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> Andere vor Blitzern warnen - verboten/strafbar?, Darf man andere vor Blitzern warnen? Was, wenn jemand erwischt wird?
merian
Beitrag 26.10.2007, 20:36
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich hätte mal eine Frage:
Im Fernsehen habe ich mal gesehen, dass es eine Frau gibt, die vor Blitzern warnt (stellt sich mit einem Schild hin auf dem ganz groß steht: RADAR, und dadrunter in kleinerer Schrift: finde ich spitze - oder so ähnlich).
Ab und zu steht ja auch mal jemand an der Straße und blinkt die vorbeifahrenden Autos zur Warnung mit der Lichthupe an, dann weiß ja auch jeder Bescheid.
Was passiert denn, wenn jemand bei sowas "erwischt" wird? Ist das strafbar? können Punkt eoder Führersscheinentzug verhängt werden?

Danke für eure Antworten!

merian

Der Beitrag wurde von merian bearbeitet: 26.10.2007, 20:40
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Icke aus Berlin
Beitrag 26.10.2007, 20:39
Beitrag #2


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Also ganz so harte Strafen gibt es nicht, aber wenn du missbräuchlich die Hupe oder Lichthupe betätigst, kostet es 10 Euro. Bei der Warnblinkanlage 5 Euro.

Hier der Link zum Nachlesen: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_19.php

P.S. Sowas macht man auch nicht smile.gif Ich freu mich immer, wenn es blitzt. Ich kanns normalerweise nicht gewesen sein tongue.gif .


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Nur wer nicht Auto fährt, macht keine Fehler!

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swift
Beitrag 26.10.2007, 20:43
Beitrag #3


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Zitat (merian @ 26.10.2007, 21:36) *
Im Fernsehen habe ich mal gesehen, dass es eine Frau gibt, die vor Blitzern warnt

Das dürfte kein Einzelfall sein. whistling.gif
Zitat
können Punkt eoder Führersscheinentzug verhängt werden?

Nein, siehe Posting von @Icke aus Berlin
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Schorsch
Beitrag 26.10.2007, 21:21
Beitrag #4


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Wieso warnen? Auch Du könntest der nächste sein, der von einem Raser zum Krüppel gefahren wird.
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CvR
Beitrag 26.10.2007, 21:48
Beitrag #5


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Zitat (merian @ 26.10.2007, 21:36) *
Was passiert denn, wenn jemand bei sowas "erwischt" wird? Ist das strafbar? können Punkt eoder Führersscheinentzug verhängt werden?

Es könnte glaube ich ein Platzverweis ausgesprochen werden.


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Rechtsfahrgebot
Beitrag 26.10.2007, 23:21
Beitrag #6


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Zitat (Schorsch @ 26.10.2007, 22:21) *
Wieso warnen? Auch Du könntest der nächste sein, der von einem Raser zum Krüppel gefahren wird.

thema verfehlt, setzen 6!
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Nachtstute
Beitrag 27.10.2007, 21:55
Beitrag #7


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Zitat (Schorsch @ 26.10.2007, 22:21) *
Wieso warnen? Auch Du könntest der nächste sein, der von einem Raser zum Krüppel gefahren wird.

ich denke die ganz schnellen raser kriegt man dann sowieso, bzw von kann man schon rasen, doch nur auf leeren Straßen. Sonst finde ich das voll nett wenn mich jemand warnt, ist doch oft nur Geldmacherei.


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AUDi A3 Ambition Bj. 99 1,8l 125 PS Weinrot Metallic

Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p
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Andreas
Beitrag 27.10.2007, 22:00
Beitrag #8


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Zitat (CvR @ 26.10.2007, 22:48) *
Es könnte glaube ich ein Platzverweis ausgesprochen werden.


Wenn jemand mit einem selbst gemalten Schild die Verkehrsteilnehmer vor einem Blitzer warnt, ist ein Platzverweis durch die Polizei zulässig.


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Sittich7
Beitrag 27.10.2007, 23:06
Beitrag #9


Neuling


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Zitat (Andreas @ 28.10.2007, 00:00) *
Wenn jemand mit einem selbst gemalten Schild die Verkehrsteilnehmer vor einem Blitzer warnt, ist ein Platzverweis durch die Polizei zulässig.

Aber doch nicht auf Privatgrundstücken, oder gar auf eigenem Grundstück?
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Shrike
Beitrag 29.10.2007, 00:47
Beitrag #10


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Zitat (Sittich7 @ 28.10.2007, 00:06) *
Zitat (Andreas @ 28.10.2007, 00:00) *
Wenn jemand mit einem selbst gemalten Schild die Verkehrsteilnehmer vor einem Blitzer warnt, ist ein Platzverweis durch die Polizei zulässig.

Aber doch nicht auf Privatgrundstücken, oder gar auf eigenem Grundstück?


Falls das "Fehlverhalten" in den öffentlichen Bereich Auswirkungen hat, auch dann!

Shrike
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nachteule
Beitrag 29.10.2007, 14:07
Beitrag #11


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Hallo,

rechtlich interessant wird es in diesem Fall:

Radarwarnerin

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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abc-xyz
Beitrag 29.10.2007, 15:15
Beitrag #12


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Saudumme Frage:
Nicht evtl. doch MPU, wenn einer wiederholt als "Radarwarner" tätig wird? Ich wage mal zu behaupten, dass derjenige, der vor Radarmessungen warnt, damit deutlichst zeigt, dass er mit Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung (und vermutlich auch mit den zu überwachenden Verkehrsregelungen) grundsätzlich nciht einverstanden ist. Somit stellt sich doch dann die Frage nach der charakterlichen Eignung!?
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Lemon70
Beitrag 29.10.2007, 15:27
Beitrag #13


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Sollte ich jemanden warnen, so trage ich zumindest passiv zur Verkehrssicherheit bei, denn der gewarnte wird ab sofort sein Tempo im Auge behalten (für ein paar hundert Meter zumindest dry.gif ). Vorausgesetzt die kurze Lichthupe wird richtig interpretiert.

Dem entgegen steht das Argument, dass die richtigen Raser somit um einen Denkzettel herum kommen, den sie eigentlich verdient haben.

Ich persönlich warne - wenn überhaupt - selten, da mir die Dinger grundsätzlich nicht auffallen sad.gif


--------------------
Viele Grüße
Lemon70



... alles wird gut 😊
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Wattestäbchen
Beitrag 29.10.2007, 18:37
Beitrag #14


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Zitat (abc-xyz @ 29.10.2007, 15:15) *
Saudumme Frage:
Nicht evtl. doch MPU, wenn einer wiederholt als "Radarwarner" tätig wird? Ich wage mal zu behaupten, dass derjenige, der vor Radarmessungen warnt, damit deutlichst zeigt, dass er mit Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung (und vermutlich auch mit den zu überwachenden Verkehrsregelungen) grundsätzlich nciht einverstanden ist. Somit stellt sich doch dann die Frage nach der charakterlichen Eignung!?

Dann haben Radiomoderatoren bestimmt alle nen Chauffeur laugh2.gif


--------------------
MfG
Troll

Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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nachteule
Beitrag 29.10.2007, 23:31
Beitrag #15


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Hallo, abc-xyz,

Zitat (abc-xyz @ 29.10.2007, 15:15) *
Saudumme Frage:
Nicht evtl. doch MPU, wenn einer wiederholt als "Radarwarner" tätig wird? Ich wage mal zu behaupten, dass derjenige, der vor Radarmessungen warnt, damit deutlichst zeigt, dass er mit Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung (und vermutlich auch mit den zu überwachenden Verkehrsregelungen) grundsätzlich nciht einverstanden ist. Somit stellt sich doch dann die Frage nach der charakterlichen Eignung!?


ganz so saudumm finde ich die Frage nicht.

Man muss sich selbst und auch denjenigen, der diese Schilder hochhält, jedoch zuerst einmal fragen, warum er dieses macht, und man wird erkennen, dass die meisten gar nicht mal generell gegen Geschwindigkeitsmessungen sind, sondern gegen Messungen an bestimmten Stellen, weil sie der Meinung sind, dass die Messungen an diesen Stellen nur der "Abzocke" und nicht der Verkehrssicherheit dienen.

Da wir in unserem Grundgesetz die freie Meinungsäußerung fest definiert haben (zum Glück) darf jeder auch der Meinung sein, dass die Geschwindigkeitsmessung in der XYZ - Straße eine Abzocke ist.

Lediglich das Warnen vor dieser "Abzocke" kann dann bestraft werden, aber eben nicht zu einer MPU führen, da es sich hier um keinen charakterlichen Mangel handelt.

Viele Grüße,

Nachteule


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 31.10.2007, 01:33
Beitrag #16


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Zitat (abc-xyz @ 29.10.2007, 15:15) *
Saudumme Frage:
Nicht evtl. doch MPU, wenn einer wiederholt als "Radarwarner" tätig wird? Ich wage mal zu behaupten, dass derjenige, der vor Radarmessungen warnt, damit deutlichst zeigt, dass er mit Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung (und vermutlich auch mit den zu überwachenden Verkehrsregelungen) grundsätzlich nciht einverstanden ist. Somit stellt sich doch dann die Frage nach der charakterlichen Eignung!?

Glaub ich nicht so ohne weiteres.
Es kann doch "der Obrigleit" völlig Banane sein, WARUM ich StVO-konform fahre.
Es ist doch mein gutes Recht, die gesamte StVO für schwachsinnig zu halten und jegliche Art von Verkehrsüberwachung als - je nach Standpunkt - faschistische oder sozialistische - Abzocke.

So lange ich halbwegs StVO-konform fahre, ist es doch völlig Wurscht, ob ich
- das nun aus Einsicht mache (offenbar O.K.),
- aus obrigkeitsstaatgläubigem Kadavergehorsam (bisher offenbar auch O.K.),
- oder nur, weil ich diesem Abzocker-Staat mein sauer verdientes Geld nicht gönne (etwa NICHT O.K.?).

Wenn ich ehrlich bin, müsste ich zugeben, dass bei mir allle drei Varianten ablaufen:
Manchmal halte ich mich schon deshalb an gegebene Geschwindigkeitsbeschränkungen, weil ich OHNE Schild genau so gefahren wäre;
Häufig bremse ich nur deshalb runter, weil da ein entsprechendes Schild steht, und denke nicht weiter drüber nach,
und manchmal halte ich eine Begrenzung für total überflussig und begnüge mich nur aus Sorge um meine Brieftasche mit "20+".


Folge des Verhaltenswären dann:
Null Punkte *), aber um Zweifelsfalll nicht MPU-kompatibel?
Sollte ich lieber morgen zum Amt gehen und wegen selbst erkannter charakterilier Nichteignung meinen Führerschein freiwillig abgeben??

Das fragt sich
Doc think.gif

*) bei mir sinds derzeit 3, weil ich bei vermeinlichen 15+ einen 20er-Abwärtssprung verpennt habe...


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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