Offenes Quad fahren mit BF17??? |
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Offenes Quad fahren mit BF17??? |
07.10.2007, 19:28
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 22.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34454 |
ich bin 17 Jahre alt und habe vor kurzem meinen "Begleitetes fahren mit 17"-Führerschein gemacht. Darf ich jetzt ein offenes Quad fahren, z.B. ein 350ccm Quad?? Denn so eins darf man ja mit der Klasse B fahren. Eigentlich muss ja eine Begleitperson dabei sein aber is ja aufm Quad n bisschen schlecht |
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07.10.2007, 19:31
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2009 Beigetreten: 09.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12004 |
Eigentlich muss ja eine Begleitperson dabei sein aber is ja aufm Quad n bisschen schlecht Du hast Dir die Antwort doch schon selbst gegeben... -------------------- |
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07.10.2007, 19:40
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 22.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34454 |
Also kann die Polizei dazu nichts sagen falls ich mal angehalten werde??
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07.10.2007, 19:43
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Also kann die Polizei dazu nichts sagen falls ich mal angehalten werde?? Doch, denn du darfst nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren (= Vorraussetzung für Klasse B). Wenn du nun ein Klasse B - Fahrzeug ohne Begleitperson fährst (auch wenn das nicht möglich ist), dann verstößt du gegen die Auflage, mit der der BF17 verbunden ist. Die Fahrerlaubnis würde dann widerrufen werden und erst nach dem Besuch eines Aufbauseminars wieder ausgehändigt werden. |
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07.10.2007, 19:46
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2009 Beigetreten: 09.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12004 |
Vielleicht hast Du mich falsch verstanden - wenn ein Fahrzeug der Klasse B nur einsitzig ist, darfst Du es nicht führen, da es zwangsläufig an der vorgeschriebenen Begleitperson mangelt... o.k.?
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07.10.2007, 19:50
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 22.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34454 |
Achso,
ich habe schon mehrfach deshalb im i-net nach Antworten gesucht und imemr etwas verschiedenes gefunden. Mal hieß es das geht und sonst waren die sich auch immer unklar. Mein Fahrlehrer meinte, dass ich eigentlich ein offenes Quad fahren darf, da eine begleitperson da nicht viel nützen würde, ich weiß jetzt nicht was ich da glauben sol... Kann mir denn jemand einen Beweis geben das es verboten oder erlaubt ist?? |
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07.10.2007, 19:53
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Kann mir denn jemand einen Beweis geben das es verboten oder erlaubt ist?? FeV §48a Abs.2: "Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person)." |
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07.10.2007, 19:57
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 22.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34454 |
Achso okay vielen dank!
Wenn jetzt meine Begleitperson also hitnen drauf währe, währe das wiederrum okay?? oder wie? |
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07.10.2007, 19:58
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2009 Beigetreten: 09.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12004 |
STVG, § 6e, (3):
Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nr. 2 über die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannte Person während des Führens von Kraftfahrzeugen zuwiderhandelt. Ist die Fahrerlaubnis widerrufen, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 teilgenommen hat. -------------------- |
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07.10.2007, 20:00
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
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07.10.2007, 20:01
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 22.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34454 |
Achso okay.
Vielen Dank an alle für die Antworten. |
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08.10.2007, 07:57
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 914 Beigetreten: 27.08.2006 Wohnort: Waldbröl Mitglieds-Nr.: 22556 |
FeV §48a Abs.2: "Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person)." Mal 'ne ketzerische Frage: Eine "Begleitung" durch Hinterherfahren -wie ein Fahrlehrer- ist wohl unzulässig, selbst wenn eine Kommunikation (Helm zu Helm) möglich ist?!? -------------------- Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl |
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08.10.2007, 08:03
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Gegenfrage: Ist die Begleitperson, welche im Auto hinterher fährt zugelassen, während der 17jährige im andderen Auto vorneherfährt, korrekt?
(genauso ernst gemeint! ) -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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08.10.2007, 10:23
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#14
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
FeV §48a Abs.2: "Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person)." Mal 'ne ketzerische Frage: Eine "Begleitung" durch Hinterherfahren -wie ein Fahrlehrer- ist wohl unzulässig, selbst wenn eine Kommunikation (Helm zu Helm) möglich ist?!? Diese Frage hat durchaus etwas für sich, sofern eine Kommunikation gewährleistet ist. Der Begriff "begleiten" ist meines Wissens bisher nicht dahingehend abgeklärt, dass die Begleitung zwingend in/auf demselben Fahrzeug stattfinden muss. Die Beratung und Unterstützung des Fahranfängers durch die Begleitperson sollte daher im vorliegenden Fall durchaus auch über eine Kommunikationsanlage erfolgen können. |
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08.10.2007, 12:22
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#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 914 Beigetreten: 27.08.2006 Wohnort: Waldbröl Mitglieds-Nr.: 22556 |
Gegenfrage: Ist die Begleitperson, welche im Auto hinterher fährt zugelassen, während der 17jährige im andderen Auto vorneherfährt, korrekt? (genauso ernst gemeint! ) Auch durch Hinzufügen, Weglassen und Verschieben von Kommas hab ich den Sinn der Gegenfrage leider nicht erfasst. -------------------- Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl |
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08.10.2007, 13:50
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#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 64 Beigetreten: 09.03.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 29385 |
Zitat Mal 'ne ketzerische Frage: Eine "Begleitung" durch Hinterherfahren -wie ein Fahrlehrer- ist wohl unzulässig, selbst wenn eine Kommunikation (Helm zu Helm) möglich ist?!? Hi, wenn ich mich nicht irre, ist eine Begleitung per Hubschrauber mit einer Verbindung von Helm zu Helm auch unzulässig, oder? Speedjogy Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 08.10.2007, 13:56
Bearbeitungsgrund: Quote-Tag korrigiert
-------------------- Wenn der Maulwurf kräht auf dem Dach, liegt der Hahn vor lachen flach.
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Gast_space-rocker_* |
08.10.2007, 15:18
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#17
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Zitat Darf ich jetzt ein offenes Quad fahren, z.B. ein 350ccm Quad?? Das nicht, aber du dürftest ein Quad welches unter die Klasse S fällt fahren, da du das Mindestalter der Klasse S (16 Jahre) ja schon erreicht hast und S in B ist. |
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Gast_Georg_g_* |
08.10.2007, 17:11
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#18
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Guests |
Wenn die Begleitperson in einem anderen Fahrzeug sitzt und mit dem BF17-Inhaber per Funk kommuniziert, dann sollte man an Kreuzungen und Ampeln aber sehr aufpassen. Kommt der BF17-Inhaber gerade noch bei Gelb über die Ampel, während die Begleitperson anhalten muss, dann wird gleich nach der Kreuzung die Fahrerlaubnis widerrufen.
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Gast_space-rocker_* |
08.10.2007, 19:04
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#19
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Guests |
Wenn die Begleitperson in einem anderen Fahrzeug sitzt und mit dem BF17-Inhaber per Funk kommuniziert, dann sollte man an Kreuzungen und Ampeln aber sehr aufpassen. Kommt der BF17-Inhaber gerade noch bei Gelb über die Ampel, während die Begleitperson anhalten muss, dann wird gleich nach der Kreuzung die Fahrerlaubnis widerrufen. Also, nicht unbedingt die beste Alternative. |
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08.10.2007, 20:51
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#20
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 19.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36762 |
Also das fidne ich nun auch sehr interessant ob man bei gegebener Kommunikation in einer Kolonne fahren darf^^
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09.10.2007, 16:22
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21407 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Auch ich würde davon ausgehen, dass das Wort "Begleitung" im Straßenverkehrsgesetz einheitlich auszulegen ist.
Zitat (StVG § 2) (15) Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. Zitat (StVG § 6e) (1) ... die zur Erhaltung der Sicherheit und Ordnung auf den öffentlichen Straßen notwendigen Auflagen, insbesondere dass der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens eines Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person begleitet sein muss, Bei einem Quad sollte eine Begleitung also sowohl durch ein Hinterherfahren mit Funkkontakt als auch durch ein in der Nähe aufhalten mit Funkkontakt (wenn man z.B. das Fahren auf einem Platz übt) möglich sein. Dass das Quad einsitzig ist, muss vielleicht gar nicht mal gefordert werden: auch auf zweisitzen Motorrädern muss der Fahrlehrer ja nicht auf dem Soziussitz Platz nehmen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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31.12.2016, 15:12
Beitrag
#22
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 31.12.2016 Mitglieds-Nr.: 80518 |
Hallo!
Ich habe mir den Chatverlauf durchgelesen. Um das Thema nochmal ganz klar abzuschließen... - Ich wäre 17 Jahre alt und habe den Führerschein Klasse B und mein Vater wäre als Begleitperson eingetragen und ich besitze ein Quad auf dem zwei Personen fahren dürfen. Darf ich dann mit dem Quad rumfahren wenn mein Vater auf dem Soziussitz sitzt? |
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31.12.2016, 15:53
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
Hallo TheWulf und herzlich Willkommen im Verkehrsportal.
Darf ich dann mit dem Quad rumfahren wenn mein Vater auf dem Soziussitz sitzt? Ja. -------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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31.12.2016, 15:54
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6337 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
JA
da war einer schneller -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.04.2024 - 23:21 |