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> Driften auf glatter Straße, Rechtliche Lage?
Bill
Beitrag 02.01.2008, 17:22
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

habe eine theoretische Frage, sie ist wirklich theoretisch, ich mach sowas nicht. Nur mal rein des Interesses wegen.

Angenommen: eine Person fährt auf einigermaßen glatter Fahrbahn mit dem Auto innerorts um eine Ecke (linksabbiegen an einer Kreuzung etc.). Das Auto würde das auch problemlos mitmachen, wenn der Fahrer nicht des Spaßes wegen die Handbremse ziehen würde. So driftet er ein Stück um die Kurve, merkt, dass er sich verschätzt hat und knallt gegen ein parkendes Auto.

Wie ist diese Situation nun rechtlich zu werten? War das Driften als solches schon verboten? Mit welcher Strafe muss der Fahrer rechnen? Welche Tatbestände kämen hier in Betracht?

Danke. wavey.gif


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"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


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Lemon70
Beitrag 02.01.2008, 17:33
Beitrag #2


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Hallo Bill,

bin nicht der TB-Experte, kann dir aber aus hohlem Bauch mal sagen, dass die Aktion mit der Bremse ja wohl nicht nachvollziehbar sein wird. Wenn du aber in der Kurve gegen ein anderes KFZ prallst, hast du das Nachsehen. Auch wenn der PKW es ohne Handbremse geschafft hätte, könnte man dir trotztdem vorwerfen, dass du infolge der den Strassenverhältnissen nicht angepasster Geschwindigkeit den Crash verursacht hast ...

Wie sehen die Spezies das?


--------------------
Viele Grüße
Lemon70



... alles wird gut 😊
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blue0711
Beitrag 02.01.2008, 17:38
Beitrag #3


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Eben: unangepasste Geschwindigkeit

DasDriften als solches ist nicht unbedingt verboten, so Du es beherrschst.

Sieht das einer, könnte man uU. eine grobe Fahrlässigkeit draus basteln.
Insbesondere dann, wenn aus der Beschreibung klar wird, dass man die Situation provoziert hat und dann nicht kontrollieren konnte.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Strike Eagle
Beitrag 02.01.2008, 19:21
Beitrag #4


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Wobei man dann schon fast in das Auto hineinsehen müsste als Laie. Ich denke mal, dass man als Laie das Steuerverhalten des Autos auch schlicht aufs Glatteis beziehen könnte, nicht auf den Einsatz einer Handbremse.


--------------------
Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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swift
Beitrag 02.01.2008, 19:27
Beitrag #5


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Zitat (Bill @ 02.01.2008, 17:22) *
Welche Tatbestände kämen hier in Betracht?


=>
Zitat (TBNR.: 103602)
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
Es kam zum Unfall.


§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

=> A-Verstoß, 3 Punkte, 75 Euro Bußgeld
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aufins
Beitrag 02.01.2008, 20:01
Beitrag #6


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Zitat (blue0711 @ 02.01.2008, 17:38) *
DasDriften als solches ist nicht unbedingt verboten,
Gruss
kai


Auch nicht auf den großen Parkplätzen. menschenleer, Sonntag vormittag?


--------------------
Ich habe einen üblen Charakter - und dazu die passende Figur
Roseanne

Ich gab viel Geld aus für Autos, Frauen und Suff - den Rest habe ich verprasst ( George Best)
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swift
Beitrag 02.01.2008, 20:14
Beitrag #7


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Zitat (aufins @ 02.01.2008, 20:01) *
Zitat (blue0711 @ 02.01.2008, 17:38) *
DasDriften als solches ist nicht unbedingt verboten,
Gruss
kai


Auch nicht auf den großen Parkplätzen. menschenleer, Sonntag vormittag?

Ja, aber nur in diesem Sinne:
Zitat
Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm und/oder vermeidbare Abgasbelästigungen.
=> 10,00 Euro


wavey.gif
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Malermeister
Beitrag 02.01.2008, 21:23
Beitrag #8


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Allerdings muß man bei solchen Aktionen bedenken, daß sich schnell eine Situation ergeben kann, die den Fahrer überfordert.

Wir hatten vor einiger Zeit hier einen Thread, bei dem der TE das vor einer Ampel ohne Glatteis gemacht hatte.
Es war ihm außer Kontrolle geraten und eine in der Nähe stehende  Streifenwagenbesatzung konstruierte daraus ein Straßenverkehrsgefährdung/ § 315c.

Unter bes. Umständen ist dann auch dass eine Mögliche Konsequenz.

mfg


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Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen.
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Bill
Beitrag 02.01.2008, 23:53
Beitrag #9


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Anderer Gedanke: Liegt hier überhaupt eine nichtangepasste Geschwindigkeit vor?

Denn: Bei der Kurvenfahrt selbst passiert gar nichts, alles in Ordnung. Somit war die Geschwidnigkeit den Straßenverhältnissen und der Kurvenfahrt angepasst. Meint man nun die Handbremse ziehen zu müssen, so ist dies ein BEDIENUNGSFEHLER, der in diesem Spezialfall zum Unfall führt.

Könnte mand as nicht auch so konstruieren? Dann käme der Tatbestand nicht in Betracht. think.gif


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Mr.Eierhals
Beitrag 02.01.2008, 23:59
Beitrag #10


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Wobei ich das Ausprobieren des Driftens mittels Handbremse auf einem Parkplatz schon als einen Beitrag zur Verkehrssicherheit werten wollen würde, denn dieser VT, der das zumindest mal ausprobiert hat, weiß dann zumindest, wie sein Fahrzeug auf das Ziehen der Handbremse reagiert.
Ebenso weiß er dann, daß er mit dem Ziehen der Handbremse in einer Kurve durchaus einen Abflug provozieren kann und das nicht nur auf vereister Straße.

Wenn aber Lieschen Müller, die das nie vorher ausprobiert hat, mit einem Auto auf Eis oder Nässe ins Rutschen kommt und ihre Handbremse hochzerrt, weil sie glaubt ihre Bremsen bremsen nicht mehr, ist das Geschrei auch bloß groß...

Handbrems-Driften ist für mich da ok, wo man keinen gefährdet oder behindert. Also die angesprochenen menschenleeren verschneiten Großparkplätze am Sonntagmorgen.
Und man kann da außer lustigen Kreiseln verdammt viel über den schmalen Grat zwischen Grenzbereich und Unkontrollierbarkeit des Fahrzeuges lernen.


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swift
Beitrag 03.01.2008, 00:01
Beitrag #11


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Zitat (Malermeister @ 02.01.2008, 21:23) *
Wir hatten vor einiger Zeit hier einen Thread, bei dem der TE das vor einer Ampel ohne Glatteis gemacht hatte.

An den erinnere ich mich auch noch.
Das war ja ein Held. laugh2.gif

Würde mich interessieren, was aus der Sache geworden ist... think.gif

Zitat (Bill)
Anderer Gedanke: Liegt hier überhaupt eine nichtangepasste Geschwindigkeit vor?

Ich denke: Ja.
Deine These lässt sich auch umkehren:
Beim Benutzen der Handbremse passiert nichts.
Erst ab einer bestimmten Geschwindigkeit nimmt die Handbremse Einfluß auf das Fahr- und Lenkverhalten des KFZ.
Bis zu einem bestimmten Punkt bremst sie aber nur.

Zusammengefasst:
Wäre die Person langsamer gefahren, hätte auch das Betätigen der Handbremse keinen Unfall verursacht.

wavey.gif
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Bill
Beitrag 03.01.2008, 00:19
Beitrag #12


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Man ist aber nicht verpflichtet seine Geschwindigkeit der Wirkung seiner Handbremse anzupassen. rofl1.gif


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blue0711
Beitrag 03.01.2008, 00:27
Beitrag #13


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Da das Betätigen der Handbremse kaum fahrlässig geschieht, war die Geschwindigkeit der beabsichtigten Benutzung der Handbremse nicht angepasst tongue.gif

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Bill
Beitrag 03.01.2008, 01:04
Beitrag #14


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Muss sie ja auch nicht. Oder hast du dafür eine Rechtsgrundlage gefunden? think.gif smile.gif


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blue0711
Beitrag 03.01.2008, 01:29
Beitrag #15


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Seitwann muss das explizit im Gesetz stehen?

genügt Dir "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht." (§3 Abs 1 Satz 1) etwa nicht?

Andersrum gefragt: Was ändert die Tatsache, dass einer seine Griffel nicht von der Handbremse lassen kann, an dieser Forderung?

Wer fliegt, war zu schnell - qed. wavey.gif


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Tnixm
Beitrag 03.01.2008, 07:48
Beitrag #16


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Zitat (Bill @ 03.01.2008, 00:19) *
Man ist aber nicht verpflichtet seine Geschwindigkeit der Wirkung seiner Handbremse anzupassen. rofl1.gif

na, wenn man sie bei Kurvenfahrten unbedingt einsetzen will---schon ! wavey.gif laugh2.gif whistling.gif whistling.gif


--------------------
GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

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pfk66
Beitrag 03.01.2008, 09:23
Beitrag #17


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Zitat (Bill @ 03.01.2008, 00:19) *
Man ist aber nicht verpflichtet seine Geschwindigkeit der Wirkung seiner Handbremse anzupassen. rofl1.gif


Du hast aber folgende Generalverpflichtung:

Zitat
§1 StVO
...

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Viele Verkehrsteilnehmer (vielleicht auch gerade wir Deutschen, obwohl das wieder eine andere Diskussion wäre... rolleyes.gif ) übersehen leicht, dass die StVO im Gegensatz zu anderen Rechtsvorschriften auch eine Generalverpflichtung aller Verkehrsteilnehmer in § 1 vornimmt.

Hier kann der Rechtsgrundsatz Lex Specialis geht vor Lex Generalis durchaus auch umgekehrt werden. Sprich:
Wer ein spezielles Problem nicht geregelt findet, braucht sich eigentlich immer nur an § 1 halten und schon ist alles paletti.

Da das Driften auf öffentlicher Straße um eine Kurve herum (auch für einen Profi ein nicht hundertprozentig kalkulierbares) Risiko darstellt, ist es IMHO verboten und kann bei Durchführung unter den Augen der grün*/blau*-weißen Rennleitung police.gif (*Farbe je nach Bundesland einsetzen) durchaus geahndet werden.

wavey.gif


P.S. ...und um nochmal kurz zum Begriff "Profi" etwas zu sagen: gap.gif

Ich wage die Behauptung, dass jeder Vollprofi einer Hochrisiko-Betätigung, also z.B. Rennfahrer, Fallschirmspringer, Pilot, Stuntmen, ... nicht mal im Ansatz darüber nachdenken würde, mit solch halbgaren Aktionen sein oder insbesondere auch das Leben und die Gesundheit von ANDEREN auf´s Spiel zu setzen. Selbst die Typen von Jackass (sinngemäße Übersetzung: Volltrottel) riskieren nur ihr eigene Haut, nie die Unversehrtheit von Unbeteiligten!
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trubby
Beitrag 03.01.2008, 12:03
Beitrag #18


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Zitat (blue0711 @ 03.01.2008, 00:27) *
Da das Betätigen der Handbremse kaum fahrlässig geschieht, ...


Naja, wenn es ein Daimler Automatik ist und der Fahrer Kupplung gewöhnt ist, kann das schon mal fahrlässig passieren. rolleyes.gif

Aber wer kommt auf die Idee, in der Kurve die vermeintliche Kupplung zu treten? thread.gif

Grüße,
André


--------------------

Und ich saß da und sah, das es schlimm war. Da hörte ich eine Stimme, die sprach: "Lächle, denn es könnte schlimmer kommen!"
Und ich lächelte und es kam schlimmer.
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AMenge
Beitrag 03.01.2008, 12:05
Beitrag #19


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Zitat (trubby @ 03.01.2008, 12:03) *
Naja, wenn es ein Daimler Automatik ist und der Fahrer Kupplung gewöhnt ist, kann das schon mal fahrlässig passieren. rolleyes.gif

Nö, das Pedal für die Feststellbremse sitzt wesentlich weiter links als das Kupplungspedal.
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Anton Gorodezki
Beitrag 03.01.2008, 12:54
Beitrag #20


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Zitat (trubby @ 03.01.2008, 12:03) *
Aber wer kommt auf die Idee, in der Kurve die vermeintliche Kupplung zu treten? thread.gif

Grüße,
André


jeder fahrschüler, weil man dann schneller bremsen kann - mein fahrlehrer bemängelte das auch erst relativ spät.


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Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas. (Blaise Pascal)

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AMenge
Beitrag 03.01.2008, 13:02
Beitrag #21


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Zitat (Anton Gorodezki @ 03.01.2008, 12:54) *
jeder fahrschüler, weil man dann schneller bremsen kann - mein fahrlehrer bemängelte das auch erst relativ spät.

Wie geht das denn? Und vor allem, warum sollte ich in der Kurve die Kupplung treten?
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Bill
Beitrag 03.01.2008, 13:10
Beitrag #22


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Dass man niemand schädigend arf,d a man ansonsten gegen §1 verstößt, ist mir klar. Dass driften nicht generell verboten ist nun auch. Nur das mit der nichtangepassten Geschwindigkeit will noch nicht so ganz. Denn dieser 3 Punkte Tatbestand geht ja von den Witterungsverhältnissen und dem Straßenzustand aus. Der ist ja aber nicht das Problem.


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Anton Gorodezki
Beitrag 03.01.2008, 14:35
Beitrag #23


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Zitat (AMenge @ 03.01.2008, 13:02) *
Zitat (Anton Gorodezki @ 03.01.2008, 12:54) *
jeder fahrschüler, weil man dann schneller bremsen kann - mein fahrlehrer bemängelte das auch erst relativ spät.

Wie geht das denn? Und vor allem, warum sollte ich in der Kurve die Kupplung treten?



nein, vorher und dann währenddessen getreten halten. die idee ist: normalerweise läuft der anhaltevorgang für den fahschüler ja so ab: bremsen, kuppeln (gang bleibt meistens noch drin). nun ist die fahrschüleridee: wenn ich anhalten will, muss ich auch kuppeln, sonst bremst er nicht und kurven sind gefärlich, ICH KÖNNTE JA BREMSEN WOLLEN.

alternativvariante: im dritten gang (oder was auch immer) fliege ich eventuell aus der kurve, also gang raus und kupplung treten, da komme ich zur not in jeden gang.


fahrschülerdenke.


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AMenge
Beitrag 03.01.2008, 14:48
Beitrag #24


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Zitat (Anton Gorodezki @ 03.01.2008, 14:35) *
fahrschülerdenke.

Ich denke, damit ist alles gesagt. Eine solche Fahrweise macht nicht wirklich Sinn und sollte vom Fahrlehrer korrigiert werden.
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Anton Gorodezki
Beitrag 03.01.2008, 15:05
Beitrag #25


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wenn auch nicht sinnvoll: ist denn irgendetwas an dieser fahrweise wirklich gefährlich?


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AMenge
Beitrag 03.01.2008, 15:08
Beitrag #26


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Mit getretener Kupplung um eine Kurve zu rollen bzw. abzubiegen kann zum Problem werden, wenn sich die Geschwindigkeit verringert hat und anschliessend der aktuelle Gang nicht mehr zur Geschwindigkeit passt. Dann geht das Gerühre im Getriebe los. Gefährlich kann es dann werden, wenn im Verlauf der Kurve - aus welchem Grund auch immer - die Kupplung schlagartig losgelassen wird und dadurch plötzlich ein hohes Bremsmoment an den Antriebsrädern ankommt.
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Anton Gorodezki
Beitrag 03.01.2008, 15:14
Beitrag #27


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ich dachte dann verreckt normalerweise einfach der motor? immer noch gefährlich genug (hintermann).

(die idee war ja: getretene kupplung und gang raus, hier stellt sich das erste problem ja nicht.)


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blue0711
Beitrag 03.01.2008, 15:20
Beitrag #28


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Getrene Kupplung in der Kurve ist gefährlich durch fehlende Kontrolle über das Fahrzeug.
Auskuppeln kann man jederzeit und gleichzeitig zum Bremsen ohne Zeitverzögerung.
Ein nicht eingelegter Gang ist schon mal einen längerern Vorgang und in der Zwischenzeit ist das Fahrzeug antriebslos.
Zudem verhält sich ein antriebsloses Fahrzeug IN der Kurve deutlich instabiler im normalen Fahrzustand.

@Bill: Die Forderung nach angepasster Geschwindigkeit gilt immer, nicht nur bei besonderen Witterungslagen. Und sie bezieht sich immer auf die Beherrschung des Fahrzeugs, also auch auf willentlich betätigte Einrichtungen des Fahrzeugs.
Ein Fahrfehler ist was anderes:
Wenn ich mich zB in der Dosierung der Bremse bei einer starken Bremsung verschätze oder beim Schalten den falschen Gang oder gar keinen erwische, kann(!) man das als Bedienungsfehler ansehen. Man kann aber genauso argumentieren, dass du für diese Art der Bedienung wohl offensichtlich zu schnell warst, wenn Du es nicht beherrscht hast.
Frage ist dabei IMHO immer: Wieviel davon wolltest und konntest Du und wieviel davon ist ein versehentlicher oder gar technischer Fehler UND in wie weit musstest du damit rechnen.

Dass man durch die Benutzung der Handbremse zum Driften aus der Kurve fliegen kann, bzw. schon durch das Driften selber, damit musst du rechnen.
Machst Du es kontrolliert, ist gut, verlierst Du die Kontrolle, hast Du Dein Fahrzeug nicht beherrscht, warst also zu schnell.

Gruss
kai


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helmet lampshade
Beitrag 03.01.2008, 15:23
Beitrag #29


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Zitat (AMenge @ 03.01.2008, 15:08) *
Mit getretener Kupplung um eine Kurve zu rollen bzw. abzubiegen kann zum Problem werden, wenn sich die Geschwindigkeit verringert hat und anschliessend der aktuelle Gang nicht mehr zur Geschwindigkeit passt.

Das passiert allerdings genauso, wenn man nicht oder erst spät runterschaltet, insbesondere bei "benzinsparender" Fahrweise
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AMenge
Beitrag 03.01.2008, 15:41
Beitrag #30


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Zitat (blue0711 @ 03.01.2008, 15:20) *
Zudem verhält sich ein antriebsloses Fahrzeug IN der Kurve deutlich instabiler im normalen Fahrzustand.

Einspruch. Beim Motorrad gebe ich dir recht, aber wo sollte bei einem PKW die Instabilität herkommen?

Zitat (helmet lampshade @ 03.01.2008, 15:23) *
Das passiert allerdings genauso, wenn man nicht oder erst spät runterschaltet, insbesondere bei "benzinsparender" Fahrweise

Nein, das passiert dann nicht. Ich habe dann eventuell eine niedrige Drehzahl, aber grundsätzlich passt der Gang zur Geschwindigkeit und ich kann beschleunigen. Den Nebenkriegsschauplatz "benzinsparende Fahrweise" ignoriere ich mal geflissentlich.
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blue0711
Beitrag 03.01.2008, 16:20
Beitrag #31


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Zitat (AMenge @ 03.01.2008, 15:41) *
Einspruch. Beim Motorrad gebe ich dir recht, aber wo sollte bei einem PKW die Instabilität herkommen?
Vom Fahrer. Normalerweise ist der durchschnittliche Fahrer gewohnt, dass das Fahrzeug entweder anzieht oder leicht anbremst, jedenfalls Kraft auf der Antriebsachse ist.
Fahren die Leute dann eine Kurve an, neigen sie zum Übersteuern, weil das Lenken nun etwas leichter geht und dann geht das hektische Gerudere los.
Reiner Erfahrungswert.


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AMenge
Beitrag 03.01.2008, 16:29
Beitrag #32


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Zitat (blue0711 @ 03.01.2008, 16:20) *
Normalerweise ist der durchschnittliche Fahrer gewohnt, dass das Fahrzeug entweder anzieht oder leicht anbremst, jedenfalls Kraft auf der Antriebsachse ist.

Ok, wenn man es so sieht. Allerdings bin ich davon ausgegangen, dass der betreffende Fahrer immer so merkwürdig um die Ecken eiert, von daher würde er keinen Unterschied spüren.
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emperor20
Beitrag 03.01.2008, 23:46
Beitrag #33


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als ich meinen schein gemacht hatte hab ich die kupplung auch ständig getreten in der kurve und habs mir angewöhnt, leider bemerkte dies mein fahrlehrer zu spät, schwierig davon loszukommen und umzudenken unsure.gif ...


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FragMaster
Beitrag 04.01.2008, 01:31
Beitrag #34


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Ich bin auch so ein Kupplungstreter gewesen! Warum? Weiß ich nicht. Hatte wohl Angst, dass mir das Auto ausgeht? laugh2.gif
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Anton Gorodezki
Beitrag 04.01.2008, 14:59
Beitrag #35


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man hat auch ein bisschen das gefühl man würde das auto festhalten mit dem pedal. laugh2.gif


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Porter
Beitrag 04.01.2008, 18:42
Beitrag #36


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Als Anfänger habe ich das häufig beim Abbiegen gemacht, aber nie bei einer normalen Fahrt durch eine Kurve.
Kurz vor dem Abbiegen hatte ich dann immer ausgekuppelt und in den zweiten heruntergeschaltet, aber erst nach dem Abbiegen wieder eingekuppelt.
Heute mache ich das natürlich nicht mehr.


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crnf
Beitrag 05.01.2008, 02:30
Beitrag #37


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Ich hatte mir auch zu Anfang angewöhnt, beim Abbiegen die Kupplung zu treten und den 2. Gang einzulegen, aber noch nicht wieder einzukuppeln. Ich hab etwas länger als ein halbes Jahr gebraucht um mir das abzugewöhnen.
Jetzt schalte ich auch in den 2. Gang, aber kupple schon vor der Kurve wieder ein. (FS Kl. B seit 12.2005)
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bjs
Beitrag 05.01.2008, 20:07
Beitrag #38


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Ich reisse mal kurz den Kamm'schen Kreis an, um die Wirkung der Kupplung zu zeigen:

Der Kammsche Kreis beschreibt, dass das Rad immer nur eine maximale Kraft übertragen kann. Der Resultierende Kraftvektor aus Längs- und Querkraft kann nur eine maximale Länge haben, die um den Radaufstandspunkt einen Kreis beschreibt.

Ist der Motor eingekuppelt und das Getriebe nicht im Leerlauf, so übt der Motor eine Längskraft aus - die auf Kosten der maximalen Querkraft geht. Mit getretener Kupplung schließt man das aus und das Rad kann sich auf die Querkraft (=Spurführung) "konzentrieren".

Ganz böse ist das zu frühe runterschalten und einkuppeln.
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AMenge
Beitrag 05.01.2008, 20:15
Beitrag #39


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Zitat (bjs @ 05.01.2008, 20:07) *
Mit getretener Kupplung schließt man das aus und das Rad kann sich auf die Querkraft (=Spurführung) "konzentrieren".

Das ist zwar grundsätzlich richtig aber in einer normalen Fahrsituation überhaupt nicht notwendig.
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zpeedy
Beitrag 07.01.2008, 17:18
Beitrag #40


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Zitat (Bill @ 02.01.2008, 23:53) *
Bei der Kurvenfahrt selbst passiert gar nichts, alles in Ordnung. Somit war die Geschwidnigkeit den Straßenverhältnissen und der Kurvenfahrt angepasst. Meint man nun die Handbremse ziehen zu müssen, so ist dies ein BEDIENUNGSFEHLER, der in diesem Spezialfall zum Unfall führt.

Könnte mand as nicht auch so konstruieren? Dann käme der Tatbestand nicht in Betracht. think.gif


cvh würde sagen, dann ist der Fahrer ungeeignet ein Fahrzeug zu führen -> Führerschein abgeben.


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Bill
Beitrag 07.01.2008, 22:47
Beitrag #41


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Zitat
cvh würde sagen, dann ist der Fahrer ungeeignet ein Fahrzeug zu führen -> Führerschein abgeben.


Naja, da ich vor diesem Satz schon viele kompetente Einschätzungen gehört habe nehm ichs nicht übel. Aber ein Bedienungsfehler hat mit der Eignung mal rein gar nichts zu tun.

Ich bedanke mich für die Antworten und eure Teilnahme, auf die nächste Frage, die mir schon bald einfällt. laugh2.gif


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vn-mini
Beitrag 08.01.2008, 00:52
Beitrag #42


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Im übrigen halte ich die Einleitung eines Drifts durch die Handbremse für unprofessionell. Mit richtigen (heckgetriebenen) Autos wird der Drift doch wohl übers Gas mit Schlupf an der Hinterachse eingeleitet. wink.gif
Ob diese Fahrweise - wenn sie folgenlos bleibt - ordnungswidrig ist, bezweifle ich; mit dem bußgeldbewehrten § 1 kann man natürlich alles totwerfen.
Gab's nicht mal für Einspurfahrzeuge eine ähnliche Diskussion, als es um die Frage ging, ob ein Wheelie statthaft ist? cool.gif


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vn-mini
Beitrag 07.12.2009, 20:15
Beitrag #43


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Knapp zwei Jahre nach meinem letzten posting in diesem thread hab ich jetzt tatsächlich einen einschlägigen § 315c-Vorwurf zu beurteilen.
Szenario: Kaum Verkehr, nasse Fahrbahn, Fahrzeugführer (kein Fahranfänger) dreht folgenlos mit seinem frisch fahrwerkgetunten heckgetriebenen PKW bayerischer Provenienz drei Runden im übersichtlichen Kreisverkehr bei kontrolliert driftendem Heck. Anzeigenerstatterin ( police.gif im Privatwagen) gibt an, sie habe wegen des "Wedel-Hecks" stark bremsen müssen beim beabsichtigten Einfahren (wartepflichtig) in den Kreisverkehr.
Natürlich gehört sich solch spätpubertäres Verhalten nicht, aber ist das direkt ein 315c'er?!? Muss man womöglich einen IdioMPU-Test befürchten?


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swift
Beitrag 07.12.2009, 20:25
Beitrag #44


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Zitat (vn-mini @ 07.12.2009, 20:15) *
Natürlich gehört sich solch spätpubertäres Verhalten nicht, aber ist das direkt ein 315c'er?!?

Imho nein.

Obwohl ich beinahe alle Tatbestandsmerkmale als erfüllt ansehe, kann ich hier keine konkrete Gefährdung erkennen.
Zudem ist der Gefährdungsbegriff hier auch sehr eng auszulegen.
"Bloße räumliche Nähe zum Fahrzeug des Täters genügt nicht." (BGH NZV 92 325)

Dementsprechend kann ich mir nicht vorstellen, dass die wartepflichtige! VT tatsächlich gefährdet wurde.
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dopero
Beitrag 07.12.2009, 20:27
Beitrag #45


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Wenn er wirklich drei Runden ohne Probleme mit driftendem Heck gedreht hat würde ich von einem für diesen Fahrer völlig normalen und damit ungefährlichen Fahrzustand ausgehen. thumbup.gif
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Offroad-Events
Beitrag 07.12.2009, 20:28
Beitrag #46


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Da sie eh wartepflichtig war hätte sie bei Annäherung des Deliquenten eh nicht einfahren dürfen, ergo wurde sie ja auch nicht zu einer Notbremsung gezwungen. Da könnte man IMHO höchstens was über unnötige Lärmbelästigung o.ä. machen.
Wenn ich jedes Mal eine Anzeige bekommen würde wenn mir beim Abbiegen auf nasser Strasse mal aus Versehen das Heck etwas aus der Spur gerät wär ich schon lange Fußgänger (Viel Drehmoment 300+NM ab Standgas, 60% Sperre in der HA und MT-Bereifung bei leichter HA).


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.12.2009, 21:28
Beitrag #47


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Zitat (blue0711 @ 03.01.2008, 15:20) *
... verlierst Du die Kontrolle, hast Du Dein Fahrzeug nicht beherrscht, warst also zu schnell...

@blue,
ich kann Deiner Argumentation mit der „zu hohen Geschwindigkeit für’s Handbremse-Anziehen" nicht ganz folgen.

Nehmen wir mal einen gaaanz anderen Fall:
Jemand versucht, rückwärts in eine parallele Parklücke zu rangieren. Er fährt maximal mit halber Schrittgeschwindigkeit, aber guckt zu sehr über die Schulter und achtet nicht auf seine vordere rechte Fahrzeugecke und bufft - bei statr eingeschlagenen Vorderrädern – seinen Vordermann an.

Würdest Du hier auch sagen: „Zu schnell gefahren“?
Schließlich hätte er den Vordermann NICHT gerammt, wenn er GESTANDEN hätte….

Wa ich sagen will:
Im hier diskutierten Fall war die GESCHWINDIGKEIT durchaus in Ordnung – denn OHNE das Ziehen der Handbremse wäre alles O.K. gewesen. Nur brach durch das Handbremse-Ziehen das Fahrzeug aus. Das ganze ist – sofern man das auf öffentlichen Straßen praktiziert – ehrer „grober Unfug“, „gewährlicher Eingriff in den Straßenverker“ oder so. Macht selbst was draus, Ihr Juristen, aber ZU SCHNELL war es nicht.



Übrigens noch ne Anmerkung zur getretenen Kupplung:
Bei normalem Straßenzustand bremst man in der Regel, OHNE die Kupplung zu treten. Lediglich kurz vom Stillstand sollte man sie treten, um nicht den Motor abzuwürgen.

Bei SEHR glatter Fahrbahn KANN es aber passierten, dass (trotz ABS!) die Antriebsräder blockieren und somit der Motor abgewürgt wird. Und wenn der Motor erst mal steht, stehen auch die Antriebsräder, und DANN ist das Fahrzeug tatsächlich nicht mehr kontrollierbar.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Klatze
Beitrag 07.12.2009, 21:43
Beitrag #48


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Zitat (dopero @ 07.12.2009, 20:27) *
Wenn er wirklich drei Runden ohne Probleme mit driftendem Heck gedreht hat würde ich von einem für diesen Fahrer völlig normalen und damit ungefährlichen Fahrzustand ausgehen. thumbup.gif

Du meinst etwa so?

wavey.gif

Klatze



P.S.: Sieht zwar aus wie meine vorherige Karre, aber ich war's nicht!


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Offroad-Events
Beitrag 07.12.2009, 21:51
Beitrag #49


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Zitat (Klatze @ 07.12.2009, 21:43) *
Du meinst etwa so?


Hach was vermiss ich meinen alten Quattro (Typ 85Q mit der 20V Turbo Maschine aus dem 200 20V) rolleyes.gif
Damit konnte ich immer so schön Instruktoren bei ADAC Fahrsicherheitstrainings ärgern rolleyes.gif , da bin ich auch immer so ums Skidpad. Das mit der Rallye Fahrerei hab ich immer erst hinterher erzählt whistling.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.12.2009, 22:27
Beitrag #50


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Wo wir nun schon mal anfangen, off topic zu werden, hätte ich auch mal ne Frage:

Gesetzt den Fall, die Fahrbahn hat eine geschlossene Schneedecke; ich fahre mit meinem Vito ziemlich zügig um eine Rechtskurve, schalte dabei noch ASR aus und gebe kräftig Gas, so dass mein Heck ein gutes Stück neben der Spur der Vorderräder driftet.
Gesetzt den Fall, ich beherrsche dieses Fahrmanöver 100%ig, und ich gerate auch mit keinem einzigen Millimeter meines Fahrzeugs auf die Gegenfahrbahn - aber ach, der Fahrer des entgegenden Fahrzeugs kriegt die Panik, macht eine Vollbremsung, verreißt das Lenkrad... :crybeby:

Wäre ich an diesem Unfall mitschuldig?
Wenn ja:
- zu wieviel %,
- auf welcher Rechtsgrundlage?

Doc think.gif


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