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> Tempolimit nach Autobahnbaustelle, unklare Beschilderung
Feuerpferd
Beitrag 13.08.2007, 06:42
Beitrag #1


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Hallo,

dieses Thema hatte ich schonmal geschrieben. Allerdings innerhalb eines anderen Threads, wodurch das Thema wohl etwas untergegangen ist. Zudem dachte ich es wäre ein bedauerlicher Einzelfall. Am Wochenende habe ich aber die gleiche Situtation mehrfach erlebt. Sind ja sooooo viel Baustellen im Moment. Deshalb also nochmal.

Tempolimit innerhalb einer Autobahnbaustelle situationsbedingt 60 oder 80 km/h. Soweit alles klar. Nach der Baustelle Tempolimit 120 km/h, zeitlich beschränkt auf die Zeit von 6-20 Uhr. Keine anderen geschwindigeitregelnden Verkehrszeichen. Wie genau ist diese Beschilderung zu interpretieren?

Möglichkeit 1.) Nach der Baustelle gilt Vmax 120 in der Zeit von 6-20 Uhr. In der übrigen Zeit weiterhin 60/80 km/h weil das 120er Schild nur in der Zeit von 6-20 Uhr gilt.

Möglichkeit 2.) Nach der Baustelle gilt Vmax in der Zeit von 6-20 Uhr. In der übrigen Zeit "No Limit" weil das 120er Schild die vorangegangene Begrenzung aufhebt, das neue Limit aber zeitlich begrenzt ist.

Möglichkeit 3.) Das baustellenbedingte Tempolimit gilt nicht mehr weil man den Baustellenbereich erkennbar verlassen hat. Das neue Tempolimit gilt nur von 6-20 Uhr. Ausserhalb dieser Zeit kein Limit.

Die Möglichkeiten 2+3 wären im Ergebnis identisch, lediglich die Interpretation eine andere.

Bin schon sehr auf eure Meinungen gespannt.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 13.08.2007, 08:37
Beitrag #2


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Zitat (Feuerpferd @ 13.08.2007, 07:42) *
... Möglichkeit 3.) Das baustellenbedingte Tempolimit gilt nicht mehr weil man den Baustellenbereich erkennbar verlassen hat.

Möglichkeit 4.) Es wurde verpennt, das Baustellen-Limit aufzuheben. Damit gilt de Jure Nr. 1, de facto aber Nr. 2, weil keine Verkehrsbehörde auf die Idee kommt, bei einer offensichtlich versehentlich falschen Beschilderung deren Einhaltung überwachen zu lassen..

Möglichkeit 3.) scheidet aus, denn die Beschränkung innerhalb einer Baustelle wird nicht AUTOMATISCH durch das Ende ebendieser Baustelle aufgehoben. nämlich Häufig folgt nach einer Baustelle noch eine enge Kurve mit einer unübersichtlichen Auffahrt, und dann werden die 80 eben erst DANACH aufgehoben.

Doc


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Feuerpferd
Beitrag 13.08.2007, 11:30
Beitrag #3


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Danke für die Antwort.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 13.08.2007, 10:37) *
Zitat (Feuerpferd @ 13.08.2007, 07:42) *
... Möglichkeit 3.) Das baustellenbedingte Tempolimit gilt nicht mehr weil man den Baustellenbereich erkennbar verlassen hat.

Möglichkeit 3.) scheidet aus, denn die Beschränkung innerhalb einer Baustelle wird nicht AUTOMATISCH durch das Ende ebendieser Baustelle aufgehoben. nämlich Häufig folgt nach einer Baustelle noch eine enge Kurve mit einer unübersichtlichen Auffahrt, und dann werden die 80 eben erst DANACH aufgehoben.

Sehe ich eigentlich genauso. Aber es war an mehreren Baustellen die gleiche Beschilderung. Eine enge Kurve mit unübersichtlicher Auffahrt oder andere vergleichbare Gefahrensituation gab es dabei nicht. Auch keine Baustellenein- oder ausfahrt. Und wenn dann gäbe es diese 24h am Tag und nicht nur von 20.01-5.59 Uhr. Wäre also imho nicht wirklich logisch und nachvollziehbar.

Zitat (Feuerpferd @ 13.08.2007, 07:42) *
Möglichkeit 4.) Es wurde verpennt, das Baustellen-Limit aufzuheben. Damit gilt de Jure Nr. 1, de facto aber Nr. 2, weil keine Verkehrsbehörde auf die Idee kommt, bei einer offensichtlich versehentlich falschen Beschilderung deren Einhaltung überwachen zu lassen..

Hätte ich spontan auch gesagt. Aber es geht hier wie gesagt nicht um einen Einzelfall, sondern um mindestens drei Baustellen in zwei Bundesländern. Die können doch nicht alle pennen. think.gif


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Wattestäbchen
Beitrag 13.08.2007, 11:43
Beitrag #4


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Möglichkeit 1 gilt, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung alleine angebracht wurde. Sie hat dann nämlich nichts mit der Baustelle zu tun.


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Beitrag 13.08.2007, 12:45
Beitrag #5


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Zitat (Feuerpferd @ 13.08.2007, 13:30) *
Hätte ich spontan auch gesagt. Aber es geht hier wie gesagt nicht um einen Einzelfall, sondern um mindestens drei Baustellen in zwei Bundesländern. Die können doch nicht alle pennen. think.gif

Was Baustellenbeschilderungen insbesondere auf BAB's angeht, wird meiner Erfahrung nach die Aufhebung am Ende der Baustelle leider sehr, sehr oft verpennt (ich würde mal fast sagen, an ungefähr jeder dritten bis vierten Autobahnbaustelle) - zumal insbesondere auf BAB's die Tempolimits in Baustellen in der Regel ja gerade NICHT mit dem entsprechenden Gefahrenschild gekoppelt werden, so dass sie theoretisch auch am Ende der Baustelle weitergelten würden.

Na dann: Viel Spaß beim Fahren mit Tempo 60 auf der rechten Spur, und grüß' mir die LKW-Fahrer links neben Dir ... tongue.gif

Ich finde das einserseits nicht so schlimm, weil praktisch alle Autofahrer sich darüber im Klaren sind, dass die mobile Baustellenbeschilderung nicht noch Kilometer über die Baustelle hinaus weiter gelten soll - andererseits finde ich es aber auch wieder ziemlich problematisch, wenn man Autofahrer einerseits praktisch dazu erzieht, die Geltungsdauer der Schilder "nach Gefühl" zu interpretieren, dann aber an anderen Stellen wieder von ihnen erwartet, die StVO exakt und wörtlich zu beachten.

Und ganz im Ernst: Exakt dieser Fall fällt mir so regelmäßig auf, dass ich schon aufgehört habe, diese ganz offensichtlich fehlbeschilderten Stellen zu zählen. Ich hatte etwas sehr Ähnliches hier auch schon mal in einem anderen Thread gefragt.

LG Martin wavey.gif
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Nerari
Beitrag 13.08.2007, 13:07
Beitrag #6


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Soweit ich weiß, hebt ein Tempolimit alle vorhergehenden Tempolimits auf. Zusatzschilder hin oder her. Es kann vom VT nicht erwartet werden, dass er sich Tempolimits merkt, um daraus dann zum bestehenden Zeitpunkt und Straßenzustand geltende Limit quasi "herauszufiltern".

Für den Fall der TE gilt also: Bis zum neuen Limit gelten die "80", ab da dann von 6-20 Uhr die "120", von 20-6 Uhr kein Limit.

Quelle habe ich dazu aber keine thread.gif blushing.gif

Gruß
Nerari
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experience
Beitrag 13.08.2007, 13:25
Beitrag #7


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Zitat
Soweit ich weiß, hebt ein Tempolimit alle vorhergehenden Tempolimits auf. Zusatzschilder hin oder her.

Auf der A52 von Essen kommend in Richtung Düsseldorf gilt auf einer längeren Strecke (direkt ab dem Beginn der Strecke nach dem Verlassen der A40 in Essen) Tempo 80 wegen Lärmschutz - laut Zusatzzeichen von 22 Uhr bis (ich glaube) 6 Uhr morgens. Dabei passiert man aber auch regelmäßig Schilder, die ein Tempolimit von 120 km/h ohne Zusatzschild "verkünden" - wobei dann etwa 200 bis 300 Meter später wieder die Schilderkombination "Tempo 80 von 22 bis 6 Uhr" wiederholt wird.

Als ich die Strecke noch nicht kannte, dachte ich beim ersten Mal, dass die Lärmschutzzone beim Passieren des 120-er-Schildes wieder zu Ende sei, weil eben KEIN 80-er Schild mit ZZ direkt daneben stand. Tatsächlich stehen die Schilder aber überall um einige hundert Meter versetzt - erst kommt Tempo 120, dann kommt Tempo 80 zur Nachtzeit wegen Lärmschutz - dann kommt irgendwann wieder 120, usw. Und das Ganze wiederholt sich auf diese Weise hinter jeder Auffahrt (und davon gibt es etliche in der Lärmschutzzone). Praktisch würde wohl zwischen den 120-er Schildern und den darauf folgenden 80-ern nicht geblitzt werden, weil ja all jene Fahrer, die neu aufgefahren sind, das Lärmschutz-Limit ohnehin noch nicht gesehen haben. Praktisch dürfte es aber auch für die Anwohner, die neben der Autobahn in diesen paar hundert Metern zwischen dem 120-er und dem 80-er Schild wohnen, nachts gelegentlich schon mal etwas lauter werden, als das eigentlich vorgesehen ist.

Und was wäre nun da verkehrsrechtlich der Fall? Hebt das allgemeine 120-er Schild das Schild 80 mit ZZ "von 22 bis 6 Uhr" jedes Mal wieder für ein paar hundert Meter auf, bis das 80-er-Lärmschutz-Schild dann wieder wiederholt wird?

Das ist ja irgendwie ein etwas ähnlicher Fall, daher möchte ich lieber mal nicht gleich einen eigenen Thread eröffnen ... wink.gif

LG wavey.gif
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