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> Parken in Busspur direkt nach Baustelle
JungerMannBerlin
Beitrag 09.08.2007, 19:11
Beitrag #1


Neuling


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Hallo ich möchte mich kurz vorstellen ich bin ein 26jähtiger ( junger? ) Mann aus Berlin.

Ich habe heute auf einer Busspur direkt nach einer etwas längeren Baustelle ( Bauwagen, Pylonen, Sand etc. ) geparkt, wie viele andere Autos auch. Auf der gegenüberliegenden Seite war ja die Busspur leer und so dachte ich mir das sie gelten wüde.

Durch die aufgestellte Baustelle und die vielen parkenden Autos hatte ich wirklich nicht gedacht daß die Busspur gelten würe da ja jeder Bus sowieso nicht auf Ihr fahren kann. Ebensowenig Krankenwagen und Taxen.

Leider entdeckte ich erst nach dem Einkauf das dort die Busspur gültig ist indem ich das Schild am Eingang der Sraße sah, weiter hinten stand noch eins, aber ich dachte diese Spur gilt in dem Zusammenhang nicht durch die Baustelle, es parkten dort auch viele Autos.

Habe einen Bußgeldbescheid über 35€ bekommen ( wohl laut Katalog mit Behinderung im Endbetrag ). Kann man dagegen was tun?
Es war direkt hinter einer Baustelle...

Mfg JungerMannBerlin Carsten

Der Beitrag wurde von JungerMannBerlin bearbeitet: 09.08.2007, 19:14
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El Bestrafo
Beitrag 09.08.2007, 19:21
Beitrag #2


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Sei froh das es nur 35 Euro sind und dein Fz. nicht noch zusätzlich abgeschleppt wurde.

Nur weil andere auch dort (verbotswidrig) parkten, wurde dein Verstoß dadurch nicht zulässig. Die Schilder waren vorhanden und wurden nicht durch die Baustelle ausser Kraft gesetzt.

Zahlen und als Lehrgeld abhaken. wink.gif


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JungerMannBerlin
Beitrag 10.08.2007, 20:41
Beitrag #3


Neuling


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Hi@ El Bestrafo, danke für Deine schnelle Antwort.... dann werd ich wohl zahlen müssen?!

Was ich ergänzend erwähnen wollte: Ich war heute vorbeigefahren und da wo ich stand war eigentlich durch die Baustelle auch ne Bushaltestelle nur da waren üerall die Roten Kappen drüber mit dem Text Haltestelle außer Betrieb. So daß ich mir noch mehr dachte es wird wohl nicht gelten. Selbe Situation?

Mfg JungerMannBerlin Carsten

Der Beitrag wurde von JungerMannBerlin bearbeitet: 10.08.2007, 20:43
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El Bestrafo
Beitrag 10.08.2007, 20:58
Beitrag #4


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Wegen der Baustelle wurde die Haltestelle seitens der BVG ausser Betrieb gesetzt (vielleicht weil man dort nicht störungsfrei halten kann oder die Linie ungelegt wurde).
Dennoch wird damit nicht die Busspur ausser Betrieb gesetzt. Solange das Verkehrszeichen für die Busspur nicht abgedeckt oder durchgestrichen ist, ist der Sonderfahrstreifen gültig...

Wer ist denn Zeuge bei der Anzeige? Die Pol, das OA oder die BVG?


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JungerMannBerlin
Beitrag 11.08.2007, 19:49
Beitrag #5


Neuling


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Lieben Dank für Deine Antworten.

Auf dem Zettel steht bei eventuellen Einlassungen: der Polizeipräsident von Berlin, 12660 Berlin und ne Faxnummer und ganz unten die Bußgeldstelle.

Als Vorwurf: 941121 Parken verbotsw.auf Sonderstreifen mit Beh.d.Linien- und Taxenverkehrs.
2 Zeugen in Form von Nummern aufgeführt.

Mfg JungerMannBerlin Carsten

Der Beitrag wurde von JungerMannBerlin bearbeitet: 11.08.2007, 20:07
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El Bestrafo
Beitrag 11.08.2007, 21:29
Beitrag #6


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Dann waren es MA vom Ordnungsamt, ist so ein weißer Zettel, sieht aus wie ein Kassenbeleg?

Also meine persönliche Empfehlung ist, wie schon oben geschrieben, Zahlen und .......


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JungerMannBerlin
Beitrag 11.08.2007, 21:52
Beitrag #7


Neuling


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Ja genau so ein Zettelchen ist das. Danke Dir für Deine Hilfsbereitschaft,

werden wir tun um uns weiteren Stress zu ersparen.

Mfg JungerMannBerlin Carsten

Der Beitrag wurde von JungerMannBerlin bearbeitet: 11.08.2007, 21:57
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El Bestrafo
Beitrag 11.08.2007, 21:55
Beitrag #8


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Immer wieder gern und wirklich darauf achten, denn gerade im Bereich ÖPNV kann es dir schnell passieren, dass das Fz. abgeschleppt wird. Dann haste gute 200 Euro Unkosten... wink.gif

wavey.gif


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