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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 62 Beigetreten: 10.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37409 ![]() |
rein interesshalber folgende Frage: oft liest man, bei einem Verkehrsunfall mit Verletzen (= fahrlässige Körperverletzung) müsse in jedem Fall die Polizei gerufen werden. Dies ist sicherlich sinnvoll - aber gibt es diese Pflicht wirklich? Wenn aj: Wo ist sie geregelt? Mfg Zagato |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Grundsätzlich ist auch bei einem Unfall mit Verletzten eine Einigung nur zwischen den beteiligten Parteien möglich und zulässig. Eine gesetzliche Verpflichtung, in diesem Fall die Polizei zu rufen, besteht nicht, empfiehlt sich jedoch insbesondere aus der Sicht des Geschädigten.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 62 Beigetreten: 10.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37409 ![]() |
Grundsätzlich ist auch bei einem Unfall mit Verletzten eine Einigung nur zwischen den beteiligten Parteien möglich und zulässig. Eine gesetzliche Verpflichtung, in diesem Fall die Polizei zu rufen, besteht nicht, empfiehlt sich jedoch insbesondere aus der Sicht des Geschädigten. Könnte es eine Pflicht des Versicherten aus dem Versicherungsverhältnis o. ä. geben? |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Könnte es eine Pflicht des Versicherten aus dem Versicherungsverhältnis o. ä. geben? Wüsste ich jetzt nicht. Allerdings, wenn die Verletzung ernsthafter Natur sein sollte, dann halte ich es in jedem Fall für empfehlenswert, die Polizei dazuzuholen. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24795 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
besteht denn überhaupt die Pflicht des Gegenüber, das Eintreffen der Polizei abzuwarten? Schließlich kann der andere seine Feststellungen zum Unfallgeschehen auch ohne die Polizei treffen, zumindest in einfach gelagerten Fällen (natürlich nicht bei einem Unfall auf der Autobahn ...)
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
besteht denn überhaupt die Pflicht des Gegenüber, das Eintreffen der Polizei abzuwarten? Schließlich kann der andere seine Feststellungen zum Unfallgeschehen auch ohne die Polizei treffen, zumindest in einfach gelagerten Fällen (natürlich nicht bei einem Unfall auf der Autobahn ...) Eine Wartepflicht besteht grundsätzlich nicht, wenn der Unfallbeteiligte alles dazu beigetragen hat, dass den anderen Unfallbeteiligten Angaben zu seiner Person sowie zur Art und dem Umfang seiner Beteiligung am Unfall bekannt gegeben worden sind. Könnte es eine Pflicht des Versicherten aus dem Versicherungsverhältnis o. ä. geben? Wüsste ich jetzt nicht. Allerdings, wenn die Verletzung ernsthafter Natur sein sollte, dann halte ich es in jedem Fall für empfehlenswert, die Polizei dazuzuholen. Sinnvoll und empfehlenswert sicherlich, aber nicht zwingend erforderlich. Die Art und den Umfang der Verletzung stellt ein Arzt, nicht die Polizei fest. Und den Unfallhergang muss man ohnehin im Nachhinein ggf. anhand der Aussagen der Beteiligten und Zeugen rekonstruieren. Schließlich war die Polizei nicht dabei. Sie kann daher lediglich den Sachverhalt aufnehmen, so wie dieser sich vor Ort darstellt. |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 62 Beigetreten: 10.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37409 ![]() |
Allerdings, wenn die Verletzung ernsthafter Natur sein sollte, dann halte ich es in jedem Fall für empfehlenswert, die Polizei dazuzuholen. So rein aus dem Bauch heraus stimme ich dir absolut zu. Dennoch würde mich interessieren, worin eigentlich genau der Vorteil für den Geschädigten besteht, dass die Polizei, die zum unmittelbaren Unfallgeschehen ja in der Regel keine weiteren Angaben machen kann, die Daten der Beteiligten aufnimmt. Der Datenaustausch kann doch auch zwischen den Beteiligten vorgenommen werden. Fotos von der Situation nach dem Unfall können ebenfalls selbst angefertigt werden. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 856 Beigetreten: 03.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18145 ![]() |
Also aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Nein man muss nicht die Polizei rufen.
Mein Fall: Am 19.Oktober 1987 (Es war der schwarze Börsenmontag) habe ich um ca. 19 Uhr auf einer abschüssigen Strasse gewendet. Tja, leider habe ich den ohne Licht den Berg runterdonnernden Radfahrer(eigene Angabe ca. 40-45 km/H) nicht gesehen, worauf es dann bei meinem Auto Bong gemacht hat. (Ich dachte wirklich ich wäre über den Bordstein gehüpft). Ich halte an, gucke mir mein Auto an, wundere mich ob der Beule am Kotflügel und über die Einschlagstelle am Dachrahmen und da sehe ich ein Männlein sitzen, welches sich die Schulter hält und 10m weiter liegt ein zerklummtes Rennrad. Ich: War ich das? Er: Aua, Jaaa.... Ich: Sch.... Nach der Schrecksekunde habe ich dann das Männlein ins Auto verfrachtet, die Reste des Rades in den Kofferaum gefeuert und ihn ins nächste Krankenhazus gefahren. => Schulterkapsel gerissen und Schlüsselbein gebrochen. Danach habe ich den Armen dann noch nach Hause gefahren und danach ein präzises Schreiben an meine Versicherung so aufgesetzt, dass er ein neues Fahrrad, Krankenkosten, Schmerzensgeld und (hat er mir 3 Jahre später erzählt) anscheinend noch eine kleine Rente von meiner Versicherung bekommen hat. Er hat mich nicht angezeigt => Meine Versicherung hat alles geregelt und mittlerweile spielt er wieder Handball. Fazit: Polizei ist nicht notwendig, wenn es nichts zum streiten gibt. UND!!!! Radler: Macht doch bitte im Dunkeln das Licht an......(Ich hatte geguckt, war nicht abgelenkt und habe ihn nicht gesehen.) |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Der Vorteil, die Polizei einzuschalten, besteht im Wesentlichen darin, dass die Polizeibeamten ruhig und erfahren an einen Unfall herangehen und wissen, wo sie anzupacken und was sie festzuhalten haben. Die Unfallbeteiligten stehen oft genug noch zu sehr unter dem Eindruck des soeben Geschehenen und sind vielfach gar nicht in der Lage, rational und objektiv an die Sache heranzugehen geschweige denn, den Sachverhalt mit ihrem Gegenüber zu regeln. Dies gilt ganz besonders dann, wenn jemand verletzt worden ist.
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2146 Beigetreten: 13.09.2005 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 12925 ![]() |
Also aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Nein man muss nicht die Polizei rufen. Mein Fall: Am 19.Oktober 1987 (Es war der schwarze Börsenmontag) habe ich um ca. 19 Uhr auf einer abschüssigen Strasse gewendet. Tja, leider habe ich den ohne Licht den Berg runterdonnernden Radfahrer(eigene Angabe ca. 40-45 km/H) nicht gesehen,.... Fazit: Polizei ist nicht notwendig, wenn es nichts zum streiten gibt. ... Ja, wer ein Schuldeingeständnis abgibt, braucht in der Tat keine ![]() Ich hätte mich zwar auch um den Radler gekümmert (112), aber eben auch die ![]() ![]() Aber bitte, jeder so, wie er mag !! |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Dennoch würde mich interessieren, worin eigentlich genau der Vorteil für den Geschädigten besteht, dass die Polizei, die zum unmittelbaren Unfallgeschehen ja in der Regel keine weiteren Angaben machen kann, die Daten der Beteiligten aufnimmt. Der Datenaustausch kann doch auch zwischen den Beteiligten vorgenommen werden. Fotos von der Situation nach dem Unfall können ebenfalls selbst angefertigt werden. Siehe @Peter Lustig. Und so nebenbei ist es bestimmt nicht von Schaden, wenn neutrale, verbeamtete Diener des Staates objektiv die Unfallspuren sichern. Da könnte es halt hilfreich sein, wenn A behauptet, ich konnte den B von rechts nicht sehen, B behauptet, er wäre nur 30km/h gefahren und B dann eine Bremsspur won 45 Metern hat. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 62 Beigetreten: 10.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37409 ![]() |
Der Vorteil, die Polizei einzuschalten, besteht im Wesentlichen darin, dass die Polizeibeamten ruhig und erfahren an einen Unfall herangehen und wissen, wo sie anzupacken und was sie festzuhalten haben. Die Unfallbeteiligten stehen oft genug noch zu sehr unter dem Eindruck des soeben Geschehenen und sind vielfach gar nicht in der Lage, rational und objektiv an die Sache heranzugehen geschweige denn, den Sachverhalt mit ihrem Gegenüber zu regeln. Dies gilt ganz besonders dann, wenn jemand verletzt worden ist. Das leuchtet mir ein - Danke! |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 382 Beigetreten: 20.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35578 ![]() |
Der Vorteil, die Polizei einzuschalten, besteht im Wesentlichen darin, dass die Polizeibeamten ruhig und erfahren an einen Unfall herangehen und wissen, wo sie anzupacken und was sie festzuhalten haben. Die Unfallbeteiligten stehen oft genug noch zu sehr unter dem Eindruck des soeben Geschehenen und sind vielfach gar nicht in der Lage, rational und objektiv an die Sache heranzugehen geschweige denn, den Sachverhalt mit ihrem Gegenüber zu regeln. Dies gilt ganz besonders dann, wenn jemand verletzt worden ist. Da hast Du sicherlich Recht! Wenn man allerdings die Polizei ruft, muss diese ja Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstatten und das Ganze an die Staatsanwaltschaft übergeben. Dann hat man erstmal das Verfahren am Hals. Im Beispiel von svenrd03 wäe dieses Verfahren wohl auch nicht eingestellt worden, oder? Da ist es doch gut, wenn sich Verursacher und Geschädigter so einigen können, oder? |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Das ist korrekt. Es liegt im Fall eines Unfallverletzten eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, ein Vergehen nach § 229 StGB, vor, das die Polizei aufgrund des Legalitätsprinzips (§ 163 StPO) zur Anzeige bringen muss. Eine Wahl- und eigene Entscheidungsmöglichkeit steht ihr hier nicht zu.
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Mir,
Schließlich kann der andere seine Feststellungen zum Unfallgeschehen auch ohne die Polizei treffen, zumindest in einfach gelagerten Fällen (natürlich nicht bei einem Unfall auf der Autobahn ...) warum sollte es bei einem einfachen Auffahrunfall auf der Autobahn nicht erlaubt sein, sich untereinander zu einigen? ![]() Wenn es irgendwie möglich ist, sollte man, gerade auf der Autobahn, so schnell wie möglich die Unfallstelle räumen und zumindest auf den Standstreifen (falls vorhanden), aber besser noch zum nächsten Parkplatz oder zur nächsten Ausfahrt fahren. Dort kann man dann in Ruhe Personalien tauschen und, zumindest in Zeiten von Kamerahandy´s auch Bilder von den Beschädigungen machen (dies sollte man, wenn möglich, auch schon vor Ort an der Unfallstelle, bevor man losfährt; insbesondere den Endstand und die Kennzeichen der Unfallfahrzeuge). Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1866 Beigetreten: 29.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23659 ![]() |
ein kleiner Gedanke am Rande;
wenn es sich um ein nicht privates Kfz handelt kann der Arbeitgeber z.B. verlangen das du die Polizei heranziehst, in welchem Falle kann er festlegen. In meiner Personalstelle liegt z.B. eine Vereinbarung über die Überlassung des Dienst Kfz, wo diese Sachen verbindlich geregelt sind. Bei mir ist es so, bei jedem Unfall muss ich unmittelbar Kontakt mit unserer SchadensAbteilung aufnehmen. Bei Personenschaden muss ich immer die Polizei hinzurufen, bei anderen Unfällen entscheidet eben diese Abteilung nach meinen Schilderungen ob die Polizei von Nöten ist oder nicht. Gruß JeHo -------------------- Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter. |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24795 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Das ist korrekt. Es liegt im Fall eines Unfallverletzten eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, ein Vergehen nach § 229 StGB, vor, das die Polizei aufgrund des Legalitätsprinzips (§ 163 StPO) zur Anzeige bringen muss. Eine Wahl- und eigene Entscheidungsmöglichkeit steht ihr hier nicht zu. Körperverletzung ist aber ein Antragsdelikt. Oder ist im Verkehrsbereich grundsätzlich öffentliches Interesse vorhanden? warum sollte es bei einem einfachen Auffahrunfall auf der Autobahn nicht erlaubt sein, sich untereinander zu einigen? ![]() Ich dachte jetzt irgendwie an wesentlich Schlimmeres. Schön, wenn nicht jeder Unfall auf der Autobahn gleich eine Massenkarambolage ist. ![]() Prinzipiell muss ich aber noch bejahen, dass die Polizei einen Unfall schon sehr gründlich aufnimmt und eben gerade die wichtigen Fragen auch stellt, bevor sie vielleicht vergessen werden. An die ![]() ![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1844 Beigetreten: 21.05.2007 Wohnort: Rhein/Main Mitglieds-Nr.: 31916 ![]() |
Gerade bei Personenschäden jedweder Art halte ich es doch für unvermeidbar die Polizei hinzuzuziehen. Eine vermeintlich leichte Verletzung kann sich später immer noch als folgenschwer herausstellen. Im vorliegenden Fall hat man sich gütlich geeinigt. Oftmals geht es nicht immer so reibungslos.
Man ist in Streitfällen im Nachgang immer froh, wenn man auf verläßliches Datenmaterial zurückgreifen kann. Die Aufzeichnungen der ![]() Ferner fließen natürlich nur solche Unfälle in die Statistik, die auch irgendwo erfaßt worden sind. Die Statistiken sind von großer Bedeutung, um beispielsweise Gefahrenschwerpunkte zu identifizieren und somit geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die ![]() ![]() Es geht doch auch darum, aus bestimmten Situationen zu lernen. -------------------- Viele Grüße
Lemon70 ... alles wird gut 😊 |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Das ist korrekt. Es liegt im Fall eines Unfallverletzten eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, ein Vergehen nach § 229 StGB, vor, das die Polizei aufgrund des Legalitätsprinzips (§ 163 StPO) zur Anzeige bringen muss. Eine Wahl- und eigene Entscheidungsmöglichkeit steht ihr hier nicht zu. Körperverletzung ist aber ein Antragsdelikt. Oder ist im Verkehrsbereich grundsätzlich öffentliches Interesse vorhanden? Bei Körperverletzung im Straßenverkehr geht man in der Regel von öffentlichem Interesse aus. Bayern handhabt dies jedenfalls in seinen Unfallaufnahme-Richtlinien so. Ich denke, dass dies in anderen Bundesländern ähnlich ist. |
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 856 Beigetreten: 03.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18145 ![]() |
Genau das war damals auch die Überlegung die ich hatte: Polizei => Ich hätte ein Verfahren wg. Körperverletzung mit ungewissem Ausgang und KOSTEN am Hals gehabt. Insofern war meine persönliche Schadensminderungsstrategie in "diesem" (meinem einzigen Fall übrigens bei einer Teilschuld meinerseits) Fall: Keine Polizei sondern kleine Brötchen backen, weil es ja auf jeden Fall von meiner Versicherung getragen wird (man hätte sich über die Quote streiten können, an meiner Prozentsteigerung hätte dies aber auch nichts geändert.)
Dem Grunde nach denke ich allerdings schon, dass es sinnvoll ist die Polizei zu rufen ![]() |
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 ![]() |
Wenn ich das so lese ( und ich stimme allen Vorpostern zu ) sollte X, wenn er unter Alkoholeinfluss einen VU verursacht, schnell alle Daten an den Unfallgegner übergeben und wegfahren ( natürlich nicht nach Hause, da könnte ja später die Pol warten ) und hätte keine Folgen zu befürchten?!
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1844 Beigetreten: 21.05.2007 Wohnort: Rhein/Main Mitglieds-Nr.: 31916 ![]() |
Wenn ich das so lese ( und ich stimme allen Vorpostern zu ) sollte X, wenn er unter Alkoholeinfluss einen VU verursacht, schnell alle Daten an den Unfallgegner übergeben und wegfahren ( natürlich nicht nach Hause, da könnte ja später die Pol warten ) und hätte keine Folgen zu befürchten?! Nun ja, um sich selbst seine Haut zu retten, kann ich den Gedankengang nachvollziehen. Man hat aber auch eine Pflicht Hilfe zu leisten. Was nutzt dem Verletzten das Zettelchen mit deiner Anschrift in seiner Tasche, wenn er so langsam verblutet? Und das nur, weil jemand Angst vor den Konsequenzen seiner TF hat? Der TE hat diesbezüglich richtig gehandelt, da er dafür Sorge getragen hat, dass der Verletzte ärztlich versorgt wird. Im Idealfall hätte er die Rettungsleitstelle informiert, die einen RTW geschickt hätte. So wäre eine für den Verletzten optimalere Transportfahrt durchgeführt worden. Natürlich stimme ich dem zu, wenn kein Personenschaden vorhanden ist und man Gefahr läuft, dass eine TF nachgewiesen werden kann, dass man sich gütlich und einvernehmlich ohne ![]() -------------------- Viele Grüße
Lemon70 ... alles wird gut 😊 |
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#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 856 Beigetreten: 03.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18145 ![]() |
@tomcraft
Ob der ganze Fall in 2007 auch noch so ablaufen würde weiß ich nicht. Ich habe da aber größte Zweifel. In 1987 hatte kein Mensch ein Handy. => Polizei und Krankenwagen anrufen hätte richtig Zeit gekostet und der Radfahrer hatte halt Schmerzen in der Schulter. Insofern war auch sein Interesse möglichst schnell in Behandlung zu kommen. Und danach war es halt seine Entscheidung ob er mich anzeigt oder nicht. Einen Vorteil hätte er dadurch nicht gehabt. Heute hat faktisch jeder ein Handy und ruft im Zweifel 110 und/oder 112 , gell ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 ![]() |
Na, ich meinte meinen Beitrag auch mehr generell, nicht auf Deinen speziellen Fall bezogen und mal für den fall, dass offenkundig keine gesetzliche Pflicht aufgrund schwerer Verletzungen zur Hilfeleistung besteht oder auch nur ein Sachschaden-VU vorliegt.
M.E. nach wäre, um die obige Diskussion aufzunehmen, ein erheblicher Grund, die Pol immer zu rufen, ein Feststellungsinteresse aller Beteiligten über die Fahrtüchtigkeit. Aber gesetzlich scheint das ja nicht gefordert zu sein. Drum mein Posting und das angeschlossene Fragezeichen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.08.2025 - 00:58 |