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> Bauart einer helltönenden Glocke nach §64a StVZO
GM_
Beitrag 02.11.2007, 13:26
Beitrag #1


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Hallo,

vor dem Hintergrund, dass die Akzeptanz einer herkömmlichen Glocke am Rad massiv schwindet (an MTBs und Rennrädern geht sie gegen Null), folgende Frage:

Die StVZO sagt bekanntlich:
Zitat (§64a StVZO)
Einrichtungen für Schallzeichen

Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.

Über die Bauart der "helltönenden Glocke" gibt es hier offensichtlich keine Vorschriften, nur darf es keine Radlaufglocke sein (möglicherweise weil die im Stand nicht betätigt werden kann - oder warum auch immer).

Zu Hause an der Tür habe ich auch eine Glocke. Diese klingt genau wie das mechanische Schlagen eines Klöppels auf Metall, dennoch ist sie so gebaut, dass der Ton aus einem Lautsprecher kommt. Niemand würde aber ernsthaft in Zweifel ziehen, dass es sich bei diesem Gerät trotz der modernen Bauweise um eine "Klingel" oder "Glocke" handelt. (Kein Mensch würde sagen: "Ich betätige den Soundsampler." oder "das Klingeltonabspielgerät", ...).

Spricht im 21. Jhd irgend etwas dagegen, auch eine Fahrradglocke auf elektronische Weise zu bauen, so lange sie "helltönend" ist und wie eine Glocke klingt?


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trubby
Beitrag 02.11.2007, 13:37
Beitrag #2


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Nun, eine "elektronische Glocke" ist nun einmal keine Glocke, allein diese Tatsache spräche dagegen. Intension dieser Vorschrift ist ja u.a., daß die Glocke möglichst ausfallsicher sein soll.

Grüße,
André


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Und ich saß da und sah, das es schlimm war. Da hörte ich eine Stimme, die sprach: "Lächle, denn es könnte schlimmer kommen!"
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GM_
Beitrag 02.11.2007, 16:10
Beitrag #3


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Zitat (trubby @ 02.11.2007, 13:37) *
Nun, eine "elektronische Glocke" ist nun einmal keine Glocke,
sagt wer?

Zu Hause redest du auch von deiner "Klingel", auch wenn der Gong aus einem Lautsprecher kommt.

Zitat (trubby @ 02.11.2007, 13:37) *
Intension dieser Vorschrift ist ja u.a., daß die Glocke möglichst ausfallsicher sein soll.
Auch hier frage ich mich, wie du da drauf kommst. Jedes im Straßenverkehr eingesetzte Gerät sollte ausfallsicher sein, das schließt aber keine moderne Bauweise aus, sonst dürfte vieles nicht herumfahren.


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trubby
Beitrag 02.11.2007, 17:36
Beitrag #4


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Zitat (GM_ @ 02.11.2007, 16:10) *
Zitat (trubby @ 02.11.2007, 13:37) *
Nun, eine "elektronische Glocke" ist nun einmal keine Glocke,
sagt wer?

Ich. wink.gif

Zitat (GM_ @ 02.11.2007, 16:10) *
Zu Hause redest du auch von deiner "Klingel", auch wenn der Gong aus einem Lautsprecher kommt.

Zu Hause untersagt mir auch keiner, dafür eine Hupe zu nehmen. Das, was du beschrieben hast, ist ein elektronischer Tongenerator mit Verstärkereinheit und Lautsprecher. Bei anderer Programmierung könnte das auch Muhen. Nach meiner Auffassung wäre das eine "andere Einrichtung für Schallzeichen". Nach meinem technischen Verständnis impliziert "Glocke" eine bestimmte Bauform ein bestimmtes akustisches Prinzip und nicht etwas, das nach Glocke klingt.

Zitat (GM_ @ 02.11.2007, 16:10) *
Zitat (trubby @ 02.11.2007, 13:37) *
Intension dieser Vorschrift ist ja u.a., daß die Glocke möglichst ausfallsicher sein soll.
Auch hier frage ich mich, wie du da drauf kommst. Jedes im Straßenverkehr eingesetzte Gerät sollte ausfallsicher sein, das schließt aber keine moderne Bauweise aus, sonst dürfte vieles nicht herumfahren.

Die StVZO scheint mir davon auszugehen, daß Fahrräder i.A. nicht über Energiespeicher verfügen, deren Ladung durch den Betrieb aufrecht erhalten werden kann wird. Gehe ich aber von fremdgespeisten Energiespeichern aus, so ist nicht gewährleistet, daß diese während des Fahrbetriebes ständig in der Lage sind, Energie zu liefern.

Als zusätzliche Glocke mag ja ein elektronischer Klanggenerator nicht beanstandet werden. Als Ersatz halte ich so etwas für nicht zulässig StVZO Konform.

BTW: Wenn ich mal schnell ein lautes Schallzeichen brauche, nutze ich eine "Schallzeicheneinrichtung", die ich immer dabei habe und die 0g Mehrgewicht bringt. Diese wurde bisher auch von den betroffenen VT immer wahrgenommen.

Grüße,
André


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GM_
Beitrag 02.11.2007, 18:12
Beitrag #5


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Zitat (trubby @ 02.11.2007, 17:36) *
Ich.
Zählt nicht. wink.gif


Zitat (trubby @ 02.11.2007, 17:36) *
Das, was du beschrieben hast, ist ein elektronischer Tongenerator mit Verstärkereinheit und Lautsprecher.
Im Idealfall ist es kein synthetischer Sound sondern die Wiedergabe eines original aufgenommenen Glockentons.


Zitat (trubby @ 02.11.2007, 17:36) *
Nach meinem technischen Verständnis impliziert "Glocke" eine bestimmte Bauform ein bestimmtes akustisches Prinzip und nicht etwas, das nach Glocke klingt.
Eine "Glocke" ist zunächst einmal nur eine geometrische Körperform (zB "Dunstglocke"). Gerne kann ich das Gehäuse dieses Gerätes glockenförmig anfertigen - das ist gar kein Problem. Ist es dann eine Glocke oder nicht?

Darum wird es aber in der StVZO wohl weniger gehen, wie man an dem Attribut "helltönend" erkennen kann geht es um den Klang. Dies mag ja sogar noch sinnvoll sein, damit in einer Gefahrensituation der Fahtzeugtyp identifiziert wird, der den Ton von sich gegeben hat. Und dieser Punkt wäre ja voll erfüllt.


Zitat (trubby @ 02.11.2007, 17:36) *
Die StVZO scheint mir davon auszugehen, daß Fahrräder i.A. nicht über Energiespeicher verfügen, deren Ladung durch den Betrieb aufrecht erhalten werden kann wird. Gehe ich aber von fremdgespeisten Energiespeichern aus, so ist nicht gewährleistet, daß diese während des Fahrbetriebes ständig in der Lage sind, Energie zu liefern.
Ich würde diese Glocke mit Batterien betreiben, und so selten wie man die betätigt würden die eine ganze Saison halten.


Zitat (trubby @ 02.11.2007, 17:36) *
Als zusätzliche Glocke mag ja ein elektronischer Klanggenerator nicht beanstandet werden. Als Ersatz halte ich so etwas für nicht zulässig StVZO Konform.
Gerade das geht ja nicht: Entweder es IST eine "helltönende Glocke", dann reicht es allein aus, oder ist KEINE "helltönende Glocke", dann ist es verboten.


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El Bestrafo
Beitrag 02.11.2007, 18:20
Beitrag #6


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An Fahrrädern nur Glocken zulässig, jedoch keine Radlaufglocken. Begründung zur Änderung des § 64a vom 7. 7. 1960, VkBl 1960 S 454, 473: Das charakteristische Schallzeichen für Fahrräder wird durch die Glocke und für Kfz durch die Hupe erzeugt.
Das durch die Glocke abgegebene Schallzeichen soll auf das Herannahen eines Fahrrades aufmerksam machen. Mit anderen Warnvorrichtungen abgegebene Schallzeichen führen zu Missdeutungen und erhöhen die Unfallgefahr. Das Verbot der Radlaufglocken, mit denen immer wieder Missbrauch getrieben wurde, soll der Lärmbelästigung entgegenwirken.


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Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
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GM_
Beitrag 02.11.2007, 18:25
Beitrag #7


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Danke, El Betrafo, mal wieder Fachwissen pur. thumbup.gif

Das mit der Identifikation des Fahrzeugtyps hatte ich ja schon vermutut. Somit würde nichts dagegen sprechen, wenn man diesen Sound elektronisch erzeugt.

Die Idee ist ja eigentlich von diomega, siehe Hupe am Fahrrad:
Zitat (diomega @ 23.10.2007, 10:00) *
Wäre es denkbar so etwas kompaktes, elektronisches zu bauen, dass sich täuschend echt wie eine mechanische Fahrradklingel oder -glocke anhört, aber fünf mal so laut ist? Am besten noch mit Volume-Regler? Sowas hätte ich nämlich gern.
.


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mir
Beitrag 03.11.2007, 17:01
Beitrag #8


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Dann hält Dich jeder für 'ne Straßenbahn smile.gif

Aber ernsthaft, mich tät sowas auch interessieren.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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GM_
Beitrag 04.11.2007, 01:35
Beitrag #9


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Machbar ist es schon, es ist eben so, dass

- je niedriger die Tonfrequenz und
- je lauter der Ton

sein soll

- desto größer wird das Ding und natürlich
- desto schwerer

Im Fall eines Einzelstücks kommt weiteres Gewicht und Platz für die Elektronik hinzu, in Serie ließe sich das aber eher vernachlässigen.

Zur Zeit fahre ich mit einer Moped-Hupe, aber so einen Sound-Sampler mit deutlich hörbarer 10 Watt Kalotte würde ich schon mal gern testen, man ist ja auch gerne StVZO-konform. rolleyes.gif

Ob so ein Gerät aber in der Breite die Akzeptanz finden würde, die die herkönnliche Klingel weitgehend verloren hat, wage ich noch zu bezweifeln.

Andererseits ist die Frage ob das so wünschenswert wäre - denn falls so ein Soundsampler sich durchsetzt, dann wird da bestimmt alles andere rein geladen als eine Fahrradklingel ... ich sage nur "Handyklingeltöne". Da war dann die Zeit der Radlaufklingel harmlos dagegen. whistling.gif


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toxy
Beitrag 13.11.2007, 21:12
Beitrag #10


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Man kann so ein Ding auch problemlos so aufbauen dass es schwer möglich ist ihn umzuprogrammieren. Ausserdem ist es mehr was für ernsthafte Radler, diesen würde das eh nichts bringen. Die freuen sich über ne laute Klingel.

Felix


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The Honda was a wreck, but i was allright
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trubby
Beitrag 13.11.2007, 22:31
Beitrag #11


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Also, das am schnellsten und intuitivsten zu bedienende Schallzeichen ist bei mir mein Stimmorgan - und die nötige Aufmerksamkeit hat's mir bisher auch verschafft.
Als gesampeltes Schallzeichen hätt ich höchstens für so ein Geräusch wie "Pedal kratzt am Kotflügel" gelegentlich Verwendung ... biggrin.gif hypocrite.gif thread.gif

Viel Spaß beim Basteln.


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Alexander Brock
Beitrag 06.12.2007, 11:47
Beitrag #12


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Alles, was in Fahrradläden als Klingel verkauft wird ist gegen KFZ machtlos, die können das gar nicht hören, selbst wenn sie wollten.
Siehe auch Mit Köpfhörer radfahren

Ich habe so eine Klingel und die räumt mir auch den Radweg frei, aber KFZ?
Vergiss es.

Daher fände ich eine 5x lautere helltönende Klingel auch nicht schlecht.
Vielleicht in Verbindung mit einem Lautsprecher-Anhänger zum Musikhören.
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Lemon70
Beitrag 06.12.2007, 13:13
Beitrag #13


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Zitat (El Bestrafo @ 02.11.2007, 18:20) *
Das Verbot der Radlaufglocken, mit denen immer wieder Missbrauch getrieben wurde


yes.gif Genau! Als ich Kind war, waren die Dinger "in". Wie oft bin ich, als jemand geklingelt hat, vergeblich drei Stockwerke hinuntergewetzt, weil ich dachte, der Eismann ist da ... rolleyes.gif

Spaß beiseite, @El Bestrafo hat vollkommen recht. Akustische Sequenzen prägen sich im Gehirn ein und werden assoziiert. Mit der Zeit legt man sich im Kopf bestimmte "Muster" ab und da gibt es das Muster "Fahrradklingel", "Autohupe", "Martinshorn" etc. Weicht ein Klang zu stark vom Muster ab, muß er erst einmal zugeordnet bzw. interpretiert werden. Das kostet Zeit.

Dass Radlaufglocken eine vermeidbare Lärmbelästigung sind, kann ich auch unterschreiben.

Tja, was ist eine Glocke? Diese Frage haben sie sich damals auch bei Postens gestellt. "Wie nennen wir das Teil im Telefon, was klingelt?" Die Glockenfraktion war gegen die Klingel, weil das Teil das Prinzip der Glocke erfüllt und Glocken dienstälter als Klingeln sind. Die Klingelfraktion argumentierte damit, weil man sagt, das Telefon klingelt ja auch schließlich und glockt nicht. Man einigte sich übrigens auf den Begriff "Wecker" und der Normalsterbliche konnte damit am wenigsten anfangen wink.gif

Eine Fahrradglocke ist vom Aufbau her simpel, wartungsfrei und gering störungsanfällig. Warum soll man altbewährtes ersetzen, wenn es noch voll seinen Zweck erfüllt? think.gif


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Lemon70



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toxy
Beitrag 06.12.2007, 18:11
Beitrag #14


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Zitat (Lemon70 @ 06.12.2007, 13:13) *
Die Klingelfraktion argumentierte damit, weil man sagt, das Telefon klingelt ja auch schließlich und glockt nicht.

Tolles Argument, man sagt also bei einer Glocke, wie der Kirchturmglocke beispielsweise, dass sie glockt?

Zitat (Lemon70 @ 06.12.2007, 13:13) *
Eine Fahrradglocke ist vom Aufbau her simpel, wartungsfrei und gering störungsanfällig. Warum soll man altbewährtes ersetzen, wenn es noch voll seinen Zweck erfüllt? think.gif

Weil sie ihren Zweck nicht mehr erfüllen kann. Sie ist als Warnsignal zu leise.

Felix


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Peter Lustig
Beitrag 06.12.2007, 18:57
Beitrag #15


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Die von El Bestrafo zitierte amtliche Begründung zum § 64a StVZO stammt aus dem Jahr 1960, einer Zeit, in der Elektronik noch fast ein unverständliches Fremdwort war. Von daher sollte man nach meiner Auffassung der zwischenzeitlich erfolgten technischen Entwicklung durchaus Rechnung tragen und auch Signalgeber im Sinne des § 64a StVZO an Fahrrädern akzeptieren, die das Signal elektronisch erzeugen. Bedingung ist jedoch, dass es dem Klangbild einer mechanischen Glocke entspricht.
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fredis-garage
Beitrag 06.12.2007, 19:37
Beitrag #16


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Ein freundliches Hallo - möge der BMV Peter Lustig gnädig sein - schließlich hat er recht. Ich stelle so für mich fest, dass mein Lehrfach "Verkehrs- und Zulassungsrecht" sich nicht viel verändert hat. Damals nannte man es "Schräubchenkunde" - was mir weh getan hat. Es hat Jahrzehnte gedauert, bis die Thematik Zulassung/BE ein bisschen inhaltlich verändert wurde. Vielleicht gehts ja mit der Klingel schneller.
Übrigens glaube ich, dass eine Glocke läutet und nicht glockt? Schließlich hört man die Nachtigall ja auch trappsen.

Schöne Grüße

fredis-garage
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Lemon70
Beitrag 07.12.2007, 09:12
Beitrag #17


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Zitat (toxy @ 06.12.2007, 18:11) *
Zitat (Lemon70 @ 06.12.2007, 13:13) *
Die Klingelfraktion argumentierte damit, weil man sagt, das Telefon klingelt ja auch schließlich und glockt nicht.

Tolles Argument, man sagt also bei einer Glocke, wie der Kirchturmglocke beispielsweise, dass sie glockt?


Zitat (fredis-garage @ 06.12.2007, 19:37) *
Übrigens glaube ich, dass eine Glocke läutet und nicht glockt? Schließlich hört man die Nachtigall ja auch trappsen.


Also das Ganze dürft ihr ja auch nicht so eng sehen whistling.gif Sollte man als Witz auffassen! laugh2.gif

Mir fiel die Anekdote mit der Glocke nur ein, weil ich die Diskussion einfach nur witzig fand. Mein ganzer Beitrag war eher ironisch und nicht ganz ernst gemeint.

Wir hatten in der Ausbildung damals nur gefragt, warum die Klingel im Telefon Wecker heißt. Das war die geistreiche Antwort eines witzigen Ausbilders. Gott sei Dank ist aus dem Wecker ja das Tonrufmodul geworden.

So etwas wie ein Tonrufmodul könnte man ja auch fürs Radel entwickeln. Ich stimme aber dem zu, dass der Charakter des Fahradglockensignals nicht zu stark entfremdet wird. Wenn das Ziel erfüllt wird, sich so auch Gehör bei den PKW-Fahrern zu verschaffen, finde ich die Sache sogar sinnvoll.

Skeptisch stehe ich aber dennoch der daraus resultierenden Geräuschkulisse gegenüber. In Münster würde man IMHO dann den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr "hören".


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Viele Grüße
Lemon70



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