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Gast_Gast_jens_* |
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#1
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jedoch die aushändigung des führerscheins, da sie regelmäßig "nachfragen " bezüglich meiner mpu an den verkehrspsychologen hat, der jene ausgestellt hat. die nachfragerei zieht sich jetzt schon knapp 8 wochen hin. was kann ich dagegen tun, ist es sinnvoll einen rechtsanwalt einzuschalten'? |
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#2
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Hast du das positive Gutachten der FS-Stelle vorgelegt?
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#3
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ja natürlich, da liegt doch das problem. die leute wollen einen da noch mal
eins reinwürgen, indem sie tausendmal bei verkehrspsychologen nachfragen und die sache in die länge ziehen. |
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Gast_Pumping Iron_* |
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Beitrag
#4
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Hallo!
Erstmal Glückwunsch zur positiven MPU! Ein medizinisch-psychologisches Gutachten dient der Fahrerlaubnisbehörde als "Entscheidungshilfe" und muss daher für die Behörde schlüssig und nachvollziehbar sein. Da es sich bei den Gutachtern um Experten im psychologischen und medizinischen Bereich (sicherlich auch in anderen Bereichen)handelt, kann es durchaus sein, dass bestimmte Ausführungen für die Behörde nicht nachvollziehbar sind und daher Erklärungsbedarf besteht. Für viele Untersuchte zählt allerdings lediglich der letzte Satz im Gutachten, für die Behörde jedoch die Begründung, wie der Gutachter zu diesem Ergebnis kommt. Zitat die leute wollen einen da noch mal eins reinwürgen, indem sie tausendmal bei verkehrspsychologen nachfragen und die sache in die länge ziehen. Meinst Du wirklich, eine Fahrerlaubnisbehörde legt es auf Stress mit der Begutachtungsstelle/Gutachter und noch mit dem Betroffenen an, um ein paar Tage zu schinden? Bei Vorlage eines positiven Gutachtens? Überleg doch mal. |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 180 Beigetreten: 19.02.2004 Wohnort: Hartha/Sachsen Mitglieds-Nr.: 1906 ![]() |
Hallo, die FS-Behörde muß das Gutachten nicht akzeptieren wenn für sie immer noch Zweifel an der Eignung bestehen. Kommt vielleicht auch auf Deine Vorgeschichte an. Hast Du Dir irgendetwas anderes noch zu Schulden kommen lassen? Weshalb musstest Du überhaupt zur MPU? Trotzdem erstmal Glückwunsch, wird schon noch werden.
![]() -------------------- Stell Dir vor, Du bist die Sonne und die Traurigkeit wirft einen Wolkenbruch nach Dir. Würdest Du deshalb etwa erlöschen?
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 ![]() |
@Pumping Iron & @Joschi
Klar habt Ihr mit Eurer Beurteilung recht. Aber Zitat da sie regelmäßig "nachfragen " bezüglich meiner mpu an den verkehrspsychologen hat, der jene ausgestellt hat. die nachfragerei zieht sich jetzt schon knapp 8 wochen hin Wenn ich bzgl. eines Dokumentes, welches auf meinem Tisch landet (passiert bei mir öfter) Nachfragen habe, erarbeite ich mir diese, fasse sie zusammen und stelle sie gebündelt an den Autor des Dokumentes. Falls ich in kurzer Zeit keine oder nur unvollständige Antwort bekomme, hake ich nach. Wenn sich das Ganze 8 Wochen hinzieht, kann hinsichtlich der persönlichen Organisation von Arbeitsabläufen seitens mir oder des Dokumentenverfassers irgendetwas nicht stimmen. Wenn ich derart schleppend arbeite, verliere ich irgendwann meine Kunden. Nur kann der TE hier nicht zur Konkurrenz gehen - es gibt keine. Daß er daher verärgert ist, kann ich voll verstehen. -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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Gast_Pumping Iron_* |
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Beitrag
#7
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Ja, klar. Den Ärger verstehe ich auch vollkommen. Ist auch gar nix dagegen einzuwenden. Hier hat der Betroffene seine Mitwirkungspflicht erfüllt und schaut trotzdem noch seiner Fahrerlaubnis hinterher.
Trotzdem kann man hier nicht sagen, woran bzw. an wem es letztlich liegt. Ist ja von Fall zu Fall unterschiedlich. Das kannst Du auch keinem Bürger klar machen, dass trotz positivem Ergebnis Fragen auftauchen, die geklärt werden müssen. |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 01.12.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 808 ![]() |
das verstech ich nicht.
die fsst verlangt eine pos. mpu, damit meine eignung zum führen eines fahrzeuges nachgewiesen wird. lege ich die vor, müsste doch alle zweifel beseitigt sein, oder? selbst wenn der sachbearbeiter die ausführungen des verkehrspychologen nicht versteht müsste das doch egal sein, weil bestanden ist bestanden. ich hab zwar keine erfahrungen mit mpu, stelle mir das aber so vor. da würd ich kreise rennen, wenn mir so was passieren würde... ![]() mfg cope |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Bedeutet also, salopp gesagt: Ich kann 500 positive MPU-Gutachten vorlegen und wenn irgend einem schlecht gelaunten Sachbearbeiter meine Fr**** nicht passt, laufe ich bis an mein Lebensende zu Fuß: Tolle Gerechtigkeit, immer druff auf den Steuerzahler, arme Bananenrepublik...
![]() ![]() Sorry, diese Polemik musste mal raus, bitte um Nachsicht... ![]() -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 3792 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Mörfelden-Walldorf (Rhein-Main) Mitglieds-Nr.: 40 ![]() |
Irgendwie habe ich, ehrlich gesagt, hier auch ein kleines Problem, das zu verstehen. Wozu dient die MPU? Doah dazu festzustellen, ob jemand zum Fuehren von Kraftfahrzeugen und zur Teilnahme am Strassenverkehr geeignet ist.
Die Behoerde, die das veranlasst, entscheidet nicht sondern schaltet dazu Fachleute, also Experten ein. Der Sachbearbeiter in der FS-Stelle schickt einen Menschen dahin, weil er Zweifel hat. Er schickt die Leute zu einem Gutachter, der ja ein Fachmann auf diesem Gebiet sein muss. Und wenn der Fachmann zu einem Ergebnis kommt, - kann sich dann der Sachbearbeiter besser und klueger duenken als der Fachmann und das einfach nicht akzeptieren? Irgendwo wuerde das die Einrichtung MPU ad absurdum fuehren. Der Fachmann kann die Eignung einer Person beurteilen, dazu ist die MPU da. Sollte es wirklich oefter vorkommen, dass der Sachbearbeiter als Laie das Resultat des Fachmannes aus irgendwelchen Gruenden nicht akzeptiert, dann sehe ich schon Zeiten kommen, in denen der FS-Sachbearbeiter eine MPU anordnet fuer den MPU-Psychologen/Arzt, um feststellen zu lassen, ob der MPU Fachmann fuer seinen Job, naemlich das Durchfuehren von MPU's, geeignet ist, - ob er dazu geeignet ist, die Eignung fuer den Strassenverkehr bei anderen Leuten zu beurteilen. Normalerweise sollte die Entscheidung des MPU-Gutachters bindend sein. Es gibt natuerlich auch andere Faelle. Eine MPU kann aus verschiedenen Gruenden faellig werden und wird dann auch gezielt im Hinblick auf diesen Grund, auf die vorhandene Ursache durchgefuehrt. Wenn zwischenzeitlich jedoch noch andere Gruende hinzukommen, welche zu einer MPU fuehren koennten, dann sind diese ja in der ersten MPU nicht abgeklaert, dann wird in bezug auf diese zweite Sache evtl eine weitere MPU faellig. Das waere so ein Fall, in dem eine positive MPU evtl nicht sofort wieder zum FS fuehrt. Um die Sache von Gast Jens besser beurteilen zu koennen, muesste man schon etwas mehr wissen. Was war der Grund fuer die MPU, was hat er sich frueher schon zuschulden kommen lassen, was ist zwischenzeitlich seit FS-Entzug alles gewesen, ...usw ... Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Verzoegerung bei ihm nicht irgendeinen Grund hat. -------------------- Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker) |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 957 Beigetreten: 24.03.2004 Wohnort: Braunschweig/Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 2462 ![]() |
Hi!
So ein MPU Gutachten ist wirklich nur eine Entscheidungshilfe für die Fahrerlaubnisbehörden! Aber: Zu 99,99 % halten die sich an die MPU Gutachten. Wenn ein Sachbearbeiter dieses nicht tut, muss er das gut begründen können!!!!! Oder es müssen Gründe vorliegen, die bei der MPU noch nicht gegeben waren (erst hinterher), ... und die nun einen Sachbearbeiter dazu bewegen können, sich gegen ein MPU Gutachten zu stellen! Frank. ![]() -------------------- |
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Gast_Pumping Iron_* |
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Beitrag
#12
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@ Gast Jens:
Wurde das Gutachten überhaupt definitiv abgelehnt? Du schreibst ja lediglich was von "nachfragen". |
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Beitrag
#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Gutachten müssen nach Anlage 15 FeV erstellt werden.
Anlage 15 (zu § 11 Abs. 5, § 66) Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten 1.Die Untersuchung ist unter Beachtung folgender Grundsätze durchzuführen: a) Die Untersuchung ist anlaßbezogen und unter Verwendung der von der Fahrerlaubnisbehärde zugesandten Unterlagen über den Betroffenen vorzunehmen. Der Gutachter hat sich an die durch die Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fragestellung zu halten. b) Gegenstand der Untersuchung sind nicht die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen, sondern nur solche Eigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für die Kraftfahrereignung von Bedeutung sind (Relevanz zur Kraftfahrereignung). c) Die Untersuchung darf nur nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen vorgenommen werden. d) Vor der Untersuchung hat der Gutachter den Betroffenen über Gegenstand und Zweck der Untersuchung aufzuklären. e) Über die Untersuchung sind Aufzeichnungen anzufertigen. f) In den Fällen der §§ 13 und 14 ist Gegenstand der Untersuchung auch das voraussichtliche künftige Verhalten des Betroffenen, insbesondere ob zu erwarten ist, daß er nicht oder nicht mehr ein Kraftfahrzeug unter Einfluß von Alkohol oder Betäubungsmitteln/Arzneimitteln führen wird. Hat Abhängigkeit von Alkohol oder Betäubungsmitteln/Arzneimitteln vorgelegen, muß sich die Untersuchung darauf erstrecken, daß die Abhängigkeit nicht mehr besteht. Bei Alkoholmißbrauch, ohne daß Abhängigkeit vorhanden war oder ist, muß sich die Untersuchung darauf erstrecken, ob der Betroffene den Konsum von Alkohol einerseits und das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr andererseits zuverlässig voneinander trennen kann. Dem Betroffenen kann die Fahrerlaubnis nur dann erteilt werden, wenn sich bei ihm ein grundlegender Wandel in seiner Einstellung zum Führen von Kraftfahrzeugen unter Einfluß von Alkohol oder Betäubungsmitteln/Arzneimitteln vollzogen hat. Es müssen zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis Bedingungen vorhanden sein, die zukünftig einen Rückfall als unwahrscheinlich erscheinen lassen. Das Gutachten kann empfehlen, daß durch geeignete und angemessene Auflagen später überprüft wird, ob sich die günstige Prognose bestätigt. Das Gutachten kann auch geeignete Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahrereignung empfehlen. g) In den Fällen des § 2a Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 Satz 5 oder des § 4 Abs. 10 Satz 3 des Straßenverkehrsgesetzes oder des § 11 Abs. 3 Nr. 4 oder 5 dieser Verordnung ist Gegenstand der Untersuchung auch das voraussichtliche künftige Verhalten des Betroffenen, ob zu erwarten ist, daß er nicht mehr erheblich oder nicht mehr wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder gegen Strafgesetze verstoßen wird. Es sind die Bestimmungen von Buchstabe f Satz 4 bis 7 entsprechend anzuwenden. 2.Das Gutachten ist unter Beachtung folgender Grundsätze zu erstellen: a) Das Gutachten muß in allgemein-verständlicher Sprache abgefaßt sowie nachvollziehbar und nachprüfbar sein. Die Nachvollziehbarkeit betrifft die logische Ordnung (Schlüssigkeit) des Gutachtens. Sie erfordert die Wiedergabe aller wesentlichen Befunde und die Darstellung der zur Beurteilung führenden Schlußfolgerungen. Die Nachprüfbarkeit betrifft die Wissenschaftlichkeit der Begutachtung. Sie erfordert, daß die Untersuchungsverfahren, die zu den Befunden geführt haben, angegeben und, soweit die Schlußfolgerungen auf Forschungsergebnisse gestützt sind, die Quellen genannt werden. Das Gutachten braucht aber nicht im einzelnen die wissenschaftlichen Grundlagen für die Erhebung und Interpretation der Befunde wiederzugeben. b) Das Gutachten muß in allen wesentlichen Punkten insbesondere im Hinblick auf die gestellten Fragen (§11 Abs. 6) vollständig sein. Der Umfang eines Gutachtens richtet sich nach der Befundlage. Bei eindeutiger Befundlage wird das Gutachten knapper, bei komplizierter Befundlage ausführlicher erstattet. c) Im Gutachten muß dargestellt und unterschieden werden zwischen der Vorgeschichte und dem gegenwärtigen Befund. 3.Die medizinisch-psychologische Untersuchung kann unter Hinzuziehung eines beeidigten oder öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetschers oder Übersetzers, der von der Begutachtungsstelle für Fahreignung bestellt wird, durchgeführt werden. Die Kosten trägt der Betroffene. 4.Wer eine Person in einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahrereignung oder in einem Aufbauseminar betreut, betreut hat oder voraussichtlich betreuen wird, darf diese Person nicht untersuchen oder begutachten. Wenn das Ergebnis nicht logisch und nachvollziehbar ist, muss der Mitarbeiter der FSST entsprechend nachhaken. Das ist bei positiven, aber auch bei negativen Gutachten der Fall. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Beitrag
#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 957 Beigetreten: 24.03.2004 Wohnort: Braunschweig/Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 2462 ![]() |
Genau Mr. T.!
Ich vermute, dass der Sachbearbeiter der FSST eine "Schwachstelle" im Gutachten gefunden hat, ... und das er deshalb dem Gutachter "ein bisschen auf die Nerven geht oder auf den Zahn fühlt", um Unklarheiten zu beseitigen. Frank. ![]() ![]() -------------------- |
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Gast_Gast_jens_* |
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Beitrag
#15
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die führerscheinstelle ist leider bekannt dafür, daß sie leute mit positiver mpu
ziemlich lange noch auf den führerschein warten läßt(nach aussage meines verkehrspsychologen) . ich verstehe nicht warum ein sachbearbeiter der führerscheinstelle ein gutachten von einem psychologen anzweifeln darf. weshalb gibt es denn verkehrspsychologen? das ist wirklich der gipfel der abzocke, erst wird dir durch verkehrspsychologische beratungen unsummen von geld abverlangt, dann noch durch die geldstrafe , letztlich kommt noch die immensteure mpu dazu und jetzt hat der "sachbearbeiter" der eigentlich nur dazu da ist mir den lappen auszuhändigen zweifel an der fähigkeit eines psychologen ein "schlüssiges" gutachten zu erstellen. |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#16
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Guests ![]() |
Zitat Irgendwo wuerde das die Einrichtung MPU ad absurdum fuehren. Der Fachmann kann die Eignung einer Person beurteilen, dazu ist die MPU da. Sollte es wirklich oefter vorkommen, dass der Sachbearbeiter als Laie das Resultat des Fachmannes aus irgendwelchen Gruenden nicht akzeptiert, dann sehe ich schon Zeiten kommen, in denen der FS-Sachbearbeiter eine MPU anordnet fuer den MPU-Psychologen/Arzt, um feststellen zu lassen, ob der MPU Fachmann fuer seinen Job, naemlich das Durchfuehren von MPU's, geeignet ist, - ob er dazu geeignet ist, die Eignung fuer den Strassenverkehr bei anderen Leuten zu beurteilen. genau richtig, man sollte eigentlich den verkehrspsychologen einer mpu unterziehen, ob er überhaupt in der lage ist verkehrspsychologische gutachten zu erstellen.falls dieses gutachten positiv sein sollte, könnte man diejenige person die diese untersuchung durchgeführt hat auf die fähigkeit solche personen auf die tauglichkeit der untersuchungsfähigkeit untersuchen usw... ich werde in diesem land noch wahnsinnig, diese bürokratie ist wirklich kaum noch zu ertragen, - |
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Gast_gast jens_* |
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Beitrag
#17
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meine daten :
führerscheinetzug wegen: 0,76 promille 7 nanogramm thc(entspricht 0,1 promille alkohol) 6 verordnete drogenscreenings absolviert(alle natürlich negativ) verkehrspsychologische beratung in 4 sitzungen 12 monate führerscheinentzug (sperre abgelaufen im oktober!) |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Ich habe auch schon aus meinem (ziemlich umfangreichen) Bekanntenkreis gehört, dass es FEB's gibt, bei denen so eine Art "Denkzettelverhalten" und eine gewisse Willkür gibt.
Einem Kumpel (er hatte als Ersttäter 1.56 Prom) wurden zunächst keine Auflagen gemacht, als er in der Sperrfrist nachfragte. Bei Antragstellung sollte er nun ein Attest eines Amtsarztes beibringen (eine Art "kleine MPU"). Hat er alles gemacht, dieses war positiv. . Die Sperrfrist war um, der FS fehlte. 4 Wochen später fragte er mal nach, da hieß es auf einmal, eine MPU sei "unumgänglich". Auf Nachfragen, warum er nun und erst jetzt eine MPU machen solle, sagte der Bearbeiter, das sei nicht seine (meines Kumpels) Angelegenheit, und ihm seien halt Zweifel gekommen. Also ist mein Kumpel zu einer MPU Stelle, wo er auf Anhieb bestanden hat. Dieses Gutachten legte er vor (er musste es persönlich abgeben, hat sogar eine Frist gesetzt bekommen). Der Sachbearbeiter sah sich das Gutachten lange an, dann meinte er, mein Kumpel solle noch mal anrufen. Dieser war natürlich mittlerweile fix und fertig. Nach weiteren 3 Wochen meinte der Bearbeiter dann (er war zwischenzeitlich im Urlaub), er "sei mal gnädig gewesen" und teile eine neue FE zu, mittlerweile war die Sperrfrist um mehr als 10 Wochen abgelaufen. Der Bearbeiter der FEB sagte noch, als er den FS abholte, er solle sich ja nix mehr zu schulden kommen lassen, denn alle Vergehen und jeder noch so kleine Knollen würden registriert und dann sei er ruck-zuck wieder Fußgänger! Ich wollte die Story erst nicht glauben, aber mittlerweile fürchte ich, dass er Recht hatte. -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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#19
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Zitat Der Bearbeiter der FEB sagte noch, als er den FS abholte, er solle sich ja nix mehr zu schulden kommen lassen, denn alle Vergehen und jeder noch so kleine Knollen würden registriert und dann sei er ruck-zuck wieder Fußgänger! Tss, tsss schwarze Listen sind nicht zulässig. Da sollte sich der Sachbearbeiter nicht zu weit aus dem fenster lehnen. -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Zitat (Matte) Tss, tsss schwarze Listen sind nicht zulässig. Da sollte sich der Sachbearbeiter nicht zu weit aus dem fenster lehnen. Das sagte ich meinem Kumpel auch, Hunde, die Bellen, beißen nicht, zudem wollte ich bisher die Story auch nicht glauben. Aber was ich hier im Forum so alles schon gelesen habe... Mein Kumpel hat jedenfalls eine Heidenangst seinen Lappen wieder zu verlieren und kurvt lieber eine halbe Stunde um'n Block bis er 'nen Parkplatz kriegt als einen Knollen zu kassieren und zuckt jedesmal, wenn er Polizei im Spiegel sieht, mächtig zusammen, obwohl er "sauber" ist. Vielleicht ist das ja die erwünschte "Verhaltensänderung" -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 180 Beigetreten: 19.02.2004 Wohnort: Hartha/Sachsen Mitglieds-Nr.: 1906 ![]() |
Das sind ja schöne Geschichten, solche Sachbearbeiter sollten sie mal zur MPU schicken ob er überhaupt fähig ist mit Menschen umzugehen.
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Gast_Gast_jens_* |
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Beitrag
#22
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Guests ![]() |
habe um 16 uhr einen rechtsanwaltstermin, jetzt reichts habe die nase
voll von diesen sesselfurzern von der führerscheinstelle. |
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Beitrag
#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
@ gast_jens
Ich denke, das ist das Vernünftigste, was man in so einem Fall tun kann und sollte. Alles Andere geht nach hinten los, leider... ![]() [Polemikmodus:] Denn manche Behördenmitarbeiter lassen den Sach- und Menschenverstand vor der Tür und haben nur Ihre Gesetztestexte als Arbeitsgrundlage oder wollen mal "ein bisschen Gott spielen"!!! ![]() [Polemikmodus off\] Gruß Commo ![]() -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Beitrag
#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Behörden: Nein danke
![]() Ich kenne jemanden, der einen kennt, der weiß, dass vor langer Zeit, oder wann auch immer, von einem Behördenmitarbeiter (evtl. war das auch noch ein BEAMTER), bei seiner Vorsprache nicht gegrüßt wurde. Sch**ß-Beamtenstaat. ![]() Aber mal im Ernst: Heute kennt doch jeder seine Rechte, der Behördenmitarbeiter seine Pflichten. Willkür ist doch wohl die Ausnahme, oder? Wenn aber Zitat der "sachbearbeiter" der eigentlich nur dazu da ist mir den lappen auszuhändigen zweifel an der fähigkeit eines psychologen ein "schlüssiges" gutachten zu erstellen. der Sachbearbeiter nur als "Erfüllungsgehilfe" des Antragstellers angesehen wird, der keine eigene Meinung haben und um Gottes Willen kein positives Gutachten (aber wohl ein negatives ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Gast_jens_* |
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Beitrag
#25
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Guests ![]() |
von mir aus kann er alles anzweifeln, aber bitte warum gibt es dann verkehrspsychologen? es kann nicht angehen, daß nach einem positiven
psychologischen gutachten jenes von einem minderbegabten sachbearbeiter angezweifelt wird. wofür hat denn der gute psychologe jahrelang studiert? um sich von einem sachbearbeiter sagen zu lassen, daß er nicht in der lage ist ein schlüssiges gutachten zu erstellen? |
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Beitrag
#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Wenn ein Psychologe, wenn er es denn kann, sein Gutachten in Latein abfasst, muss es dann der Sachbearbeiter, der ja nicht jahrelang studiert hat, es verstehen oder wenn er es nicht versteht, dem Antragsteller den FS auf jeden Fall aushändigen? Wahrscheinlich ja. Ich frage mich aber, warum dann die Psychologen nicht gleich die Führerscheine aushändigen, wenn doch keine Zweifel an deren Urteilsvermögen zulässig sind.
![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Gast_Pumping Iron_* |
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Beitrag
#27
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Guests ![]() |
Zitat es kann nicht angehen, daß nach einem positiven psychologischen gutachten jenes von einem minderbegabten sachbearbeiter angezweifelt wird. wofür hat denn der gute psychologe jahrelang studiert? Ich denke, das Problem hier ist, dass zwei unterscheidliche Bereiche aufeinander treffen: psychologischer und juristischer Bereich. Der Gutachter bedenkt in seinem Gutachten alle Probleme in seinem Fachgebiet, der Sachbearbeiter muss hier auch die juristischen Zusammenhänge klären, die vorgegeben sind (Begutachtungsleitlinien). Das ist nun mal in unserem deutschen Rechtstaatsystem verankert, in dem nicht viel Platz für "Willkür" ist. Von dem Aussenstehenden hört man die Abneigung gegen die Bürokratie, aber die gibt es nun mal, auch wenn es dem einen oder anderen Unannehmlichkeiten bereitet. Stelle Dir doch einfach mal vor, DU wärst an der Stelle eines Sachbearbeiters, dessen Arbeit zu 100% nachprüfbar sein muss. DU müsstest entscheiden, obwohl Fragen offen sind. Dann wärst DU derjenige, dessen Entscheidungen nachgeprüft werden müssten. Und was dann, wenn Klärungsbedarf bestand, und DU einfach entscheiden hättest? Dein Ärger ist vollkommen zu verstehen, aber unter die Gürtellinie sollten Deine Ausführungen nicht gehen. Mit Äußerungen wie "Sesselfurtzer, minderbegabt, etc." zeigst Du nicht viel Problembewusstsein. Hier wird deutlich, dass nur Dein Anliegen im Vordergrund steht, aber Du scheinbar nicht bereit bist, das Problem sachlich zu lösen. Ein Gespräch mit der Behörde wäre in solchen Fällen viel angebrachter, falls Du es nicht schon versucht hast. Sprich doch mal mit der Behörde, lasse Dir die Sache erklären. Vielleicht hilft es Dir, Deinen Ärger zu überwinden. Und dabei darfst Du auch nicht vergessen, dass nur DU Dich durch die Auffälligkeit in diese Lage gebracht hast. Natürlich sollte auch irgendwann Schluss sein, aber die Behörde ist nicht dazu da, Dich zu bestrafen. Das ist die Aufgabe der Gerichte. |
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Gast_jens_* |
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Beitrag
#28
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kann ich schonj verstehen, daß man offene fragen klären kann. 8 wochen
für zwei offene fragen sind definitiv zu lang. warum ruft der gute herr nicht einfach den psychologen an. in so einem telefongespräch kann man in kurzer zeit viel klären. |
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Beitrag
#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Vielleicht wäre es sinnvoll, den Sachbearbeitern in den FEB auch einen Chrashkurs in Psychologie anzuordnen, damit kann dann die MPU ausfallen...
Mal im Ernst: Der Verkehrspsycho-doc ist ein Fachmann, was der Sachbearbeiter nicht ist. Wenn ich ein "Urteil" von einem Fachmann habe sollte ich dies auch akzeptieren. -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Gast_Pumping Iron_* |
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Beitrag
#30
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Guests ![]() |
Zitat Wenn ich ein "Urteil" von einem Fachmann habe sollte ich dies auch akzeptieren. Ohne wenn und aber? Ohne eigene Überlegungen? Zitat Mal im Ernst: Der Verkehrspsycho-doc ist ein Fachmann, Aber auch im Verwaltungsrecht? Oder zählt das gar nicht? Das würde bedeuten, jeder Gutachter könnte nach Lust und Laune und nach Sympathie Gutachten erstellen. Wäre das denn gerecht? Sollte es niemanden daneben geben, der nicht -auch wenn es nur ein Bruchteil ist- Ausführungen und Aspekte nachprüfen kann? Sicherlich ist ein Sachbearbeiter kein Fachmann in Psychologie, der Gutachter bestimmt auch nicht im Verwaltungsrecht. Würdest Du gleichermaßen argumentieren, wenn Du ein negatives Gutachten hättest und damit nicht einverstanden wärst und es gäbe niemanden, der Fehler nachprüfen könnte? Kommt immer darauf an, wo man steht, dementsprechend ist auch immer ein anderer der Böse. Ein sehr abwechslungsreiches Spiel. |
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Gast_jens_* |
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Beitrag
#31
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QUELLTEXT Würdest Du gleichermaßen argumentieren, wenn Du ein negatives Gutachten hättest und damit nicht einverstanden wärst und es gäbe niemanden, der Fehler nachprüfen könnte? bitte schildere mir nur einen fall, bei dem trotz negativen gutachtens ein führerschein ausgestellt wurde.-nur einen einzgen und du hast mich überzeugt. ich finde, daß die entscheidungskraft der wiedererteilung in zuviele hände gelegt wird, das zwangsläufige resultat íst, wie in vergleichbaren fällen in der politik, daß keine endgültigen entscheidungen getroffen werden käönnen, da die wahrscheinlichkeit eines einspruchs extrem hoch sind(nicht alle menschen sind der gleichen meinung).sowas ist nicht förderlich sondern lähmt. meine meinung zu dem ganzen abzockeschauspiel: armes deutschland, du strafst mich mit deinen schlimmsten typischen eigenschaften! |
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#32
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (jens @ 08.04.2004, 19:40) bitte schildere mir nur einen fall, bei dem trotz negativen gutachtens ein führerschein ausgestellt wurde.-nur einen einzgen und du hast mich überzeugt. Es gab schon Fälle, da hat die MPU-Stelle aufgrund der Intervention der FS-Stelle ihr Gutachten aufgrund gravierender Fehler abgeändert (selbst erlebt)! Erwarte jetzt aber nicht, dass ich hier den Namen des "Delinquenten" oder den Namen der MPU-Stelle nenne. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#33
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hallo
mich hats leider auch erwischt ! hab nen auffahrunfall verursacht mit 0.89 promille! hab 1,5 jahre vorher schon mal ne ordnungswidrigkeit mit 0.84 gehabt! nun meine frage muss ich da zur mpu? thanx greets hypo |
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#34
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
2XAlc=1XMPU!!
![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#35
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mußt du leider, erstens wie schon erwähnt 2 mal alkohol und auch wegen alk.+unfall
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#36
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Zitat Es gab schon Fälle, da hat die MPU-Stelle aufgrund der Intervention der FS-Stelle ihr Gutachten aufgrund gravierender Fehler abgeändert (selbst erlebt)! das kann schon sein, rotzdem bleibe ich bei der auffassung, daß miteiner Entscheidungsinstanz allen geholfen ist(trotzder zitierten ausnahme-wahrscheinlich hat der verkehrspsychologe die akten vertauscht) wenn alle stricke reißen werde ich den hauptwohnsitz wechseln und die ganze angelegenheit an hoffentlich "normale" sachbearbeiter weitergeben. |
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#37
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Zitat (Guest @ 09.04.2004, 17:38) mußt du leider, erstens wie schon erwähnt 2 mal alkohol und auch wegen alk.+unfall nur wegen 0,89 o/oo und Unfall muss niemand zur MPU. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#38
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alkoholwiederholungstäter müssen auf jeden fall zur mpu-
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#39
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Zitat (Guest @ 16.04.2004, 17:32) alkoholwiederholungstäter müssen auf jeden fall zur mpu- Das habe ich doch nicht bestritten. Wenn du auch dieses geschrieben hast: Zitat mußt du leider, erstens wie schon erwähnt 2 mal alkohol und auch wegen alk.+unfall 1. Behauptung: 2 mal Alkohol = MPU, also richtig 2. Behauptung: Alkohol+Unfall (hier 0,89o/oo) = kein MPU, also falsch ![]() -------------------- Gruß Mr.T
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#40
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habe ihn immer noch nicht, die stelle schreibt munter weiter briefe an den psychologen, ans klinikum wo ich screenings gemacht habe. vor einer woche habe ich nochmal angefragt, darauf haben sie mir geantwortet, daß noch eine "besprechung "stattfindet, die aber erst in einer woche ist. werde jetzt meinen hauptwohnsitz verlegen.kann mir jemand sagen, ob ich bei der erneuten beantragung im anderen ort wieder 120 euro beantragungsgebühr zahlen muß, oder ob mir das bereits gezahlte geld angerechnet wird?
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#41
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@jens
du bist zum anwalt? nützt dir (noch) nix. denn laut gesetz hat der behördi 3 monate zeit für die bearbeitung eines gutachtens. dann kannst du dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. vor ablauf der 3 monate kann auch dein potentieller anwalt nix tun. traurig aber wahr. ps: dass es auch anders geht weiss ich aus meiner erfahrung. ich bekam nach meiner mpu ein positives gutachten zugeschickt und bin direkt zur feb. dort las der sachbearbeiter es (quasi mit mir zusammen) 20 minuten lang durch und stellte mir sofort einen vorläufigen fs aus. |
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Beitrag
#42
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garantiert mir diese beschwerde, daß ich nach 3 monaten den führerschein
wieder bekomme oder muß dann eine andere behörde prüfen ob die beschwerde recchtmäßig ist. bin ich froh, daß die bürokratie so nützlich ist. |
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#43
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Zitat (ajl @ 28.04.2004, 15:11) denn laut gesetz hat der behördi 3 monate zeit für die bearbeitung eines gutachtens. dann kannst du dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. vor ablauf der 3 monate kann auch dein potentieller anwalt nix tun. traurig aber wahr. Gemeint ist wohl eine Untätigkeitsklage. Ist denn die Behörde untätig? Nach den Schilderungen bisher glaube ich das wohl nicht. Zitat garantiert mir diese beschwerde, daß ich nach 3 monaten den führerschein wieder bekomme oder muß dann eine andere behörde prüfen ob die beschwerde recchtmäßig ist. Natürlich nicht, auch die neue Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Neuerteilung vorliegen. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#44
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Zitat (Mr.T @ 28.04.2004, 21:24) Gemeint ist wohl eine Untätigkeitsklage. stimmt, sorry. habe mich blöd ausgedrückt. aber ob untätig oder "ein bisschen" tätig, 3 monate sind zuviel. da könnte eine klage schon erfolgversprechend sein. billiger und genauso effektiv wäre aber eine beschwerde beim vorgesetzten des sachbearbeiters. das kostet nix und geht auch schon nach 1 monat. |
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#45
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Zitat (ajl @ 28.04.2004, 22:01) billiger und genauso effektiv wäre aber eine beschwerde beim vorgesetzten des sachbearbeiters. das kostet nix und geht auch schon nach 1 monat. das geht sogar nach dem ersten Besuch, ohne dass der Sachbearbeiter etwas falsch gemacht hat. ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#46
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der vorgesetzte it der haupgrund weshalb ich ihn nicht bekomme. ich werde mich ummelden, muß ich dann nochmal die beantragungsgebühr bezahlen?
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#47
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Ich habe den Thread mit grossem Interesse gelesen ...
Einen Punkt möchte ich noch klarstellen: Die Aufgabe eines Gutachters (Psychologen) ist es nicht, irgendein MPU-Gutachten anzufertigen. Die Fahrerlaubnisbehörde will vielmehr ganz bestimmte Fragen, die sich auf individuelle Zweifel hinsichtlich der Kraftfahrereignung begründen, geklärt wissen. Nun kann vereinfacht folgendes passieren: Problem: Die Behörde fragt, ob X nochmal eintreten wird. Der Gutachter antwortet, kein Problem, Y wird nicht wieder passieren. Fazit: Der "Kunde" nimmt das positive Gutachten lächelnd entgegen. Dies legt er dem Sachbearbeiter der Fahrerlaubnisbehörde vor und verlangt umgehend die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Der Gutachter hat aber die eigentliche Fragestellung der Behörde (teilweise) nicht geklärt... So, wat nu??? Was soll der Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde nun machen?? Ihm bleibt dann doch keine Wahl, er muss die fehlenden Mosaiksteine zusammenbringen. Eine telefonische Rückfrage scheidet aus, an mdl. Aussagen wird sich später niemand mehr erinnern (wollen). Als muss der Sachbearbeiter erstmal umständlich seine Fragen zum Gutachten formulieren und zu Papier bringen. Dann wartet er auf schriftliche Antwort ... und prüft erneut usw. usw. Und wer ist Schuld?? Der freischaffende Gutachter schiebt natürlich den Lapsus auf die nervende Behörde, die es doch tatsächlich wagt, das eingereichte Gutachten zu hinterfragen. Oh welch' Majestätsbeleidigung!! P.S. Ich würde mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Fahrerlaubnisbehörde Kontakt aufnehmen und danach fragen, welche konkreten Punkte noch offen sind und ob diese dem Gutachter mitgeteilt wurden. Sollte dies der Fall sein, würde ich den Gutachter deutlich daran erinnern, dass er Honorar für die Klärung der behördlichen Fragestellungen erhalten hat... -------------------- Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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Beitrag
#48
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schön und gut aber 2,5 monate für solche nachfragen sind definitiv zu lang.
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#49
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Zitat ich werde mich ummelden, muß ich dann nochmal die beantragungsgebühr bezahlen? habt ihr da eine ahnung? |
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#50
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Zitat (Guest @ 29.04.2004, 12:36) schön und gut aber 2,5 monate für solche nachfragen sind definitiv zu lang. Das dürfte die falsche Formulierung sein. Nicht die "Nachfragen" sind das Problem! Zitat Schön und gut, aber 2,5 Monate für die Erstellung eines vollständigen sachgerechten Gutachtens sind definitiv zu lang... Ich kenne ja den genauen Fall nicht, könnte mir aber vorstellen, dass der Gutachter irgendein 08/15-Gutachten abgeliefert hat, wie er es möglicherweise 100-fach im Rechner gespeichert hat. Da werden dann ein paar Angaben individualisiert und die üblichen immergleichen Standardfloskeln verwendet. Mit solchen Billig-Gutachten wird dann der Kunde schlichtweg "betrogen"! Frage: Was hast Du für das Gutachten bezahlt?? Wie lange dauerte die Exploration? -------------------- Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.08.2025 - 19:07 |