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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 20.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36787 ![]() |
Laut StVO sind aber diese zusätze nicht auf Ortsschildern erlaubt und diese eben nichtig. Nun hat ja mittlerweile jede Stadt die etwas auf sich hält einen zusatz ins Ortsschild genommen... Wenn also diese schilder nichtig sind und als reklame angesehen werden können darf man ja rechtlich abgesichert mit 100km/h in die stadt fahren!? Lieg ich damit richtig? Hier ma der Link zur Pressemitteilung der Stadt Hanau in der auch die entsprechenden Passagen der StVO zitiert sind. http://www.presse-service.de/data.cfm/static/675352.html |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Wenn also diese schilder nichtig sind und als reklame angesehen werden können darf man ja rechtlich abgesichert mit 100km/h in die stadt fahren!? Lieg ich damit richtig? Ich würde es nicht ausprobieren. ![]() Das Wiesbadener Verkehrsministerium bezieht sich auf ein Beschluss des OLG Stuttgart vom 14.02.2001, was m. E. nicht 1 : 1 auf diesen Fall übertragen werden kann. Zitat Das Zeichen 274 in der bis zur 9. Verordnung zur Änderung der StVO vom 22.3.1988 vorgeschriebenen Ausgestaltung (bezifferte Geschwindigkeit nebst Zusatz "km") hat mit Ablauf des 31.12.1998 seine Bedeutung als amtliches Verkehrszeichen verloren.
2. Die spätere Nichtbeachtung einer durch dieses Zeichen angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung kann nicht als Ordnungswidrigkeit nach StVO §§ 41 Abs 2 Nr 7, 49 Abs 3 Nr 4 in der Fassung vom 11. Dezember 2000 geahndet werden. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 ![]() |
Wenn also diese schilder nichtig sind und als reklame angesehen werden können darf man ja rechtlich abgesichert mit 100km/h in die stadt fahren!? Im (für Sie) günstigsten Fall, nämlich wenn das Zeichen tatsächlich als ungültig betrachtet würde, könnten Sie allerdings nur solange 100 fahren, bis Sie sich eindeutig innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befinden. Denn dann müssten Sie §1 StVO beachten und müssten Ihre Geschwindigkeit den für Sie erkennbaren Gegebenheiten anpassen. Ich kenne zwei entfernt vergleichbare Fälle, wo das Ortsschild plötzlich ganz fehlte. Da aber rund 100m nach der Stelle, wo das Schild eines Tages nicht mehr stand, ein Wohngebiet begann, hätte man auch dort keine freie Fahrt mehr gehabt. |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2146 Beigetreten: 13.09.2005 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 12925 ![]() |
Wer keine Probleme hat, der sucht sich welche ......
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 ![]() |
Dazu kommt noch, dass offiziell aufgestellte Schilder erst einmal beachtet werden müssen, egal ob sie "richtig aussehen" oder nicht. Erst, wenn sie weggeklagt werden, brauchen sie nicht mehr zu beachtet werden. Dann gehe ich aber davon aus, dass dort andere, "richtige" Ortsschilder stehen.
PS: Die gleiche Diskussion gab es vor 4 Jahren hier in der Gegend, als der Golf IV rauskam und Wolfsburg mal eben für einige Wochen auf den Ortsschildern "Golfsburg" hieß. Höchstoffiziell natürlich. Die Geschichte lieferte etliche Kuriositäten: Ein Rentner klebte sein Kennzeichen kurzerhand von WOB auf GOB um, wurde prompt erwischt und sollte wegen Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauchs zahlen. Er stützte sich drauf, dass "wenn die Stadt das darf, darf ich das auch". Das Ganze ging groß durch die Presse, so dass am Ende das Verfahren eingestellt wurde ![]() -------------------- Viele Grüße,
MM |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Ein Rentner klebte sein Kennzeichen kurzerhand von WOB auf GOB um, wurde prompt erwischt und sollte wegen Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauchs zahlen. Er stützte sich drauf, dass "wenn die Stadt das darf, darf ich das auch". Das Ganze ging groß durch die Presse, so dass am Ende das Verfahren eingestellt wurde ![]() Wobei ich für die Aktion des Mannes in meinem Innersten durchaus Sympathie empfinden kann... ![]() ![]() -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 ![]() |
Als ich das ganze in der Zeitung gelesen habe, habe ich auch herzlich lachen müssen. Umso unverständlicher fand ich die anfängliche Reaktion der Stadt und nur konsequent die letztliche Reaktion. Man muss nur Ideen haben
![]() EDIT: Vor allem, weil er es aus voller Überzeugung im Zuge der Außenwerbung getan hat und nicht, um irgendwelche OWis oder Straftaten zu verschleiern ![]() -------------------- Viele Grüße,
MM |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Noch dramatischer die Fahnenflucht von Kiefersfelden zum Land Tirol.
Was hätte man da alles ändern können: Wechselkennzeichen, Code 111, geschultes Polizisten-Auge ersetzt komlizierte Radartechnik, Organstrafmandate und Schnellgerichte, ... Da mußte doch glatt die Armee anrücken, um das abtrünnige Bergdorf wieder heim ins Reich zu holen. ![]() -------------------- MfG Thomas
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.08.2025 - 22:50 |