... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Mal eine Frage zu Führerscheinentzug u. Fahrrad
Cakes
Beitrag 08.10.2007, 11:16
Beitrag #1


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 68
Beigetreten: 24.08.2007
Mitglieds-Nr.: 35713



    
 
Mir ist da gestern was durch den Kopf gegangen und ich möchte euch mal folgende Frage stellen:

Wenn ein Führerscheinbesitzer betrunken Fahrrad fährt, wird ihm der Führerschein entzogen. Soweit ist das noch ok. Autofahren darf er folglich nicht mehr - auch gut.
Wieso darf er dann noch im öffentlichen Straßenverkehr Fahrrad fahren? Wenn er besoffen entdeckt wurde und seine Fahrtauglichkeit erst durch eine MPU wieder beweisen muss, wieso kann er mit seinem Fahrrad weiter fahren? Ist er da keine Gefahr mehr? Was passiert, wenn er nochmal besoffen auf dem Fahrrad gepackt wird? Was entziehen sie ihm dann, bzw. wird ihm dann noch verboten, das Fahrrad zu bewegen?

Die Fragen sind übrigens wirklich ernst gemeint think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hane
Beitrag 08.10.2007, 11:23
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6545
Beigetreten: 25.07.2005
Wohnort: HH
Mitglieds-Nr.: 11567



Zum Fahradfahren braucht man keinen Führerschein. Deswegen wirkt ein Füherscheinentzug nicht. Es kann einem aber seitens der Behörden das Fahrradfahrern untersagt werden. Das muß aber extra gemacht werden, weil es keinen irgendwie gearteten Automatismus in diese Richtung gibt. Es wird aber gemacht, wenn jemand wiederholt besoffen Fahrrad fährt.

Daß einem das Fahrradfahren viel später verboten wird als das Kraftfahren, liegt hauptsächlich daran, daß eine Fahrrad ein geringes Gefährdungspotential hat. Auf dem Fahrrad gefährdet man in erster Linie sich selber. Ein Gaspedal durchtreten ist aber trivial und viel gefährlicher.


--------------------
John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 08.10.2007, 11:23
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (Cakes @ 08.10.2007, 12:16) *
wird ihm dann noch verboten, das Fahrrad zu bewegen?

Die FSST kann auch das Fahrradfahren untersagen.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Franklyn
Beitrag 08.10.2007, 11:27
Beitrag #4


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 117
Beigetreten: 11.08.2007
Mitglieds-Nr.: 35199



Zitat
Die FSST kann auch das Fahrradfahren untersagen.


und das atmen. dry.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hobbyfahrer
Beitrag 08.10.2007, 11:29
Beitrag #5


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 973
Beigetreten: 14.09.2007
Mitglieds-Nr.: 36589



Die Vorbereitung auf die Mpu muss göttlich sein:

1. Warum würden sie nicht mehr besoffen Fahrrad fahren?

Weil mein Auto nicht so leicht Schlangenlinien fährt und das Risiko, erwischt zu werden, geringer ist. wavey.gif

Unser Rechtssystem ranting.gif


--------------------
Wirklich doof ist nur der, der nicht merkt, dass er sich nicht auskennt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 08.10.2007, 11:34
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Übrigens kann auch das Führen von Tieren untersagt werden.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Cakes
Beitrag 08.10.2007, 11:34
Beitrag #7


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 68
Beigetreten: 24.08.2007
Mitglieds-Nr.: 35713



Zitat (Hane @ 08.10.2007, 13:23) *
Zum Fahradfahren braucht man keinen Führerschein. Deswegen wirkt ein Füherscheinentzug nicht. Es kann einem aber seitens der Behörden das Fahrradfahrern untersagt werden. Das muß aber extra gemacht werden, weil es keinen irgendwie gearteten Automatismus in diese Richtung gibt. Es wird aber gemacht, wenn jemand wiederholt besoffen Fahrrad fährt.


Dann stellt sich mir trotzdem die Frage, wieso einem der Führerschein entzogen wird, wenn man betrunken Fahrrad fährt, wenn man ja, wie du schon sagst, bekanntlichermaßen zum Fahrradfahren keinen Führerschein benötigt. Und wenn die Führerscheinbehörde das Fahrradfahren untersagen KANN, grenzt das doch an Willkür, wenn ich das so recht sehe.

Entweder, es wird sämtliche Teilnahme am Straßenverkehr im betrunkenen Zustand untersagt oder eben nicht - aber nicht mal so und beim nächsten Mal eben anders.
Merkwürdig, dass es da keine Gesetze für gibt. think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jfk
Beitrag 08.10.2007, 11:36
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5885
Beigetreten: 13.09.2007
Wohnort: im größten Kreis Deutschlands
Mitglieds-Nr.: 36526



Zitat (Cakes @ 08.10.2007, 12:16) *
Wenn ein Führerscheinbesitzer betrunken Fahrrad fährt, wird ihm der Führerschein entzogen.


Aber nicht automatisch, so wie bei einer TF mit einem Kraftfahrzeug. Erstens greift es in der regel ab 1,6 o/oo, zum andern behält derjenige erst mal nach der Fahrt seine FE und wird dann aufgefordert, seine Fahreignung durch eine positive MPU zu beweisen. Bringt er kein positives Gutachten, dann ist der Lappen weg.

Zitat (Mr.T @ 08.10.2007, 12:23) *
Die FSST kann auch das Fahrradfahren untersagen.

think.gif Ich dachte immer, diese Auflage kommt dann vom Gericht??


--------------------
Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 08.10.2007, 11:37
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (jfk @ 08.10.2007, 12:36) *
Zitat (Mr.T @ 08.10.2007, 12:23) *
Die FSST kann auch das Fahrradfahren untersagen.

think.gif Ich dachte immer, diese Auflage kommt dann vom Gericht??

no.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hane
Beitrag 08.10.2007, 11:49
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6545
Beigetreten: 25.07.2005
Wohnort: HH
Mitglieds-Nr.: 11567



Zitat (Cakes @ 08.10.2007, 12:34) *
Dann stellt sich mir trotzdem die Frage, wieso einem der Führerschein entzogen wird, wenn man betrunken Fahrrad fährt, wenn man ja, wie du schon sagst, bekanntlichermaßen zum Fahrradfahren keinen Führerschein benötigt. Und wenn die Führerscheinbehörde das Fahrradfahren untersagen KANN, grenzt das doch an Willkür, wenn ich das so recht sehe.
Nein, es wird einem der Führerschein nicht entzogen, eben weil man keinen braucht.

Jedoch kann die Führerscheinstelle von der Trunkenheitsfahrt erfahren. Dann hat sie die Möglichkeit (und die Pflicht) sich darüber Gedanken zu machen, ob man ob des Alkoholkonsums noch geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Um das abzuklären wird sie eine MPU anordnen. Erst wenn diese zeigt (oder man sie verweigert), daß man nicht dafür geeignet ist, wird einem der Führerschein entzogen. Das kann theoretisch auch nach einer besoffenen Kneipenschlägerei oder Vergleichbarem erfolgen. Beim Fahrradfahrern besteht nur die stark erhöhte Wahrscheinlichkeit, daß die Führerscheinstelle über das Flensregister davon erfährt.


--------------------
John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rauchbier
Beitrag 08.10.2007, 12:35
Beitrag #11


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 266
Beigetreten: 04.09.2007
Wohnort: nordbayern-franken
Mitglieds-Nr.: 36168



Die MPU ist keine Strafe, sondern nur eine Überprüfung der Verkehrseignung ( wg bekannter Probleme mit Alk oder Drogen ..)
und eine Frage nach der Nichteignung kann auch vom Radfahren abgeleitet werden .... so isses


--------------------
rauchbier grüsst aus franken
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 14.10.2007, 23:02
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 14017
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Man kann das auch anders aufziehen bzw. betrachten. Der Gesetzgeber (und die FEB) schätzen das Individualinteresse zugunsten des Betroffenen beim Fahrradfahren höher ein als den Schutz der Allgemeinheit. Beim Kfz ist das umgekehrt. Wer das nun bei den Fahrradfahrern ungerecht empfindet, das lässt sich ja ebenfalls begründen - siehe oben, fordert indirekt zugleich, dass auch beim alkoholisierten Fahrradfahren erstmal ein Verbot des Fahrradfahrens ausgesprochen wird.

Gar nicht so selten fährt jemand Fahrrad, weil er eben nicht betrunken Kfz fahren will; er ist ahnungslos, dass es da auch eine Konsequenz gibt. Diese doch auch Vielzahl an dann Betroffenen würden sich über eine derartige Regelung schlicht "bedanken".

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
xxxHxxx
Beitrag 14.10.2007, 23:18
Beitrag #13


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 8
Beigetreten: 12.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37479



nur mal so ... zum spass... weitergedacht ...
wie schaut es denn aus wenn jemanden das Fahradfahren schon von der Fsst oder aber vom Gericht untersagt wurde und er danach dennoch wiederholt alkoholisiert zu Fuß aufgegriffen wird (z.B. in dem er auf der Strasse rumtorkelt)
Kann ihm dann irgendwann auchnoch das laufen ...zumindest auf öffentlichen Wegen... verboten werden ??
Go to the top of the page
 
+Quote Post
DirtySanchez
Beitrag 14.10.2007, 23:37
Beitrag #14


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 300
Beigetreten: 13.12.2006
Mitglieds-Nr.: 26411



Zitat (Mr.T @ 08.10.2007, 13:23) *
Zitat (Cakes @ 08.10.2007, 12:16) *
wird ihm dann noch verboten, das Fahrrad zu bewegen?

Die FSST kann auch das Fahrradfahren untersagen.


Zuwiederhandlungen gegen das Fahrradfahrverbot fallen aber glücklicherweise NICHT in den Straftatbereich. Und die Wahrscheinlichkeit, dass man trotz Fahrradfahrverbot erwischt wird, tendiert gegen Null.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Zwangsradler
Beitrag 15.10.2007, 06:43
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1287
Beigetreten: 06.10.2005
Wohnort: Göttingen
Mitglieds-Nr.: 13518



und §13 Abs.2 b
Zitat
wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß begangen wurden,


Die Abhängigkeit wird erst bei 1,6 angenommen. Missbrauch nur wenn man unter Alkoholeinfluss gefährliche Maschinen führt.

Werde ich also mit 1,5 auf dem Fahrrad verurteilt. Nein ich hatte das Fahrrad nicht mit zur Gerichtsverhandlung. Kann mich die FS Stelle noch nicht amputieren. Es erging also ein Urteil, es war eine Zuwiederhandlung im Straßenverkehr. Zusammen mit der anderen Tat von 2 Monaten vorher 1,3 werde ich dann nach §13 2 b dahin geschickt, wenn ich den Antrag stelle.

Wird da nicht das Gesetz überinterpätiert?


--------------------
Mit sieben Messern im Rücken gehe ich noch lange nicht nach Hause.
Mike (das Messer) Krüger (aus Quickborn)

... denn hast Du Oliv an, kann Dich keiner mehr sehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 16.10.2007, 23:51
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 14017
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Es kann allerdings das Fahrrad eingezogen werden.

Einem Fußgänger kann nicht an sich das zu Fuß gehen verboten werden. Auch nicht im alkoholisierten zustand.

Aber: Wenn er dabei als Fußgänger eine Straßenverkehrsgefährdung hinlegt, dann ist auch dieses strafbar. Irgendwann steht dann das Cafe Gitterblick an. Womit das Problem des zu Fuß Gehens sich dann nur noch im geschlossenen Hof abspielt.

U.U. könnte auch (ziemlich spät) das PsychKG greifen und eine Unterbringung erforderlich werden. Auch dann kann der Ausgang ziemlich beschränkt sein.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
DirtySanchez
Beitrag 23.10.2007, 20:03
Beitrag #17


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 300
Beigetreten: 13.12.2006
Mitglieds-Nr.: 26411



Zitat (corneliusrufus @ 17.10.2007, 01:51) *
Es kann allerdings das Fahrrad eingezogen werden.


Mit welcher Rechtsgrundlage?


Zitat
Aber: Wenn er dabei als Fußgänger eine Straßenverkehrsgefährdung hinlegt, dann ist auch dieses strafbar. Irgendwann steht dann das Cafe Gitterblick an. Womit das Problem des zu Fuß Gehens sich dann nur noch im geschlossenen Hof abspielt.



Wie oft muss er da besoffen den Straßenverkehr zu Fuß gefährden, um eingekastelt zu werden?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GSX-R
Beitrag 24.10.2007, 13:00
Beitrag #18


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15362
Beigetreten: 24.08.2004
Wohnort: Mainz-Gonsenheim
Mitglieds-Nr.: 5157



Zitat (DirtySanchez @ 23.10.2007, 20:03) *
Mit welcher Rechtsgrundlage?

Gefahrenabwehr? think.gif

Zitat
Wie oft muss er da besoffen den Straßenverkehr zu Fuß gefährden, um eingekastelt zu werden?

Ich kenne keinen Fall, bei dem sowas eigetreten ist. Schätze, bis es soweit kommt, ist der Betreffende längst in der Geschlossenen, weil er weisse Mäuse sieht.


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
DirtySanchez
Beitrag 24.10.2007, 21:59
Beitrag #19


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 300
Beigetreten: 13.12.2006
Mitglieds-Nr.: 26411



Zitat (GSX-R @ 24.10.2007, 15:00) *
Zitat (DirtySanchez @ 23.10.2007, 20:03) *
Mit welcher Rechtsgrundlage?

Gefahrenabwehr? think.gif


Hast du zufälligerweise den passenden Paragraphen bzw. ist dir ein derartiger Fall bekannt?
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 17.11.2025 - 18:57