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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 08.12.2007 Mitglieds-Nr.: 38837 ![]() |
ich will mir folgenden Tretroller zulegen http://www.matorro.com/Tretroller_Scooter_52.html#2 (!)Den auf Seite 2 allerdings(!) Stellt sich mir die Frage ob das Teil denn auch straßentauglich ist, also zugelassen, wenn ich damit herumcruise. Was muss ich beachten bzw. was muss ich an dem Tretroller verändern damit ich damit auf der Straße legal fahren darf? Geht der Roller vielleicht als Fahrrad durch oder fehlen dem rein definitionstechnisch die Pedalen? freue mich über fundierte Antworten danke Der Beitrag wurde von littlescuba bearbeitet: 08.12.2007, 18:40 |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 ![]() |
Zitat (StVO) Schiebe- und Greifrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. Damit bist Du formal gesehen also ein Fußgänger. Das bedeutet den Gehweg. Auch braucht man keine Zulassung für diese Teile.
-------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 109 Beigetreten: 26.06.2007 Wohnort: CH - Möhlin Mitglieds-Nr.: 33387 ![]() |
Hi Littlescuba!
Willkommen hier im VP! Also ich würde sagen, das es sich bei dem Tretroller um ein Spielzeug handelt, auch wenn es ein Erwachsener benutzt. Damit gehört der also auf den Gehweg und nirgends woanders hin. Ob ich damit richtig liege, kann ich Dir nicht sagen. Es ist nur eine Vermutung von mir. LG Matthy Edit: Mist zu langsam. |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 08.12.2007 Mitglieds-Nr.: 38837 ![]() |
Ok. danke an euch
Ihr seid ja echt fix :-) Dann werde ich den Roller wohl auf dem Gehweg treten |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 862 Beigetreten: 24.09.2007 Wohnort: Hønefoss, Norwegen Mitglieds-Nr.: 36946 ![]() |
Genau wie mit Inline Skates oder Skateboards bist Du damit kein "Fahrzeug" im Sinne der StVO sondern ein Fußgänger.
Du darfst und mußt Dich also genau wie ein Fußgänger verhalten (Gehwege benutzen, Radwege nicht benutzen, Fahrbahnen nur dann, wenn kein benutzbarer Gehweg vorhanden ist, Fußgängerampeln, etc.). Dazu gehört unter anderem, daß Du ggf. andere gefährdest, wenn Du schneller als Schritttempo fährst - so z.B. an Kreuzungen, da andere nicht mit "schnellen" Fußgängern rechnen. |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7174 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Hallo
@littlescuba ; Die Grenze zwischen "Kinderspielzeug" und "Sportgerät"Kannst du auf dieser Seite erkennen : http://www.tretroller.de/ Da gibt es auch jede Menge Infos zu deiner Frage! Unter anderen auch die: Das hat den Vorteil, dass ich z,.B auch Fußgängerzonen oder Wald- und Feldwege befahren darf. ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.05.2025 - 17:02 |