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Bombtrack
Beitrag 30.10.2007, 00:39
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo,

da es heute bei mir zum 1. mal gekrackt hat, habe ich sofort ein paar Fragen dazu:


Ich (20 Jahre, Student, seit 2 Jahre Auto + Motorradfahrer), fuhr mit meinem Wagen auf nasser Fahrbahn hinter einen PKW incl. Hänger (mit offener Ladeluke) auf der Rechtsabbiegerspur an einer Ampel.
Es war so eine Abbiegerspur die an der der Ampel vorbei führt und man sofort in den fließenden Verkehr einfädeln kann (hoffe ihr versteht was ich meine).

Ich fahre als Hinter ihm und denke er würde auch sofort reinfahren da die Straße frei war. Bleibe also hinter ihm, mache Schulterblick und drehe mich dann wieder nach vorne und muss feststellen dass er genau in dem Augenblick des Schulterblickes ne Vollbremsung hingelegt hat. Ich steige voll in die Eisen rutsche aber hinten in die Ladeklappe.

Die Ladeklappe hat sich unter die Motorhaube gedrückt und dort (so wie es ausschaut) nur den Kühler zermatscht und die Aufhängung von selbigen verbogen. Bei ihm ist die Ladeklappe + Lampen vom Hänger verbogen, die Deixel komplett verbogen + von der Anhängerkupplung gesprungen und somit in den Kofferraum gedrückt.


Die Frage ist: Trifft mich die volle Schuld (ja ich bin von hinten reingefahren). Aber ich habe doch nur den vorgeschriebeben Schulterblick gemacht und er für mich unnötig gebremst (was aber sogut wie unmöglich zu beweisen ist)


und: Nach 2 Stunden kamen die Herren in Grün und haben nur gefragt was passiert ist: Ich habe es geschildert (Gefahren, Schulterblick -> Crash). Dann sind sie mit Führerschein, etc ins Auto und haben das Protokoll ausgestellt. Ich musste nirgendwo ne Unterschrift machen wurde nie gefragt ob ich es Schuld bin oder sonstwas...
Jedenfalls stehe ich als Nr. 1 auf dem Protokoll und mein Pap meint halt dass es bedeutet dass ich der "Schuldige" bin, was ich aber gar net gefragt worden bin.

Hoffe ihr könnt mir helfen (zum Glück Vollkasko *puh*)


danke
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RA XDiver
Beitrag 30.10.2007, 01:02
Beitrag #2


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Zitat
Trifft mich die volle Schuld (ja ich bin von hinten reingefahren). Aber ich habe doch nur den vorgeschriebeben Schulterblick gemacht und er für mich unnötig gebremst (was aber sogut wie unmöglich zu beweisen ist)


Zu 90 % ja. Zwar ist das eine beliebte "Auto-Bumser"-Masche, genau während des Schulterblickes in die Anker zu gehen, aber wie Du selber sagst, wäre das wohl nahezu nicht beweisbar, selbst wenn es so gewesen sein sollte.

Zitat
Jedenfalls stehe ich als Nr. 1 auf dem Protokoll und mein Pap meint halt dass es bedeutet dass ich der "Schuldige" bin, was ich aber gar net gefragt worden bin.


Jep, der UB01 ist, aus Sicht der Polizei, der Unfallverursacher. Da müssen die nichtmals fragen.


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nachteule
Beitrag 30.10.2007, 01:25
Beitrag #3


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Hallo, Bombtrack,

herzlich willkommen im VP.

So, wie Du die Situation und auch die Unfallaufnahme schilderst, sieht es für mich auch danach aus, dass Du als alleiniger Unfallverursacher geführt wirst und (das dürfte zumindest tröstlich sein, wenn es wirklich zutrifft, wovon ich aber eigentlich ausgehe) das lediglich eine Verwarnung in Höhe von 35.- € auf Dich zukommt (Auffahren auf vorausfahrendes oder auf stehehndes Fahrzeug).

Die Witterungsverhältnisse dürften in diesem Fall eigentlich keine Rolle spielen, da der Unfall sich so auch bei trockener Fahrbahn ereignet hätte.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Feuerpferd
Beitrag 30.10.2007, 06:07
Beitrag #4


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Zitat (nachteule @ 30.10.2007, 01:25) *
Die Witterungsverhältnisse dürften in diesem Fall eigentlich keine Rolle spielen, da der Unfall sich so auch bei trockener Fahrbahn ereignet hätte.

Dessen ungeachtet muß man seine Fahrweise an die Witterungsverhältnisse anpassen.


--------------------
Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Bombtrack
Beitrag 30.10.2007, 07:32
Beitrag #5


Neuling


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Dann danke für die Antworten. Die 35 Euro musste ich nicht bezahlen, da wir 2 Stunden auf sie im Regen warten mussten (wenigstens etwas).
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Nerari
Beitrag 30.10.2007, 07:38
Beitrag #6


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Zitat (Bombtrack @ 30.10.2007, 00:39) *
....Ich fahre als Hinter ihm und denke er würde auch sofort reinfahren da die Straße frei war. Bleibe also hinter ihm, mache Schulterblick und drehe mich dann wieder nach vorne und muss feststellen dass er genau in dem Augenblick des Schulterblickes ne Vollbremsung hingelegt hat. ...... und er für mich unnötig gebremst


Zum einen mache ich den Schulterblick erst, wenn ich der erste bin, der einbiegen will yes.gif.

Zum anderen: Wie kannst Du wissen, dass die Straße komplett frei war, bevor Du den Schulterblick gemacht hast think.gif ? Anders gesagt: Wenn Du wusstest, dass die Straße komplett frei ist, musstest Du doch keinen machen thread.gif...

Gruß
Nerari
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Gast_BAB3_*
Beitrag 30.10.2007, 08:06
Beitrag #7





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Zitat (Bombtrack @ 30.10.2007, 00:39) *
...Die Frage ist: Trifft mich die volle Schuld (ja ich bin von hinten reingefahren)...
Jepp, wie meine Vorschreiber auch.

Zitat
Aber ich habe doch nur den vorgeschriebeben Schulterblick gemacht
Löblich, aber der entbindet dich dennoch nicht von den anderen Sorgfaltspflichten...

Zitat
...und er für mich unnötig gebremst...
Kann es sein, dass an der Stelle ein gestanden hat?
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Lemon70
Beitrag 30.10.2007, 08:22
Beitrag #8


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Hallo Bombtrack,

stell' dir einfach nur mal vor, du wärest derjenige, der vorne gebremst hätte und dir wäre hinten jemand aufgefahren. Du hättest das Argument mit dem Schulterblick niemals gelten lassen. Und deine Versicherung ebenfalls nicht.

Es ist halt dumm, dass genau im Moment des Schulterblicks dein Vordermann stark abgebremst hat, aber mit diesen Gefahren mußt du halt auch rechnen, wenn du an eine Kreuzung heranfährst.

Hoffentlich ist es beim geschredderten Kühler geblieben. Sieh zu, dass die VK dich nicht so hochstuft. Es kann u.U. auch rentabler sein, den Schaden selbst zu tragen, wenn er nicht so hoch ist.


--------------------
Viele Grüße
Lemon70



... alles wird gut 😊
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vonny1
Beitrag 30.10.2007, 08:35
Beitrag #9


Neuling
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Da Du als erster im Protokoll stehst, bist Du der Unfallverursacher,. Es wird absolut nicht gefragt, wer Schuld hat, denn oft sehen sich beide Parteien als unschuldig. Wenn ich Dich aber richtig versatnden habe war es eine rote Ampel mit grünen Pfeil? Wenn ja, muß man doch anhalten....
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Nerari
Beitrag 30.10.2007, 09:25
Beitrag #10


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Zitat (vonny1 @ 30.10.2007, 08:35) *
Wenn ich Dich aber richtig versatnden habe war es eine rote Ampel mit grünen Pfeil?


no.gif ich tippe eher auf eine freilaufende Rechtsabbiegespur....

Gruß
Nerari
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Oberlehrer Lempel
Beitrag 30.10.2007, 09:35
Beitrag #11


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Hallo,
auch mir ist einmal ein solcher Unfall passiert. Der Ablauf war nahezu gleich:
Vor mir fuhr jemand auf einen Kreisel zu. Ich schaute schon einmal kurz nach links, ob dort wohl jemand käme, dem ich die Vorfahrt zu gewähren hätte. Genau in diesem Augenblick bremste mein Vordermann fast bis zum Stillstand ab. Als ich wieder nach vorn blickte und die Gefahr erkannte, war es zu spät. Ich konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr mit geringer Restgeschwindigkeit auf.

Ich bekam die volle Schuld (und die hatte ich ja auch) und musste (damals gab es noch die D-Mark) 75 DM Bußgeld bezahlen. Aufgrund der Einführung des Euros ist ein solcher Verstoß heutzutage ein wenig billiger (35 Euro, also ungefähr 70 DM), falls das ein Trost ein kann ... rolleyes.gif

Das ist mir jedenfalls eine Lehre gewesen und wird mir sicher nicht noch einmal passieren.

gez. Lempel
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Bombtrack
Beitrag 30.10.2007, 14:28
Beitrag #12


Neuling


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hast eigentlich recht Lemon ohmy.gif

Ja, es war eine freilaufende Rechtsabbiegespur.

Falls es noch wen interessiert: Hab heute bei der Provinzial den Schaden gemeldet, Gutachter checkt morgen das Auto (Die Werkstadt meinte was von 4500 Euro beim 1. hinsehen, ginge aber eher hoch). Das "Opfer" bekommt nen neuen Hänger zum arbeiten gestellt. Soweit so gut, hoffe dass es dann nicht noch mehr wird...
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Pionic
Beitrag 30.10.2007, 15:28
Beitrag #13


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Vielleicht noch zur Klärung: Die Polizei ermittelt keinerlei "Schuldverhältnisse", weder vor Ort noch hinterher. Die Polizisten stellen vor Ort einfach fest, wer welche Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen hat. In diesem Fall hast du eine solche begangen und bist deswegen mit 35 Euro mündlich verwarnt worden. Und genau aus diesem Grund wirst du auch als 01 auf dem "Protokoll" behandelt.

Wie die Versicherungen die Sache beurteilen (Schadensverteilung, die berühmten %-Spielchen) hat erstmal mit den polizeilichen Feststellungen vor Ort nichts zu tun. Sicher werden diese in die Beurteilung der Sachlage mit einbezogen, sind aber nicht alleinentscheidend.

Hoffe, etwas zur Klärung beigetragen zu haben.
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