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> Welchen Führerschein für Motorradgespanne?
mungahelm
Beitrag 17.09.2007, 20:25
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
mich bewegt derzeit folgende Frage: Darf man mit einem Führerschein alte Klasse 3 (1989 gemacht) ein Motorrad mit Beiwagen fahren (über 50ccm)? Ich habe gelesen, dass man ein Trike auf jeden Fall fahren darf. Wo liegt der Unerschied zwischen einem Trike und einem Gespann? Beide sind doch zweispurig?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß
Mungahelm
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Andreas
Beitrag 17.09.2007, 20:31
Beitrag #2


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Zitat (mungahelm @ 17.09.2007, 21:25) *
Darf man mit einem Führerschein alte Klasse 3 (1989 gemacht) ein Motorrad mit Beiwagen fahren (über 50ccm)?


Nein

Zitat
Wo liegt der Unerschied zwischen einem Trike und einem Gespann?


Ein Trike hat 3 Räder.


--------------------
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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Peter Lustig
Beitrag 17.09.2007, 20:33
Beitrag #3


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Ein Motorrad mit Beiwagen bleibt ein Motorrad. Es zählt nicht als mehrspuriges Fahrzeug, also demnach als ein Fahrzeug, für das die FE-Klasse für mehrspurige Fahrzeuge, z.B. die Klasse B oder die alte Klasse 3, erforderlich ist.

Zitat (Andreas @ 17.09.2007, 21:31) *
Ein Trike hat 3 Räder.

Ein Motorrad mit Beiwagen auch. cool.gif wink.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 17.09.2007, 20:34
Beitrag #4





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Zitat (Andreas @ 17.09.2007, 21:31) *
Ein Trike hat 3 Räder.

Ein Motorrad mit Beiwagen auch wavey.gif

ranting.gif P.L. war schneller crybaby.gif
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swift
Beitrag 17.09.2007, 20:37
Beitrag #5


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Zitat (Peter Lustig @ 17.09.2007, 21:33) *
Es zählt nicht als mehrspuriges einspuriges? Fahrzeug, also demnach als ein Fahrzeug, für das die FE-Klasse für mehrspurige Fahrzeuge, z.B. die Klasse B oder die alte Klasse 3, erforderlich ist.


Sonst ergibt das für mich keinen Sinn... whistling.gif
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Peter Lustig
Beitrag 17.09.2007, 20:41
Beitrag #6


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Zitat (swift @ 17.09.2007, 21:37) *
Zitat (Peter Lustig @ 17.09.2007, 21:33) *

Es zählt nicht als mehrspuriges einspuriges? Fahrzeug, also demnach als ein Fahrzeug, für das die FE-Klasse für mehrspurige Fahrzeuge, z.B. die Klasse B oder die alte Klasse 3, erforderlich ist.


Sonst ergibt das für mich keinen Sinn... whistling.gif

Da missverstehst Du wohl etwas. sad.gif
Ein Motorrad mit Beiwagen zählt nicht als mehrspuriges Fahrzeug.... Jetzt klarer? Ein Motorrad mit Beiwagen bleibt ein einspuriges Fahrzeug.
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Mr.T
Beitrag 17.09.2007, 20:45
Beitrag #7


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Zitat (swift @ 17.09.2007, 21:37) *
Zitat (Peter Lustig @ 17.09.2007, 21:33) *

Es zählt nicht als mehrspuriges einspuriges? Fahrzeug, also demnach als ein Fahrzeug, für das die FE-Klasse für mehrspurige Fahrzeuge, z.B. die Klasse B oder die alte Klasse 3, erforderlich ist.


Sonst ergibt das für mich keinen Sinn... whistling.gif

Das ergibt doch Sinn.
@P.L. hat geschrieben, dass ein Motorrad nicht als mehrspuriges Fz zählt. Diese Feststellung ist richtig, ein Motorrad ist einspurig.
Also bedarf es auch nicht einer FE, die für ein mehrspuriges Fz (Klasse B oder 3) erforderlich ist. Diese Feststellung ist auch richtig, für ein Motorrad benötigt man die Klasse A oder 1.


--------------------
Gruß Mr.T

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Peter Lustig
Beitrag 17.09.2007, 20:51
Beitrag #8


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@Mr.T
Danke für die Schützenhilfe. smile.gif

@swift
Sorry, wenn ich etwas verklausuliert geschrieben habe. wink.gif
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mungahelm
Beitrag 17.09.2007, 20:53
Beitrag #9


Neuling


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Vielen Dank schon mal für die Antworten. Ich denke wir können uns darauf einigen, dass sowohl das Trike und das Motorradgespann je 3 Räder haben. Wo aber liegt der Unterschied? Liegt er darin, dass ein Trike nicht mehr auf ein Motorrad zurückgebaut werden kann? Einen Beiwagen beim Motorradgespann kann man ja in der Regel abschrauben und hat dann das Solomotorrad. Worauf ich hinaus will: Könnte man ein Motorradgespann dessen Beiwagen fest verbunden ist (geschweißt) als Trike zulassen?
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Mr.T
Beitrag 17.09.2007, 20:58
Beitrag #10


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Zitat (mungahelm @ 17.09.2007, 21:53) *
Worauf ich hinaus will: Könnte man ein Motorradgespann dessen Beiwagen fest verbunden ist (geschweißt) als Trike zulassen?

Mehrspurigkeit liegt vor, wenn 2 Räder auf einer Achse sind (Doppelräder ausgenommen). Das liegt bei einem Motorradgespann nicht vor.


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Kempowski
Beitrag 17.09.2007, 21:31
Beitrag #11


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Zum einen unterscheidet sich ein Krad mit Beiwagen dadurch, daß es eben ein Krad ist an welches ein Beiwagen angeschraubt wird, fast als wäre es ein Zubehörgepäckträger mit Rad.
Durch diesen Anbau bleibt das Krad immer noch ein Krad auch wenn sich seine Fahreigenschaften grundlegend ändern.

Ein Trike ist im Prinzip irgendwo ein kaputtes Auto, da reißt man halt ein Bein Rad ab und fertig ist der Lack, das fährt sich dann immer noch irgendwie wie ein Auto, außer macher vergißt daß da ein Rad ab ist und überschlägt sich in zu schnell gefahrenen Kurven.

Kradgespanne kann man auch überschlagen, wenn Wagen rechts dann in Linkskurve und umgekehrt. Da aber bei rechtem Wagen in Rechtskurven dieser hochkommt und Unerfahrene, oder solche ohne Anleitung, dann mehrheitlich Panik bekommen, endet ihre Gespannkarriere schon vorher im Gegenverkehr. whistling.gif


Zitat
Mehrspurigkeit liegt vor, wenn 2 Räder auf einer Achse sind (Doppelräder ausgenommen). Das liegt bei einem Motorradgespann nicht vor.


Das ist beim Gespann der eminent wichtige Vorlauf des BW-Rades, ohne diesen würde bei rechtem BW das Durchfahren der Linkskurven sehr gefählich dieweil die Spitze des BW auf die Straße dotzte und das Hinterrad dea Krades ausgehebelt und man sich lustig überschlüge, geht aber trotz genügend Vorlauf auch wenn man ob der vermeintlichen Sicherheit (BW-Rad bleibt ja hübsch auf dem Boden) mit zuviel Schmackes in die entsprechende Kruve reinmeißelt.


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swift
Beitrag 17.09.2007, 21:54
Beitrag #12


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Zitat (Peter Lustig @ 17.09.2007, 21:51) *
@swift
Sorry, wenn ich etwas verklausuliert geschrieben habe. wink.gif


Ja, jetzt wo ich das zum 5. Mal lese, verstehe ich auch, wie es gemeint war. laugh2.gif
Wenigstens meinten wir das Gleiche.

cheers.gif
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ts1
Beitrag 18.09.2007, 08:07
Beitrag #13


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Zitat (Mr.T @ 17.09.2007, 21:58) *
Mehrspurigkeit liegt vor, wenn 2 Räder auf einer Achse sind (Doppelräder ausgenommen). Das liegt bei einem Motorradgespann nicht vor.
Es dürfte noch komplizierter sein.
Der MP3 Roller hat eine Art Einzelradaufhängung, also sozusagen 3 Achsen für seine 3 Räder (sonst wären auch nicht die bis zu 40° Schräglage des MP3 möglich). Bei dem ist anscheinend der einzige wesentliche Unterschied zwischen Ein- und Mehrspurigkeit die 460mm-Grenze. Und nein, es ist kein Differential etc. dazwischen. Die Räder sind wirklich einzeln aufgehängt und gelagert.
Warum ist ein Motorradgespann zweispurig und ein MP3 mit 462mm Spurweite mehrspurig?
Oder sollten es die aus der Karosserie herausgezogenen hinteren Blinker oder die Fußbremse des umgebauten MP3 sein, die Mehrspurigkeit begründen? Wäre skuril, denn beides hat nichts mit Spur zu tun und gibt es auch bei Motorrädern.


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MfG Thomas
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Stefan Süßmann
Beitrag 18.09.2007, 09:07
Beitrag #14


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Zitat
Vielen Dank schon mal für die Antworten. Ich denke wir können uns darauf einigen, dass sowohl das Trike und das Motorradgespann je 3 Räder haben. Wo aber liegt der Unterschied?


Ein Trike hat (in der Regel) eine Zulassung als "PKW offen" während ein Beiwagengespann eine Zulassung als "Krad o.LB" hat.

mfg

Stefan
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Franticek
Beitrag 18.09.2007, 09:33
Beitrag #15


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Ist der Beiwagen denn letztendlich nicht auch eine Art Anhaenger, der im Gegensatz zu den gewohnten Anhaengern eben nicht hinten sondern auf eine etwas andere Art auf der Seite "angehaengt" wird?
Schliesslich ist der Beiwagen kein Teil des Motorrades sondern etwas "angehaengtes", was man jederzeit auch wider abhaengen kann.

Da kommt mir doch auch gleich die Frage in den Sinn ...... wie waere es mit FS Klasse AE = Motorrad mit Anhaenger? laugh2.gif Wobei eine gesonderte Ausbildung fuer Motorrad mit Beiwagen gar nicht so schlecht waere.


--------------------
Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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ts1
Beitrag 18.09.2007, 09:54
Beitrag #16


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Zitat (Franticek @ 18.09.2007, 10:33) *
Ist der Beiwagen denn letztendlich nicht auch eine Art Anhaenger, der im Gegensatz zu den gewohnten Anhaengern eben nicht hinten sondern auf eine etwas andere Art auf der Seite "angehaengt" wird?
Schliesslich ist der Beiwagen kein Teil des Motorrades sondern etwas "angehaengtes", was man jederzeit auch wider abhaengen kann.
Dann wäre der Beiwagen aber einer der seltenen Fälle, wo Personen auf/im Anhänger transportiert werden dürften. StVO §21 (2) spricht da aber eher von Land- und Forstwirtschaft ... think.gif
Je nach Konstruktion ist es gar nicht so einfach, den Beiwagen abzubauen und wieder solo zu fahren. Zudem fahren schwere Gespanne auf Pkw-Reifen, mit denen kann ein Solofahrzeug nicht gut Kurven fahren.


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MfG Thomas
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blue0711
Beitrag 18.09.2007, 10:37
Beitrag #17


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Zitat (Franticek @ 18.09.2007, 10:33) *
Ist der Beiwagen denn letztendlich nicht auch eine Art Anhaenger, der im Gegensatz zu den gewohnten Anhaengern eben nicht hinten sondern auf eine etwas andere Art auf der Seite "angehaengt" wird?
Gesehen aus der Entwicklung ja.
Anfangs dominierten abnehmbare Beiwägen. Es gab in höherer Zahl als heute auch faltbare oder Schwenkerbeiwägen.
Ursprünglich als billige Lasttransportmöglichkeit oder Beförderungsoption stellten sie tatsächlich ein Umgehen der rechtlichen wie technischen Anhängerproblematik dar.

Die Konstruktionen sind heute allerdings weit entfernt davon. Achsschenkellenkung, mitgelenkte Seitenwagenräder, angetriebene Seitenwagenräder, doppelte Seitenwagenräder, Mittelmotor usw. sind bei technisch hochwertigen Fahrzeugen ein deutliches Zeichen, dass hier eigentlich eine eigene Fahrzeugklasse unterwegs ist. Ausnahmen gibt es noch, sind aber bei Exoten wie Schwenkern zu finden, die sind auch noch wahlweise und das Motorrad bleibt beim Umbau im wesentlichen unangetastet.

Fahrtechnisch macht sich die eigene Fahrzeugklasse auch bemerkbar. Ein Beiwagen-Motorrad (ausgenommen Schwenker) muss mit Lenkbewegungen gelenkt werden und produziert auch einen ständigen Seitenzug zum Beiwagen hin.
Deshalb endet die erste Beiwagentour eines Motorradfahrers meist in der nächsten Linkskurve oder aber beim ersten schnellen Ausweichmanöver.
Denn ein Motorrad lenkt man mit Lenkimpuls, der bekanntlich "verkehrtherum" funktioniert.
Der Anfänger fährt die Beiwagenmaschine also falschrum.

Mangels Anzahl hat man aber keine eigene FE-Klasse entwickelt, was man tunlichst aber für sich selber tun sollte.


Beim Trike gibt es sowas nicht. Das kann auch ein PKW-Fahrer sofort problemfrei fahren und lenken. Einzig zu hohe Kurvengeschwindigkeit führt dort leicht zum Kippen um die Verbindungslinie Vorderrad-Hinterrad.
Der niedrige Schwerpunkt dieser Teile wirkt da aber positiv.
Insofern kein Problem.

Die Zwitter mit Parallelschwenkerachsen finde ich grundsätzlich problematisch. Diese verbinden zwei unterschiedliche Lenktechniken und erfordern IMHO somit Kenntnisse von beiden Fahrzeugen.
Dass man das an der Spurbreite festmacht, ist mir unverständlich. Ich würde es an der Art der Steuerung festmachen.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Stefan Süßmann
Beitrag 18.09.2007, 13:26
Beitrag #18


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Zitat
Ist der Beiwagen denn letztendlich nicht auch eine Art Anhaenger, der im Gegensatz zu den gewohnten Anhaengern eben nicht hinten sondern auf eine etwas andere Art auf der Seite "angehaengt" wird?
Schliesslich ist der Beiwagen kein Teil des Motorrades sondern etwas "angehaengtes", was man jederzeit auch wider abhaengen kann.


Ein Beiwagen ist aber kein eigenständiges Fahrzeug und hat daher selber keine Zulassung.
Meines Wissens gibt es auch keine Normverbindungen, die einen einfachen Wechsel zwischen verschiedenen Motorrädern unterschiedlichhen Typs ermöglichen würden.

Bei moderneren Fahrzeugen wäre das Motorrad ohne Beiwagen nicht mehr fahrfähig, da hinten häufig ein PKW-Reifen montiert ist.

mfg

Stefan
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blue0711
Beitrag 18.09.2007, 14:34
Beitrag #19


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Zitat (Stefan Süßmann @ 18.09.2007, 14:26) *
Meines Wissens gibt es auch keine Normverbindungen, die einen einfachen Wechsel zwischen verschiedenen Motorrädern unterschiedlichhen Typs ermöglichen würden.
Das liegt aber eher an den Motorrädern (Gewichtseinsparung, Optimierung). Diese Normverbindungen gab und gibt es nachwievor.
Die Norm DIN 74033 aus den 30ern enthielt da einiges.

Heute nur noch bei Oldtimergespannen oder MZ/Ural usw. zu finden.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Weinberg
Beitrag 26.09.2007, 21:52
Beitrag #20


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Servus allerseits,

Bei uns berechtigt der Führerschein "A" zum lenken folgender Fahrzeuge:

1). Motorräder und Motorräder mit Beiwagen

2). Kraftfahrzeuge mit drei oder vier Rädern und einer Eigenmasse von maximal 400 kg

Ein Trike ist kein Motorrad, auch nicht eines mit Beiwagen, sondern ein Kraftfahrzeug mit 3 Rädern.
Auch die früheren Kabinenroller, BMW-Isetta, Messerschmitt, Heinkel usw. konnten - und können auch noch heute - mit dem A-Führerschein gelenkt werden.

Früher, in meiner Jugendzeit z.B., hat man ja die Fahrausbildung samt Prüfung mit einer Beiwagenmaschine gemacht, ich auf einer BMW R60. In den 70er/80er-Jahren war es einige Zeit lang möglich, den A-Führerschein mit einem Dreiradler-Auto zu machen, mit dem Reliant, wem das ein Begriff ist. Das war ja ein Irrsinn, mit einem Dreiradauto den Führerschein machen, und dann, ohne je auf einem Motorrad gesessen zu sein, eine Kawa-Dreizylinder anstarten!! Das wurde aber bald vom Gesetzgeber unterbunden. Seither nur mehr mit Solo-Maschine.

Das nur zur Information

lg aus Wien

Weinberg
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Mr.T
Beitrag 26.09.2007, 22:48
Beitrag #21


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Zitat (Weinberg @ 26.09.2007, 22:52) *
mit dem Reliant, wem das ein Begriff ist.

Wem es kein Begriff ist->klick.


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Dr. S. Freud
Beitrag 28.09.2007, 21:11
Beitrag #22


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Zitat (Mr.T @ 17.09.2007, 22:58) *
Mehrspurigkeit liegt vor, wenn 2 Räder auf einer Achse sind (Doppelräder ausgenommen). Das liegt bei einem Motorradgespann nicht vor.


Heisst das im Umkehrschluss, das die Dnjepr / Ural-Gespanne mit angetriebenem Beiwagen (die Geräte, die von der alten Wehrmachts-BMW abstammen) als mehrspuriges Fahrzeug gelten und mit FS B gefahren werden können?


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Kempowski
Beitrag 28.09.2007, 22:50
Beitrag #23


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Nö. Auch bei der R75, welche im übrigen eigentlich von der Zündapp KS 750 abstammt, ist der Vorlauf des BW-Rades genauso vorhanden wie bei üblichen Gespannen auch. Das bedeutet, bei Krädern dieser Größe ist der Achsmittelpunkt des BW-Rades irgendwo zwischen 150 und 250 mm vor dem Achsmittelpunkt des Hinderrades.
Rein fahrteschnisch ist es wohl bei den Iwans genauso.


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Weinberg
Beitrag 29.09.2007, 12:05
Beitrag #24


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Zitat (Kempowski @ 29.09.2007, 00:50) *
Auch bei der R75, welche im übrigen eigentlich von der Zündapp KS 750 abstammt, .......

Kleiner Irrtum:

Die BMW R75 stammt keineswegs von der Zündapp KS 750 ab. Es haben zwar beide Boxermotoren und Kardanantrieb, aber das hatten schon in der Vorkriegszeit etliche Fabrikate. Es waren beide Modelle Beiwagenmaschinen mit angetriebenen Seitenwagen, ausschliesslich an die Wehrmacht geliefert.

Die BMW R75 hatte einen Rohrrahmen, die K750 jedoch einen Preßstahlrahmen. Der Motorenaufbau war zwar ähnlich, aber doch unterschiedlich, insbesonders unterscheiden sich aber die Getriebe. Die BMW hatte schon damals das nur mit heftigen Geräuschen zu betätigende Zahnradgetriebe, die schweren Zündapp (auch die Nachkriegsmodelle, KS 601) aber eine KETTEN-Getriebe. Das hat noch stärker gekracht als das BMW-Getriebe.

Dies nur zur Richtigstellung

lg aus Wien

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Kempowski
Beitrag 29.09.2007, 13:11
Beitrag #25


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Achtung, großer Irrtum,

die BMW-Entwicklung sah etwas ähnliches vor, hatte allerdings im Gegensatz zu der KS750 kein Differential, schon gar keins mit assynchroner Drehmomentverteilung, keine hydraulische Bremse (hinten) SV-Motor und noch ein paar Abweichungen.
Fakt ist, BMW hätte die KS in Lizenz bauen sollen, Zündapp wollte das auch noch lizenzgebührenfrei ermöglichen, die Weiß-Blauen haben dann aber rumgezickt und bekamen schließlich die Order eine Aggregateangleichung durchzuführen.

Erst dadurch, daß Getriebe, Räder usw. gegneinander Austauschbar wurden, wurde aus der BMW das was man heute als Wehrmachtskrad kennt, vorher war das nur ein mehr oder minder unfahrbarer Kübel.

Die Zündapparate und deren Details kenne ich schon seit einigen Jahrzehnten recht gut, habe ich doch einige Produkte aus deisem Hause auch bei mir wohnen.

2 und 4 Takt -Kräder, Nähmaschinen, Rasenmäher, Aussenborder, Janus(ex) etc.

Anmerkung zum Rahmen, du unterliegst einem urgewaltigen Irrtum, wenn du den Rahmen der KS 750 als Preßstahlrahmen so wie er bei den anderen K, KS , KKS und den DBKs verwendet wurde bezeichnest, bei der KS 750 handelt es sich um einen Rohrahmen der aus konischen Ovalrohren gebildet wurde, sehr stabil und steif und viel zu aufwendig als es die Blauweißen hinbekommen hätten. rolleyes.gif


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Kempowski
Beitrag 30.09.2007, 12:28
Beitrag #26


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Zitat
Die BMW hatte schon damals das nur mit heftigen Geräuschen zu betätigende Zahnradgetriebe, die schweren Zündapp (auch die Nachkriegsmodelle, KS 601) aber eine KETTEN-Getriebe. Das hat noch stärker gekracht als das BMW-Getriebe.

Dies nur zur Richtigstellung


Genau die KS 750 haten eben KEIN Kettengetriebe!

Krachen tun die Getriebe aber nur bei Fahrern die Zwischenkuppeln und -gas nicht beherrschen.


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Weinberg
Beitrag 30.09.2007, 13:25
Beitrag #27


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Zitat (Kempowski @ 30.09.2007, 14:28) *
[Genau die KS 750 haten eben KEIN Kettengetriebe!
Krachen tun die Getriebe aber nur bei Fahrern die Zwischenkuppeln und -gas nicht beherrschen.

Ja, stimmt natürlich. Die Vorkriegsmodelle, K 500 u. KS 600, und das Nachkriegsmodell KS 601 hatten Kettengetriebe. Mit einer KS 601 bin ich vor langer Zeit einmal eine Stück gefahren, da hats beim Schalten immer geknallt.
Und was die Gleichteile BMW/Zündapp betrifft, haste auch recht. Aber nicht Motor, Getriebe, Rahmen. Auch nicht Vorderradführung (BMW Telegabel, Zündapp Paralellogramm. Aber sicher die Räder (VW-Reifengröße!), Elektrik und diverse Anbauteile.

Insgesamt aber waren diese Fahrzeuge zwar recht gut, aber viel zu aufwendig und teuer in der Fertigung. für eine BMW/Zündapp konnte man 2 VW-Kübel produzieren.

Sorry für OT

lg aus Wien

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