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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 65 Beigetreten: 07.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21923 ![]() |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
Was ist denn dein genaues Vorhaben?
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 65 Beigetreten: 07.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21923 ![]() |
Hab in einem Forum ein Blau verchromtes Motorrad gesehn was Mir gefiel und überlege nun ob Ich das auch machen darf ebenso wie die Auspuff Geschichte und erst wenn Ich das abgeklärt hab Rechtlich kann Ich los legen.
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
Willst du das Fz. verchromen oder nur mittels Farblack eine Veränderung vornehmen?
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1347 Beigetreten: 20.07.2005 Wohnort: Erlangen 91058 Mitglieds-Nr.: 11436 ![]() |
Wir hatten so ein ähnliches Thema schon ein mal hier, allein vom glänzen her war es unseren Sachverständigen egal.
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 65 Beigetreten: 07.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21923 ![]() |
Ich werd mal die Bilder raus kramen aber Ich kann sagen die reflektieren extrem.
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Eine extreme Reflektion lässt sich eigentlich nur mit Verchromen erzielen. DAS wäre bei einem bestehenden Motorradrahmen höchstwahrscheinlich nicht zulässig.
Eine Beschichtung mit Lack und ähnlichem ist IMHO unebdenklich. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 914 Beigetreten: 27.08.2006 Wohnort: Waldbröl Mitglieds-Nr.: 22556 ![]() |
Eine extreme Reflektion lässt sich eigentlich nur mit Verchromen erzielen. Einen Chrom-Lack, der von einer echten Chromoberfläche nicht mehr zu unterscheiden ist, gibt's seit einiger Zeit. Gelegentlich hat ein Airstream eine totalspiegelnde Oberfläche. -------------------- Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 65 Beigetreten: 07.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21923 ![]() |
Es glänzt extrem aber Mir gefällts
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 65 Beigetreten: 07.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21923 ![]() |
Ist diese Art nun STVZO Genehm oder nicht ??
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 11.11.2007 Wohnort: Velbert Mitglieds-Nr.: 38227 ![]() |
Hallo, dein Bild zeigt offensichtlich eine lackierte- keine durch galvanischen Auftrag veredelte Fläche (wäre bei der Verkleidung auch so nicht möglich). Verchromen, Verzinken, Vernickeln - das sind Arbeiten, die eine Veränderung der Materialstruktur bewirken könnten. Diese Arbeiten sind ebenso wie das Polieren bestimmter Teile (Fahrzeugteile, z.B. Rahmen) ohne Gutachten, in einigen Fällen gar nicht, zulässig. Dabei ist entscheidend, ob diese Veränderung tatsächlich Fahrzeugteile betrifft und ob es dadurch zu einer Gefahr kommen kann. Zubehör (an Motorrädern z.B. Gepäckbrücken, Sturzbügel) sind nicht betroffen. Auch das Verchromen einer schwarzen Auspuffanlage wäre - obwohl diese Fahrzeugteil ist - rechtlich zulässig, weil es an der Gefahr fehlt und es letztlich nicht zu einer echten Veränderung kommt.
So sehe ich das auch bei der Duc - eine derartige Farbgebung ist keine Veränderung im Sinne der StVZO. Der gezeigte Anhänger hingegen überschreitet als Gesamtfahrzeug m.E. die Grenze der möglichen Gefahr (erhebliche Blendwirkung/Sonne/Scheinwerfer) so weit, dass ich eine Zulassung nach deutschem Recht unter normalen Umständen für ausgeschlossen halte. Ich würde keine BE erteilen. Eine ausführlichere Darstellung müsste das Thema "Erlöschen der BE" behandeln und würde hier wohl den Rahmen sprengen. Ich hoffe, dass meine Antwort reicht - du darfst lackieren. fredis-garage |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 286 Beigetreten: 02.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31271 ![]() |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
....Der gezeigte Anhänger hingegen überschreitet als Gesamtfahrzeug m.E. die Grenze der möglichen Gefahr (erhebliche Blendwirkung/Sonne/Scheinwerfer) so weit, dass ich eine Zulassung nach deutschem Recht unter normalen Umständen für ausgeschlossen halte. Ich würde keine BE erteilen. .... Und ich sehe hier keinen Anhänger ![]() -------------------- Wir sind die Guten
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 286 Beigetreten: 02.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31271 ![]() |
@ El Bestrafo
er meint den hier, der sich hinter dem versteckt. Eine extreme Reflektion lässt sich eigentlich nur mit Verchromen erzielen. Einen Chrom-Lack, der von einer echten Chromoberfläche nicht mehr zu unterscheiden ist, gibt's seit einiger Zeit. Gelegentlich hat ein Airstream eine totalspiegelnde Oberfläche. |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
Ah, jetzt verstanden...
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 65 Beigetreten: 07.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21923 ![]() |
Bin erstaunt das das Blau der Ducati im Rahmen ist da grad unter starker Sonneneinstrahlung die Farbe ins agressive Weis übergeht aber es freut natürlich wenn man das so machen kann bis auf die Windschutzscheibe
![]() Hätte eher gedacht das farblich dezentere Chrome des Anhängers währ erlaubt und das hier zuviel des Guten. |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1347 Beigetreten: 20.07.2005 Wohnort: Erlangen 91058 Mitglieds-Nr.: 11436 ![]() |
Wie gesagt, hinsichtlich des Blendens gab es in einem anderen Thread gar keine Bedenken. Wir hatten das schon ein mal, ich finds nur gerade nicht.
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 286 Beigetreten: 02.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31271 ![]() |
Bei dem Anhänger, bin ich mir nicht so sicher, ob das überhaubt Lack ist.
Gabs die Dinger nicht in Amiland in VA poliert ? Jedenfalls, auf den Straßen gibst das auch ne nummer Größer. http://images.google.de/imgres?imgurl=http...l%3Dde%26sa%3DG Gruß Joachim |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 11.11.2007 Wohnort: Velbert Mitglieds-Nr.: 38227 ![]() |
Hallo - erfreulich viele sachkundige Kommentare hier;
Aber: Die Ducati gibt es in der gezeigten Aufmachung nicht als Fahrzeug mit ABE. Sie wurde nachhaltig nicht nur neu lackiert sondern vielfältig umgebaut. Der Fragesteller wollte nur wissen, ob die StVZO diese Art Lackierung zulässig. Zu den neu aufgetauchten Fragen: Die Airstreamanhänger in den USA tragen i.d.R. eine polierte Aluminiumhaut; Die gezeigte Lastzüge sind Spezialfahrzeuge zum Transport von Nahrungsmitteln oder besonders sensiblen Werkstoffen. Sie können eine Hülle aus V2a (Edelstahl) oder -bei einigen Milchtransportern- aus Aluminium haben. Sie sind nach entsprechender Prüfung BE - und damit selbstverständlich zulassungsfähig - aber keinesfalls nachträglich verändert worden. Vielleicht hilft das weiter. fredis-garage |
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 65 Beigetreten: 07.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21923 ![]() |
Richtig Mir geht es NUR um die Legalität der Lackfarbe hier im Teuro Land
![]() Hab eh ne andere Maschiene deren Umbau Ich plane aber muß halt alles im Rahmen der STVZO bleiben. Was Mich noch intresieren würde sind folgende 2 Lacke in ähnlicher Art ob die auch erlaubt sind oder nicht. Hab es gern Bunt an sich daher füg Ich die auch mal kurz ein ![]() http://img139.imageshack.us/my.php?image=9014818705uy5.jpg http://img220.imageshack.us/img220/2530/kawasaki002lvs1.jpg http://img148.imageshack.us/img148/4215/chromefx2tx9.jpg PS: Was soll das mit Dynamische Seiten in [IMG] sind nicht erlaubt !! ?? Die in Blau sind auch von Imageshack und liesen sich einfügen ![]() |
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 286 Beigetreten: 02.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31271 ![]() |
Hallo - erfreulich viele sachkundige Kommentare hier; Aber: Die Ducati gibt es in der gezeigten Aufmachung nicht als Fahrzeug mit ABE. Sie wurde nachhaltig nicht nur neu lackiert sondern vielfältig umgebaut. Der Fragesteller wollte nur wissen, ob die StVZO diese Art Lackierung zulässig. Zu den neu aufgetauchten Fragen: Die Airstreamanhänger in den USA tragen i.d.R. eine polierte Aluminiumhaut; Die gezeigte Lastzüge sind Spezialfahrzeuge zum Transport von Nahrungsmitteln oder besonders sensiblen Werkstoffen. Sie können eine Hülle aus V2a (Edelstahl) oder -bei einigen Milchtransportern- aus Aluminium haben. Sie sind nach entsprechender Prüfung BE - und damit selbstverständlich zulassungsfähig - aber keinesfalls nachträglich verändert worden. Vielleicht hilft das weiter. fredis-garage Hi, also, das die Lastzüge nachträglich verändert wurden hab ich nicht behauptet, nur wenn die so zulassungsfähig sind, warum dann nicht auch ein Motorrad ? Kann man doch mal bei seiner örtlichen TÜV Stelle anfragen. Es gab ja schon Motorräder mit verchromten Tanks. " fftopic on " Und ie Ducati ist nicht umgebaut, das ist nen Pocetbike, wo einer Ducati draufgepinselt hat, oder haste schon ne Duc mit Seizugstarter und Bremsen gesehen ? ![]() " Offtopic off " Gruß Joachim |
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 11.11.2007 Wohnort: Velbert Mitglieds-Nr.: 38227 ![]() |
Hallo - zwei unterschiedliche Sachverhalte, 2 unterschiedliche Antworten
1 die Sattelzüge sind mit Sicherheit mit einer BE oder ABE im Sinne der §§ 20 und 21 StVZO ausgestattet 2 bei einem Motorrad wäre das genauso denkbar - warum auch nicht 3 der Fragesteller hat ein Motorrad, das bereits über eine BE oder ABE verfügt und will daran Änderungen vornehmen. Praktisch ausgedrückt: Ein Hersteller wie Ducati/Italien erwirkt für seine Fahrzeuge vor Start der Serienproduktion eine ABE. Werden nun im Nachhinein vom Besitzer dieses Fahrzeuges Veränderungen vorgenommen gilt das hier: (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Genau darauf richtet sich doch die Frage? Ob das gezeigte Fahrzeug (klar doch) ein Pocket Bike ist oder nicht, ist doch egal. Du kannst sogar davon ausgehen, dass es von Ducati legalisiert wurde. Eins einer anderen Marke steht neben vielen anderen in meiner Garage. Um im Zweifelsfall auf der richtigen Seite zu liegen, ist natürlich der Gang zu einer berechtigten Prüforganistation (z,B. TüV oder Dekra) immer richtig. Über Details lasse ich mich hier nicht aus. Noch einmal zum Nachdenken: Nachträgliche Veränderung (z.B. verchromen eines Motorradrahmens) lassen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten (leicht gesteigerter Grad der abstrakten Gefahr). Nachträgliches Verchromen des Rahmens beeinträchtigtigt u.U. die Materialstruktur. Das reicht fürs Erlöschen der BE. Gegenmaßnahme: Prüfung/Abnahme durch amtlich anerkannten Sachverständigen. Das Lackieren (mit Ausnahme bestimmter RAL - Töne für Rettungsfahrzeuge usw.) ist unbedenklich. Ich finds interessant fredis-garage |
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#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 286 Beigetreten: 02.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31271 ![]() |
Hallo - zwei unterschiedliche Sachverhalte, 2 unterschiedliche Antworten 1 die Sattelzüge sind mit Sicherheit mit einer BE oder ABE im Sinne der §§ 20 und 21 StVZO ausgestattet 2 bei einem Motorrad wäre das genauso denkbar - warum auch nicht 3 der Fragesteller hat ein Motorrad, das bereits über eine BE oder ABE verfügt und will daran Änderungen vornehmen. Praktisch ausgedrückt: Ein Hersteller wie Ducati/Italien erwirkt für seine Fahrzeuge vor Start der Serienproduktion eine ABE. Werden nun im Nachhinein vom Besitzer dieses Fahrzeuges Veränderungen vorgenommen gilt das hier: (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Genau darauf richtet sich doch die Frage? Ob das gezeigte Fahrzeug (klar doch) ein Pocket Bike ist oder nicht, ist doch egal. Du kannst sogar davon ausgehen, dass es von Ducati legalisiert wurde. Eins einer anderen Marke steht neben vielen anderen in meiner Garage. Um im Zweifelsfall auf der richtigen Seite zu liegen, ist natürlich der Gang zu einer berechtigten Prüforganistation (z,B. TüV oder Dekra) immer richtig. Über Details lasse ich mich hier nicht aus. Noch einmal zum Nachdenken: Nachträgliche Veränderung (z.B. verchromen eines Motorradrahmens) lassen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten (leicht gesteigerter Grad der abstrakten Gefahr). Nachträgliches Verchromen des Rahmens beeinträchtigtigt u.U. die Materialstruktur. Das reicht fürs Erlöschen der BE. Gegenmaßnahme: Prüfung/Abnahme durch amtlich anerkannten Sachverständigen. Das Lackieren (mit Ausnahme bestimmter RAL - Töne für Rettungsfahrzeuge usw.) ist unbedenklich. Ich finds interessant fredis-garage Die eigentliche Frage war, ob man in Glanzlacken lakieren darf. Von umbauen war doch garnicht die Rede. er hat das Bike doch nur eingestellt, weil er diesen Lack meinte. Motorradrahemn, verchromen, aua böse Falle, vernickeln das geht schon eher, oder hochglanzpolieren, aber bitte nur von Betrieben, die dafür zetifiziert sind. Gruß Joachim |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Könntest du mal die Fullquotes lassen, das wird langsam mühsam zu lesen
![]() Gruss kai -------------------- Gruß Kai
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 286 Beigetreten: 02.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31271 ![]() |
Wie bekomme ich das den hin, das nur ein Teil Zitiert wird ?
![]() War mir zuviel das alles zu löschen. ![]() Gruß Joachim |
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Beitrag
#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 65 Beigetreten: 07.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21923 ![]() |
Ich geh mal dafon aus das diese 2 Farben auch gehn da der Schwarzanteil bei 25% liegen dürfte da es deutlich dunkler ist vom Farbton als das Chrome vom Anhänger.
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Beitrag
#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 25.11.2007 Mitglieds-Nr.: 38589 ![]() |
Hier ist noch Beitrag zu diesem Thema.
http://www.autoextrem.de/showpost,p-1210383,postcount-7.htm Ich hoffe, es gibt keine Probleme durch die Verlinkung auf ein anderes Forum. |
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Beitrag
#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Ich hoffe, es gibt keine Probleme durch die Verlinkung auf ein anderes Forum. Wir haben damit keine Probleme. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.08.2025 - 17:07 |