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> Inhalte eines Führungszeugnisses der Belegart 0 bei Führerscheinentzug wegen BTM
KiteFlo
Beitrag 30.11.2007, 17:25
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Eintragungen in einem behördlichen Führungszeugnis ( Belegart 0, glaube ich ):

Anfang des Jahres 2006 ist mir vom Fachbereich für Recht und Ordnung meiner Heimatsatdt mitgeteilt worden, dass mir der Führerschein entzogen werden soll. Ausgehend von einer früheren Aussage bei der Polizei bezüglich einer von mir getätigten Bestellung von Hanfsamen, haben die werten Ordnungshüter darauf geschlossen, dass ich damals seit zwei Jahren regelmäßig ( täglich ) Marihuana konsumierte. Diese Information ist zuständigkeitshalber an den oben genannten Fachbereich übersandt worden, der daraufhin den Fahrerlaubnisentzug einleitete.

Das Verfahren wegen des Verstoßes gegen das BtmG ist noch Ende des Jahres 2005 eingestellt worden, der Entzug der Fahrerlaubnis war auch durch Einschaltung eines Anwalts nicht mehr gänzlich abzuwenden. Das soll heißen: Mein Anwalt hatte Klage gegen den Entzug der Fahrerlaubnis eingereicht, allerdings endete das Verfahren mit einem außergerichtlichen Vergleich: Mir wurde auferlegt den Führerschein zunächst abzugeben und bis zu einem bestimmten Termin mitte des letzten Jahres eine MPU vorzulegen. Sollte diese positiv ausfallen, würde die Beklagte ( also meine Heimatstadt ) die von meinem Anwalt angefochtene Verfügung mit Ausnahme der darin getroffenen Kostenentscheidungen aufheben und mir den Führerschein zurückgeben.

Zwar habe ich die MPU rechtzeitig gemacht, leider ging sie aber nicht positiv aus. Stattdessen bekam ich die Auflage an einem Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung gemäß § 70 Fahrerlaubnisverordnung teilzunehmen. Nach 6 Sitzungen ( von insgesamt 8 ) konnte ich meinen Führerschein ( meinen eigenen, keinen neu beantragten! ) Mitte September letzten Jahres wieder vom entsprechenden Amt abholen.

Die Frage, die ich mir heute stellen muss lautet: Finden sich irgendwelche Hinweise auf diese Episode in einem behördlichen Führungszeugnis der Belegart 0. Ich benötige eben dieses Führungszeugnis zur Vorlage bei unserer heimischen Universität, an der ich mich als Promotionsstudent einschreiben möchte. Da ich aber nicht an der Uni mein Diplom gemacht habe, sondern an der FH, bin ich sowieso ein Stück weit auf den Good-Will der Institutsverantwortlichen angewiesen und da wäre es nur zusätzlich unpassend, wenn ich auch noch ein Führungszeugnis vorlege aus dem hervorgeht, dass ich mal meinen Führerschein wegen Drogen verloren habe ( bzw. dass ich mal drogenabhängig war ( kann man aus einem Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von Drogen ja durchaus schließen ))

Vielleicht ist hier im Forum jemand unterwegs, der mir diese Frage beantworten kann. Für jedwede Antwort wäre ich sehr dankbar.


Viele Grüße


Florian
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Peter Lustig
Beitrag 30.11.2007, 17:30
Beitrag #2


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§§ 30 ff BZRG: Inhalt des Führungszeugnisses
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KiteFlo
Beitrag 30.11.2007, 17:36
Beitrag #3


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Hallo Peter,

Danke für die Antwort, aber die Paragraphen über die Inhalte der Führungszeugnisse hab ich bei meiner heutigen Internet-Recherche mehr als einmal gelesen. Schlau werd ich daraus aber nicht: Vielleicht liegts an meiner nicht-vorhandenen juritischen Vorbildung oder aber daran, dass die Inhalte doch sehr allgemein gehalten sind.

Vielleicht könntest Du oder noch jemand anderes mal in eigenen Worten etwas konkreter werden.

Mein Verstoß gegen das BtmG dürfte im Führungszeugnis nicht auftauchen, aber was ist mit der Nebenstrafe, also dem Entzg der Fahrerlaubnis???


Florian
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Mr.T
Beitrag 30.11.2007, 17:50
Beitrag #4


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Zitat (KiteFlo @ 30.11.2007, 17:36) *
also dem Entzg der Fahrerlaubnis???

Ein Entzug der FE durch eine FSST wird nicht an das BZR gemeldet und steht demnach auch nicht in einem Führungszeugnis.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Peter Lustig
Beitrag 30.11.2007, 17:55
Beitrag #5


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§ 3 BZRG enthält die Fälle, die in das BZR eingetragen werden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Fälle, in denen eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Dies ist bei Dir nicht der Fall, da das Verfahren wegen BtMG nach Deinen Angaben eingestellt worden ist. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist ein auf einer anderen Rechtsgrundlage beruhender Akt der Verwaltungsbeörde, der in das BZR nicht eingetragen wird (siehe auch § 10 BZR).

Nach meinem Dafürhalten brauchst Du nicht zu befürchten, dass das Führungszeugnis für Dich ungünstige Angaben enthalten wird.
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KiteFlo
Beitrag 30.11.2007, 18:15
Beitrag #6


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Das Verfahren ist definitiv eingestellt worden ( steht im Schreiben der Staatsanwaltschaft, das an meinen Anwalt weitergeleitet wurde ).

Danke auf jeden Fall schonmal für die Antworten bis hierher!!!
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Peter Lustig
Beitrag 01.12.2007, 15:41
Beitrag #7


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Dann sollten Deine Frage beantwortet sein. Dein Führungszeugnis wird blütenweiß aussehen.
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