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> Unbemerkte Fahrerflucht nach Parkrempler
Fugazi
Beitrag 23.08.2007, 07:41
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

gestern abend erhielt ich Besuch von der Polizei.
Diese erklärte mir, dass ich beim Ausparken auf einem Supermarkt-Parkplatz ein anderes Auto angefahren und mich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt habe.
Ich war tatsächlich auf besagtem Parkplatz, habe aber nichts von dem Unfall bemerkt und war entsprechend überrascht von dem Besuch.
Nach Inspektion meines Fahrzeug mit den Polizisten konnten wir tatsächlich an der linken hinteren Ecke meines Fahrzeugs eine Lackbeschädigung erkennen, die mir neu erschien. Eingedrückt ist nichts, es handelt sich um einen äußerlichen Schaden, ich schätze auf eine Höhe von ca. 300 EUR, wenn man es professionell beheben lässt. Habe einen ähnlichen (noch etwas größeren) Schaden vor kurzem an der vorderen linken Ecke meines Fahrzeugs gehabt, als ich eine Wand beim Wenden berührt habe, was ich ebenfalls nicht bemerkt habe (erst am nöchsten Tag, als mir der Schaden auffiel, habe ich entsprechende Spuren an der Hauswand meiner Firma entdeckt, an der ich jeden Tag wende).
Nun meine Fragen:
-Wie verhalte ich mich am Besten, ist das Einschalten eines Anwalt empfehlenswert (habe keine Rechtschutzversicherung)?
-Wie hoch sind meine Chancen, dass man mir auch glaubt, dass ich nichts bemerkt habe (mit und ohne Anwalt)
- Wie lange dauert so ein Verfahren; wann ist mit einer Entscheidung, einem Urteil zu rechnen?
Vielen Dank.
- Wie kann ich die Höhe des Schadens beim Gegner ermitteln?
- Muß ich die Angelegenheit bereits meiner Versicherung melden? Wenn ja, unter Angabe der Details (Verdacht auf Fahrerflucht)?

Viele Grüße
Fugazi
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Gast_lemonshark_*
Beitrag 23.08.2007, 07:59
Beitrag #2





Guests






Zitat
Ich war tatsächlich auf besagtem Parkplatz


hast du das der Polizei gesagt?
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Fugazi
Beitrag 23.08.2007, 08:03
Beitrag #3


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Ja, habe es gesagt, da ich nichts zu verheimlichen habe und mir keiner Schuld bewusst war.

Gruß
Fugazi
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nc27
Beitrag 23.08.2007, 08:11
Beitrag #4


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schon falsch, damit stehst du schonmal als Fahrer fest....

schweigen ist gold...

Ansonsten muss ma dir nachweisen, dass du den Unfall bemerkt haben müsstest....

Abwarten, Anwalt einschalten tee mit dem Trinken und schauen was kommt....


--------------------


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astaubach
Beitrag 23.08.2007, 08:38
Beitrag #5


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Wenn Du erst sagst "Ich war es nicht" und nach einer Identifizierung durch den Zeugen
"Ich war es, aber ich habe es nicht bemerkt", dann erscheint mir das pädagogisch nicht so wertvoll.


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Gruß, Andreas
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Fugazi
Beitrag 23.08.2007, 08:46
Beitrag #6


Neuling
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Wie bereits geschrieben, ich möchte überhaupt nichts vertuschen oder verheimlichen. Ich war zu besagtem Zeitpunkt auf dem Parkplatz (das habe ich der Polizeit auch so gesagt) und der Schaden an meinem Fahrzeug deutet darauf hin, dass es so geschehen ist, wie die Polizei mir mitgeteilt hat. Ich komme selbstverständlich in dem Fall für den entstandenen Schaden auf.
Ich habe es dennoch definitiv nicht bemerkt, fahre ein sehr unübersichtliches Volvo C70 Cabriolet und möchte nicht wegen Fahrerflucht bestraft werden, weil ich diese schlicht und ergreifend nicht (absichtlich) begangen habe.
Wie hoch ist also die Wahrscheinlichkeit, dass ich dennoch dafür bestraft werde und sollte ich erst einmal abwarten oder am besten sofort einen Anwalt einschalten (der dann natürlich entsprechend Geld kostet)?

Danke und Gruß
Fugazi
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Celerimo
Beitrag 23.08.2007, 09:03
Beitrag #7


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Da das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat ist solltest du einen Anwalt einschalten. Du wirst allerdings, auch wenn das Verfahren vermutlich eingestellt wird, auf den Kosten sitzen bleiben. Das sollte es dir aber wert sein, da die Folgen bei einer Verurteilung hoch sind.


--------------------
Auto wurde verkauft.
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ujgm
Beitrag 23.08.2007, 09:09
Beitrag #8


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Was soll dennn ein Anwalt anderes sagen als: "Ich hab nichts gemerkt" ?

Dafür brauch er aber keinen Anwalt und kann sich das teure Geld sparen.

Entscheidend ist, dass der Schaden so gering ist, dass der Richter ihm glaubt, dass er davon nichts gemerkt hat.
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JTH
Beitrag 23.08.2007, 09:18
Beitrag #9


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Parkrempler werden oftmals nicht bemerkt. Insbesondere Streifberührungen werden aufgrund der weichen, verformbaren Dünnblechteile oft nicht bemerkt. Daher kann in diesen (tatsächlich unbemerkten) Fällen auch kein Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemacht werden.

Ich denke, daß eine anwaltliche Vertretung in diesem Fall nicht unbedingt vonnöten ist. Diesen kannst Du im Falle der Nichteinstellung des Verfahrens immer noch konsultieren. Insbesondere wenn keine RSV vorhanden ist, spart dies einige Kosten. Aber wie gesagt, das ist meine Meinung


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steveluke
Beitrag 23.08.2007, 09:40
Beitrag #10


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Zitat (Fugazi @ 23.08.2007, 09:46) *
Wie bereits geschrieben, ich möchte überhaupt nichts vertuschen oder verheimlichen.

Abgesehen von dieser respektablen Einstellung ist es in vielen Fällen eh so, dass der Zeuge, welcher der Polizei oder dem Geschädigten Fahrzeugbeschriebung und exaktes Kennzeichen mitteilen kann, auch den verursachenden Fahrer relativ gut zu beschreiben in der Lage ist.
In vielen -wenn auch sicherlich nicht in allen- Fällen kann der Fahrer eh ermittelt werden, wenn der Unfall beobachtet worden ist.

Sollte der Schadenverlauf an beiden Fahrzeugen die Vermutung belegen, dass man den Zusammenstoß nicht zwingend hätte bemerken müssen und sollte der Verursacher nicht schon öfter in der Vergangenheit einschlägig aufgefallen sein, so wird das Ermittlungsverfahren in vielen Fällen eingestellt - möglicherweise mit einer Bußgeldauflage, möglicherweise ohne Auflage.

Wer auf "Nummer sicher" gehen will, kann/sollte einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen; allein deshalb, weil er in entscheidenden Formulierungsfragen versierter ist als der rechtsunkundige Laie.
Eine Allgemeinempfehlung kann ich nicht geben, dazu fehlen mir Kenntnisse über den konkreten Sachverhalt.


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Fugazi
Beitrag 23.08.2007, 09:53
Beitrag #11


Neuling
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Vielen Dank für Eure Meinungen.
Ich überlege nun noch, ob ich tatsächlich zur Sicherheit einen Anwalt einschalten sollte.
Was kämen in dem Fall denn in etwa an Kosten auf mich zu, wenn dieser "meine Interessen wahrt"?

Viele Grüße
Fugazi
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HansKäse
Beitrag 23.08.2007, 13:03
Beitrag #12


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das kann man nicht genau vorhersagen. denn es gibt im vergütungsrecht bei strafsache recht große rahmen und die möglichkeit, darüber hinausgehende vereinbarungen zu treffen.

schaust du hier rvg, teil 4 1. abschnitt (etwas weiter unten), dann siehst du die rahmengebühren. es fallen an: grundgebühr, evtl. terminsgebühr, immer: auslagen (akteneinsicht - 12 €), porto etc. (pauschal: 20 € oder "spitz"), und märchensteuer.

geht also schnell ordentlich geld übern tisch (für dich).


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HansKäse
Beitrag 23.08.2007, 13:05
Beitrag #13


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das kann man nicht genau vorhersagen. denn es gibt im vergütungsrecht bei strafsache recht große rahmen und die möglichkeit, darüber hinausgehende vereinbarungen zu treffen.

schaust du hier rvg, teil 4 1. abschnitt (etwas weiter unten), dann siehst du die rahmengebühren. es fallen an: grundgebühr, evtl. terminsgebühr, immer: auslagen (akteneinsicht - 12 €), porto etc. (pauschal: 20 € oder "spitz"), und märchensteuer.

geht also schnell ordentlich geld übern tisch (für dich).

huch? wollte doch nur die verfahrensgebühr ergänzen..


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BayerMUC
Beitrag 23.08.2007, 13:55
Beitrag #14


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Hallo,

ähnliches ist mir kürzlich passiert, aber noch einen Zacken härter.

Ich parkte ein (nichts zu bemerken von einem Anstoß), und als ich zu meinem Auto zurück kam, war es von der Polizei abgeschleppt worden. Ich erfuhr auf Nachfrage bei der nächsten PI, dass mein Auto nun von der Spurensicherung untersucht wird, weil der vor mir parkende PKW eine "erhebliche Beschädigung" aufweist.

Ich durfte mir dann Bilder von dem anderen PKW ansehen. Dort war die Kunststoffstoßstange eingedellt.
Die Besitzerin des anderen PKW hat die Polizei gerufen, weil mein Wagen angeblich "stoßstange an stoßstange" geparkt war. Die haben mein KFZ dann abgeschleppt.

Wie ich finde, ein unglaublicher Vorgang. Ich habe sofort einen RA zugezogen (noch keine weitere Entwicklung), und das rate ich auch dem user Fugazi.

Viele Grüße


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Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?
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JTH
Beitrag 23.08.2007, 15:54
Beitrag #15


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Zitat (BayerMUC @ 23.08.2007, 14:55) *
Hallo,

ähnliches ist mir kürzlich passiert, aber noch einen Zacken härter.

Ich parkte ein (nichts zu bemerken von einem Anstoß), und als ich zu meinem Auto zurück kam, war es von der Polizei abgeschleppt worden. Ich erfuhr auf Nachfrage bei der nächsten PI, dass mein Auto nun von der Spurensicherung untersucht wird, weil der vor mir parkende PKW eine "erhebliche Beschädigung" aufweist.

Ich durfte mir dann Bilder von dem anderen PKW ansehen. Dort war die Kunststoffstoßstange eingedellt.
Die Besitzerin des anderen PKW hat die Polizei gerufen, weil mein Wagen angeblich "stoßstange an stoßstange" geparkt war. Die haben mein KFZ dann abgeschleppt.

Wie ich finde, ein unglaublicher Vorgang. Ich habe sofort einen RA zugezogen (noch keine weitere Entwicklung), und das rate ich auch dem user Fugazi.

Viele Grüße


Dein Fahrzeug wurde als mögliches Beweismittel sichergestellt und zur Spurensicherung gebracht, das ist nicht nur ein unglaublicher Vorgang, sondern darüber hinaus auch noch rechtmäßig!


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Petra
Beitrag 23.08.2007, 16:09
Beitrag #16


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Zitat (JTH @ 23.08.2007, 16:54) *
Dein Fahrzeug wurde als mögliches Beweismittel sichergestellt und zur Spurensicherung gebracht, das ist nicht nur ein unglaublicher Vorgang, sondern darüber hinaus auch noch rechtmäßig!

Könnte ein Gutachter denn auch feststellen, welches der beiden Fahrzeuge gegen das andere bewegt wurde und damit den Schaden verursacht hat? Oder gilt hier das Prinzip des Schnelleren? think.gif


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*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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HansKäse
Beitrag 23.08.2007, 16:38
Beitrag #17


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nein. dieses prinzip gilt (theoretisch) nirgends. klar.

ja. gutachter können erstaunliche dinge bei der ermittlung. in vielen fällen ist es möglich, den unfallhergang nachvollziehbar zu beschreiben.


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nachteule
Beitrag 23.08.2007, 18:31
Beitrag #18


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Hallo, Fugazi,

willkommen im Forum.

Wenn der Verdacht eines unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle besteht, und zudem auch noch vom Geschädigten Anzeige erstattet wird, ist die police.gif verpflichtet, diese Anzeige aufzunehmen, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wie Halter - und Fahrerfeststellung, Dokumentation der Unfallspuren sowie Belehrung und ggf. Vernehmung des Unfallverursachers.

Die police.gif ist aber auch verpflichtet, in der Anzeige auch entlastendes zu vermerken, sei es eine unübersichtliche Parksituation (enge Parkplätze, Pfeiler usw.) und auch, ob anhand der Beschädigungen an den Fahrzeugen festgestellt werden kann, ob man den Unfall zwangsläufig bemerken musste, oder ob es auch sein kann, dass man diesen Unfall nicht bemerkt hat.

Die Kollegen sind zwar keine amtlich anerkannten Sachverständige, aber ein Staatsanwalt nimmt die Einschätzung des Sachbearbeiters in der Regel durchaus ernst.

In Deinem Fall, so wie Du diesen schilderst, gehe ich auch davon aus, dass hier eine Aussage durchaus angebracht war und sogar entlastend sein kann, zumindest, was die Absicht, den Unfall zu verbergen, angeht.

Ich stimme JTH absolut zu, dass es sinnvoller ist, abzuwarten, wie der Strafbefehl, bzw. die Strafnachricht der Staatsanwaltschaft aussieht.

Bei dieser geringen Schadenshöhe kann ich mir einen Entzug der Fahrerlaubnis absolut nicht vorstellen; eine kleine Geldstrafe wäre meiner Ansicht nach das schlimmste, was passieren kann.

Daran würde auch ein Rechtsanwalt nichts ändern, außer, dass Du auch noch dessen Kosten tragen müsstest.

Es ist aber auch denkbar (und wahrscheinlich), dass der Staatsanwaltschaft die Sache komplett einstellt und zur Bußgeldstelle abgibt, so dass du mit einer "kleinen Spende" davonkommst.

Das wichtigste hast Du ja schon gemacht: Du hast nicht abgestritten, den Unfall verursacht zu haben, und Du kümmerst Dich um die Schadensregulierung; das zeigt dem Staatsanwalt auf jeden Fall auch Deinen "guten Willen".

Berichte doch bitte, wie die Sache weiter-, bzw. ausgeht.

Viele grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Fugazi
Beitrag 23.08.2007, 21:37
Beitrag #19


Neuling
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Hallo Nachteule,

vielen Dank für Deine Einschätzung, welche mich zumindest zum Teil etwas erleichtert.
Ich werde wohl erst einmal abwarten, evtl. lasse ich einen Anwalt Akteneinsicht nehmen, viel mehr aber wohl erst einmal nicht.

Kannst Du mir denn sagen, in welcher Form ich die Schadensregulierung beinflussen bzw. dabei behilflich sein kann.

Ich habe z.B. meiner Versicherung noch nichts gemeldet, da ich ja gar keine Daten vom Unfallgegner habe und auch über die Art und Höhe des Schadens an seinem Fahrzeug keine Informationen habe. Sollte ich meiner Versicherung trotzdem eine Info zukommen lassen (wenn der Schaden nur einige hundert Euro beträgt, würde ich dies aus eigener Tasche bezahlen, damit mein SF nicht steigt)?

Wie komme ich denn an die Daten des Unfallgegners und an eine Info über die Höhe des Schadens? An wen kann ich mich überhaupt wenden; ich weiß ja nicht einmal, wo genau die Angelegenheit nun bearbeitet wird (welche Polizeidienststelle, Staatsanwaltschaft etc.)?

Vielen Dank und Grüße
Fugazi
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HansKäse
Beitrag 23.08.2007, 21:56
Beitrag #20


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naja. aber sparen kannst du dadurch nur die terminsgebühr. akteneinsicht kannst du auch nur durch anwalt machen lassen, die 12 € sind quasi verwaltungsgebühren der behörde fürs versenden, nicht anwaltskosten. aber du mußt sie natürlich tragen und sie kommen deshalb zu den anwaltskosten hinzu.

der versicherung melden?! ja und zwar sofort! deine SF-klasse riskierst du dadurch nicht, denn du kannst noch bis zu 6 monaten nach der abrechnung (!) des schadensfalles die summe selbst begleichen um höherstufung zu vermeiden. eventuelle mehrkosten aufgrund zwischenzeitlicher hochstufung werden erstattet.

den unfallgegner weiß die polizei. anrufen. vorher durchfragen. hast du eine tagebuchnummer o.ä.? irgendeine sonstige amtliche notiz? die hilft bei der suche.


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Fugazi
Beitrag 23.08.2007, 22:20
Beitrag #21


Neuling
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Vielen Dank für die Info, habe es soeben dem 24h-Service meiner Versicherung gemeldet. Die warten nun auf den Anruf des Unfallgegners, damit der Schaden reguliert werden kann.
Wird mir diesen die Polizei nicht automatisch mitteilen; er ist doch sicher auch daran interessiert, dass der Schaden zügig reguliert wird?
Ich habe leider weder eine Tagebuchnummer noch sond eine Notiz von der Polizei erhalten; stehe quasi mit leeren Händen da. Soll ich einfach die nöchste Polizeidienststelle morgen anrufen und unter Angabe meines Namens und KFZ-Kennzeichens nach dem Unfallgegner fragen, mit dem ich dann selbst Kontakt aufnehme?

Sorry für die vielen Fragen, aber ich bin leider recht unbedarft, was die Abwicklung so einer Angelegenheit angeht.

Danke und Gruß
Fugazi
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nachteule
Beitrag 23.08.2007, 22:36
Beitrag #22


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Hallo, Fugazi,

HansKäse hat mir die Antwort schon erspart, denn er hat alles gesagt.

Aber etwas kann ich doch noch hinzufügen:

Ein Anwalt bekommt immer erst dann Akteneinsicht, wenn diese beim Staatsanwalt oder bei der Bußgeldstelle ist; nicht eher (auch, wenn Anwälte gegenüber ihren Klienten vielleicht manchmal so tun).

Du müsstest also auf jeden Fall noch einige Wochen warten, bis Du die Akte zu sehen bekommst; je nachdem, wie schnell Polizeibeamte die Unfallanzeige abschließt (durch die vielen Planstellenstreichungen und die immer mehr werdenden Einsätze kann es durchaus etwas länger dauern, bis der police.gif dazu kommt, die Akte zu bearbeiten).

Deine Versicherung kann auch Akteneinsicht beantragen, genauso, wie ein Rechtsanwalt.

Wenn die Schadensabteilung Deiner Versicherung in der Nähe ist, kann es sein, dass Du auch über diese an die Akte kommst, so dass Du gar keinen Anwalt dafür brauchst.

Persönlich würde ich in diesem Fall wirklich erst dann einen Anwalt einschalten, wenn ich Post von der Staatsanwaltschaft bekomme und mit dem, was mir mitgeteilt wird, nicht zufrieden, bzw. einverstanden bin.

Abwarten würde hier sicher nicht schaden.

Übrigens: Unter Umständen kannst Du auch direkt von dem sachbearbeitenden Polizeibeamten erfahren, was er in der Anzeige schreibt, und wie er die Sache einschätzt.

Da Du Dich scheinbar sehr kooperativ verhalten hast, kann es durchaus sein, dass er ebenso kooperativ ist, und Dir diese Auskünfte gerne gibt, um Dich etwas zu beruhigen.

Viele Grüße,

Nachteule


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nc27
Beitrag 24.08.2007, 11:24
Beitrag #23


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Kurze Frage, haben denn die Polizisten was gesagt, ob das schadensbild des anderen Autos mit dem an deinem PKW ungefähr übereinstimmt.

Also ins Schadensbild,-stärke und Schadensort...


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Fugazi
Beitrag 24.08.2007, 11:27
Beitrag #24


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Hallo nc27,

die Polizisten haben gesagt, dass die Höhe des Schadens am Stoßfänger (in cm gemessen) "in etwa" der des Unfallgegners entspricht. Darüber hinaus haben sie sich diesbezüglich nicht geäussert.

Gruß
Fugazi
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Fugazi
Beitrag 28.08.2007, 11:16
Beitrag #25


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Hallo zusammen,

ich habe nun also (recht zeitnah, wie ich finde) Post von der Polizei erhalten.
Wie erwartet wird mir "Unerlaubtes Entfernen" vom Unfallort zur Last gelegt.
Ausserdem liegt dem Schreiben ein Äusserungsbogen bei. Ich werde aufgefordert, diesen innerhalb von 2 Wochen ausgefüllt und unterschrieben zurück zu senden.

Ich habe diesen mal eingescannt, alle individuellen Daten entfernt und hochgeladen. Hier der Link:



Nun meine Fragen:

- Ist es ein gutes oder schlechtes Zeichen, dass die Post so zügig kam, dass ich keine direkte Vorladung erhalte und eine solche durch Streichung der Option auf dem Fragebogen auch ausgeschlossen wurde.
- Sollte ich die Straftat zugeben, auch wenn ich sie nicht mitbekommen habe?
- Ist es vernünftig, den Punkt "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden" anzukreuzen oder wird dies als Schuldeingeständnis gewertet? Würde das Verfahren denn wahrscheinlich tatsächlich eingestellt, wenn ich diesen Punkt ankreuze?
- Was hat es mit dem letzten Punkt (Täter-Opfer Ausgleich) auf sich? Darüber habe ich keine Informationen von der Polizei erhalten?

Ich freue mich auf Eure Meinungen und Hilfe.

Viele Grüße
Fugazi
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steveluke
Beitrag 28.08.2007, 11:41
Beitrag #26


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Zitat (Fugazi @ 28.08.2007, 12:16) *
- Ist es ein gutes oder schlechtes Zeichen, dass die Post so zügig kam, dass ich keine direkte Vorladung erhalte und eine solche durch Streichung der Option auf dem Fragebogen auch ausgeschlossen wurde.

Es ist weder ein gutes noch ein schlechtes Zeichen.
Da es sich bei derartigen Fällen von "Verkehrsunfallflucht" (Park- Rangierunfälle mit verhältnismäßig geringem Sachschaden) um eine Art "Massendelikt" handelt, werden durch das schriftliche Verfahren die Abläufe optimiert.
Hat nicht viel zu sagen.

Zitat
- Sollte ich die Straftat zugeben, auch wenn ich sie nicht mitbekommen habe?

Hier kämen wir bzw. der überwiegende Großteil der User in den Bereich der verbotenen Rechtsberatung, die u.a. nur Rechtsanwälte im konkreten Fall erteilen dürfen!
Daher nur eine allgemeine Anmerkung dazu:
Unfallflucht ist nur dann strafbar, wenn sie vorsätzlich -also mit Wissen und Wollen- begangen wurde.
Dazu zählt auch das Wissen um den Umstand, einen Schaden verursacht zu haben.
Wer den Schaden tatsächlich nicht bemerkt hat, der hat demzufolge keine Straftat begangen.

Es wäre also nicht abwegig, wenn jemand, der sich in vergleichbarer Situation wie du befindet, das Kreuzchen an dieser Stelle weglässt und in seiner ausführlicheren Sachverhaltdarstellung die Gründe dafür erkennen lässt.

Zitat
- Ist es vernünftig, den Punkt "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden" anzukreuzen oder wird dies als Schuldeingeständnis gewertet?

Nein, das hat mit "Schuld" nichts zu tun... sagen wir besser... nur indirekt.
Es gibt auch so etwas wie eine "geringe Schuld", das bedeutet, jemand hat nach Meinung eines StA oder eines Richters zwar schuldhaft eine Straftat begangen, aber das Maß der Schuld ist als so gering zu bewerten, dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
Unter diesen Voraussetzungen kann das Verfahren auch eingestellt werden, z.B. unter Auflage einer Bußgeldzahlung.
Da der Beschuldigte aber mit dieser Verfahrensweise einverstanden sein muss, wird er hier schon vorab gefragt, ob das für ihn OK wäre.
Wir erinnern uns: Dieses Verfahren dient der Verlaufsoptimierung und erspart weitere Rückfragen.

Zitat
Würde das Verfahren denn wahrscheinlich tatsächlich eingestellt, wenn ich diesen Punkt ankreuze?

Nein, nicht zwingend.
Aber du würdest damit eine Voraussetzung für die Strafverfolgungsbehörde bzw. die Justiz schaffen, dies tun zu können.

Zitat
- Was hat es mit dem letzten Punkt (Täter-Opfer Ausgleich) auf sich? Darüber habe ich keine Informationen von der Polizei erhalten?

Ich verweis dich der Einfachheit halber mal auf den Artikel hierzu bei Wikipedia, ok? cool.gif

IMHO spielt der TOA aber in deinem Fall keine Rolle.

P.S.: Und nochmal der Hinweis:
Ein Beschuldigter muss sich -wenn er nicht möchte- zur Sache auch im schriftlichen Verfahren nicht äußern, sondern kann z.B. Angaben zur Sache verweigern oder sich durch einen RA vertreten lassen (ich persönlich halte das hier nach wie vor für nicht zwingend notwendig, aber ich erwähne es trotzdem nochmal).


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HansKäse
Beitrag 28.08.2007, 16:31
Beitrag #27


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Zitat
- Ist es vernünftig, den Punkt "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden" anzukreuzen oder wird dies als Schuldeingeständnis gewertet?

Nein, das hat mit "Schuld" nichts zu tun... sagen wir besser... nur indirekt.
Es gibt auch so etwas wie eine "geringe Schuld", das bedeutet, jemand hat nach Meinung eines StA oder eines Richters zwar schuldhaft eine Straftat begangen, aber das Maß der Schuld ist als so gering zu bewerten, dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
Unter diesen Voraussetzungen kann das Verfahren auch eingestellt werden, z.B. unter Auflage einer Bußgeldzahlung.
Da der Beschuldigte aber mit dieser Verfahrensweise einverstanden sein muss, wird er hier schon vorab gefragt, ob das für ihn OK wäre.
Wir erinnern uns: Dieses Verfahren dient der Verlaufsoptimierung und erspart weitere Rückfragen.


ich modifiziere stevelukes beitrag mal etwas in dem obigen punkt (den übrigen stimme ich voll zu).

ganz genau genommen steht deine schuld bei einer einstellung des verfahrens überhaupt nicht fest, auch keine geringe schuld. das ist der vorteil für dich in diesem fall - es folgt nämlich auch keine eintragung im bundeszentralregister (BZR - für straftaten). und: es gibt nicht nur "so etwas wie" geringe schuld, sondern genau: geringe schuld.

die annahme allenfalls geringer schuld ist nämlich grundlage für die einstellungsmöglichkeit gegen auflagen (bußgeld ist in diesem zusammenhang auch nur ein untechnischner begriff). wenn nach der prognose der staatsanwaltschaft selbst im schlimmsten nur eine geringe schuld festgestellt werden könnte (im urteil), rechtfertigt dies keine weiteren maßnahmen (=kosten). deshalb bietet man dir an, das verfahren auf diese weise zu beenden.

weil durch das ermittlungsverfahren aber auch persönlichkeitsrechte betroffen sind, mußt du der "einstellung gegen auflagen" zustimmen. denn du kannst auch (durch verweigerung der zustimmung) darauf bestehen, daß der richter sein urteil über deinen sachverhalt fällt, eben auch deine unschuld in einem urteil feststellt. (in diesem fall erfolgt natürlich auch keine eintragung im BZR).

darauf würde ich deshalb nur bestehen, wenn ich absolut sicher bin, daß am vorwurf nichts dran ist. der freispruch ist dann eine art rehabilitierung für die demütigung durch das ermittlungsverfahren (theatralisch ausgedrückt).

hier noch einmal klammer-auf-klammer-zu: ( ) ohne aufpreis wink.gif


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Fugazi
Beitrag 30.08.2007, 10:39
Beitrag #28


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Vielen Dank für Eure ausführlich beschriebenen Meinungen!

Ich habe nun bei dem Sachbearbeiter dieser Angelegenheit angerufen, um die Daten des Unfallgegners zur Meldung meiner Versicherung zu befragen, damit eine zügige Schadensregulierung gewährleistet ist.

Der Mann war bestimmt aber freundlich und gab -zu meinem Erstaunen- mir diese Daten tatsächlich telefonisch durch (Datenschutz?).
Darüber hinaus sagte er, dass am anderen Fahrzeug ein Schaden in Höhe von ca. 500,- EUR entstanden sei. Dieser Wert könne aber noch nach unten oder oben leicht abweichen. Grundsätzlich bewegt sich die Schadenshöhe dann wohl in etwas der (oder leicht höher) meines Schadens.

Bleibt es nach dieser Erkenntnis bei Eurer bisherigen Einschätzung der Sachlage (wahrscheinliche Einstellung des Verfahrungs gegen evtl. Zahlung eines Busgeldes)?

Ich werde den Anhörungsbogen auf jeden Fall nun entsprechend ausfüllen und diesen (ohne das Einschalten eines Anwalts) zurücksenden. Ich hoffe sehr, dass darüber hinaus keine Konsequenzen auf mich zukommen (Fahrverbot, Geldstrafe in Höhe von XX Tagessätzen etc.)

Viele Grüße und nochmals besten Dank für Eure Meinungen
Fugazi
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HansKäse
Beitrag 01.09.2007, 06:30
Beitrag #29


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datenschutz ist ja kein selbstzweck. wenn der sachbearbeiter keine zweifel an deiner identität hatte, warum soll er dir die daten nicht verraten? wem denn sonst?

welcher wirtschaftliche schaden an deinem fahrzeug entstanden ist, ist für das weitere verfahren vollkommen unbedeutend. allerdings läßt die art der schäden an beiden fahrzeugen rückschlüsse darauf zu, ob der zusammenstoß unbemerkt bleiben konnte.

in jedem fall ist das verursachen von schäden im straßenverkehr eine ordnungswidrigkeit - um ein bußgeld kommst du nicht herum. (busgeld ist optional, aber du bekommst als gegenleistung sogar eine busfahrt. hihi)

ich würde davon ausgehen, daß du mit der einstellung des straf(!)verfahrens (nicht verwechseln mit ordnungswidrigkeitsverfahren - das kommt sehr wahrscheinlich anschließend) rechnen kannst. führe dir vor augen: ein richter muß davon überzeugt sein, daß du den schaden wahrgenommen hast. sonst kann er nicht verurteilen. die höhe des schadens spielt (von der obigen erwägung abgesehen) keine rolle. bei einem rolls-royce kann man schnell tausende doppelmark schaden anrichten ohne es zu merken.

wenn es schon nicht zur einstellung ohne auflage kommt, dann wenigstens zu einer einstellung "mit". eine verurteilung zu geldstrafe (im engen, rechtlichen sinn) halte ich für recht unwahrscheinlich. daran gekoppelt ist die nebenstrafe nach § 44 StGB "fahrverbot".


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reinerotto
Beitrag 05.09.2007, 09:12
Beitrag #30


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Danke für die vielen Infos, habe nämlich gerade selber einen ähnlichen Fall:
Soll beim Ausparken ein anderes Auto beschädigt haben.
Polizei war am Abend bei mir, sagte, daß ich an bestimmtem Ort ein Auto beschädigt hätte.
Konnte mit der Adresse zunächst nichts anfangen, habe also meine Anwesenheit verneint.
Es soll mich aber ein Zeuge beobachtet haben, ich hätte mich bei der Beschädigung erschrocken umgesehen, sei dann aber weggefahren. Zeuge hätte sich Kennzeichen notiert.
Mein Auto wurde besichtigt, Polizei hat keinerlei Beschädigung festgestellt. Daher auch keine Fotos gemacht etc., wie der Beamte mir sagte. Er meinte, Schaden am anderen Fahrzeug sei ca. 1000E, daher sollte eigentlich an meinem Fahrzeug irgend etwas zu erkennen sein. War aber nicht.

Im Nachhinein habe ich meine Tag Revue passieren lassen, und dann ist mir doch der Ort aufgegangen, an dem es passiert sein könnte. Habe aber nichts bemerkt; daß ich mich umgeschaut haben soll, kann durchaus sein. Wenn ich mich vom rechten Fahrbahnrand in den Verkehr begebe, schaue ich mich immer um. Andere sicherlich ebenfalls.

Abgesehen von den interessanten Infos auf dieser Seite, gibt es noch etwas Besonderes zu meinem Fall zu sagen ?
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Goetz
Beitrag 05.09.2007, 09:56
Beitrag #31


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Wenn die police.gif schon der Meinung ist, daß man an deinem Fzg etwas sehen müsste, aber nix ist, dann sieht das doch gut für dich aus. Vielleicht hat da wirklich Einer nen dummen gesucht, oder, was ich für wahrscheinlicher halte, ein übereifriger Passant hat sich lediglich eingebildet, was gesehen zu haben. Du musst ja nicht der Einzige gewesen sein, der während der Parkzeit des anderen KFZ dort ein- / ausgeparkt hat.

Ich habe mir mal die Stoßstange abgerissen an so einem verdammten Blumenkübel aufm Parkplatz, da wollten Passanten auch gleich die police.gif rufen, weil ich angeblich ein anderes Fahrzeug beschädigt hätte (kurz nach der Wende als "Ossi" im Westen smile.gif )

P.S.: Ich an deiner Stelle würde mein auto waschen und polieren, soll ja noch mal schönes Wetter werden biggrin.gif
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femalePoison
Beitrag 07.09.2007, 10:35
Beitrag #32


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Mir ist etwas ähnliches passiert: Ich habe Stoßstange an Stoßstange geparkt und es leider nicht bemerkt. Demensprechend habe ich mich nicht vom Unfallort entfernt, die Geschädigte hat Anzeige bei der Polizei mit Fotos erstattet, auf denen die Situation ersichtlich ist. Ihr Schaden ist minimal, bei mir ist überhaupt nicht beschädigt. Das Endresultat: Einstellung des Verfahrens gegen 400 Euro (ohne Anwalt).
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Fugazi
Beitrag 11.09.2007, 14:59
Beitrag #33


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Hallo zusammen,

kurzes Update:
Den Anhörungsbogen habe ich mit entsprechend formulierten Beiblatt zurückgesandt. Bisher habe ich keine weitere Post von der Polizei/Staatsanwaltschaft erhalten.

Die Schadensanzeige meiner Versicherung habe ich ausgefüllt unter Angabe der auch hier beschriebenen Angaben. Den genauen Vorgang konnte ich nicht schildern, da ich ihn ja nicht bemerkt hatte.

Nun hat mich eben ein Gutachterbüro angerufen um einen Termin auf besagtem Parkplatz zu vereinbaren, um den Vorfall zu rekonstruieren (inkl. Unfallgegner). Man sagte, die Versicherung hätte sie beauftragt.

Ich frage mich, warum die Versicherung diesen Aufwand betreibt bei so einem doch recht kleinen Schaden (ca. 500 EUR). Darüber hinaus habe ich sowiso vor, diesen dann selbst zu tragen, um nicht in der KFZ-Haftpflicht zu steigen.

Ist dies eine übliche Vorgehensweise der Versicherungen?

Viele Grüße
Fugazi
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Fugazi
Beitrag 01.10.2007, 16:12
Beitrag #34


Neuling
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Hallo zusammen,

und mal wieder ein Update zu "meinem" Fall.
Das Gutachten meiner Versicherung ist gekommen.

Der Hergang wurde auf besagtem Parkplatz rekonstruiert und von einem unabhängigen Gutachter (den meine Versicherung beauftragt hat) beurteilt, ebenso wie die Schäden an beiden Fahrzeugen.

Das Fazit des Gutachten lautet:
"Abschließend ist somit festzuhalten, dass eine Kollision der Fahrzeuge aufgrund der korrespondierenden Schadspuren stattgefunden hat. Eine Schadenerweiterung der mit Altschäden behafteten Stoßfängereinheit des Anspruchsteller-Fahrzeuges ist hierbei jedoch nicht eingetreten. Etwaige Forderungen des Anspruchstellers sind als unbegründet und ungerechtfertigt zurückzuweisen."

Meine Versicherung teilte mir ausserdem mit, dass die Angelegenheit somit für sie erledigt sei und sie dies dem Unfallgegner ebenfalls mitgeteilt habe.

Dies Gutachten entlastet mich doch demnach sehr, oder? Ein wirtschaftlicher Schaden ist demnach ja nicht entstanden, obwohl eine Kollision laut Gutachter stattgefunden hat.

Sollte ich das Gutachten dem Sachbearbeiter der Polizei dann nicht zukommen lassen (er erhält es doch sicher nicht automatisch von meiner Versicherung)? Einen anderen Kontakt als diesen (z.B. den Staastanwalt) habe ich bislang nicht.

Noch einmal vielen Dank für Eure Meinungen und beste Grüße
Fugazi
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BayerMUC
Beitrag 11.10.2007, 08:27
Beitrag #35


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Hallo Fugazi,

hört sich schon mal gut an. Ich kenne den Schaden allerdings nicht, daher bleibt die Frage, ob der Unfallgegner nicht auch ein Gutachten in Auftrag gibt, das zu einem anderen Ergebnis kommen KÖNNTE. Als Laie würde ich weiterhin sagen, dass es nicht schaden kann, das Gutachten dem Sachbearbeiter zukommen zu lassen.

Jedoch ist damit noch immer nicht die Frage geklärt, ob Du den Anstoß hättest bemerken müssen. Dabei ist es unerheblich, ob letztendlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist oder nicht.

Viele Grüße


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Goetz
Beitrag 11.10.2007, 09:31
Beitrag #36


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Zitat
Jedoch ist damit noch immer nicht die Frage geklärt, ob Du den Anstoß hättest bemerken müssen. Dabei ist es unerheblich, ob letztendlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist oder nicht.

Die Tatsache, daß kein Schaden entstanden ist, deutet aber wohl darauf hin, daß der Rempler so "zart" war, daß er nicht bemerkt werden konnte think.gif
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Kai R.
Beitrag 11.10.2007, 09:43
Beitrag #37


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Zitat (Goetz @ 11.10.2007, 11:31) *
Zitat
Jedoch ist damit noch immer nicht die Frage geklärt, ob Du den Anstoß hättest bemerken müssen. Dabei ist es unerheblich, ob letztendlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist oder nicht.

Die Tatsache, daß kein Schaden entstanden ist, deutet aber wohl darauf hin, daß der Rempler so "zart" war, daß er nicht bemerkt werden konnte think.gif


es ist nicht kein Schaden enstanden, sondern kein zusätzlicher Schaden, da die Stoßstange schon beschädigt war. Dadurch wird nur wenig darüber ausgesagt, ob Du den Schaden hättest bemerken können. Und damit ist das Thema Unfallflucht leider noch nicht vom Tisch. Nur zivilrechtlich bist Du (oder die Versicherung) raus, falls vom Unfallgegner keine Klage kommt.

Grüße

Kai


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OlafSt
Beitrag 11.10.2007, 09:46
Beitrag #38


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Gibt es nicht eine Grenze, unterhalb derer ein Unfall gar kein Unfall mehr ist (Bagatellgrenze, 25€ IIRC) ? In diesem Falle dürfte nur mehr eine Einstellung des Verfahrens kommen - ohne Unfall keine Fahrerflucht.


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ZITAT(blue0711)
Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen.
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BayerMUC
Beitrag 11.10.2007, 09:47
Beitrag #39


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Zitat (Goetz @ 11.10.2007, 11:31) *
Zitat
Jedoch ist damit noch immer nicht die Frage geklärt, ob Du den Anstoß hättest bemerken müssen. Dabei ist es unerheblich, ob letztendlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist oder nicht.

Die Tatsache, daß kein Schaden entstanden ist, deutet aber wohl darauf hin, daß der Rempler so "zart" war, daß er nicht bemerkt werden konnte think.gif


Denke ich ja auch. Ich kenne ja weder den Schaden noch das Gutachten, aber wie Fugazi schrieb, stellte der Gutachter sehr wohl einen Schaden fest, Zitiat:

Zitat (Fugazi @ 01.10.2007, 18:12) *
"Abschließend ist somit festzuhalten, dass eine Kollision der Fahrzeuge aufgrund der korrespondierenden Schadspuren stattgefunden hat. Eine Schadenerweiterung der mit Altschäden behafteten Stoßfängereinheit des Anspruchsteller-Fahrzeuges ist hierbei jedoch nicht eingetreten.


Klar, dass die Versicherung das so sieht.

Edit: Kai.R. war schneller ohmy.gif)


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Kai R.
Beitrag 11.10.2007, 09:55
Beitrag #40


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Zitat (OlafSt @ 11.10.2007, 11:46) *
Gibt es nicht eine Grenze, unterhalb derer ein Unfall gar kein Unfall mehr ist (Bagatellgrenze, 25€ IIRC) ? In diesem Falle dürfte nur mehr eine Einstellung des Verfahrens kommen - ohne Unfall keine Fahrerflucht.


Zitat (http://www.ra-kotz.de/fahrerflucht.htm):
"Nur bei völlig belanglosen Schäden, also dann, wenn nicht damit zu rechnen ist, daß Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, darf ein Verkehrsteilnehmer annehmen, daß der Geschädigte kein Interesse an weiteren Feststellungen hat. Nur dann darf er sich entfernen, ohne die erforderlichen Feststellungen treffen zu lassen. Im Strafrecht geht man allgemein davon aus, daß die Bagatellgrenze schon dann überschritten ist, wenn der Schaden bei etwa 40 DM liegt (vgl. z.B. Lackner/Kühl, StGB, 23. Aufl., § 142 Rn.7 m. Nachw.)."

Diese Argumentation dürfte heftig in die Sackgasse führen. Wenn ich einen Schaden nicht bemerke, kann ich ihn auch nicht als belanglos einstufen. Eins von beiden geht nur. Ganz abgesehen davon, dürften die 25.- Euro locker überschritten werden und die Beurteilung von Altschäden kann vielleicht ein Sachverständiger treffen, nicht unbedingt ein Laie.

Grüße

Kai


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BayerMUC
Beitrag 11.10.2007, 10:03
Beitrag #41


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Zitat (Kai R. @ 11.10.2007, 11:55) *
Diese Argumentation dürfte heftig in die Sackgasse führen. Wenn ich einen Schaden nicht bemerke, kann ich ihn auch nicht als belanglos einstufen. Eins von beiden geht nur. Ganz abgesehen davon, dürften die 25.- Euro locker überschritten werden und die Beurteilung von Altschäden kann vielleicht ein Sachverständiger treffen, nicht unbedingt ein Laie.

Grüße

Kai


Sehe ich ganz genau so.

Ich kämpfe ja mit einem ähnlichen Fall (siehe weiter oben). Mir sagte damals die Polizei, dass sie bei allen sichtbaren Schäden tätig werden (in Bezug auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), und das kann auch der kleinste Kratzer sein, weil man ja für 25 EUR nichts repariert bekommt ...


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Fugazi
Beitrag 17.10.2007, 14:11
Beitrag #42


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Und wieder mal ein Update.

Ich habe das besagte Gutachten dem Sachbearbeiter zur Info weitergeleitet.
Von der Staatsanwaltschaft/Polizei habe ich bislang noch nichts erhalten.

Allerdings hat mir gestern der Halter des Unfallgegners einen Brief geschrieben. Er fordert mich darin auf, den am Fahrzeug entstandenen Schaden plus zusätzlich entstandener Kosten (Extra Fahrt zum Gutachter aus einer anderen Stadt =220 km) persönlich zu begleichen, da meine Versicherung sich ja auf das Gutachten beruft und nicht zahlt.

Meiner Meinung nach hat man doch eine Fahrzeug-Haftplichtversicherung, damit man eben nicht selbst in die Tasche greifen muß; und wenn diese durch einen unabhängigen Gutachter zu dem Schluß kommt, dass kein zusätzlicher Schaden (zum bereits vorhandenen) am Fahrzeug entstanden ist, so muß der Halter des Fahrzeugs doch nicht persönlich haften oder sehe ich da etwas falsch?

Der Halter des Unfallgegners droht in dem Brief mit "juristischen" Folgen, sollte ich kein Angebot zur Regulierung vorlegen.

Der Unfallgegner sollte sich mit der Versicherung des Halters auseinandersetzen, wenn er mit dem Gutachten und der Entscheidung nicht einverstanden ist, nicht aber mit dem Halter, oder?

Die Frage wäre außerdem, ob diese nun zivilrechtliche "Streitigkeit" Auswirkungen auf das "Fahrerflucht"-Verfahren haben kann, sollte der Unfallgegner auch Kontakt zur Polizei/Staatsanwaltschaft aufnehmen.

Wie immer freue ich mich auf Eure Gedanken.

Viele Grüße
Fugazi
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Gast_lemonshark_*
Beitrag 17.10.2007, 14:30
Beitrag #43





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Zitat
Meiner Meinung nach hat man doch eine Fahrzeug-Haftplichtversicherung, damit man eben nicht selbst in die Tasche greifen muß; und wenn diese durch einen unabhängigen Gutachter zu dem Schluß kommt, dass kein zusätzlicher Schaden (zum bereits vorhandenen) am Fahrzeug entstanden ist, so muß der Halter des Fahrzeugs doch nicht persönlich haften oder sehe ich da etwas falsch?


Das siehst du richtig. Allerdings muss der Geschädigte die Auffassung der Versicherung nicht teilen und kann seine vermeintliche Forderung weiterhin verfolgen. Normalerweise wäre der geeignete Schritt eine Klage, die sich natürlich auch gegen dich persönlich richten kann.

Die ganze Angelegenheit ist zwar lästig, aber du hast nichts weiter zu tun als die neuerlichen Ansprüche an deine Versicherung weiterzuleiten. Steht ihm etwas zu, zahlt es die Versicherung, ansonsten eben niemand.
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Kai R.
Beitrag 17.10.2007, 15:08
Beitrag #44


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die Fahrtkosten von 220 km kann er auf keinen Fall geltend machen, da er die Pflicht zur Schadensminderung hat und sich sicherlich auch in seiner Stadt ein Gutachter gefunden hätte.

Ansonsten verweise ihn an die Versicherung.

Grüße

Kai


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Fugazi
Beitrag 18.10.2007, 09:05
Beitrag #45


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Vielen Dank für Eure Meinungen,

@lemonshark: Wer würde denn die Kosten eines Verfahrens tragen, sollte der Geschädigte Anzeige gegen mich erheben? Benötige ich in diesem Fall Rechtsbeistand (der ja ebenfalls wieder kostet)? Welche Rolle würde meine Versicherung in einem solchen Verfahren spielen; denn es ist ja schließlich diese, die nicht zahlt (aufgrund des Gutachtens), nicht ich persönlich.

Vielen Dank und Grüße
Fugazi
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Gast_lemonshark_*
Beitrag 18.10.2007, 09:18
Beitrag #46





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Zitat (Fugazi @ 18.10.2007, 11:05) *
@lemonshark: Wer würde denn die Kosten eines Verfahrens tragen, sollte der Geschädigte Anzeige gegen mich erheben?


Von welcher Anzeige sprichst du? Die Sache wegen der Unfallflucht läuft. Alles andere ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Das trägt in jedem Fall die Versicherung für dich aus. Du brauchst weder einen Anwalt noch können irgendwelche Kosten auf dich zurückfallen. Wichtig ist nur, dass du die Versicherung sofort über die Anspruchstellung in Kenntnis setzt (da diese sonst nicht reagieren kann).

Die Versicherung hat sich doch - unabhängig von der möglichen Unfallflucht - grundsätzlich bereit erklärt, den Schaden zu regeln?
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Fugazi
Beitrag 18.10.2007, 09:48
Beitrag #47


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Die Versicherung hat sich nicht klar geäußert, ob sie den Schaden grundsätzlich übernehmen würde. Die Angelegenheit war nach dem Gutachten für die Versicherung erledigt; dies hatte sie sowohl mir als auch dem Geschädigten geschrieben, zusammen mit dem Gutachten, auf das sie sich berufen hatte.
Ich werde in jedem Fall das Schreiben mit dem neuerlichen Anspruch des Geschädigten an meine Versicherung weiterleiten und dies dem Unfallgegner entsprechend mitteilen mit dem Hinweis, er möge sich an meine Versicherung wenden.

Vielen Dank und Grüße
Fugazi
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Fugazi
Beitrag 12.11.2007, 13:47
Beitrag #48


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Hallo zusammen,

es gibt wieder einmal Neuigkeiten zu meinem Fall.
Heute habe ich Post von der Stadt erhalten. Auf die vermeintliche Fahrerflucht wird in dem Schreiben mit keinem Wort eingegangen; es handelt sich vielmehr um einen Bußgeldbescheid. Ich werde aufgefordert, ein Bußgeld in Höhe von 20,- EUR zu zahlen, da ich an besagtem Tag auf besagtem Parkplatz ein geparktes Auto angefahren habe.

Ich finde es vor allem erstaunlich, dass ich vom Sachbearbeiter und/oder der Staatsanwaltschaft nichts von der vermeintlichen Fahrerflucht gehört oder gelesen habe, nun aber dieser Bußgeldbescheid ankommt.

Habt Ihr eine Erklärung dafür oder ist dies die normale Vorgehensweise und hat das Eine mit dem Anderen vielleicht gar nichts zu tun?

Viele Grüße
Fugazi
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Kai R.
Beitrag 12.11.2007, 14:17
Beitrag #49


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Zitat (Fugazi @ 12.11.2007, 13:47) *
Hallo zusammen,

es gibt wieder einmal Neuigkeiten zu meinem Fall.
Heute habe ich Post von der Stadt erhalten. Auf die vermeintliche Fahrerflucht wird in dem Schreiben mit keinem Wort eingegangen; es handelt sich vielmehr um einen Bußgeldbescheid. Ich werde aufgefordert, ein Bußgeld in Höhe von 20,- EUR zu zahlen, da ich an besagtem Tag auf besagtem Parkplatz ein geparktes Auto angefahren habe.

Ich finde es vor allem erstaunlich, dass ich vom Sachbearbeiter und/oder der Staatsanwaltschaft nichts von der vermeintlichen Fahrerflucht gehört oder gelesen habe, nun aber dieser Bußgeldbescheid ankommt.

Habt Ihr eine Erklärung dafür oder ist dies die normale Vorgehensweise und hat das Eine mit dem Anderen vielleicht gar nichts zu tun?

Viele Grüße
Fugazi


damit dürfte sich das mit der Fahrerflucht erledigt haben. Der Staatsanwalt hat es an die Stadtverwaltung abgegeben. Jetzt ist es nur noch eine simple OWI. Zahlen und glücklich sein.

Bleibt die zivilrechtliche Geschichte wegen der Haftung, aber das regelt ja die Versicherung für Dich.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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nachteule
Beitrag 12.11.2007, 14:25
Beitrag #50


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Hallo, Fugazzi,

so, wie es aussieht, bist Du tatsächlich mit der "kleinen Spende", von der ich geschrieben hatte, davongekommen.

Deshalb herzlichen Glückwunsch und weiter gute, aber unfallfreie Fahrt.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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