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> Kilometerzähler Pflicht?
Ex-User :-)
Beitrag 14.10.2007, 23:09
Beitrag #1


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Hallo Forumsgemeinde,
habe mal wieder eine Frage. Seit einiger Zeit ist in meiner Kiste der Kilometerzähler stehengeblieben, sowohl Tages- als auch Gesamtzähler. Nun steht bald der TÜV an - ist das relevant? Glaube eigentlich nicht, möchte aber mal fragen um gegebenenfalls Ersatz zu organisieren...
schöne grüsse!
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Feuerpferd
Beitrag 14.10.2007, 23:36
Beitrag #2


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Denke auch das das nicht vorgeschrieben ist.

§57(3) STVZO
Zitat
Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt.


Allerdings:
Zitat
Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.


Wird der TÜV aber bestimmt nicht prüfen.


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Petra
Beitrag 15.10.2007, 06:10
Beitrag #3


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Dem TÜV wirds wohl nicht auffallen, solange der Tacho klappt.
Aber geht das nicht irgendwie in die Richtung "Urkundenfälschung"?
So zB, wenn die Versicherungsprämie von der gefahrenen Jahreskilometerleistung abhängt, oder das Fahrzeug veräußert werden soll think.gif


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*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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JTH
Beitrag 15.10.2007, 07:13
Beitrag #4


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Ein eingebauter Wegstreckenzähler muß auch funktioieren. So wie jedes Aurüstungsteil, welches zulassungsrelevant ist, auch.

Ansonsten wäre der...

Zitat
§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,


...zu prüfen. Allerdings habe ich dahingehend noch keine Erfahrungswerte.


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steveluke
Beitrag 15.10.2007, 07:26
Beitrag #5


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Zitat (JTH @ 15.10.2007, 08:13) *
Ansonsten wäre der...

Zitat
§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,


...zu prüfen. [...]


ME setzen die von mir fett markierten Begriffe das aktive Handeln des Täters voraus.
Wer nicht selbst Hand anlegt oder manipulieren lässt, sondern es lediglich unterlässt, den Defekt zu beheben, für den ist die o.g. Bestimmung IMHO nicht einschlägig.

Bei einem evtl. Verkauf des Fahrzeugs müsste der Verkäufer allerdings auf die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und angezeigter Laufleistung hinweisen, um nicht in den Verdacht eines versuchten Betruges zu kommen.


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Feuerpferd
Beitrag 15.10.2007, 07:28
Beitrag #6


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Die Einwände von @Petra und @JHT klingen plausibel. Aber das würde doch vorsätzliche Täuschung z. B. bei Fahrzeugverkauf, Versicherungsauflagen, Mietwagennutzung etc. voraussetzen. Soweit mir bekannt ist ja, auch wenn ich das nicht gut finde, die sogenannte "Tachojustage", also die bewusste Änderung der angezeigten Fahrleistung nicht verboten solange damit kein Mißbrauch betrieben wird. think.gif


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Sasquatch
Beitrag 15.10.2007, 07:56
Beitrag #7


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Die Funktion des Tachos ist meiner Erfahrung nach völlig irrelevant für HU und Zulassung. Der Wegstreckenzähler meines Volvo funktionierte nach Angaben des Vorbesitzers schon zwei Jahre bevor ich ihn übernahm nicht mehr, daran hat sich bis heute nichts geändert. Da der Wegstreckenzähler ein Schwachpunkt des 240ers ist sind funktionierende Tachoeinheiten diesbezüglich selten und teuer. Dem TÜVer ist aufgefallen, dass der Wegstreckenzähler nicht geht, als ich einen Tag nach der HU nochmals dort war, und derselbe, der die HU abgenommen hatte, auch den KLR eintragen sollte. Darauf angesprochen, ob dieser Defekt für die HU entscheidend gewesen wäre, verneinte er, der Wegstreckenzähler spiele keine Rolle.
Meine Versicherung habe ich ebenfalls auf dieses Manko und die Tatsache, dass ich den Mangel nicht beheben werde, hingewiesen. Auskunft: macht nichts. Offensichtlich glaubt man mir die angegebene Jahreskilometerleistung.

Edit: und ich denke, es macht auch strafrechtlich nichts, wenn man den Käufer darauf hinweist, dass der Wegstreckenzähler defekt ist und das Fahrzeug eine deutlich höhere Laufleistung aufweist als auf dem Tacho angegeben.


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Ex-User :-)
Beitrag 15.10.2007, 08:06
Beitrag #8


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guten morgen! vielen vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten!
alles klar soweit. dann ist das ja nicht ganz so dringend. :-)
Tachos für ältere Citroen liegen halt auch nicht günstig an jeder Ecke...
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JTH
Beitrag 15.10.2007, 08:18
Beitrag #9


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Zitat (steveluke @ 15.10.2007, 08:26) *
Zitat (JTH @ 15.10.2007, 08:13) *
Ansonsten wäre der...

Zitat
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die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,


...zu prüfen. [...]


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Wer nicht selbst Hand anlegt oder manipulieren lässt, sondern es lediglich unterlässt, den Defekt zu beheben, für den ist die o.g. Bestimmung IMHO nicht einschlägig.

Bei einem evtl. Verkauf des Fahrzeugs müsste der Verkäufer allerdings auf die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und angezeigter Laufleistung hinweisen, um nicht in den Verdacht eines versuchten Betruges zu kommen.

Wie gesagt, habe ich hierzu keinerlei Erfahrungswerte und habe obiges Bedenken nur als Gedanken- und Diskussionsanstoß in den Raum geweorfen... unsure.gif


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steveluke
Beitrag 15.10.2007, 08:38
Beitrag #10


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Zitat (JTH @ 15.10.2007, 09:18) *
Wie gesagt, habe ich hierzu keinerlei Erfahrungswerte und habe obiges Bedenken nur als Gedanken- und Diskussionsanstoß in den Raum geweorfen... unsure.gif

Auch zu Recht, wie ich finde.
Bei der Einführung der o.g. Vorschrift blieben auch zunächst unzählige Fragen noch offen.


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Feuerpferd
Beitrag 15.10.2007, 10:48
Beitrag #11


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Zitat (JTH @ 15.10.2007, 09:18) *
Wie gesagt, habe ich hierzu keinerlei Erfahrungswerte und habe obiges Bedenken nur als Gedanken- und Diskussionsanstoß in den Raum geweorfen... unsure.gif

Was wir ja auch entsprechend genutzt haben. wavey.gif


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