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> Parken in Anfahrt vor Fußgängerüberweg
Kid Vicious
Beitrag 28.10.2007, 11:33
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Leute,

am Freitag hat mich ein netter Herr vom Ordnungsamt angesprochen, dass ich doch bitte nicht mein Auto in meiner Einfahrt parken soll. Problem ist hier, dass neben der Einfahrt ein Fußgängerüberweg ist. Er meinte, ich behindere so die Sicht der Autofahrer, die dann schlecht sehen können, ob wer den Fußgängerüberweg überqueren möchte.



Jetzt die Frage, ob ich da wirklich nicht parken darf. Meines Erachtens ist das Parken auf der Straße 5m vor Fußgängerüberwegen verboten, aber mein Auto steht ja in meiner Einfahrt.

Weiß da jemand besser bescheid?
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RA XDiver
Beitrag 28.10.2007, 11:39
Beitrag #2


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Nach meinem Dafürhalten irrte der Herr vom OA. In der Tat ist, wie Du treffend bemerktest, das Halten auf und bis zu 5m vor Fußgängerüberwegen verboten. Dieses Verbot bezieht sich aber denknotwendig auf die Straße. Wären dort Parkpuchten, dürftest Du dort auch stehen. Nur weil Du, zulässigerweise, in Deiner Einfahrt stehst, macht das die Sache nicht illegal.

Ich gehe mal davon aus, dass lediglich die Zeichnung unsauber ist und das Fahrzeug mit einem Teil selbstverständlich nicht auf dem Gehweg steht. Dann wäre es wieder unzulässig.

Nur rein informatorisch: Ich sehe das richtig, dass nach der Einfahrt ein Gehweg kommt und es auf der anderen Seite desselben auf Dein Grundstück / Hof / Garage oder was auch immer geht?


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Kid Vicious
Beitrag 28.10.2007, 11:46
Beitrag #3


Neuling


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Zitat (RA XDiver @ 28.10.2007, 12:39) *
Ich gehe mal davon aus, dass lediglich die Zeichnung unsauber ist und das Fahrzeug mit einem Teil selbstverständlich nicht auf dem Gehweg steht. Dann wäre es wieder unzulässig.

Nur rein informatorisch: Ich sehe das richtig, dass nach der Einfahrt ein Gehweg kommt und es auf der anderen Seite desselben auf Dein Grundstück / Hof / Garage oder was auch immer geht?


Danke für deinen Beitrag.

Das ist richtig, mein Auto steht nicht auf dem Gehweg.
Nach der Einfahrt kommt auch ein Hof bzw. mein Grundstück.

Schöne Grüße,
Patrick
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coopa
Beitrag 28.10.2007, 12:52
Beitrag #4


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Nun vielleicht war die Bitte auch wirklich nur eine Bitte und keine Androhung von Ahndungsmaßnahmen. Wenn Du genügend Platz auf Deinem Grundstück hast und es nicht zu viele Umstände macht, könntest Du dort parken und einen erheblichen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Ganz im Sinne von § 1 Abs. 1 STVO.
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JTH
Beitrag 28.10.2007, 12:59
Beitrag #5


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Sehe ich es richtig: zwischen Gehweg und Straße ist ein anderweitiger Streifen? Gehört dieser zu Deinem Grundstück? Ich meine dort, wo Du parkst? Oder ist dies die Zufahrt zu Deiner Zufahrt?


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Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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Schorsch
Beitrag 28.10.2007, 13:03
Beitrag #6


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Es ist offenbar eine öffentliche Grundfläche und weder Fahrbahnrand oder gekennzeichneter Parkplatz. Also dürfte dort auch unabhängig vom Fußgängerüberweg nicht geparkt werden.
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Kid Vicious
Beitrag 28.10.2007, 14:36
Beitrag #7


Neuling


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Zitat (Schorsch @ 28.10.2007, 14:03) *
Es ist offenbar eine öffentliche Grundfläche und weder Fahrbahnrand oder gekennzeichneter Parkplatz. Also dürfte dort auch unabhängig vom Fußgängerüberweg nicht geparkt werden.


Naja es ist zumindest Verkehrsfläche bzw. Fahrbahnrand. Es ist die Zufahrt zu meinem Grundstück. Die einzige Besonderheit die hier ist, dass links der Fußgängerüberweg ist und rechts eine Begrünung mit Rasen und Bäumen. Ansonsten sind neben den Einfahrten in der Straße, Stellplätze für Autos. Diese sind auch nicht besonders gekennzeichnet.

So wie es jetzt vorzufinden ist, ist es schon ca. 10 Jahre und keiner hat sich je daran gestört.

Es war auch nur ein Hinweis von dem OA Mitarbeiter, doch da wird sicherlich irgendwann ein offizielles Schreiben kommen.

Ich sehe es ja ein dass es ein wenig so scheint als behindere das Auto die Sicht, gerade auch weil auf der anderen Straßenseite eine Grundschule ist. Allerdings ist die Straße so breit, dass zur Fahrbahn und Autoheck immer noch fast ein Meter Luft ist. Meistens steht das Auto eh nur Nachmittags und Abends in der Einfahrt, so dass das Argument Schule wohl nicht mehr zieht. Weiterhin ist zu sagen, dass es sich bei der Straße um die Hauptstraße in einem Dorf handelt, so stark ist der Verkehr also nicht.
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