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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 17.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35471 ![]() |
Im Brief sind 9 Tonnen Anhängelast eingetragen. Das Teil ist als selbstfahrende Arbeitsmaschine mit grüner Nummer steuerbefreit. Es sollte nun möglich sein auch Anhänger mit beliebiger Ladung zu ziehen. Nun habe ich etwas über den Anhängerzuschlag gelesen: "Hinweis: Die Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger kann grundsätzlich auch für die von Schaustellern gehaltenen Fahrzeuge in Anspruch genommen werden. Dies gilt aber nicht für deren Wohnwagenanhänger. Nach dem Gesetz sind Wohnwagenanhänger ausdrücklich von der Sonderregelung ausgeschlossen. Soll ein nach § 10 KraftStG freigestellter Anhänger hinter einer nach § 3 Nr. 8a KraftStG steuerbefreiten Schaustellerzugmaschine verwendet werden, ist auch für die steuerbefreite Zugmaschine die Erhebung eines Anhängerzuschlags zu beantragen. Hinter dem Zugfahrzeug, für das ein Anhängerzuschlag erhoben wird, können ohne steuerliche Nachteile auch die versteuerten Wohnwagenanhänger mitgeführt werden." Gilt das nun (hoffentlich) auch für meinen steuerbefreiten Kranwagen oder doch nur für die Zugmaschinen der Schausteller??? |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Es sollte nun möglich sein auch Anhänger mit beliebiger Ladung zu ziehen. Grundsätzlich nein. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht aber zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind. Ein Anhänger an einer SAM ist praktisch nicht zulässig, ohne die Einstufung des Zugfahrzeuges als SAM zu gefährden. Mir sind bisher lediglich Autokräne mit erlaubten Kranballastanhänger bekannt. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
#3
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 14.11.2007 Wohnort: Meerbusch Mitglieds-Nr.: 38316 ![]() |
Hallo RS01,
Zitat Es sollte nun möglich sein auch Anhänger mit beliebiger Ladung zu ziehen. Ich denke, das ist so ähnlich wie bei einem Radlader, alles was man so als zubehör braucht (Gewichte, Schaufeln, etc) ist OK. "Beliebige Ladung" in Form von Gütertransport ist eher Steuerhinterziehung.... Und eine Zugmaschine, egal ob Landwirschaftlich oder Schausteller ist etwas anderes als eine Selbsfahrende Arbeitsmaschine! Sorry, Andreas war schneller! Gruß Gärtner818 Der Beitrag wurde von Gärtner818 bearbeitet: 15.11.2007, 21:48 |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 17.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35471 ![]() |
nun, der Anhängerzuschlag bei 9 Tonnen sind 373 Euro, die zu den 0 Euro für den Kran hinzukämen. Insofern wird ja Steuer gezahlt.
Oder: Steuer für 9 Tonnen Anhänger 335 Euro. Ich versteh die Welt nicht mehr, 9 To Anhängelast sind technisch möglich und erlaubt... Steuer wird entweder als Anhängerzuschlag bei der SAM oder für den Anhänger gezahlt und trotzdem ist das Ganze nicht möglich??? ![]() Nun, ich dachte mir schon sowas, daher hier meine ursprüngliche Frage. Tut schon weh... |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
und trotzdem ist das Ganze nicht möglich??? ![]() Nein, eine SAM ist nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Benutzt Du die SAM als Zugmaschine für den Anhängerbetrieb so hast Du die Fahrzeugart von SAM in Zugmaschine geändert, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen würde.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 17.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35471 ![]() |
lässt sich eine SAM auf LKW bzw Zugmaschine umschreiben?
Ist eine kombinierte Zulassung " Mobilkran-Zugmaschine >40km/h " möglich? Es gäbe dann sicher schwarzes Kennzeichen und Anhängerbetrieb wäre möglich. Aber, verliert das Fahrzeug seinen Status als Autokran...was sagt wohl die Versicherung wenn als LKW zugelassen wird und es bei Kraneinsatz auf Privatgelände zum Unfall kommt? Nun, ich denke das Ganze scheitert. Es wäre auch zu schön gewesen: Mit Kran und Anhänger in den Wald die Stämme holen, daheim bearbeiten, dann ab zur Baustelle und vom Anhänger direkt die Blockhütte aufschichten... So aber braucht es zweiten LKW, zweiten Fahrer, doppelte Kosten, obwohl der ADK für Anhängerbetrieb ausgelegt ist und zB zum "Plattenlegen vom Anhänger" früher immer so eigesetzt wurde. |
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 318 Beigetreten: 21.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29793 ![]() |
Wieso von SAM auf Zugmaschine umschreiben?
Gibt es nicht sowas wie So.-KFZ Autokran oder die Möglichkeit eine SAM zu versteuern? Denn dann wäre Dein Autokran ja auch weiterhin (für die Versicherung) ein Autokran und weil Du das Privileg der Steuerbefreiung nicht hast / nutzt dürftest Du dann doch auch wieder alle Anhänger ziehen. Oder frag mal Deine Versicherung, ob man den Kraneinsatz auch bei einer Fz.-Art LKW versichern könnte. Sollte auch gehen, die Versicherungsart bzw. -einstufung ist auch nicht zwingend von der strassenverkehrsrechtlichen Einstufung abhängig. -------------------- MfG,
emi |
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Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 21.11.2007 Mitglieds-Nr.: 38463 ![]() |
Du hast prinzipiell was falsch gemacht.
Ich hab einen 3 Achser Kipper mit Heckkran. Er kann bis zu 2,2 Tonnen heben und ca. 4 Tonnen ziehen (Baum über Waldboden) Ladefläche ist 4,80 Meter Anhänger 8,50 Meter Sowas hättest du dir kaufen sollen, gibt es ja auch mit größeren Kränen, wenn du ganz dicke Dinger abschleppen willst. |
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Beitrag
#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Benutzt Du die SAM als Zugmaschine für den Anhängerbetrieb so hast Du die Fahrzeugart von SAM in Zugmaschine geändert, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen würde. ![]() ![]() ![]() -------------------- |
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