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> vorsätzlich falsch geklebte Umweltplakette, Fuhrunternehmer
Scroders
Beitrag 18.12.2007, 17:09
Beitrag #1


Neuling


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Jemand hat um die neuen Regelungen zum 1.1.08 zu umgehen, seine LKW einfach mit der grünen Plakette beklebt.
Hat einer schonmal darüber nachgedacht was in diesem Fall passieren kann ?

Der Fahrer bekommt doch maximal 40 Euro und den Punkt oder ?

Der Beitrag wurde von Scroders bearbeitet: 18.12.2007, 17:10
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Feuerpferd
Beitrag 18.12.2007, 17:12
Beitrag #2


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IMHO dürfte das auf eine Urkundenfälschung hinauslaufen und wäre damit eine Straftat.


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Scroders
Beitrag 18.12.2007, 17:22
Beitrag #3


Neuling


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aber doch nicht für den Fahrer ....
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Scheese
Beitrag 18.12.2007, 17:22
Beitrag #4


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Hallo,

Habe da noch einen weiteren Gedanken/Frage: Wird das falsch etikettierte Fahrzeug schon in der für ihn eigentlich verbotenen Zone beim Parken ermittelt, darf es dann rausgefahren werden, oder muß es bis zur Zonengrenze (meinte jetzt die plakettenpflichtige whistling.gif ) geschleppt werden?


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nadderl
Beitrag 18.12.2007, 17:26
Beitrag #5


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Sollte es eigentlich nicht so sein das die vom TÜV oder dergleichen, die Papiere (den Schadstoffschlüssel) überprüfen und von dem abhängig die Plakette ausstellt, incl. Kennzeichen?

Also bei uns in der Gegend wird es jedenfalls so gemacht, der Prüfer schaut und trägt in die entsprechende Plakette das Kennzeichen ein. Teilweise kleben die auch die Plakette an die Scheibe, da es wohl irgendeine Vorschrift gibt wo die Plakette angebracht sein muss.

LG
nadderl


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Peter Lustig
Beitrag 18.12.2007, 17:31
Beitrag #6


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Irgendwie fällt es mir schwer, bei diesen Tathandlungen eine Urkundenfälschung tatbestandsmäßig unterzubringen.

§ 267 Abs. 1 StGB:
Zitat
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es wird durch die unberechtigte Anbringung der Plakette weder eine unechte Urkunde hergestellt noch eine echte Urkunde verfälscht noch eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht. Oder habe ich irgendwo ein Knoten in meiner Denkweise? think.gif

Zitat (Scroders @ 18.12.2007, 17:22) *
aber doch nicht für den Fahrer ....

Das spielt keine Rolle, falls eine Urkundenfälschung vorliegen sollte (siehe die möglichen Tatbestände).

Zitat (Scheese @ 18.12.2007, 17:22) *
Hallo,

Habe da noch einen weiteren Gedanken/Frage: Wird das falsch etikettierte Fahrzeug schon in der für ihn eigentlich verbotenen Zone beim Parken ermittelt, darf es dann rausgefahren werden, oder muß es bis zur Zonengrenze (meinte jetzt die plakettenpflichtige whistling.gif ) geschleppt werden?

Das mit nicht unerheblichen Kosten verbundene Abschleppen eines solchen Fahrzeugs erscheint mir im Hinblick auf die Bußgeldandrohung nicht verhältnismäßig.
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ravn
Beitrag 18.12.2007, 17:37
Beitrag #7


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Ich würde sagen, da die Plakette nicht für dieses Fahrzeug zulässig ist, wird das zumindest so behandelt, als wäre keine Plakette vorhanden.

Ob da jetzt bei Vorsatz noch irgendeine Fälschung geahndet werden kann, bezweifle ich nach den Ausführungen von Peter auch.
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Scroders
Beitrag 18.12.2007, 17:52
Beitrag #8


Neuling


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na nun bin ich mal gespannt wielange das gutgeht, ich fahre jedenfalls nicht damit...

Es stimmt die Plakette wird nur mit Kontrolle der Papiere herausgegeben aber den Herausgeber hat es wohl auch nicht interessiert.
Jedenfalls ist sein Stempel ganz groß zu erkennen.

Sollte sich hierzu was neues ergeben ,werde ich natürlich berichten.
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swift
Beitrag 18.12.2007, 18:07
Beitrag #9


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Zitat (Feuerpferd @ 18.12.2007, 17:12) *
IMHO dürfte das auf eine Urkundenfälschung hinauslaufen und wäre damit eine Straftat.

Vorraussetzung hierfür wäre aber, dass es sich bei der Plakette um eine Urkunde handelt und Vorsatz vorliegt.
Insbesondere letzteres muss dann nachgewiesen werden.

wavey.gif
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Feuerpferd
Beitrag 18.12.2007, 18:15
Beitrag #10


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Zitat (Peter Lustig @ 18.12.2007, 17:31) *
Irgendwie fällt es mir schwer, bei diesen Tathandlungen eine Urkundenfälschung tatbestandsmäßig unterzubringen.

§ 267 Abs. 1 StGB:
Zitat
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es wird durch die unberechtigte Anbringung der Plakette weder eine unechte Urkunde hergestellt noch eine echte Urkunde verfälscht noch eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht. Oder habe ich irgendwo ein Knoten in meiner Denkweise? think.gif



Zitat (swift @ 18.12.2007, 18:07) *
Zitat (Feuerpferd @ 18.12.2007, 17:12) *
IMHO dürfte das auf eine Urkundenfälschung hinauslaufen und wäre damit eine Straftat.

Vorraussetzung hierfür wäre aber, dass es sich bei der Plakette um eine Urkunde handelt und Vorsatz vorliegt.
Insbesondere letzteres muss dann nachgewiesen werden.

wavey.gif

Immerhin steht auf der Plakette das KFZ-Kennzeichen, und sie wird explizit einem bestimmten KFZ zugewiesen. Weiterhin wird sie ja auch vor Ort von dem Sachverständigen angebracht, der die Plakette zuteilt. Ich denke es dürfte schwieriger sein sich auf Fahrlässigkeit zu berufen als den Vorsatz nachzuweisen.


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Scheese
Beitrag 18.12.2007, 18:51
Beitrag #11


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Zitat (Peter Lustig @ 18.12.2007, 17:31) *
Das mit nicht unerheblichen Kosten verbundene Abschleppen eines solchen Fahrzeugs erscheint mir im Hinblick auf die Bußgeldandrohung nicht verhältnismäßig.


Jaaaa, doch eine sehr einnahmefreudige Sache wegen des möglicherweise notwendigen Abschleppens? Darf ich nun mit einer gefälschten Vignette, mit der ich mir unrechtmäßig Zufahrt zu einer für mich eigentlich nicht zugelassenen "Zone" erschwindelt habe mit eigener Motorkraft (Plakette fehlt eigentlich) diese verlassen?


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Scheese
Beitrag 18.12.2007, 20:33
Beitrag #12


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Darf iich mit einem rechtswidrig in eine "Zone" gefahrenen PKW diese wieder mit eigener Motorkraft verlassen?


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Nucki
Beitrag 19.12.2007, 12:50
Beitrag #13


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Hmm, grundsätzlich darf der Polizist dem die Sache aufgefallen ist Dir nicht erlauben eine weitere Owi zu begehen (meint weiterfahren). Vor dem Hintergrund der Umweltzonen und Nicht-Umweltzonen und der Verhältnismäßigkeit wird die Frage nach dem Abschleppen in diesen Fällen wohl alsbald gerichtlich zu überprüfen sein.


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nadderl
Beitrag 19.12.2007, 16:39
Beitrag #14


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Zitat (Scroders @ 18.12.2007, 17:52) *
Es stimmt die Plakette wird nur mit Kontrolle der Papiere herausgegeben aber den Herausgeber hat es wohl auch nicht interessiert.
Jedenfalls ist sein Stempel ganz groß zu erkennen.


Ist in dem Falle nicht auch der Prüfer dran? Er hat ja dann eine nicht für das Fahrzeug rechtmässige Plakette herausgegeben??

Mir kommt das schon etwas komisch vor, mein Prüfer wollte auch erst Grün geben, hat dann aber nochmal nachgeschaut da für Schlüsselnummer 44 zwei Plaketten freigegeben sind. Einmal mit Partikelfilter, einmal ohne. Ich hab keinen daher hätt ich dann trotzdem gelb bekommen. (Ich besorg mir aber dieses hässliche Ding erst wenn es bei uns Umweltzonen geben sollte in die ich rein müsste)

LG
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Bill
Beitrag 19.12.2007, 16:51
Beitrag #15


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Holt man die Plakette bei der Zulassungsstelle, so bekommt man diese mit dem daraufgeschriebenen Kennzeichen in die Hand. Das Aufkleben auf einem anderen Fahrzeug ist damit kein Problem.


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"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


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astracar
Beitrag 19.12.2007, 17:08
Beitrag #16


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Aber das Kennzeichen auf der Plakette muss zu dem am Fahrzeug passen think.gif

Und die Plakette wird ja wie erwähnt nur Anhand der Schlüsselnummern und Rußi Ja/Nein ausgegeben.

Diese Plaketten gibts bei den TÜV/Dekra, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen, dem SVA und bei AU-Anerkannten Werkstätten, die sich das antun.

Woher diese dann ist ? Irgendwo kennt sicherlich jemand jemanden...

Bei der vom TÜV z.B. steht das Logo drauf. wink.gif
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Bill
Beitrag 19.12.2007, 17:18
Beitrag #17


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Zitat
Aber das Kennzeichen auf der Plakette muss zu dem am Fahrzeug passen


Es muss nicht, es MÜSSTE. Angenommen ich hole mir völlig legal für meinen Euro 2 Benziner eine grüne Plakette ab und klebe diese aus Versehen weil ich mich vertue meinem Zweitfahrzeug (altes Wohnmobil) an die Scheibe. Die Plakette gehört wenn man das vergleicht völlig offensichtlich nicht zu diesem Fahrzeug. Aber welcher der in der Stadt rumlaufenden Polizisten schaut schon so genau hin.

Ergo: Es wird kaum jemand merken und wenns es jemand merkt, dann war es ein Klebeversehen.


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Enrico
Beitrag 19.12.2007, 21:12
Beitrag #18


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Muss da eigentlich das Kennzeichen drauf? think.gif
Wenn Ja, was ist beim Verkauf des Wagnes in einen anderen Kennzeichenbereich. Muss dann eine neue Plakette ran? think.gif


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Gruß Enrico


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Andreas
Beitrag 19.12.2007, 21:53
Beitrag #19


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Zitat (Enrico @ 19.12.2007, 21:12) *
Muss da eigentlich das Kennzeichen drauf? think.gif
Wenn Ja, was ist beim Verkauf des Wagnes in einen anderen Kennzeichenbereich. Muss dann eine neue Plakette ran? think.gif


Ja

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Enrico
Beitrag 19.12.2007, 22:46
Beitrag #20


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Zitat (Andreas @ 19.12.2007, 21:53) *
Zitat (Enrico @ 19.12.2007, 21:12) *
... was ist beim Verkauf des Wagnes in einen anderen Kennzeichenbereich. Muss dann eine neue Plakette ran? think.gif

...
Ja


Du bist ja nicht schuld an der Regelung, aber welchen Sinn macht das - außer Kosten verursachen?


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Gruß Enrico


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thetdk
Beitrag 19.12.2007, 23:30
Beitrag #21


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Zitat (Enrico @ 19.12.2007, 22:46) *
Du bist ja nicht schuld an der Regelung, aber welchen Sinn macht das - außer Kosten verursachen?


Welchen Sinn macht diese ganze Regelung - außer Kosten zu verursachen?

Die Fahrzeuge, die am meisten Feinstaub erzeugen, sind moderne Dieselfahrzeuge ohne Rußfilter. Diese Fahrzeuge kriegen aber Plaketten und dürfen trotzdem rein.
Ein 20 Jahre altes Wohnmobil hat auch keinen Rußpartikelfilter, erzeugt zwar mengenmäßig mehr Ruß, aber als Grobpartikel (in der Regel sogar für das Auge sichtbar). Dieser ist aber nicht Lungengängig und daher nicht der "Feinstaub" der vermieden werden soll.

Viel passieren wird hier also nicht.

Aber back to topic:

Die Plakette selbst ist eine Urkunde, es ist ein Siegel drauf, vermute ich.
Eine gefäscjte Plakette wäre Urkundenfälschung, eine falsch geklebte offenbar nicht.

Wird eigentlich festgehalten, wenn für einen PKW eine Plakette ausgegeben wird?
Oder kann man sich für einen PKW mehrfach eine holen? Nur für den Fall das man seine verliert natürlich...

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Perplex
Beitrag 20.12.2007, 02:15
Beitrag #22


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Zitat (Scroders @ 18.12.2007, 17:09) *
Jemand hat, um die neuen Regelungen zum 1.1.08 zu umgehen, seine LKW einfach mit der grünen Plakette beklebt.
Hat einer schon mal darüber nachgedacht was in diesem Fall passieren kann?
Ich habe mir da als direkt Betroffener schon so meine Gedanken gemacht. Allerdings ist Deine Frage zu unpräzise, um sie einfach zu beantworten.

Grundsätzlich ist aber die Umgehung irgendwelcher Regelungen kein Straftatbestand, sondern wenn dann höchstens die Weise auf die es geschieht.

Zitat (Scroders @ 18.12.2007, 17:09) *
Der Fahrer bekommt doch maximal 40 Euro und den Punkt, oder?
Sollte ein Straftatbestand vorliegen, dann wäre das sein geringstes Problem.

Zitat (Scroders @ 18.12.2007, 17:22) *
Aber doch nicht für den Fahrer...
Wenn Urkundenfälschung im Spiel sein sollte, dann macht sich mit Sicherheit der Fahrer, der ja diese Plakette im Rechtsverkehr verwendet, schuldig, wenn er es hätte wissen müssen.
Das es sich hier um "Rechtsverkehr" handelt, dürfte wohl außer Frage stehen.


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Perplex
Beitrag 20.12.2007, 03:19
Beitrag #23


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Zitat (Scheese @ 18.12.2007, 17:22) *
Habe da noch einen weiteren Gedanken/Frage:
Wird das falsch etikettierte Fahrzeug schon in der für ihn eigentlich verbotenen Zone beim Parken ermittelt, darf es dann rausgefahren werden, oder muss es bis zur Zonengrenze (meinte jetzt die Plakettenpflichtige whistling.gif) geschleppt werden?
Ich würde sage, diese Frage stellt sich erst gar nicht, weil das Fahrzeug bei einer "mutmaßlichen Straftat" sowieso als Beweismittel einkassiert, dass heißt abgeschleppt & auf einem polizeilichen Verwahrplatz außerhalb solch einer "Zone" verbracht wird.

Zitat (Peter Lustig @ 18.12.2007, 17:31) *
Es wird durch die unberechtigte Anbringung der Plakette weder eine unechte Urkunde hergestellt noch eine echte Urkunde verfälscht noch eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht. Oder habe ich irgendwo ein Knoten in meiner Denkweise? think.gif
Sehr interessante Denkweise!
Also, wenn eine Person ein Zulassungs- oder TÜV-Siegel auf ein Nummernschild anbringt, ohne dazu berechtigt zu sein, dann wäre das mit Sicherheit Urkundenfälschung, weil die KFZ-Kennzeichen als Urkunde gelten.
Wird aber eine Plakette auf ein falsches Fahrzeug geklebt, dann wäre das mit der Urkundenfälschung zumindest zweifelhaft, weil weder die Windschutzscheibe noch das Fahrzeug selbst eine Urkunde ist.

Ich würde da eher auf den Straftatbestand Kennzeichenmissbrauch nach § 22 Abs.1 Nr.2 StVG tippen. Schließlich ist ja diese Plakette ein Kennzeichen, dass das Fahrzeug klassifiziert.


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Perplex
Beitrag 20.12.2007, 04:45
Beitrag #24


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Zitat (Scroders @ 18.12.2007, 17:52) *
Es stimmt, die Plakette wird nur mit Kontrolle der Papiere herausgegeben, aber den Herausgeber hat es wohl auch nicht interessiert.
Jedenfalls ist sein Stempel ganz groß zu erkennen.
Sollte sich der Herausgeber der Plakette "geirrt" & eine falsche Plakette offiziell erteilt haben, dann wäre das weder für den Halter noch für den Fahrer strafbar. Selbst beim Herausgeber dieser Plakette wäre die Strafbarkeit fraglich, wenn er sich doch nur "geirrt" hatte. Ich glaube nicht, dass sich irgendein Mitarbeiter für läppische 5 € (für seinen Chef) bewusst der Gefahr aussetzt, mit einem Bein im Knast zu sitzen, nur weil er sich mal "irren" könnte.
Irre sind menschlich!


Zitat (Scheese @ 18.12.2007, 20:33) *
Darf ich mit einem rechtswidrig in eine "Zone" gefahrenen PKW diese wieder mit eigener Motorkraft verlassen?

Die Frage wäre erst einmal, ob solch ein Fahrzeug überhaupt "rechtswidrig" in solch eine "Zone" verbracht wurde. Genau dass muss dem Beschuldigten erst einmal nachgewiesen werden, wenn er einfach behauptet diese "Zone" 2008 nie verlassen zu haben. Meines Erachtens dürfte der "Plakettenpflichtige" im Januar so lange in dieser "Zone" ungestraft spazierenfahren, bis er sie verlassen hat. Erst wenn er danach wieder unberechtigt in diese "Zone" reinfährt, missachtet er die beiden Zeichen 270.1 & 270.2. Der Nachweis, dass das Fahrzeug dann 2008 schon mal "Draußen" war, dürfte allerdings auch wiederum schwierig sein. Der Kontrollierende müsste den "Unberechtigten" schon direkt an der "Zonengrenze" bei der Einfahrt "erwischen", was sich bei über 60 Zufahrten in Berlin & dann noch "Rund-um-die-Uhr" recht schwierig gestalten dürfte.

Sogar der Polizei & den Ordnungsämtern ist dieses "Dilemma" bekannt. Genau das kommt dabei raus, wenn unfähige Politiker in "blindem Aktionismus" Gesetze beschließen, ohne die offenen Fragen zu klären.


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Beitrag 20.12.2007, 05:53
Beitrag #25


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Zitat (Andreas @ 19.12.2007, 21:53) *
Zitat (Enrico @ 19.12.2007, 21:12) *
Was ist beim Verkauf des Wagnes in einen anderen Kennzeichenbereich. Muss dann eine neue Plakette ran? think.gif
Ja
Das wäre zwar richtig, aber wenn man es "vergisst", dann wäre es m.E. keine Straftat.


Zitat (thetdk @ 19.12.2007, 23:30) *
Ein 20 Jahre altes Wohnmobil hat auch keinen Rußpartikelfilter, erzeugt zwar mengenmäßig mehr Ruß, aber als Grobpartikel (in der Regel sogar für das Auge sichtbar). Dieser ist aber nicht Lungengängig und daher nicht der "Feinstaub" der vermieden werden soll.
Richtig: Rußfilter werden die Probleme nicht lösen

Die Frage wäre vielmehr, ob man als "Zoni" von der Politik oder einem Gesetz dazu genötigt werden darf, solch ein "Filterdingsda" einzubauen, wenn dadurch offensichtlich die Gesundheitsgefahr der Bewohner sogar steigt?


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Andreas
Beitrag 20.12.2007, 07:16
Beitrag #26


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Zitat (Perplex @ 20.12.2007, 03:19) *
Ich würde da eher auf den Straftatbestand Kennzeichenmissbrauch nach § 22 Abs.1 Nr.2 StVG tippen. Schließlich ist ja diese Plakette ein Kennzeichen, dass das Fahrzeug klassifiziert.


Das ist es ganz sicher nicht, der § 22 Abs. 1 Nr. 2 StVG kommt nur zum tragen, wenn man am Fahrzeug ein anderes Kennzeichen als das amtlich zugeteilte Kennzeichen anbringt.


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Scheese
Beitrag 22.12.2007, 21:42
Beitrag #27


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@Perplex

Hallo, nu erst wieder online ...

meinte natürlich die Tatsache, am Tag vor Inkrafttreten der Regelung, in besagte Zone gefahren und über Nacht geparkt zu haben ohne eine Vignette zu besitzen. Man kann(wird) mir dann, denke ich, natürlich den Vorwurf machen können, mich unzureichend über die neuen Regelungen informiert zu haben und damit selbst Schuld an entstandenen Situation zu sein. Hätte mir ja im Vorfeld diese Plakette besorgen können ... . War eigentlich auch nur ein Gedankenspiel! wavey.gif rolleyes.gif Denke, bzw hoffe, dass es in der Anfangsphase der Umsetzung dieser Regelung ein gewisses Maß an Verständnis und Toleranz seitens der cop.gif gibt????


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Perplex
Beitrag 23.12.2007, 02:44
Beitrag #28


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Zitat (Scheese @ 22.12.2007, 21:42) *
Man kann(wird) mir dann, denke ich, natürlich den Vorwurf machen können, mich unzureichend über die neuen Regelungen informiert zu haben...

Bitteschön!


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Scheese
Beitrag 23.12.2007, 20:38
Beitrag #29


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Zitat (Perplex @ 23.12.2007, 02:44) *
Bitteschön

Dankeschön! Glaube es wird immer konfuser, je mehr Gedanken man sich macht ...!? blink.gif


Andere Frage: Habe heut festgestellt, dasss meine Plakette nicht richtig klebt. Um nun ein Ablösen zu verhindern, habe ich sie mit Tesafilm fixiert. Könnte dadurch der Eindruck einer Manipulation gewonnen werden (wieder entfernbar, Kennzeichen geändert, oder so ähnlich) ?? Habe ja Zulassung, und nunmehr auch die Quittung über den Erwerb der FSP (ist das schon eine geläufige Abkürzung?) bei mir, befürchte aber deswegen stressige Aktionen im Falle des Bemerkens!?


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Man verdirbt unter Leuten, die einen nicht übertreffen. JEAN PAUL
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Perplex
Beitrag 07.01.2008, 03:15
Beitrag #30


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Nehmen wir mal an eine grüne "Unweltplakette" würde auf wundersame Weise plötzlich vom Himmel fallen. whistling.gif Ich meine, nehmen wir mal an ein Freund eines Freundes eines Freundes eines Freundes würde mir einfach eine solche Plakette "besorgen", obwohl ich keine Schlüsselnummer habe. unsure.gif

Wenn ich mir jetzt diese Plakette gut sichtbar in die Windschutzscheibe kleben würde, dann hätte ich doch ein "plakettiertes Fahrzeug", denke ich. Urkundenfälschung wäre das nicht, weil weder die Windschutzscheibe eine Urkunde ist, noch die Plakette nicht durch Urkundenfälschung erworben wurde. Die Plakette soll auch echt sein & sie wurde nicht verfälscht.

Jetzt werden sicher einige hier denken, dass ich mit einem falsch plakettiertem Fahrzeug nicht in eine "Unweltzone" reinfahren dürfte, weil die Abgaswerte na sagen wir mal "nicht normgerecht" wären. Aber auf die Abgaswerte soll es doch nach dem Gesetz gar nicht ankommen. Schließlich sollen doch auch die Leute bestraft werden, die zwar saubere Abgaswerte haben, aber lediglich vergessen haben sich so eine Plakette für 5,- € zu kaufen. Im Umkehrschluss müsste das wiederum heißen, wer eine echte Plakette hat, kann in einer "Unweltzone" nicht genau so bestraft werden, wie einer der keine hat.

...oder habe ich da noch was übersehen?


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Mr.T
Beitrag 07.01.2008, 08:44
Beitrag #31


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Zitat (Perplex @ 07.01.2008, 03:15) *
...oder habe ich da noch was übersehen?

Wer malt denn dein Kennzeichen auf die Plakette?


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Perplex
Beitrag 07.01.2008, 10:13
Beitrag #32


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Zitat (Mr.T @ 07.01.2008, 08:44) *
Wer malt denn Dein Kennzeichen auf die Plakette?

Wäre nicht ermittelbar! Ich war's jedenfalls nicht.

Oder haben die "Dinger" sowas wie eine Seriennummer?


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hansehans
Beitrag 07.01.2008, 15:27
Beitrag #33


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Zitat (Perplex @ 20.12.2007, 04:45) *
Meines Erachtens dürfte der "Plakettenpflichtige" im Januar so lange in dieser "Zone" ungestraft spazierenfahren, bis er sie verlassen hat. Erst wenn er danach wieder unberechtigt in diese "Zone" reinfährt, missachtet er die beiden Zeichen 270.1 & 270.2.

Moin,
warum sollte man ungestrafft in der Zone fahren dürfen?
§41 StVO sagt doch:
Zitat
Mit den Zeichen 270.1 und Zeichen 270.2 werden die Grenzen einer Verkehrsverbotszone bestimmt. Sie verbieten den Verkehr mit Kraftfahrzeugen innerhalb einer so gekennzeichneten Verkehrsverbotszone...

Es ist also verboten dort zu fahren, egal ob man dort vorher schon stand oder nicht.
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Perplex
Beitrag 07.01.2008, 18:02
Beitrag #34


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Zitat (hansehans @ 07.01.2008, 15:27) *
Moin,
warum sollte man ungestraft in der Zone fahren dürfen?

OK, wie sieht es aus bei einer Verbotszone in der Verbotszone? Wenn ich jetzt also hier: reinfahre, dann steht da nun mal nix von irgend welchen anderen "Zonen". Das heißt, wenn ich dort mit mehr als 30km/h geblitzt werden würde, wäre das strafbar. Wenn ich aber unter 30km/h fahren würde, dann kann das nicht plötzlich auch strafbar sein. no.gif Auf die Größe kommt es an.
Wenn die Lompscher z.B. ganz Berlin zur "Unweltzone" erklären würde, dann würde sich die Frage noch viel öfters stellen. Aber wenn jetzt die Merkel ganz Deutschland zur "Unweltzone" erklären würde, dann gäbe es sicher sehr viele Bundesbürger, die nie solch ein Schild zu sehen bekämen. Ich denke, dass die Gerichte das klären werden, ob der Fahrer erst an solch ein Schild vorbeigefahren sein müsste.

Andererseits fehlt noch die passende Strafe zum Verbot. Siehe dazu die Beiträge ab hier!


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bruder-herz
Beitrag 07.01.2008, 18:17
Beitrag #35


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Wie wäre es mit einer Plakette zum Selberausdrucken auf einer Selbstklebefolie und einer neuen z. B. blauen Farbe ? tongue.gif
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hansehans
Beitrag 07.01.2008, 20:13
Beitrag #36


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Zitat (Perplex @ 07.01.2008, 18:02) *
OK, wie sieht es aus bei einer Verbotszone in der Verbotszone? Wenn ich jetzt also hier: reinfahre, dann steht da nun mal nix von irgend welchen anderen "Zonen". Das heißt, wenn ich dort mit mehr als 30km/h geblitzt werden würde, wäre das strafbar. Wenn ich aber unter 30km/h fahren würde, dann kann das nicht plötzlich auch strafbar sein. no.gif Auf die Größe kommt es an.

Bitte was ???? Entschuldige, ich kann dir nicht folgen.

Ich denke um einen Verstoß zu begehen ist es nicht zwingend notwendig an dem entsprechenden Schild vorbeizufahren.
Von einem Ortskundigen verlangt man z.B. auch das er ein Streckenverbot einhält, obwohl eine Wiederholung des Zeichens hinter der nächsten Einmündung vergessen wurde.
Im Falle der Umweltzone wird sicher auch der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" seine Anwendung finden.
Das im Bußgeldkatakog noch 270 statt 270.1 steht, wird meiner Meinung nach kein großes Hindernis sein, diese Strafe zu vollziehen.
Das in der bisherigen Form nur der Fahrer belangt werden kann ist klar.

Das die Plakette in meinen Augen Unsinn ist, lasse ich mal aussen vor.
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Perplex
Beitrag 08.01.2008, 19:05
Beitrag #37


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Zitat (hansehans @ 07.01.2008, 20:13) *
Das im Bußgeldkatakog noch 270 statt 270.1 steht, wird meiner Meinung nach kein großes Hindernis sein, diese Strafe zu vollziehen.

OK, Du bist also der Meinung, dass wer VZ 270.1 missachtet dafür bestraft werden sollte, so als wenn er VZ 270 missachtet hätte.

Wie wäre es denn Deiner Meinung nach, wenn ein Fahrer VZ 270.1 missachten würde aber eine Berechtigungs-Plakette für VZ 270 hätte? Würde sich hier solch eine Gesetzesanwendung nicht selber ein Bein stellen?


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zpeedy
Beitrag 09.01.2008, 17:55
Beitrag #38


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Zitat (bruder-herz @ 07.01.2008, 18:17) *
Wie wäre es mit einer Plakette zum Selberausdrucken auf einer Selbstklebefolie und einer neuen z. B. blauen Farbe ? tongue.gif


http://www.blechpiraten.de/ hat ne schwarze Plakette im Angebot.

Kann man auch ganz einfach selber malen.


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hansehans
Beitrag 09.01.2008, 18:27
Beitrag #39


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Zitat (Perplex @ 08.01.2008, 19:05) *
OK, Du bist also der Meinung, dass wer VZ 270.1 missachtet dafür bestraft werden sollte, so als wenn er VZ 270 missachtet hätte.

Ich meine nicht es sollte, sonder ich denke es wird so bestraft. Zumindest schreibt es so das Verkehrsministerium auf seiner Seite. Also 40 € und 1 Punkt

Zitat
Wie wäre es denn Deiner Meinung nach, wenn ein Fahrer VZ 270.1 missachten würde aber eine Berechtigungs-Plakette für VZ 270 hätte? Würde sich hier solch eine Gesetzesanwendung nicht selber ein Bein stellen?

IMHO gibt es doch VZ 270 (Somg) nicht mehr, sondern ist durch VZ 270.1 und VZ 270.2 ersetzt worden.
Eine Smog-Plakette schützt dann natürlich nicht vor Strafe bei Missachtung von VZ 270.1
Schlau wäre es natürlich gewesen den Tatbestand von 270 auf 270.1 zu ändern.
Aber ich vermute das diese "Lücke" nicht vor Strafe schützt.
Man muss wohl die ersten Urteile abwarten um Rechtssicherheit zu haben.
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kollikutscher
Beitrag 10.01.2008, 02:20
Beitrag #40


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Moin

@ zpeedy

> http://www.blechpiraten.de/ hat ne schwarze Plakette im Angebot.

Danke, nun kann ich mir endlich die passende Plakette bestellen.

Ich wusste doch, irgendeiner erbarmt sich
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Steppenhund
Beitrag 10.01.2008, 14:49
Beitrag #41


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Also das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt ist ja allgemein bekannt, aber es kann auch anders kommen.
Etwa 1 KM von hier verläuft eine Hauptstraße zwischen zwei Dörfern mit jeweils einem Ortseingangsschild und einem Ortsausgangsschild, die Strecke ist etwa 2000m lang. Ca. in der Mitte dieser Strecke mündet eine Nebenstraße ein. Genau diese Einmündung benutze ich schon Jahre lang, weil es der kürzeste Weg ist. Letztes Jahr im Herbst biege ich in die Straße ein, fahre zügig los und es macht "blitz"....ein Blick zum Tacho, Zeigerbreite über 100, hm denke ich noch, die sind aber pingelig, da kam schon die Kelle. Dann gings los, was mir einfallen würde, Raserei mitten in einer 50er Zone. blink.gif wie was 50??? Ich hab kein Schild gesehen und dann ging die Diskussion los, wo ich denn langgefahren wäre, ich hab es dem Polizisten erklärt, der sich mitlerweile wieder etwas beruhigt hatte. Tatsächlich, auf der Strecke die ich gefahren bin stand nirgends ein 50 Schild, ein Kollege ist extra losgefahren und hat nachgeschaut.
Genauso wird es auch mit den Umweltzonen sein, ich muss ja nun irgendwo an einem Schild vorbeigekommen sein, damit ich mich strafbar mache, woher soll ich denn wissen in welche Stadt man fahren darf und in welche nicht
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Perplex
Beitrag 11.01.2008, 10:29
Beitrag #42


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Wäre das schon Urkundenfälschung? Protestaufkleber

Oder würde das nur zutreffen, wenn ich dort mein Kennzeichen eintragen würde?


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la ultima
Beitrag 11.01.2008, 12:25
Beitrag #43


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Zitat (Perplex @ 11.01.2008, 10:29) *
Wäre das schon Urkundenfälschung?


Nein, selbst dann nicht, wenn du ein Kennzeichen einträgst. Dieser Aufkleber würde nicht unter den Urkundenbegriff fallen.


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hansehans
Beitrag 11.01.2008, 12:29
Beitrag #44


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Zitat (Steppenhund @ 10.01.2008, 14:49) *
Genauso wird es auch mit den Umweltzonen sein, ich muss ja nun irgendwo an einem Schild vorbeigekommen sein, damit ich mich strafbar mache, woher soll ich denn wissen in welche Stadt man fahren darf und in welche nicht
In deinem Fall mit der Nebenstrasse hat es ja schon Urteile gegeben, dass man Ortskundigen vorgeworfen hat, dass sie von dem Tempolimit wissen mussten, obwohl sie in diesem Moment nicht an einem entsprechenden Schild vorbeigekommen sind.
Oder besser noch folgendes Beispiel:
Ich besuche zu Fuß einen Freund, der in einer 30-Zone wohnt und leihe mir sein Auto.
Ich werde dort mit 50 geblitzt.
Da wird sicher nicht akzeptiert, dass man vorher nicht an einem 30-Schild vorbeigefahren ist.

Deshalb kann ich mir auch nicht vorstellen das akzeptiert wird, man hätte die Umweltzone nie verlassen, kein VZ 270.1 passiert und sei darum nicht an die Vorschrift gebunden.
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Heinz Wäscher
Beitrag 30.06.2014, 10:51
Beitrag #45


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Zitat (Feuerpferd @ 18.12.2007, 18:12) *
IMHO dürfte das auf eine Urkundenfälschung hinauslaufen und wäre damit eine Straftat.
Gibt es eigentlich schon ein Gerichtsurteil diesbezüglich think.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Unsichtbarer
Beitrag 30.06.2014, 11:04
Beitrag #46


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Zitat (Scroders @ 18.12.2007, 18:09) *
Jemand hat um die neuen Regelungen zum 1.1.08 zu umgehen, seine LKW einfach mit der grünen Plakette beklebt.
Hat einer schonmal darüber nachgedacht was in diesem Fall passieren kann ?

Der Fahrer bekommt doch maximal 40 Euro und den Punkt oder ?


Nur noch 80€ ab 01.05.2014 (hoffe das stimmt)^^

MfG Unsichtbarer

Zitat (Bill @ 19.12.2007, 18:18) *
Zitat
Aber das Kennzeichen auf der Plakette muss zu dem am Fahrzeug passen


Es muss nicht, es MÜSSTE. Angenommen ich hole mir völlig legal für meinen Euro 2 Benziner eine grüne Plakette ab und klebe diese aus Versehen weil ich mich vertue meinem Zweitfahrzeug (altes Wohnmobil) an die Scheibe. Die Plakette gehört wenn man das vergleicht völlig offensichtlich nicht zu diesem Fahrzeug. Aber welcher der in der Stadt rumlaufenden Polizisten schaut schon so genau hin.

Ergo: Es wird kaum jemand merken und wenns es jemand merkt, dann war es ein Klebeversehen.

Ich schaue sehr genau und wenn das Kennzeichen nicht stimmt Zettel drann.

MfG Unsichtbarer


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Ich muß noch überlegen.Ich weiß nicht, daß ich nichts weiß. Aber die anderen wissen das ja noch weniger.
Insofern müsste man jetzt Deinen Beichtvater befragen, ob das Trinken von Urin zu Deinen Sexualpraktiken gehört.(Zitat: Uwe W )
Also fahre ich weiterhin mit dem eigenen Auto und teile es auch nicht. (Ein guter deutscher Autofahrer, der seinen Wagen liebt, macht sowas eh nicht). Zitat Ernschtl
Bitte lieber Kai, lass uns hier im Portal weiterhin Verkehr miteinander haben. Du mit Deiner kurzen Würze und ich mit meiner langen Ausführlichkeit geben doch ein gutes Paar ab, oder nicht?(Zitat Lotte)
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phekie
Beitrag 02.07.2014, 15:59
Beitrag #47


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Wie erkennst du diejenigen KFZ, die z.B. ein neues Kennzeichen zugeteilt bekommen haben, aber noch die UP des vorausgegangen Kennzeichens tragen (Stichwort: Autoverkauf)?

Eine Pflicht, das das Kennzeichen der UP aktuell sein muss, gibt es nicht. Hier haben verschiedene Gerichte schon unterschiedlich geurteilt. Zumindest das AG Augsburg, was ja bekanntlich auch in Bayern liegt, verneint eine Rechtsgrundlage. Ergo bis dato noch dünnes Eis und nicht abschliessend geklärt.

Gilt hier also für dich nicht im Zweifel für den "Angeklagten"?

Zitat (Nucki @ 19.12.2007, 13:50) *
Hmm, grundsätzlich darf der Polizist dem die Sache aufgefallen ist Dir nicht erlauben eine weitere Owi zu begehen (meint weiterfahren). Vor dem Hintergrund der Umweltzonen und Nicht-Umweltzonen und der Verhältnismäßigkeit wird die Frage nach dem Abschleppen in diesen Fällen wohl alsbald gerichtlich zu überprüfen sein.


Eine neue OWi entsteht aber erst dann, wenn man die UZ verlässt und wieder neu befährt. Befindet man sich noch in der UZ, endet die OWi nicht, denn man nimmt ununterbrochen am Verkehr teil. Entweder ruhend oder fahrend.
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ired
Beitrag 03.07.2014, 05:35
Beitrag #48


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Darf eine fehlende/falsche Umweltplakette per Halterhaftung bestraft werden oder muss der Fahrer bekannt sein? Ich möchte dieses riesige Teil nicht an die Scheibe kleben. thread.gif
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Mitleser
Beitrag 03.07.2014, 08:05
Beitrag #49


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Das ist umstritten - sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur.
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.07.2014, 20:00
Beitrag #50


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Was ist denn z. B. mit einem Mietwagen, der so neu ist, dass die (D)um(m)weltplakette noch nicht geklebt wurde und der parkenderweise in einer Umweltzone steht?


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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