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> Chromelack erlaubt im Geltungsbereich der STVZO ??
Maestro
Beitrag 17.11.2007, 17:07
Beitrag #1


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Wenn nicht wann hat man "zuviel" Glanz und Reflektion und was ist im "Rahmen think.gif
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El Bestrafo
Beitrag 17.11.2007, 23:53
Beitrag #2


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Was ist denn dein genaues Vorhaben?


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Maestro
Beitrag 18.11.2007, 17:08
Beitrag #3


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Hab in einem Forum ein Blau verchromtes Motorrad gesehn was Mir gefiel und überlege nun ob Ich das auch machen darf ebenso wie die Auspuff Geschichte und erst wenn Ich das abgeklärt hab Rechtlich kann Ich los legen.
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El Bestrafo
Beitrag 18.11.2007, 18:09
Beitrag #4


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Willst du das Fz. verchromen oder nur mittels Farblack eine Veränderung vornehmen?


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*William*
Beitrag 18.11.2007, 19:30
Beitrag #5


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Wir hatten so ein ähnliches Thema schon ein mal hier, allein vom glänzen her war es unseren Sachverständigen egal. think.gif
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Maestro
Beitrag 18.11.2007, 23:16
Beitrag #6


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Ich werd mal die Bilder raus kramen aber Ich kann sagen die reflektieren extrem.
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blue0711
Beitrag 19.11.2007, 04:33
Beitrag #7


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Eine extreme Reflektion lässt sich eigentlich nur mit Verchromen erzielen. DAS wäre bei einem bestehenden Motorradrahmen höchstwahrscheinlich nicht zulässig.
Eine Beschichtung mit Lack und ähnlichem ist IMHO unebdenklich.

Gruss
kai


--------------------
Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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vn-mini
Beitrag 19.11.2007, 13:34
Beitrag #8


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Zitat (blue0711 @ 19.11.2007, 04:33) *
Eine extreme Reflektion lässt sich eigentlich nur mit Verchromen erzielen.


Einen Chrom-Lack, der von einer echten Chromoberfläche nicht mehr zu unterscheiden ist, gibt's seit einiger Zeit.

Gelegentlich hat ein
Airstream
eine totalspiegelnde Oberfläche.


--------------------
Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl
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Maestro
Beitrag 19.11.2007, 16:48
Beitrag #9


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Es glänzt extrem aber Mir gefällts smile.gif






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Maestro
Beitrag 20.11.2007, 18:51
Beitrag #10


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Ist diese Art nun STVZO Genehm oder nicht ??
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fredis-garage
Beitrag 20.11.2007, 19:40
Beitrag #11


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Hallo, dein Bild zeigt offensichtlich eine lackierte- keine durch galvanischen Auftrag veredelte Fläche (wäre bei der Verkleidung auch so nicht möglich). Verchromen, Verzinken, Vernickeln - das sind Arbeiten, die eine Veränderung der Materialstruktur bewirken könnten. Diese Arbeiten sind ebenso wie das Polieren bestimmter Teile (Fahrzeugteile, z.B. Rahmen) ohne Gutachten, in einigen Fällen gar nicht, zulässig. Dabei ist entscheidend, ob diese Veränderung tatsächlich Fahrzeugteile betrifft und ob es dadurch zu einer Gefahr kommen kann. Zubehör (an Motorrädern z.B. Gepäckbrücken, Sturzbügel) sind nicht betroffen. Auch das Verchromen einer schwarzen Auspuffanlage wäre - obwohl diese Fahrzeugteil ist - rechtlich zulässig, weil es an der Gefahr fehlt und es letztlich nicht zu einer echten Veränderung kommt.
So sehe ich das auch bei der Duc - eine derartige Farbgebung ist keine Veränderung im Sinne der StVZO.
Der gezeigte Anhänger hingegen überschreitet als Gesamtfahrzeug m.E. die Grenze der möglichen Gefahr (erhebliche Blendwirkung/Sonne/Scheinwerfer) so weit, dass ich eine Zulassung nach deutschem Recht unter normalen Umständen für ausgeschlossen halte. Ich würde keine BE erteilen.
Eine ausführlichere Darstellung müsste das Thema "Erlöschen der BE" behandeln und würde hier wohl den Rahmen sprengen. Ich hoffe, dass meine Antwort reicht - du darfst lackieren.


fredis-garage
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XSJoe
Beitrag 20.11.2007, 22:41
Beitrag #12


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Zitat (fredis-garage @ 20.11.2007, 19:40) *
So sehe ich das auch bei der Duc - eine derartige Farbgebung ist keine Veränderung im Sinne der StVZO.


fredis-garage


Komische Duc, eher ne Pocket Duc. whistling.gif
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El Bestrafo
Beitrag 20.11.2007, 22:44
Beitrag #13


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Zitat (fredis-garage @ 20.11.2007, 19:40) *
....Der gezeigte Anhänger hingegen überschreitet als Gesamtfahrzeug m.E. die Grenze der möglichen Gefahr (erhebliche Blendwirkung/Sonne/Scheinwerfer) so weit, dass ich eine Zulassung nach deutschem Recht unter normalen Umständen für ausgeschlossen halte. Ich würde keine BE erteilen.
....

Und ich sehe hier keinen Anhänger whistling.gif


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XSJoe
Beitrag 20.11.2007, 22:47
Beitrag #14


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@ El Bestrafo

er meint den hier, der sich hinter dem versteckt.

Zitat (vn-mini @ 19.11.2007, 13:34) *
Zitat (blue0711 @ 19.11.2007, 04:33) *
Eine extreme Reflektion lässt sich eigentlich nur mit Verchromen erzielen.


Einen Chrom-Lack, der von einer echten Chromoberfläche nicht mehr zu unterscheiden ist, gibt's seit einiger Zeit.

Gelegentlich hat ein
Airstream
eine totalspiegelnde Oberfläche.
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El Bestrafo
Beitrag 20.11.2007, 22:49
Beitrag #15


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Ah, jetzt verstanden... yes.gif


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Maestro
Beitrag 21.11.2007, 05:28
Beitrag #16


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Bin erstaunt das das Blau der Ducati im Rahmen ist da grad unter starker Sonneneinstrahlung die Farbe ins agressive Weis übergeht aber es freut natürlich wenn man das so machen kann bis auf die Windschutzscheibe smile.gif
Hätte eher gedacht das farblich dezentere Chrome des Anhängers währ erlaubt und das hier zuviel des Guten.
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*William*
Beitrag 21.11.2007, 07:55
Beitrag #17


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Wie gesagt, hinsichtlich des Blendens gab es in einem anderen Thread gar keine Bedenken. Wir hatten das schon ein mal, ich finds nur gerade nicht.
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XSJoe
Beitrag 21.11.2007, 08:27
Beitrag #18


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Bei dem Anhänger, bin ich mir nicht so sicher, ob das überhaubt Lack ist.

Gabs die Dinger nicht in Amiland in VA poliert ?

Jedenfalls, auf den Straßen gibst das auch ne nummer Größer.

http://images.google.de/imgres?imgurl=http...l%3Dde%26sa%3DG

Gruß
Joachim
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fredis-garage
Beitrag 21.11.2007, 13:44
Beitrag #19


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Hallo - erfreulich viele sachkundige Kommentare hier;
Aber: Die Ducati gibt es in der gezeigten Aufmachung nicht als Fahrzeug mit ABE. Sie wurde nachhaltig nicht nur neu lackiert sondern vielfältig umgebaut. Der Fragesteller wollte nur wissen, ob die StVZO diese Art Lackierung zulässig.
Zu den neu aufgetauchten Fragen:
Die Airstreamanhänger in den USA tragen i.d.R. eine polierte Aluminiumhaut;
Die gezeigte Lastzüge sind Spezialfahrzeuge zum Transport von Nahrungsmitteln oder besonders sensiblen Werkstoffen. Sie können eine Hülle aus V2a (Edelstahl) oder -bei einigen Milchtransportern- aus Aluminium haben.
Sie sind nach entsprechender Prüfung BE - und damit selbstverständlich zulassungsfähig - aber keinesfalls nachträglich verändert worden.

Vielleicht hilft das weiter.

fredis-garage
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Maestro
Beitrag 21.11.2007, 19:31
Beitrag #20


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Richtig Mir geht es NUR um die Legalität der Lackfarbe hier im Teuro Land wavey.gif
Hab eh ne andere Maschiene deren Umbau Ich plane aber muß halt alles im Rahmen der STVZO bleiben.

Was Mich noch intresieren würde sind folgende 2 Lacke in ähnlicher Art ob die auch erlaubt sind oder nicht.
Hab es gern Bunt an sich daher füg Ich die auch mal kurz ein smile.gif

http://img139.imageshack.us/my.php?image=9014818705uy5.jpg

http://img220.imageshack.us/img220/2530/kawasaki002lvs1.jpg

http://img148.imageshack.us/img148/4215/chromefx2tx9.jpg

PS: Was soll das mit Dynamische Seiten in [IMG] sind nicht erlaubt !! ?? Die in Blau sind auch von Imageshack und liesen sich einfügen mad.gif
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XSJoe
Beitrag 21.11.2007, 19:55
Beitrag #21


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Zitat (fredis-garage @ 21.11.2007, 13:44) *
Hallo - erfreulich viele sachkundige Kommentare hier;
Aber: Die Ducati gibt es in der gezeigten Aufmachung nicht als Fahrzeug mit ABE. Sie wurde nachhaltig nicht nur neu lackiert sondern vielfältig umgebaut. Der Fragesteller wollte nur wissen, ob die StVZO diese Art Lackierung zulässig.
Zu den neu aufgetauchten Fragen:
Die Airstreamanhänger in den USA tragen i.d.R. eine polierte Aluminiumhaut;
Die gezeigte Lastzüge sind Spezialfahrzeuge zum Transport von Nahrungsmitteln oder besonders sensiblen Werkstoffen. Sie können eine Hülle aus V2a (Edelstahl) oder -bei einigen Milchtransportern- aus Aluminium haben.
Sie sind nach entsprechender Prüfung BE - und damit selbstverständlich zulassungsfähig - aber keinesfalls nachträglich verändert worden.

Vielleicht hilft das weiter.

fredis-garage

Hi,
also, das die Lastzüge nachträglich verändert wurden hab ich nicht behauptet, nur wenn die so zulassungsfähig sind, warum dann nicht auch ein Motorrad ?

Kann man doch mal bei seiner örtlichen TÜV Stelle anfragen. Es gab ja schon Motorräder mit verchromten Tanks.
" fftopic on "
Und ie Ducati ist nicht umgebaut, das ist nen Pocetbike, wo einer Ducati draufgepinselt hat, oder haste schon ne Duc mit Seizugstarter und Bremsen gesehen ? cool.gif
" Offtopic off "

Gruß
Joachim
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fredis-garage
Beitrag 22.11.2007, 13:01
Beitrag #22


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Hallo - zwei unterschiedliche Sachverhalte, 2 unterschiedliche Antworten
1 die Sattelzüge sind mit Sicherheit mit einer BE oder ABE im Sinne der §§ 20 und 21 StVZO ausgestattet
2 bei einem Motorrad wäre das genauso denkbar - warum auch nicht

3 der Fragesteller hat ein Motorrad, das bereits über eine BE oder ABE verfügt und will daran Änderungen vornehmen.
Praktisch ausgedrückt:
Ein Hersteller wie Ducati/Italien erwirkt für seine Fahrzeuge vor Start der Serienproduktion eine ABE. Werden nun im Nachhinein vom Besitzer dieses Fahrzeuges Veränderungen vorgenommen
gilt das hier:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Genau darauf richtet sich doch die Frage?
Ob das gezeigte Fahrzeug (klar doch) ein Pocket Bike ist oder nicht, ist doch egal. Du kannst sogar davon ausgehen, dass es von Ducati legalisiert wurde. Eins einer anderen Marke steht neben vielen anderen in meiner Garage.
Um im Zweifelsfall auf der richtigen Seite zu liegen, ist natürlich der Gang zu einer berechtigten Prüforganistation (z,B. TüV oder Dekra) immer richtig. Über Details lasse ich mich hier nicht aus.
Noch einmal zum Nachdenken: Nachträgliche Veränderung (z.B. verchromen eines Motorradrahmens) lassen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten (leicht gesteigerter Grad der abstrakten Gefahr). Nachträgliches Verchromen des Rahmens beeinträchtigtigt u.U. die Materialstruktur. Das reicht fürs Erlöschen der BE.
Gegenmaßnahme: Prüfung/Abnahme durch amtlich anerkannten Sachverständigen.
Das Lackieren (mit Ausnahme bestimmter RAL - Töne für Rettungsfahrzeuge usw.) ist unbedenklich.

Ich finds interessant

fredis-garage
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XSJoe
Beitrag 22.11.2007, 22:33
Beitrag #23


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Zitat (fredis-garage @ 22.11.2007, 13:01) *
Hallo - zwei unterschiedliche Sachverhalte, 2 unterschiedliche Antworten
1 die Sattelzüge sind mit Sicherheit mit einer BE oder ABE im Sinne der §§ 20 und 21 StVZO ausgestattet
2 bei einem Motorrad wäre das genauso denkbar - warum auch nicht

3 der Fragesteller hat ein Motorrad, das bereits über eine BE oder ABE verfügt und will daran Änderungen vornehmen.
Praktisch ausgedrückt:
Ein Hersteller wie Ducati/Italien erwirkt für seine Fahrzeuge vor Start der Serienproduktion eine ABE. Werden nun im Nachhinein vom Besitzer dieses Fahrzeuges Veränderungen vorgenommen
gilt das hier:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Genau darauf richtet sich doch die Frage?
Ob das gezeigte Fahrzeug (klar doch) ein Pocket Bike ist oder nicht, ist doch egal. Du kannst sogar davon ausgehen, dass es von Ducati legalisiert wurde. Eins einer anderen Marke steht neben vielen anderen in meiner Garage.
Um im Zweifelsfall auf der richtigen Seite zu liegen, ist natürlich der Gang zu einer berechtigten Prüforganistation (z,B. TüV oder Dekra) immer richtig. Über Details lasse ich mich hier nicht aus.
Noch einmal zum Nachdenken: Nachträgliche Veränderung (z.B. verchromen eines Motorradrahmens) lassen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten (leicht gesteigerter Grad der abstrakten Gefahr). Nachträgliches Verchromen des Rahmens beeinträchtigtigt u.U. die Materialstruktur. Das reicht fürs Erlöschen der BE.
Gegenmaßnahme: Prüfung/Abnahme durch amtlich anerkannten Sachverständigen.
Das Lackieren (mit Ausnahme bestimmter RAL - Töne für Rettungsfahrzeuge usw.) ist unbedenklich.

Ich finds interessant

fredis-garage


Die eigentliche Frage war, ob man in Glanzlacken lakieren darf.

Von umbauen war doch garnicht die Rede. er hat das Bike doch nur eingestellt, weil er diesen Lack meinte.

Motorradrahemn, verchromen, aua böse Falle, vernickeln das geht schon eher, oder hochglanzpolieren, aber bitte nur von Betrieben, die dafür zetifiziert sind.

Gruß
Joachim
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blue0711
Beitrag 23.11.2007, 07:26
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Könntest du mal die Fullquotes lassen, das wird langsam mühsam zu lesen mad.gif

Gruss
kai


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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XSJoe
Beitrag 23.11.2007, 09:24
Beitrag #25


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Wie bekomme ich das den hin, das nur ein Teil Zitiert wird ? think.gif

War mir zuviel das alles zu löschen. whistling.gif

Gruß
Joachim
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Maestro
Beitrag 25.11.2007, 18:40
Beitrag #26


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Ich geh mal dafon aus das diese 2 Farben auch gehn da der Schwarzanteil bei 25% liegen dürfte da es deutlich dunkler ist vom Farbton als das Chrome vom Anhänger.
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ferdiz
Beitrag 02.12.2007, 20:35
Beitrag #27


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Hier ist noch Beitrag zu diesem Thema.

http://www.autoextrem.de/showpost,p-1210383,postcount-7.htm




Ich hoffe, es gibt keine Probleme durch die Verlinkung auf ein anderes Forum.
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Andreas
Beitrag 02.12.2007, 20:45
Beitrag #28


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Zitat (ferdiz @ 02.12.2007, 20:35) *
Ich hoffe, es gibt keine Probleme durch die Verlinkung auf ein anderes Forum.


Wir haben damit keine Probleme. wavey.gif


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