kann jeder Händler ausdrucken. Nachteile entstehen Dir durch die Ablastung, bis auf die geringere Nutzlast, keine, eher springt noch ein Vorteil heraus. Bis 2,79 t darfst Du (soweit erlaubt) auf Gehwegen parken. Ab 2,8 t darfst Du grundsätzlich nicht mehr auf Gehwegen parken, da die Tragfähigkeit dieser auf max. 2,8 t ausgelegt ist. -------------------- MfG,
emi |
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18.01.2008, 11:37
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 29.03.2007 Mitglieds-Nr.: 30098 |
Hallo emi,
besten Dank für die umfassenden Antworten. Ich werde das Fahrzeug ablasten, damit bin ich dann aus allem raus... Gruß |
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18.01.2008, 11:52
Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 727 Beigetreten: 01.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18951 |
Eine Ablastung ohne technische Änderung darf jeder Prüfingenieur von jeder Überwachungsorganisation z.B. GTÜ, FSP, KÜS, TÜV, DEKRA usw. durchführen.
Die Anerkennung als aaS ist dafür nicht notwendig. -------------------- Alles wird gut.
[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT] |
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09.02.2009, 18:15
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 08.02.2009 Mitglieds-Nr.: 46757 |
Hallo bin neu hier und blicke duch die ganze sache nicht ganz durch.Kennt sich jemand aus, der mir sagen kann wann ich diese fahrtenkonntrollblätter führen muß und wann nicht? Ich bin monteur mein transporter hat ein zgw. von 3,3t.
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| Gast_Bernie_* |
09.02.2009, 18:41
Beitrag
#10
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Wenn dein Transporter 3,3 zGG hat, brauchst du "nur" ein Fahrtenbuch! Machst du ein Anhänger dran, daß die zulässige Gesamtzuggewicht über 3,5 Tonenn kommt, MUSST du ein Digi-Schreiber haben!
Aber wenn ich bei dir "Monteur" lese, dann wird höchstwahrscheindlich dein Transporter nur eingesetzt, damit du dein Arbeitsplatz samt Werkzeug und Material erreichst, um dort dein Haupttätigkeit nachzugehen, richtig? Dann: Wie groß ist dein Aktionsradius? Denn bis 150 Km um dein Firmensitz bist du von Lenkzeitregelung befreit, und brauchst somit weder Fahrtenbuch noch Digi-Schreiber! |
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09.02.2009, 19:04
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#11
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 08.02.2009 Mitglieds-Nr.: 46757 |
So dachte ich mir das eigentlich auch.Mein einsatzgebiet ist manchmal weiter als die "gut bekannten 150 km". Dachte nur es gibt noch unterschiede mit Güter und Werksverkehr?Wie gesagt meine hauptaufgabe ist Montieren oder reparieren und transportiere halt nur werkzeug und mein material.
Der Beitrag wurde von spritze03 bearbeitet: 09.02.2009, 19:18 |
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10.02.2009, 00:59
Beitrag
#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 360 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11130 |
Also 150 km sind mir vollkommen fremd in diesem Zusammenhang:
Für Monteure bzw. Handwerker (ich nehme an, hier wird auf die Handwerkerregelung angespielt), gilt: ab 2801 kg bis 3500 kg (und zwar ohne km-Begrenzung): 3.Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt, siehe auch http://bundesrecht.juris.de/fpersv/__1.html ab 3501 bis 7500 kg wie oben, aber diesmal ist der Umkreis um den Betriebssitz auf 50 km festgelegt. siehe auch § 13 Abs.1 Buchstabe d in diesem Gesetz: 561/2006 Über 7501 kg gilt keine Ausnahme mehr. |
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10.02.2009, 12:48
Beitrag
#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 |
[quote name='emi b5' date='18.01.2008, 09:53' post='1056541608']
@ Hillbertl, den Eintrag, dass bei Reifenwechsel das EG-Kontrollgerät angepaßt werden muss hat oder hatte VW bei Transportern mit LKW-Zulassung immer drin stehen. Auch bei Fahrzeugen unter 2,8 t. Daraus ergibt sich also nicht, dass ein solches auch eingebaut ist / war / sein muss. wenn ein Kontrollgerät eingebaut ist, muß auf den neuen Prüfschild nach § 57 b StVZO die Reifengröße, mit der der Tacho geprüft wurde, eingetragen werden. ( .... wirksamer Reifenumfang als Indexzahl war das glaube früher ) Da jedes Fahrzeug meist mehrere Reifengrößen hat und diese im Abrollumfang abweichen, müssen, auf Grunde der abweichenden Geschwindigkeiten und Wegstrecken, beim Reifenwechsel dies Kontrollgeräte angepaßt werden. z.B. darf man meist an seinem LKW ( z.B. Stern A... )einfach von 295/80 R22.5 auf 315/60R 17.5 wechseln, weil Inhalt der ABE aber man muß dann auch sofort das Kontrollgerät angleichen und den dazugehörigen Aufkleber erneuern. -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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10.02.2009, 18:47
Beitrag
#14
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 08.02.2009 Mitglieds-Nr.: 46757 |
Also wennich das richtig verstanden hab und gelesen hab trifft das für mich als monteur nicht zu.Brauche also keine lenkzeiten zu beachten und kein fahrtenbuch führen, da das lenken des fahzeuges nicht meine Haupttätigkeit ist.Egal welche entfernung ich zurück lege. Korrekt ??
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11.02.2009, 01:10
Beitrag
#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Ja, solange Du keinen Anhänger mitführst.
-------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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| Gast_fusel_* |
11.02.2009, 01:46
Beitrag
#16
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Eine Ablastung ohne technische Änderung darf jeder Prüfingenieur von jeder Überwachungsorganisation z.B. GTÜ, FSP, KÜS, TÜV, DEKRA usw. durchführen. Die Anerkennung als aaS ist dafür nicht notwendig. bist du da sicher? viele Bauvorschriften sind je nach zulässigem Gesamtgewicht unterschiedlich. Bei einer Ablastung muss überprüft werden, ob das Fahrzeug den Vorschriften für das geringere Gewicht entspricht. z.B. kann ein Fahrzeug nach einer Ablastung den Anforderungen an die Abgasvorschriften, Betätigungskräfte für Bremse und Lenkung, Beleuchtung u.a. nicht mehr entsprechen und daher eine Ablastung nicht möglich sein. ich denke nicht, dass ein Prüfingenieur eine solche Ablastung ohne entsprechendes Gutachten durchführen darf. |
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11.02.2009, 08:12
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 338 Beigetreten: 03.06.2008 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 42412 |
Moin Leuts
Ich muß da mal nachfragen...... Also bei Einsatz von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesammtgewicht von über 2,8 bis einschließlich 3,5t brauch ich, wenn ich es richtig hier verstanden habe den digitalen Tacho nicht nutzen, muß aber tägliche handschriftliche Aufzeichnungen über Lenk und Ruhezeiten und sonstige Arbeitszeiten im Sinne des § 1 Abs 6 FpersV führen?? -------------------- Oft tut auch der Unrecht, der nichts tut. Wer das Unrecht nicht verbietet, wenn er kann, der befiehlt es.
Marcus Aurelius, 26.04.0121 - 17.03.0180 römischer Kaiser |
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11.02.2009, 09:17
Beitrag
#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22011 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
... bei Einsatz von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesammtgewicht von über 2,8 bis einschließlich 3,5t brauch ich, wenn ich es richtig hier verstanden habe den digitalen Tacho nicht nutzen... Das hast Du nicht ganz richtig verstanden Wenn Du mit Deiner Fahrtätigkeit unter die FPersV fällst, musst Du Deine Lenkzeiten nachweisen. Wenn zum Lenkzeit-Nachweis ein Kontrollgerät eingebaut ist, dann musst Du es benutzen. Nur wenn keins vorhanden ist, darfst Du Tageskontrollblätter führen. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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11.02.2009, 09:30
Beitrag
#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 338 Beigetreten: 03.06.2008 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 42412 |
@ Doc
ich habs gewusst, mit ner Fangfrage kann man bei dir nix werden -------------------- Oft tut auch der Unrecht, der nichts tut. Wer das Unrecht nicht verbietet, wenn er kann, der befiehlt es.
Marcus Aurelius, 26.04.0121 - 17.03.0180 römischer Kaiser |
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11.02.2009, 12:24
Beitrag
#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 727 Beigetreten: 01.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18951 |
Eine Ablastung ohne technische Änderung darf jeder Prüfingenieur von jeder Überwachungsorganisation z.B. GTÜ, FSP, KÜS, TÜV, DEKRA usw. durchführen. Die Anerkennung als aaS ist dafür nicht notwendig. bist du da sicher? viele Bauvorschriften sind je nach zulässigem Gesamtgewicht unterschiedlich. Bei einer Ablastung muss überprüft werden, ob das Fahrzeug den Vorschriften für das geringere Gewicht entspricht. z.B. kann ein Fahrzeug nach einer Ablastung den Anforderungen an die Abgasvorschriften, Betätigungskräfte für Bremse und Lenkung, Beleuchtung u.a. nicht mehr entsprechen und daher eine Ablastung nicht möglich sein. ich denke nicht, dass ein Prüfingenieur eine solche Ablastung ohne entsprechendes Gutachten durchführen darf. Es wird ja nicht das zGM des Fahrzeugs gemäß Typgenehmigung verändert, sondern nur das zGM innerhalb des Zulassungslandes. Das Fahrzeug bleibt technisch ja im gleichen Zustand. Ein paar Sachen sind aber bei der Ablastung trotzdem zu beachten. Das kann aber von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich sein. Und es müssen auch bestimmte Grenzwerte eingehalten werden, um im Bereich der Zulässigkeit zu bleiben. Werden diese Grenzen überschritten ist der aaS gefragt. -------------------- Alles wird gut.
[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT] |
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| Gast_fusel_* |
11.02.2009, 12:39
Beitrag
#21
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Und es müssen auch bestimmte Grenzwerte eingehalten werden, um im Bereich der Zulässigkeit zu bleiben. Werden diese Grenzen überschritten ist der aaS gefragt. wenn diese Grenzen überschritten werden, ist eine Ablastung überhaupt nicht zulässig.Ein paar Sachen sind aber bei der Ablastung trotzdem zu beachten. Das kann aber von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich sein. Und es müssen auch bestimmte Grenzwerte eingehalten werden, um im Bereich der Zulässigkeit zu bleiben. Um zu beurteilen, ob diese Grenzen überschritten werden, ist der aaS gefragt.
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11.02.2009, 13:27
Beitrag
#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 727 Beigetreten: 01.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18951 |
Die Grenze prüfen , ob ich eine Änderung der Fz-Papiere machen darf, ob ich eine 19(3) machen darf, oder ob das ganze zu einem aaS gehört mache jeden Tag x-mal und bin "nur" PI.
Einen aaS braucht der Kunde nur, wenn der PI nicht mehr weiter darf. Mit können hat das nix zu tun. Siehe auch Verbindliche Arbeitsanweisung der Technischen Leitungen aller amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen. -------------------- Alles wird gut.
[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT] |
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| Gast_fusel_* |
11.02.2009, 18:59
Beitrag
#23
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sorry, ich wollte hier niemandem zu nahe treten. Es ging mir nicht um die Kenntnisse, sondern nur um die Befugnisse.
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13.02.2009, 10:05
Beitrag
#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 727 Beigetreten: 01.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18951 |
-------------------- Alles wird gut.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.11.2025 - 23:26 |