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> trotz positver mpu kein Führerschein!
HaWeThie
Beitrag 29.04.2004, 12:34
Beitrag #51


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Hi
darf ich auch noch? whistling.gif

Ein paar Dinge scheinen dir und anderen nicht klar sein:

1. Sperrfrist heißt nicht, dass nachher ein Anspruch auf eine FE besteht

2. Vor Erteilung einer FE hat die Behörde zu prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind, insbes. die Caharkterliche Eignung

3. Die MPU ist eine Entscheidungshilfe - die Entscheidung selbst trifft die Behörde

4. Bei manchen der Ausdrücke, die ich von dir hier vernehme, scheinen mir (persönliche Meinung) die Zweifel der Behörde nicht unangebracht zu sein - insbesondere, insbesondere, da du auf deinem Recht, das du nicht hast (!!) bestehst und die Entscheidungskoptetenz der Behörde in Zweifel ziehst.

5. Ein Umzug nützt dir nichts, da die neue Behörde bei der alten nachfragen wird.

6. Hast du schon mal nach den Gründen für die Zweifel der Behörde gefragt? (Vielleicht kannst du sie ja ausräumen)

7. Bei einer Wartezeit von 8 Wochen solltest du um eine endgültige Entscheidung (rechtsmittelfähigen Bescheid) bitten, damit du den Verwaltungsrechtsweg (Widerspruch - Verpflichtungsklage) beschreiten kannst. Wenn die Behörde nämlich nur eine Voraussetzung für die FE verneint, so unterliegt diese Beurteilung der gerichtlichen Kontrolle.

8. Schon einen Anwalt eingeschaltet?

Gruß
HaWeThie

PS Es ist mir bekannt, dass an solchen Stellen schon mal Leute sitzen, die ihr mangelndes Selbstwertgefühl überkompensieren, mir sind aber auch Fälle bekannt, wo jemand mit einer positiven MPU trotz Zweifel des Sachbearbeiters die FE wiederbekam um eine Woche später einen Unfall (oder was weniger schweres) zu bauen (Die Reaktionen der Leute: "Wie kann man dem den FS wiedergeben" hättest du mal hören sollen)


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Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Gast_Guest_*
Beitrag 29.04.2004, 12:59
Beitrag #52





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habe schon bei einem angefragt, der mir sagte , daß eine klage sinnlos ist.
Zitat
3. Die MPU ist eine Entscheidungshilfe - die Entscheidung selbst trifft die Behörde

eine frage: warum die behörde? warum ein sachbearbeiter, der keine psychologische ausbildung hat? unlogisch!
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Josh
Beitrag 29.04.2004, 13:16
Beitrag #53


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Einfache Erklärung für mich selbst: Weil gesunder Menschenverstand oft mehr Wert ist, als eine psychologische AUsbildung. DIe hat nämlich komischerweise schon oft dazu geführt, dass Leute falsch eingeschätzt wurden und ihr Leben nicht geändert haben. Psychologen nennen das dann rückfällig werden, da man ja seinen eigenen Fehler nur sehr ungern eingesteht. In Wirklichkeit waren diese Leute den Psychos oft geistig überlegen, und haben sie um den Finger gewickelt...
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Gast_Guest_*
Beitrag 29.04.2004, 13:24
Beitrag #54





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verstehe ich voll und ganz, dann kann man sich die mpu sparen. ich hätte nichts dagegen gehabt und 700 euro gespart.
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cheffe
Beitrag 29.04.2004, 13:25
Beitrag #55


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@all

Es geht doch hier hauptsächlich um folgendes:
  • Meinetwegen liegt ein 0815 Gutachten vor
  • Meinetwegen hat der Sachbearbeiter berechtigte Zweifel
  • Vielleicht ist ja auch der Sachbearbeiter kompetenter als der Psychologe
  • Vielleicht hat ja der TE ein persönliches Problem mit der Behörde
  • .......
Wieso zum Teufel dauert es bald ein Vierteljahr, und es ist immer noch nicht geklärt?? unsure.gif

Im Jahr 2004 existieren Dinge wie Telefon, Fax, Mail, Internet zur schnellen, zielorientierten Kommunikation.

Unter effektiver, serviceorientierter Arbeit verstehe ich jedenfalls was ganz anderes..... ranting.gif


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Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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Gast_Guest_*
Beitrag 29.04.2004, 13:27
Beitrag #56





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genau so ist es,
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ajl
Beitrag 29.04.2004, 14:56
Beitrag #57


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Zitat (Uwe Brandt @ 29.04.2004, 12:21)
Problem: Die Behörde fragt, ob X nochmal eintreten wird. Der Gutachter antwortet, kein Problem, Y wird nicht wieder passieren.

@uwe brandt

dein einwand kann so nicht stehen bleiben.
wenn der psychologe (wie in deinem beispiel) also was geprüft hat, was nicht der fragestellung der behörde entsprach, dann ist definitiv auf kosten des mpu-institutes ein neues gutachten anzufertigen und punkt. da gibt es dann nix zu hinterfragen, schon gar nicht, ohne den zu begutachtenden einzubinden.

in deinem beispiel hat der psycho nämlich schlicht seinen auftrag nicht erfüllt.
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Commodore25E
Beitrag 29.04.2004, 15:32
Beitrag #58


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Zitat (ajl)
@uwe brandt

dein einwand kann so nicht stehen bleiben.
wenn der psychologe (wie in deinem beispiel) also was geprüft hat, was nicht der fragestellung der behörde entsprach, dann ist definitiv auf kosten des mpu-institutes ein neues gutachten anzufertigen und punkt. da gibt es dann nix zu hinterfragen, schon gar nicht, ohne den zu begutachtenden einzubinden.

in deinem beispiel hat der psycho nämlich schlicht seinen auftrag nicht erfüllt.



Das war es, was ich auch meinte: Entweder ich erhalte eine Aussage von einem Fachmann und muss diese ohne wenn und aber akzeptieren, oder die Sachbearbeiter haben mehr Sacherfahrung/Bezug und wissen es besser. Dann bekommen die Sachbearbeiter in den FE-Behörden eine psychologische Ausbildung und ich kann mir den teuren Kram wie MPU, Amtsarzt o.ä. sparen, denn das wäre dann Geldmache.

Ich bin der Meinung, wenn eine positive MPU vorliegt hat auch die Neuerteilung unverzüglich zu erfolgen, wobei die Verantwortlichkeit imho dann beim Psychodoc liegen sollte.

Wie würdet Ihr denn reagieren, wenn Ihr für z.B. einen Kunden etwas ausarbeitet oder erstellt und der dann sagt, er müsse erst mal den Chef anrufen, um Zweifel auszuräumen.

Der Vergleich mag zwar hinken, aber die Grundaussage ist die gleiche.


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Gast_Guest_*
Beitrag 29.04.2004, 16:18
Beitrag #59





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kann man etwa vergleichen mit einem arztsbesuch eines kranken patienten.
dieser geht ja zum arzt um von ihm eine "diagnose", feststellung, usw. zu bekommen, nicht um dem arzt zu sagen welche krankheit man hat . wenn das so wäre , dann bräuchte man keine ärzte(psychologen) mehr.
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Gast_Pumping Iron_*
Beitrag 30.04.2004, 07:06
Beitrag #60





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Hallo!

Da gerade so schöne Vergleiche angestellt werden, stellt Euch mal folgendes Beispiel vor:

Herr X muss mit dem PKW bei der Prüfstelle zur HU. Er geht vorher zum Fachmann in die Werkstatt, holt am nächsten Tat das Auto wieder ab und lässt 500 Euro beim Fachmann - dann muss das Auto einfach durch die HU bestehen bei dem Preis!

Er stellt das Auto beim Prüfer vor, der findet einen Mangel, obwohl derjenige schon 500 Euro beim Fachmann abgegeben hat. Und dann kommt so ein Prüfer daher, der doch nur für die Verkehrssicherheit verantwortlich ist. Dann sagt er ihm, der Fachmann wollte 500 Euro von ihm, da kann doch gar kein Mangel sein! Wenn doch, dann soll der Prüfer doch den Fachmann in die Verantwortlichkeit ziehen, wenn das Auto aufgrund technischer Mängel die Verkehrrsicherheit und Gesundheit und Leben -vielleicht auch des Fahrers (?)- gefährdet. Also hat er gefälligst die Plakette anzubringen und die Zeit des Herrn X nicht länger in Anspruch zu nehmen. Aber leider fügt sich der beharrliche Prüfer nicht dessen Willen, Herr X fährt nochmal zum Fachmann, der sieht, dass ein Ersatzteil benötigt wird, ein ganz spezielles, welches bestellt werden muss. Auch sowas noch! Bloß wegen dem Prüfer, Lieferzeit 3 Monate!

Gibts nicht...?! Aber sicher gibts das.

Jeder hat (s)eine Meinung, nicht immer jedoch RECHTLICHES Verständnis. Dass man bestimmte Zusammenhänge, die einem Schwierigkeiten bereiten können, auch nicht verstehen möchte, ist ebenfalls verständlich. Ich finde es sehr Schade, dass ein so interessantes Thema, bei dem es sich wirklich lohnt zu diskutieren, unter zahlreichen unsachlichen Beiträgen zu leiden hat, die z.T. beleidigend und ausfällig sind -was auch noch geduldet wird- und die jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Nicht jeder Beitrag trägt zur Lösung eines Problems bei, auch wenn durch jeden Beitrag die Zahl unter dem Benutzernamen ständig wächst und wächst, was für einige sicherlich nicht uninteressant ist. Für ein solches Ziel sollten andere Foren besser geeignet sein.
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Commodore25E
Beitrag 30.04.2004, 08:01
Beitrag #61


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@ Pumping Iron

Wenn er für 500€ den Wagen "TÜV-fertig" hat machen lassen und besteht dann nicht, ist imho die Werkstatt verantwortlich, wobei der Prüfer ein Sachverständiger ist und also auch bemängeln darf, wohin gegen der Sachbearbeiter bei der FEB kein Fachmann ist.

Wäre er auch ein Psychodoc und meldete Zweifel an, dann könnte man das verstehen, aber dann bräuchten wir keine Begutachtungsstellen mehr.

Das mit Deinem TÜV-Vergleich wäre so, als wenn der Prüfer die Mängelfreiheit feststellt und den Bogen ausfüllt mit "keine erkennbaren Mängel" und die Dame an der Kasse dann aber sagt, da muss ich erst noch mal den Prüfstellenleiter oder Prüfer fragen, ob die Untersuchung auch wirklich i.O. ist.

Oder Du lässt den Wagen TÜV-Bereit machen, fährst zur Prüfstelle und da macht der Kassierer die HU. Dann hat er Zweifel und muss erst mal Deine Werkstatt oder einen Prüfer anrufen.

Und das alles dauert dann 8 Wochen, während Du Deinen Wagen nicht benutzen darfst.

Dann würdest Du auch auf die Barrikaden gehen.

Nur darum geht's hier.

Und bitte keine Pauschalabwertungen der Forenmitglieder, sonst bist Du schnell auf diesem von Dir kritisierten "Niveau"

Gruß Commo wavey.gif


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Uwe Brandt
Beitrag 30.04.2004, 09:16
Beitrag #62


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Der ganze zeitliche Ablauf ist objektiv betrachtet mehr als ärgerlich. Da gibt es auch nichts zu diskutieren.

Die ersten ca. 40 Postings dieses Threads haben für den Verzug allein den Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde verantwortlich gemacht, dies wollte ich oben etwas gerade rücken. Das ganze hin und her kann nämlich auch durch den Gutachter, bzw. durch sein unvollständiges und damit fehlerhaftes Gutachten, verursacht worden sein. Wir wissen es nicht.

Zitat (Commodore25E)
Entweder ich erhalte eine Aussage von einem Fachmann und muss diese ohne wenn und aber akzeptieren, oder die Sachbearbeiter haben mehr Sacherfahrung/Bezug und wissen es besser.


Was wären denn die Folgen eines "ohne wenn und aber akzeptierens"???

Eine Fahrerlaubnisbehörde könnte sich dann die Fragestellung ganz einfach schenken. Was soll denn dann noch eine Eignungsprüfung?? Was soll denn dann überhaupt noch geprüft werden??

Wenn die Kontrollinstanz über die Fahrerlaubnisbehörde (Sachbearbeiter) wegbricht, dann hätten wir nichts als offene See. Jeder Gutachter könnte dann nach belieben irgendwelches teures Papier produzieren, es interessiert ja - sorry - keine Sau. Ohne Kontrolle der Plausibilität wäre einer generellen Schlechtleistung Tür und Tor geöffnet. Im übrigen ist ein Gutachten nur (wichtiger) Teil einer umfassenden behördlichen Bewertung.

Mir ist klar, wir diskutieren hier eine echte Systemfrage. Die real existierende "MPU-Maschinerie" gehört so wie sie ist selbstverständlich auf den Prüfstand, da gäbe es vieles zu kritisieren...


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Uwe Brandt
Beitrag 30.04.2004, 09:24
Beitrag #63


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Zitat (Guest @ 29.04.2004, 14:24)
700 euro

Das ist das was mich so ärgert ranting.gif

Eine Begutachtung dauert höchstens ein paar Stunden (meist nur ca. 2 Std.).

Die Aufstellung des Gutachtens dürfte theoretisch die meiste Zeit in Anspruch nehmen, damit versteckt sich ein grosser Anteil kalkulatorisch im Gesamtpreis.

Wenn nun aber der Gutachter nichts anderes mehr machen muss als in ein vorgefertigtes positives oder negatives Standardgutachten Name und Anschrift des Kunden einzutragen sowie einige Spezifika anzupassen, dann reden wir streng genommen nur noch über einen überteuerten Mausklick auf den Print-Button. dry.gif


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Commodore25E
Beitrag 30.04.2004, 09:26
Beitrag #64


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@ Uwe Brandt

Dass die Feststellung der Eignung in der FEB stattfindet ist klar und so auch i.O.

Nur sollen Zweifel an der Eignung mit der MPU ausgeräumt werden. Wenn nun ein Sachbearbeiter, der ja kein "Fachmann" ist, Zweifel an der "Zweifelbeseitigung" hat, ist die MPU ab absurdum geführt.

Denn wenn trotz positiver MPU Zweifel bestehen, wäre es besser, den Sachbearbeiter auch gleich psychologisch Auszubilden. Würde imho viel Ärger und Geld sparen.

Ich bleibe dabei: wenn ich ein "Urteil" von einem Sachverständigen habe, muss ich es als "nicht-Sachverständiger" akzeptieren, auch wenn es mich "ärgert".

Von der bisher verstrichenen Zeit mal ganz abgesehen. ranting.gif


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Uwe Brandt
Beitrag 30.04.2004, 10:10
Beitrag #65


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@Commo:

Du setzt offenbar ganz natürlich voraus, dass die Leistung von Freischaffenden von Haus aus vollumfänglich erbracht wird.

Hier mein berufliches Fazit nach mehr als 10 Jahren an der Front:

Vergiss es! Was mir Freiberufler (i.d.R. Ing.-Büros) so auf den Tisch legen spottet häufig jeder Beschreibung. Die Arbeitsergebnisse verdienen häufig ihren Namen nicht und gleichen zuweilen einer systematisch betriebenen Arbeitsverweigerung.

Es geht nur noch um eines: Möglichst viel Geld abgreifen für möglichst wenig Leistung.

Willkommen in der Realität wink.gif


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Commodore25E
Beitrag 30.04.2004, 10:26
Beitrag #66


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@ Uwe Brandt

Keine Angst, ich bin in der Realität, denn

Zitat
Es geht nur noch um eines: Möglichst viel Geld abgreifen für möglichst wenig Leistung.


dem stimme voll zu.

Ich bin nur der Meinung, dass so argumentiert, die Begutachtungsstellen und somit die MPU dann überflüssig ist, wenn jeder "Nicht-Fachmann", also Sachbearbeiter, seine eigene "Begutachtung" macht.

Welche Position hast Du an der "Front"? Sachbearbeiter oder eine Position, die Du aufgrund Deiner fachlichen Kompetenz bekamst???

Beispiel: Ein Statiker erstellt für eine Behörde ein Gutachten. Das wird in der Behörde von einem Bauingenieur oder anderen Person mit entspr. Sachkompetenz geprüft und angezweifelt. Das ist i.O., da die Person über die notwendige Sachkenntnis verfügt, solche Urteile zu fällen.

ABER: Wenn nun ein Sachbearbeiter, der keine Ausbildung als Ingenieur oder Statiker hat sondern der nur z.B. Form- und Fristgerechtheit feststellt und darauf-hin Mittel bewilligt, Zweifel an der Richtigkeit der Expertise hat, ist das imho nicht korrekt. Die dürfte er bringen, wenn er z.B. auch Ingenieur wäre oder eine entsprechende Fachqualifikation vorweisen kann.

So sehe ich auch den Sachverhalt in der FEB, auch wenn ich für meine Argumentation u.U. erschlagen werde.

Gruß Commo wavey.gif


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cheffe
Beitrag 30.04.2004, 14:56
Beitrag #67


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Eine kleine (fiktive) Geschichte:

Eine Person erscheint bei der FE-Behörde und beantragt eine FE. Um belegen zu können, daß er fähig ist, ein Kfz zu führen und auch die Verkehrsregeln zu kennen, bekommt sie zur Auflage, eine bestandene theoretische und praktische Fahrprüfung nachzuweisen.
Gesagt, getan - ein paar Wochen später erscheint der Antragsteller mit den geforderten Nachweisen und möchte seine FE abholen.
Der Sachbearbeiter sichtet die Unterlagen und meldet Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bestätigung über die bestandenen Prüfungen an (der Prüfer könnte ja aus Gefälligkeit weggesehen haben....) und verweigert die Ausgabe der FE mit dem Hinweis, er hätte noch Nachfragen an den Fahrprüfer und bis dies alles geklärt sei, könnten noch 3 Monate vergehen - man trifft sich ja so selten.... blink.gif

Angenommen das wäre Realität und würde genau einen von denjenigen treffen, die hier das Vorgehen der Behörde verteidigen - dann würde derjenige mit Sicherheit ganz ruhig dasitzen und warten, bis der Sachbearbeiter seine umfangreichen Nachforschungen angestellt hat, er würde vielleicht sogar sagen "Laß Dir 6 Monate Zeit, nicht daß Du dich noch überarbeitest....".

Oder vielleicht doch nicht????

Bei mir wäre in dieser Situation jedenfalls Polen offen.... thread.gif


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ajl
Beitrag 30.04.2004, 16:02
Beitrag #68


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@commodore,
deinen postings ist nix mehr hinzuzufügen.

@pumping iron,
nix für ungut, aber am überflüssigsten war bisher DEIN posting.
wenn du einigen hier unterstellst, juristische zusammenhänge nicht verstehen zu "möchten", such dir passendere beispiele.
in deinem beispiel fehlt der auftrag an die werkstatt.
wenn der fahrer eine große inspektion haben wollte, um durch den tüv zu kommen, kann er problemlos die werkstatt in regress nehmen und punkt.

anders hingegen die realität bei mpu-instituten.
psychologische gutachten sind immer subjektiv und im nachhinein zumindest durch den betroffenen kaum anfechtbar (ausnahme ist die mpu-gmbh, bei der man das gespräch gegenlesen kann, bevor das ga erstellt wird). denn mitschnitte sind verboten.
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Gast_Guest_*
Beitrag 30.04.2004, 16:03
Beitrag #69





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die vergleiche werden immer treffender, ich hoffe, daß dieser mißstand
jedem klar wird.
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Uwe Brandt
Beitrag 30.04.2004, 16:59
Beitrag #70


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Ich kann Euren Ärger ja verstehen, aber bitte versucht einmal ernsthaft hinter die Kulissen zu blicken...

Zitat (Anlage 15 FeV)
[...]
2. Das Gutachten ist unter Beachtung folgender Grundsätze zu erstellen:

a) Das Gutachten muss in allgemeinverständlicher Sprache abgefasst sowie nachvollziehbar und nachprüfbar sein.
Die Nachvollziehbarkeit betrifft die logische Ordnung (Schlüssigkeit) des Gutachtens. Sie erfordert die Wiedergabe aller wesentlichen Befunde und die Darstellung der zur Beurteilung führenden Schlussfolgerungen.
Die Nachprüfbarkeit betrifft die Wissenschaftlichkeit der Begutachtung. Sie erfordert, dass die Untersuchungsverfahren, die zu den Befunden geführt haben, angegeben und, soweit die Schlussfolgerungen auf Forschungsergebnisse gestützt sind, die Quellen genannt werden. Das Gutachten braucht aber nicht im einzelnen die wissenschaftlichen Grundlagen für die Erhebung und Interpretation der Befunde wiederzugeben.
b) Das Gutachten muss in allen wesentlichen Punkten insbesondere im Hinblick auf die gestellten Fragen (§ 11 Abs. 6) vollständig sein. Der Umfang eines Gutachtens richtet sich nach der Befundlage. Bei eindeutiger Befundlage wird das Gutachten knapper, bei komplizierter Befundlage ausführlicher erstattet.
c) Im Gutachten muss dargestellt und unterschieden werden zwischen der Vorgeschichte und dem gegenwärtigen Befund.
[...]


Die Fahrerlaubnisbehörde verlangt die Vorlage eines nachprüfbaren "Gutachtens". Ein Gutachten unterliegt strengen formalen Richtlinien, um sich überhaupt "Gutachten" nennen zu dürfen.

Eine kleine (fiktive) Geschichte:

Offensichtlich wurde dem Sachbearbeiter irgendein "Wisch" vorgelegt, jedoch kein Gutachten so wie gesetzlich bestimmt. Damit ist der Fahrerlaubnisbewerber quasi "vertragsbrüchig". Der Sachbearbeiter hätte diesen Wisch dem Bewerber auch wieder einfach in die Hand drücken können, stattdessen bemüht er sich, die fehlenden Teile für den Kunden nachzufordern. Und nun kommt der Clou: Dem gelangweilten Psycho, der seinen Reibach ja schon gemacht hat, geht das Ganze am Ar... vorbei und lässt die Anfragen einfach liegen. Leck mich, ich fahr jetzt erst mal Porsche. Dies ist der Betrug von dem ich rede.

Abschliessende Frage:

Ist es das was ihr wollt?? Für 700 Euro????

Zitat
Wenn nun aber der Gutachter nichts anderes mehr machen muss als in ein vorgefertigtes positives oder negatives Standardgutachten Name und Anschrift des Kunden einzutragen sowie einige Spezifika anzupassen, dann reden wir streng genommen nur noch über einen überteuerten Mausklick auf den Print-Button.  dry.gif


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Uwe Brandt
Beitrag 30.04.2004, 17:06
Beitrag #71


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Zitat (Guest @ 30.04.2004, 17:03)
die vergleiche werden immer treffender, ich hoffe, daß dieser mißstand
jedem klar wird.

Guest, nicht falsch verstehen Ich wünsche Dir Deine FE - hier und jetzt!!

Du bist letztlich Opfer in der Auseinandersetzung zwischen Fahrerlaubnisbehörde und Gutachter. Das ist unerträglich.

Ich versuche mit meinen Postings Deine Sicht der Dinge etwas zu schärfen. Auch geht es mir um die grundsätzliche Abwicklung. Meine Meinung ist klar: Leistungen bedürfen einer Kontrollinstanz und die Kontrolle hat zeitnah zu erfolgen. Da müssen wir hinkommen.


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cheffe
Beitrag 30.04.2004, 17:30
Beitrag #72


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@Uwe Brandt

Zitat
Offensichtlich wurde dem Sachbearbeiter irgendein "Wisch" vorgelegt, jedoch kein Gutachten so wie gesetzlich bestimmt. Damit ist der Fahrerlaubnisbewerber quasi "vertragsbrüchig".

OK, das ist natürlich auch eine Möglichkeit. Der Gutachter hat einfach Mist gebaut oder schlampige Arbeit abgeliefert.

Zitat
Der Sachbearbeiter hätte diesen Wisch dem Bewerber auch wieder einfach in die Hand drücken können

Wäre mir das passiert, wäre ich wahrscheinlich dankbar drum gewesen - unter der Bedingung, daß er mir die Begründung mitliefert. Weil ich kann mir nicht vorstellen, daß es drei Monate dauern kann, sowas zu klären, wenn man es mit Nachdruck verfolgt. Ich wäre noch am selben Tag bei dem Psycho auf der Matte gestanden und hätte ihn aufgefordert, ein der Norm entsprechendes Gutachten abzuliefern - Frist 3 Tage. Verstreicht die Frist, kriegts der Anwalt und macht Druck. Ich bin kein Rechtsexperte, könnte mir aber vorstellen, daß ein solches Verhalten (vorher kassieren, schlampige Arbeit abliefern, zügige Nachbesserung verweigern) in Richtung Betrug geht. Falls ja, gibts Saures. Das dauert keine 3 Monate.

Wie sich dieser Fall auch immer genau verhält:
Es kann einfach nicht sein, daß Faulheit/Dummheit/Unfähigkeit seitens Sachbearbeiter und/oder Psychologe auf dem Rücken des unschuldigen Antragstellers ausgetragen wird. Irgendjemand baut hier Mist und sollte dafür in die Pfanne gehauen - sprich schadensersatzpflichtig gemacht - werden. Oder gleich seinen Job verlieren, da er den Ansprüchen anscheinend nicht gewachsen ist. sad.gif

Zitat
Leistungen bedürfen einer Kontrollinstanz und die Kontrolle hat zeitnah zu erfolgen

Full ack. Zur Not mit kräftig Feuer unterm Hintern.....


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Gast_Guest_*
Beitrag 30.04.2004, 18:04
Beitrag #73





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Zitat
. Das Gutachten ist unter Beachtung folgender Grundsätze zu erstellen:

a) Das Gutachten muss in allgemeinverständlicher Sprache abgefasst sowie nachvollziehbar und nachprüfbar sein.
Die Nachvollziehbarkeit betrifft die logische Ordnung (Schlüssigkeit) des Gutachtens. Sie erfordert die Wiedergabe aller wesentlichen Befunde und die Darstellung der zur Beurteilung führenden Schlussfolgerungen.
Die Nachprüfbarkeit betrifft die Wissenschaftlichkeit der Begutachtung. Sie erfordert, dass die Untersuchungsverfahren, die zu den Befunden geführt haben, angegeben und, soweit die Schlussfolgerungen auf Forschungsergebnisse gestützt sind, die Quellen genannt werden. Das Gutachten braucht aber nicht im einzelnen die wissenschaftlichen Grundlagen für die Erhebung und Interpretation der Befunde wiederzugeben.
b) Das Gutachten muss in allen wesentlichen Punkten insbesondere im Hinblick auf die gestellten Fragen (§ 11 Abs. 6) vollständig sein. Der Umfang eines Gutachtens richtet sich nach der Befundlage. Bei eindeutiger Befundlage wird das Gutachten knapper, bei komplizierter Befundlage ausführlicher erstattet.
c) Im Gutachten muss dargestellt und unterschieden werden zwischen der Vorgeschichte und dem gegenwärtigen Befund.
[...]

ich verstehe ja, daß ein gutachten nachvollziehbar sein muß, aber ich denke mal,
daß ein psychologe(es sei denn er hat 3 promille intus) ein für -sich- nachvollziehbares gutachten erstellt. ob das der sachbearbeiter auch so sieht ist eine ganz andere sache. nachvollziehbarkeit ist meiner meinung nach ansichtssache und aus diesem grund muß es eine -Entscheidungsinstanz- geben, die meiner Meinung nach eher beim -Psychologen-lliegt, als beim Sachbearbeiter.
ich will nochmal drauf hinweisen, daß dieses thema am 6.4 eröffnet wurde, mittlerweile sind wieder über drei wochen vergangen und nichts, aber wirklich auch gar nichts ist passiert!
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Gast_Guest_*
Beitrag 01.05.2004, 14:16
Beitrag #74





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Hallo,

habe diesen Thread auch mit viel Interesse gelesen. Was mir nun auffällt, ist, dass bisher sehr viel spekuliert worden ist. Es ist halt einiges noch unklar für die Verzögerung. Ist es ein "übereifriger" Mitarbeiter einer Behörde, der es übertreibt (solls geben) oder einer, der sich die Mühe macht, das Gutachten auf Nachvollziehbarkeit zu überprüfen (solls auch geben, so soll es eigentlich auch sein -Stichwort Gutachten als Entscheidungshilfe), ist das Gutachten fehlerhaft (solls geben) oder nicht (solls auch geben).

FAKT ist: Im Interesse des Kunden -sprich des Begutachteten -, soll dass das Ganze - egal nun, wer dafür verantwortlich ist - schnell geklärt werden. Soweit sind wir uns ja alle einig.

ABER: Ohne die fehlenden Zusatzinformationen sollten wir doch aus Gründen der Fairness bitte mal sämtlich - subjektiv und "ideologisch" gefärbten - Schuldzuweisungen gegenüber dem Behördenmitarbeiter oder dem Gutachter weglassen.


Und da, lieber Uwe Brandt, wäre es ja mal wünschenswert, wenn Du neben Deinen ansonsten doch recht hilfreichen Anmerkungen Deine leider doch recht einseitigen Pauschalisierungen bzw. Vorurteile etwas relativieren würdest. Ich zitiere mal:


- "Und wer ist Schuld?? Der freischaffende Gutachter schiebt natürlich den Lapsus auf die nervende Behörde, die es doch tatsächlich wagt, das eingereichte Gutachten zu hinterfragen. Oh welch' Majestätsbeleidigung!!"


- "Ich kenne ja den genauen Fall nicht, könnte mir aber vorstellen, dass der Gutachter irgendein 08/15-Gutachten abgeliefert hat, wie er es möglicherweise 100-fach im Rechner gespeichert hat. Da werden dann ein paar Angaben individualisiert und die üblichen immergleichen Standardfloskeln verwendet. Mit solchen Billig-Gutachten wird dann der Kunde schlichtweg "betrogen"!"

- "Mir ist klar, wir diskutieren hier eine echte Systemfrage. Die real existierende "MPU-Maschinerie" gehört so wie sie ist selbstverständlich auf den Prüfstand, da gäbe es vieles zu kritisieren..."

- "Wenn nun aber der Gutachter nichts anderes mehr machen muss als in ein vorgefertigtes positives oder negatives Standardgutachten Name und Anschrift des Kunden einzutragen sowie einige Spezifika anzupassen, dann reden wir streng genommen nur noch über einen überteuerten Mausklick auf den Print-Button."

- "Es geht nur noch um eines: Möglichst viel Geld abgreifen für möglichst wenig Leistung."

- "Dem gelangweilten Psycho, der seinen Reibach ja schon gemacht hat, geht das Ganze am Ar... vorbei und lässt die Anfragen einfach liegen. Leck mich, ich fahr jetzt erst mal Porsche. Dies ist der Betrug von dem ich rede."

Nun, ich weiß ja nicht, warum Du ein derartiges Bild von dieser gewissen Berufsgruppe hast, aber meinst Du nicht, dass es in allen Berufen - bestimmt auch in Deinem - solche und solche gibt?? Kritik gibt es der MPU und dem Ganzen drumherum bestimmt zu üben, aber doch nicht mit solchen "08/15"-Bemerkungen, die so mancher "möglicherweise 100-fach" im Kopf "gespeichert hat", wo "ein paar Angaben generalisiert" und mit "üblichen immergleichen Standardfloskeln" versehen werden.


Gruß Stefan
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Gast_Guest_*
Beitrag 01.05.2004, 16:30
Beitrag #75





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ob das ein "standard"vordrucksgutachten war kann ich jetzt auch nicht sagen,
ich habs mir zumindest durchgelesen(für mich war es schlüssig). ich finde es in ordnung, wenn sich die Verkehrsbehörde so um mich "bemüht" und deshalb dieses
Gutachten intensiv prüft, jedoch ist ein Zeitraum von 3 Monaten für solch eine
prüfung eher etwas lang. trotz intensivsten Prüfungen und Bemühungen seitens der
verkehrsbehörde sollte so eine Prüfung nicht ganz so lang ausfallen.
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Gast_Guest_*
Beitrag 01.05.2004, 17:11
Beitrag #76





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Da kann ich Dir nur zustimmen, bist Du denn inzwischen darüber schlauer geworden, was für die Führerscheinstelle die Kritikpunkte am Gutachten sind? Evtl. wäre ja auch - falls noch nicht geschehen - eine Nachfrage beim Gutachter hilfreich!

Gruß Stefan
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Gast_Guest_*
Beitrag 01.05.2004, 18:49
Beitrag #77





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ich kenne die kritikpunkte, werde am montag meinen hauptwohnsitz verlegen und
die leute noch ein paar jahre prüfen lassen ohne von ihnen abhängig zu sein.
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Uwe Brandt
Beitrag 03.05.2004, 15:51
Beitrag #78


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Zitat (Guest @ 01.05.2004, 15:16)
Und da, lieber Uwe Brandt, wäre es ja mal wünschenswert, wenn Du neben Deinen ansonsten doch recht hilfreichen Anmerkungen Deine leider doch recht einseitigen Pauschalisierungen bzw. Vorurteile etwas relativieren würdest.
...
Kritik gibt es der MPU und dem Ganzen drumherum bestimmt zu üben, aber doch nicht mit solchen "08/15"-Bemerkungen, die so mancher "möglicherweise 100-fach" im Kopf "gespeichert hat", wo "ein paar Angaben generalisiert" und mit "üblichen immergleichen Standardfloskeln" versehen werden.

Hallo Stefan :-)

Ja richtig, meine Betrachtung ist objektiv einseitig und tendenziös gewesen. Dies ist/war mir bewusst und auch so gewollt.

Schau Dir bitte einmal die ersten ca. 40 Postings dieses Threads an. Dort wurde der schwarze Peter mehr oder weniger einhellig dem (ungebildeten) Sachbearbeiter zugeschoben.

Ich habe daraufhin versucht, den "Retter der Behörde" zu spielen. Meine Intention dabei: Fehlverhalten kann auf der einen und/oder auf der anderen Seite vorliegen.

Hätte ich als einziger auf die Frage des Threaderstellers geantwortet, wäre meine Antwort sicherlich ausgewogen ausgefallen. Der Thread lief aber in eine ganz bestimmte Richtung, die hat mir missfallen. So wurde aus dem sonst besonnenen "Uwe Brandt" einerseits ein Fahnenträger deutscher Amtsstuben und andererseits ein Verfechter der kontrollierten Gutachtenkultur.

Belassen wir es dabei.


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Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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Mr.T
Beitrag 03.05.2004, 20:39
Beitrag #79


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@ Uwe Brandt
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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_Guest_*
Beitrag 03.05.2004, 20:48
Beitrag #80





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das interessiert mich jetzt alles nicht mehr, will nur wissen, ob man die wiedererteilunggebühr erstattet bekommt, wenn man vor erhalt des führerscheins umzieht und im neuen wohnort wieder beantragt.
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Uwe W
Beitrag 03.05.2004, 21:03
Beitrag #81


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Erst einmal ist die Frage, ob die neue Führerscheinbehörde hier überhaupt tätig wird oder ob man es für einfacher und zweckmäßiger hält, wenn die bisherige Behörde die Korrespondenz mit dem MPU-Gutachter weiterführt:
VwVG (des Bundes) §3
(3) Ändern sich im Lauf des Verwaltungsverfahrens die die Zuständigkeit begründenden Umstände, so kann die bisher zuständige Behörde das Verwaltungsverfahren fortführen, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens dient und die nunmehr zuständige Behörde zustimmt.


Ich nehme mal an, dass die Länder in ihren Verwaltungsverfahrensgesetzen entsprechende Bestimmungen haben.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Guest_*
Beitrag 05.05.2004, 15:05
Beitrag #82





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ich würde gerne mal wissen wie lange es im längsten falle dauern könnte bis die ganze sache erledigt ist bis die ganze sache gegessen ist, bis die letzte frage geklärt ist? 10, 20, 30 jahre vielleicht auch länger
vielleichtwird die ganze sache an die nächste sachbearbeitergeneration weitergegeben und ich bin am tag der neuerteilung gar nicht mehr am leben'?
man könnte da wirklich einen spannenden roman drüber.
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Gast_Guest_*
Beitrag 05.05.2004, 15:05
Beitrag #83





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Gast_Gast_Bernd_*
Beitrag 05.05.2004, 15:14
Beitrag #84





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Hast Du schon mal versucht, zur Klärung der Fragen beizutragen? Oder hast Du einfach das Gutachten abgegeben und wartest nun auf Antwort? Es hängt schließlich an Dir selbst, Deine Eignung nachzuweisen, und Mitwirkungspflichten soll es auch geben ;-)

Du schreibst, dass Du die Kritikpunkte kennst, schildere sie doch bitte mal.
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Commodore25E
Beitrag 05.05.2004, 16:01
Beitrag #85


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Imho ist es doch so, dass die FEB die Gutachter benennt, die akzeptiert werden (wenn falsch bitte korrigieren).

Wenn die FEB nun einen Gutachter "empfiehlt", dessen Gutachten sie hinterher anzweifelt, ist hier irgendwas schief gelaufen.

Und um das Bild etwas geradezurücken: ich bin auch dafür, dass der Sachbearbeiter bei dem einen oder anderen Punkt noch mal nachhakt.

Sich aber dafür über 3 Monate Zeit zu lassen bzw. das GA komplett in Frage zu stellen halte ich, ehrlich gesagt, unverschämt.

Klar kann man dem TE sagen, er solle sich selbst um Klärung kümmern (hätte ich schon längst getan), aber ebenso könnte man argumentieren, dass hier die FEB, die ja die Fragen hat, endlich ihren Apparat anschmeißen sollte.

Wie vorher schon erwähnt würde: Feuer unterm Hintern machen...


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Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Gast_Guest_*
Beitrag 05.05.2004, 21:42
Beitrag #86





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Zitat
Wenn die FEB nun einen Gutachter "empfiehlt", dessen Gutachten sie hinterher anzweifelt, ist hier irgendwas schief gelaufen.


Das darf die Behörde nicht und tut sie auch nicht.

Zitat
Sich aber dafür über 3 Monate Zeit zu lassen bzw. das GA komplett in Frage zu stellen halte ich, ehrlich gesagt, unverschämt.


Aus welchem der Beiträge entnimmst Du das? Bisher hat der Betroffene selber nicht sagen können oder wollen, woran bzw. an wem es letztlich liegt. Vielleicht kann er ja diesbezüglich Informationen geben, dass hier nicht ständig im Dnklen gestochert wird.
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Gast_Guest_*
Beitrag 06.05.2004, 07:35
Beitrag #87





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Poste doch bitte mal, welche Punkte die FEB kritisiert. Wäre bestimmt sehr informativ.
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Gast_Guest_*
Beitrag 07.05.2004, 08:58
Beitrag #88





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Zitat
Sich aber dafür über 3 Monate Zeit zu lassen bzw. das GA komplett in Frage zu stellen halte ich, ehrlich gesagt, unverschämt.

Klar kann man dem TE sagen, er solle sich selbst um Klärung kümmern (hätte ich schon längst getan), aber ebenso könnte man argumentieren, dass hier die FEB, die ja die Fragen hat, endlich ihren Apparat anschmeißen sollte.

Wie vorher schon erwähnt würde: Feuer unterm Hintern machen...



Beachte bitte Deine eigene Signatur:

Zitat
We always need to hear both sides of the story


@ Jens:

Erzähl' uns doch bitte mal, ws die Behörde (wo wohnst Du eigentlich?) an dem Gutachten auszusetzen hat?
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ronda
Beitrag 24.05.2015, 02:51
Beitrag #89


Neuling


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Hallo.
Nun, mir ist aktuell das gleiche passiert.
Abgelehnt trotz positiv.
Im Gutachten wird Diabetes mit Insulin genannt. Es wurde VOR der MPU IN der Gutachtungstelle per Unterlagen angegeben.
Der FSST war es NOCH nicht bekannt. Erst durch das Gutachten. Im Gutachten wird es extra erwähnt, KEINERLEI Einwände, alles bestens.
Nach Prüfung allere Unterlagen und Untersuchung. Würde der Artz nein sagen, wäre es ja ein negativ.......
Der Sachbearbeiter meinte nun...nichs da...ich will ein Gutachten von einem Arzt MIT verkehrsärtzlicher Zulassung.
Was ist mit dem Artzt bei der MPU.
Bezüglich der Dauer. Sie bekommen ein Schreiben in den NÄCHSTEN Wochen.
Hatte ich in Bezug auf die MPU schon. Dauer ca. 8 Wochen. Erst nach persönlicher Nachfrage - zweimal - dann endlich.
Die Sperre ist nun seit 6 Monaten abgelaufen, ich laufe in den 13 Monat... ! ! !
Ich schreibe die Behörde an, erscheine nach einer Woche persönlich und will genaue Gründe wissen.
Am Tag der Abgabe war ich nur sprachlos.

Einen freundlichen Tag.
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