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> Unfall mit Verletzten - muss die Polizei gerufen werden?
zagato
Beitrag 30.10.2007, 19:15
Beitrag #1


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Hallo Leute,
rein interesshalber folgende Frage: oft liest man, bei einem Verkehrsunfall mit Verletzen (= fahrlässige Körperverletzung) müsse in jedem Fall die Polizei gerufen werden. Dies ist sicherlich sinnvoll - aber gibt es diese Pflicht wirklich? Wenn aj: Wo ist sie geregelt?

Mfg Zagato
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Peter Lustig
Beitrag 30.10.2007, 19:33
Beitrag #2


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Grundsätzlich ist auch bei einem Unfall mit Verletzten eine Einigung nur zwischen den beteiligten Parteien möglich und zulässig. Eine gesetzliche Verpflichtung, in diesem Fall die Polizei zu rufen, besteht nicht, empfiehlt sich jedoch insbesondere aus der Sicht des Geschädigten.
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zagato
Beitrag 30.10.2007, 19:36
Beitrag #3


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Zitat (Peter Lustig @ 30.10.2007, 19:33) *
Grundsätzlich ist auch bei einem Unfall mit Verletzten eine Einigung nur zwischen den beteiligten Parteien möglich und zulässig. Eine gesetzliche Verpflichtung, in diesem Fall die Polizei zu rufen, besteht nicht, empfiehlt sich jedoch insbesondere aus der Sicht des Geschädigten.


Könnte es eine Pflicht des Versicherten aus dem Versicherungsverhältnis o. ä. geben?
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GSX-R
Beitrag 30.10.2007, 19:42
Beitrag #4


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Zitat (zagato @ 30.10.2007, 19:36) *
Könnte es eine Pflicht des Versicherten aus dem Versicherungsverhältnis o. ä. geben?

Wüsste ich jetzt nicht. Allerdings, wenn die Verletzung ernsthafter Natur sein sollte, dann halte ich es in jedem Fall für empfehlenswert, die Polizei dazuzuholen.


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mir
Beitrag 30.10.2007, 20:10
Beitrag #5


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besteht denn überhaupt die Pflicht des Gegenüber, das Eintreffen der Polizei abzuwarten? Schließlich kann der andere seine Feststellungen zum Unfallgeschehen auch ohne die Polizei treffen, zumindest in einfach gelagerten Fällen (natürlich nicht bei einem Unfall auf der Autobahn ...)


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Peter Lustig
Beitrag 30.10.2007, 20:25
Beitrag #6


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Zitat (mir @ 30.10.2007, 20:10) *
besteht denn überhaupt die Pflicht des Gegenüber, das Eintreffen der Polizei abzuwarten? Schließlich kann der andere seine Feststellungen zum Unfallgeschehen auch ohne die Polizei treffen, zumindest in einfach gelagerten Fällen (natürlich nicht bei einem Unfall auf der Autobahn ...)

Eine Wartepflicht besteht grundsätzlich nicht, wenn der Unfallbeteiligte alles dazu beigetragen hat, dass den anderen Unfallbeteiligten Angaben zu seiner Person sowie zur Art und dem Umfang seiner Beteiligung am Unfall bekannt gegeben worden sind.

Zitat (GSX-R @ 30.10.2007, 19:42) *
Zitat (zagato @ 30.10.2007, 19:36) *
Könnte es eine Pflicht des Versicherten aus dem Versicherungsverhältnis o. ä. geben?

Wüsste ich jetzt nicht. Allerdings, wenn die Verletzung ernsthafter Natur sein sollte, dann halte ich es in jedem Fall für empfehlenswert, die Polizei dazuzuholen.

Sinnvoll und empfehlenswert sicherlich, aber nicht zwingend erforderlich. Die Art und den Umfang der Verletzung stellt ein Arzt, nicht die Polizei fest. Und den Unfallhergang muss man ohnehin im Nachhinein ggf. anhand der Aussagen der Beteiligten und Zeugen rekonstruieren. Schließlich war die Polizei nicht dabei. Sie kann daher lediglich den Sachverhalt aufnehmen, so wie dieser sich vor Ort darstellt.
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zagato
Beitrag 30.10.2007, 20:25
Beitrag #7


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Zitat (GSX-R @ 30.10.2007, 19:42) *
Allerdings, wenn die Verletzung ernsthafter Natur sein sollte, dann halte ich es in jedem Fall für empfehlenswert, die Polizei dazuzuholen.


So rein aus dem Bauch heraus stimme ich dir absolut zu. Dennoch würde mich interessieren, worin eigentlich genau der Vorteil für den Geschädigten besteht, dass die Polizei, die zum unmittelbaren Unfallgeschehen ja in der Regel keine weiteren Angaben machen kann, die Daten der Beteiligten aufnimmt. Der Datenaustausch kann doch auch zwischen den Beteiligten vorgenommen werden. Fotos von der Situation nach dem Unfall können ebenfalls selbst angefertigt werden.
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svenrd03
Beitrag 30.10.2007, 20:36
Beitrag #8


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Also aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Nein man muss nicht die Polizei rufen.

Mein Fall: Am 19.Oktober 1987 (Es war der schwarze Börsenmontag) habe ich um ca. 19 Uhr auf einer abschüssigen Strasse gewendet. Tja, leider habe ich den ohne Licht den Berg runterdonnernden Radfahrer(eigene Angabe ca. 40-45 km/H) nicht gesehen, worauf es dann bei meinem Auto Bong gemacht hat. (Ich dachte wirklich ich wäre über den Bordstein gehüpft). Ich halte an, gucke mir mein Auto an, wundere mich ob der Beule am Kotflügel und über die Einschlagstelle am Dachrahmen und da sehe ich ein Männlein sitzen, welches sich die Schulter hält und 10m weiter liegt ein zerklummtes Rennrad. Ich: War ich das? Er: Aua, Jaaa.... Ich: Sch....
Nach der Schrecksekunde habe ich dann das Männlein ins Auto verfrachtet, die Reste des Rades in den Kofferaum gefeuert und ihn ins nächste Krankenhazus gefahren. => Schulterkapsel gerissen und Schlüsselbein gebrochen. Danach habe ich den Armen dann noch nach Hause gefahren und danach ein präzises Schreiben an meine Versicherung so aufgesetzt, dass er ein neues Fahrrad, Krankenkosten, Schmerzensgeld und (hat er mir 3 Jahre später erzählt) anscheinend noch eine kleine Rente von meiner Versicherung bekommen hat.
Er hat mich nicht angezeigt => Meine Versicherung hat alles geregelt und mittlerweile spielt er wieder Handball.

Fazit: Polizei ist nicht notwendig, wenn es nichts zum streiten gibt. UND!!!! Radler: Macht doch bitte im Dunkeln das Licht an......(Ich hatte geguckt, war nicht abgelenkt und habe ihn nicht gesehen.)
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Peter Lustig
Beitrag 30.10.2007, 20:38
Beitrag #9


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Der Vorteil, die Polizei einzuschalten, besteht im Wesentlichen darin, dass die Polizeibeamten ruhig und erfahren an einen Unfall herangehen und wissen, wo sie anzupacken und was sie festzuhalten haben. Die Unfallbeteiligten stehen oft genug noch zu sehr unter dem Eindruck des soeben Geschehenen und sind vielfach gar nicht in der Lage, rational und objektiv an die Sache heranzugehen geschweige denn, den Sachverhalt mit ihrem Gegenüber zu regeln. Dies gilt ganz besonders dann, wenn jemand verletzt worden ist.
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Goetz
Beitrag 30.10.2007, 20:49
Beitrag #10


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Zitat (svenrd03 @ 30.10.2007, 20:36) *
Also aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Nein man muss nicht die Polizei rufen.

Mein Fall: Am 19.Oktober 1987 (Es war der schwarze Börsenmontag) habe ich um ca. 19 Uhr auf einer abschüssigen Strasse gewendet. Tja, leider habe ich den ohne Licht den Berg runterdonnernden Radfahrer(eigene Angabe ca. 40-45 km/H) nicht gesehen,....
Fazit: Polizei ist nicht notwendig, wenn es nichts zum streiten gibt. ...

Ja, wer ein Schuldeingeständnis abgibt, braucht in der Tat keine police.gif

Ich hätte mich zwar auch um den Radler gekümmert (112), aber eben auch die police.gif (110) gerufen, ich fühle mich nämlich nicht schuldig, wenn mir so ein Möchtegernjanullrichrennfahrer mit einem nicht STVZO-konformen Fahhrad in's Auto kracht ranting.gif

Aber bitte, jeder so, wie er mag !!
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GSX-R
Beitrag 30.10.2007, 20:51
Beitrag #11


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Zitat (zagato @ 30.10.2007, 20:25) *
Dennoch würde mich interessieren, worin eigentlich genau der Vorteil für den Geschädigten besteht, dass die Polizei, die zum unmittelbaren Unfallgeschehen ja in der Regel keine weiteren Angaben machen kann, die Daten der Beteiligten aufnimmt. Der Datenaustausch kann doch auch zwischen den Beteiligten vorgenommen werden. Fotos von der Situation nach dem Unfall können ebenfalls selbst angefertigt werden.

Siehe @Peter Lustig. Und so nebenbei ist es bestimmt nicht von Schaden, wenn neutrale, verbeamtete Diener des Staates objektiv die Unfallspuren sichern. Da könnte es halt hilfreich sein, wenn A behauptet, ich konnte den B von rechts nicht sehen, B behauptet, er wäre nur 30km/h gefahren und B dann eine Bremsspur won 45 Metern hat.


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zagato
Beitrag 30.10.2007, 20:54
Beitrag #12


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Zitat (Peter Lustig @ 30.10.2007, 20:38) *
Der Vorteil, die Polizei einzuschalten, besteht im Wesentlichen darin, dass die Polizeibeamten ruhig und erfahren an einen Unfall herangehen und wissen, wo sie anzupacken und was sie festzuhalten haben. Die Unfallbeteiligten stehen oft genug noch zu sehr unter dem Eindruck des soeben Geschehenen und sind vielfach gar nicht in der Lage, rational und objektiv an die Sache heranzugehen geschweige denn, den Sachverhalt mit ihrem Gegenüber zu regeln. Dies gilt ganz besonders dann, wenn jemand verletzt worden ist.


Das leuchtet mir ein - Danke!
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fraktum
Beitrag 30.10.2007, 20:59
Beitrag #13


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Zitat (Peter Lustig @ 30.10.2007, 20:38) *
Der Vorteil, die Polizei einzuschalten, besteht im Wesentlichen darin, dass die Polizeibeamten ruhig und erfahren an einen Unfall herangehen und wissen, wo sie anzupacken und was sie festzuhalten haben. Die Unfallbeteiligten stehen oft genug noch zu sehr unter dem Eindruck des soeben Geschehenen und sind vielfach gar nicht in der Lage, rational und objektiv an die Sache heranzugehen geschweige denn, den Sachverhalt mit ihrem Gegenüber zu regeln. Dies gilt ganz besonders dann, wenn jemand verletzt worden ist.

Da hast Du sicherlich Recht!

Wenn man allerdings die Polizei ruft, muss diese ja Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstatten und das Ganze an die Staatsanwaltschaft übergeben. Dann hat man erstmal das Verfahren am Hals. Im Beispiel von svenrd03 wäe dieses Verfahren wohl auch nicht eingestellt worden, oder?

Da ist es doch gut, wenn sich Verursacher und Geschädigter so einigen können, oder?
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Peter Lustig
Beitrag 30.10.2007, 21:06
Beitrag #14


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Das ist korrekt. Es liegt im Fall eines Unfallverletzten eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, ein Vergehen nach § 229 StGB, vor, das die Polizei aufgrund des Legalitätsprinzips (§ 163 StPO) zur Anzeige bringen muss. Eine Wahl- und eigene Entscheidungsmöglichkeit steht ihr hier nicht zu.
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nachteule
Beitrag 30.10.2007, 23:45
Beitrag #15


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Hallo, Mir,

Zitat (mir @ 30.10.2007, 20:10) *
Schließlich kann der andere seine Feststellungen zum Unfallgeschehen auch ohne die Polizei treffen, zumindest in einfach gelagerten Fällen (natürlich nicht bei einem Unfall auf der Autobahn ...)


warum sollte es bei einem einfachen Auffahrunfall auf der Autobahn nicht erlaubt sein, sich untereinander zu einigen? think.gif

Wenn es irgendwie möglich ist, sollte man, gerade auf der Autobahn, so schnell wie möglich die Unfallstelle räumen und zumindest auf den Standstreifen (falls vorhanden), aber besser noch zum nächsten Parkplatz oder zur nächsten Ausfahrt fahren.

Dort kann man dann in Ruhe Personalien tauschen und, zumindest in Zeiten von Kamerahandy´s auch Bilder von den Beschädigungen machen (dies sollte man, wenn möglich, auch schon vor Ort an der Unfallstelle, bevor man losfährt; insbesondere den Endstand und die Kennzeichen der Unfallfahrzeuge).

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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jeho
Beitrag 31.10.2007, 00:47
Beitrag #16


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ein kleiner Gedanke am Rande;

wenn es sich um ein nicht privates Kfz handelt kann der Arbeitgeber z.B. verlangen das du die Polizei heranziehst, in welchem Falle kann er festlegen.

In meiner Personalstelle liegt z.B. eine Vereinbarung über die Überlassung des Dienst Kfz, wo diese Sachen verbindlich geregelt sind.
Bei mir ist es so, bei jedem Unfall muss ich unmittelbar Kontakt mit unserer SchadensAbteilung aufnehmen. Bei Personenschaden muss ich immer die Polizei hinzurufen, bei anderen Unfällen entscheidet eben diese Abteilung nach meinen Schilderungen ob die Polizei von Nöten ist oder nicht.

Gruß JeHo


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Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
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mir
Beitrag 31.10.2007, 01:15
Beitrag #17


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Zitat (Peter Lustig @ 30.10.2007, 21:06) *
Das ist korrekt. Es liegt im Fall eines Unfallverletzten eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, ein Vergehen nach § 229 StGB, vor, das die Polizei aufgrund des Legalitätsprinzips (§ 163 StPO) zur Anzeige bringen muss. Eine Wahl- und eigene Entscheidungsmöglichkeit steht ihr hier nicht zu.

Körperverletzung ist aber ein Antragsdelikt. Oder ist im Verkehrsbereich grundsätzlich öffentliches Interesse vorhanden?

Zitat (nachteule @ 30.10.2007, 23:45) *
warum sollte es bei einem einfachen Auffahrunfall auf der Autobahn nicht erlaubt sein, sich untereinander zu einigen? think.gif

Ich dachte jetzt irgendwie an wesentlich Schlimmeres. Schön, wenn nicht jeder Unfall auf der Autobahn gleich eine Massenkarambolage ist. cool.gif

Prinzipiell muss ich aber noch bejahen, dass die Polizei einen Unfall schon sehr gründlich aufnimmt und eben gerade die wichtigen Fragen auch stellt, bevor sie vielleicht vergessen werden. An die police.gif hier im Forum: Ihr macht gute Arbeit! (Aber das wisst ihr ja smile.gif)


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Lemon70
Beitrag 31.10.2007, 10:14
Beitrag #18


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Gerade bei Personenschäden jedweder Art halte ich es doch für unvermeidbar die Polizei hinzuzuziehen. Eine vermeintlich leichte Verletzung kann sich später immer noch als folgenschwer herausstellen. Im vorliegenden Fall hat man sich gütlich geeinigt. Oftmals geht es nicht immer so reibungslos.

Man ist in Streitfällen im Nachgang immer froh, wenn man auf verläßliches Datenmaterial zurückgreifen kann. Die Aufzeichnungen der police.gif werden hier an oberster Stelle stehen.

Ferner fließen natürlich nur solche Unfälle in die Statistik, die auch irgendwo erfaßt worden sind. Die Statistiken sind von großer Bedeutung, um beispielsweise Gefahrenschwerpunkte zu identifizieren und somit geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Die police.gif ist ebenfalls ein zuverlässiges Informationsmedium. Unsere police.gif arbeitet intensiv mit der Lokalpresse zusammen. Um beim vorliegenden Beispiel zu bleiben: In unserer Tageszeitung hätte bestimmt etwas von dem Unfall gestanden. Es wäre mit Sicherheit darauf hingewiesen worden, wie wichtig es ist, auf solch einer Gefällstrecke sein Licht einzuschalten.

Es geht doch auch darum, aus bestimmten Situationen zu lernen.


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Peter Lustig
Beitrag 31.10.2007, 10:45
Beitrag #19


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Zitat (mir @ 31.10.2007, 01:15) *
Zitat (Peter Lustig @ 30.10.2007, 21:06) *
Das ist korrekt. Es liegt im Fall eines Unfallverletzten eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, ein Vergehen nach § 229 StGB, vor, das die Polizei aufgrund des Legalitätsprinzips (§ 163 StPO) zur Anzeige bringen muss. Eine Wahl- und eigene Entscheidungsmöglichkeit steht ihr hier nicht zu.

Körperverletzung ist aber ein Antragsdelikt. Oder ist im Verkehrsbereich grundsätzlich öffentliches Interesse vorhanden?

Bei Körperverletzung im Straßenverkehr geht man in der Regel von öffentlichem Interesse aus. Bayern handhabt dies jedenfalls in seinen Unfallaufnahme-Richtlinien so. Ich denke, dass dies in anderen Bundesländern ähnlich ist.
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svenrd03
Beitrag 31.10.2007, 11:06
Beitrag #20


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Genau das war damals auch die Überlegung die ich hatte: Polizei => Ich hätte ein Verfahren wg. Körperverletzung mit ungewissem Ausgang und KOSTEN am Hals gehabt. Insofern war meine persönliche Schadensminderungsstrategie in "diesem" (meinem einzigen Fall übrigens bei einer Teilschuld meinerseits) Fall: Keine Polizei sondern kleine Brötchen backen, weil es ja auf jeden Fall von meiner Versicherung getragen wird (man hätte sich über die Quote streiten können, an meiner Prozentsteigerung hätte dies aber auch nichts geändert.)

Dem Grunde nach denke ich allerdings schon, dass es sinnvoll ist die Polizei zu rufen rolleyes.gif
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tomcraft
Beitrag 31.10.2007, 15:31
Beitrag #21


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Wenn ich das so lese ( und ich stimme allen Vorpostern zu ) sollte X, wenn er unter Alkoholeinfluss einen VU verursacht, schnell alle Daten an den Unfallgegner übergeben und wegfahren ( natürlich nicht nach Hause, da könnte ja später die Pol warten ) und hätte keine Folgen zu befürchten?!
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Lemon70
Beitrag 31.10.2007, 15:45
Beitrag #22


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Zitat (tomcraft @ 31.10.2007, 15:31) *
Wenn ich das so lese ( und ich stimme allen Vorpostern zu ) sollte X, wenn er unter Alkoholeinfluss einen VU verursacht, schnell alle Daten an den Unfallgegner übergeben und wegfahren ( natürlich nicht nach Hause, da könnte ja später die Pol warten ) und hätte keine Folgen zu befürchten?!


Nun ja, um sich selbst seine Haut zu retten, kann ich den Gedankengang nachvollziehen. Man hat aber auch eine Pflicht Hilfe zu leisten. Was nutzt dem Verletzten das Zettelchen mit deiner Anschrift in seiner Tasche, wenn er so langsam verblutet? Und das nur, weil jemand Angst vor den Konsequenzen seiner TF hat?

Der TE hat diesbezüglich richtig gehandelt, da er dafür Sorge getragen hat, dass der Verletzte ärztlich versorgt wird. Im Idealfall hätte er die Rettungsleitstelle informiert, die einen RTW geschickt hätte. So wäre eine für den Verletzten optimalere Transportfahrt durchgeführt worden.

Natürlich stimme ich dem zu, wenn kein Personenschaden vorhanden ist und man Gefahr läuft, dass eine TF nachgewiesen werden kann, dass man sich gütlich und einvernehmlich ohne police.gif trennen kann.


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svenrd03
Beitrag 31.10.2007, 15:48
Beitrag #23


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@tomcraft
Ob der ganze Fall in 2007 auch noch so ablaufen würde weiß ich nicht. Ich habe da aber größte Zweifel. In 1987 hatte kein Mensch ein Handy. => Polizei und Krankenwagen anrufen hätte richtig Zeit gekostet und der Radfahrer hatte halt Schmerzen in der Schulter. Insofern war auch sein Interesse möglichst schnell in Behandlung zu kommen. Und danach war es halt seine Entscheidung ob er mich anzeigt oder nicht. Einen Vorteil hätte er dadurch nicht gehabt.

Heute hat faktisch jeder ein Handy und ruft im Zweifel 110 und/oder 112 , gell wavey.gif
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tomcraft
Beitrag 31.10.2007, 16:21
Beitrag #24


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Na, ich meinte meinen Beitrag auch mehr generell, nicht auf Deinen speziellen Fall bezogen und mal für den fall, dass offenkundig keine gesetzliche Pflicht aufgrund schwerer Verletzungen zur Hilfeleistung besteht oder auch nur ein Sachschaden-VU vorliegt.

M.E. nach wäre, um die obige Diskussion aufzunehmen, ein erheblicher Grund, die Pol immer zu rufen, ein Feststellungsinteresse aller Beteiligten über die Fahrtüchtigkeit. Aber gesetzlich scheint das ja nicht gefordert zu sein. Drum mein Posting und das angeschlossene Fragezeichen.
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