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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 05.08.2007 Mitglieds-Nr.: 34973 ![]() |
( Fußgängerzonen, Autobahnen usw. ) Es geht darum, ich habe einen Werkstattwagen und hab keine Ahnung, wohin,was ich darf und welche Auflagen ich habe. |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1966 Beigetreten: 23.06.2004 Wohnort: Unterhaching Mitglieds-Nr.: 3925 ![]() |
Du darfst genau das gleiche, wie ohne Schild auch
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Du darfst genau das, was die StVO oder eine Ausnahmegenehmigung der Behörde erlaubt. Ein Täfelchenmit Aufschrift "Baustellenfahrzeug" ermächtigt nicht zu irgendwelchen Sonderrechten.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 05.08.2007 Mitglieds-Nr.: 34973 ![]() |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
Du darfst genau das gleiche, wie ohne Schild auch ![]() Das glaub ich nicht. Wieso darf ich dann gesperrte Strassen reinfahren ?? Weil es einfach nur toleriert wird. Es sei denn, es liegt eine verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach der StVO vor. -------------------- Wir sind die Guten
![]() Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 05.08.2007 Mitglieds-Nr.: 34973 ![]() |
Du darfst genau das gleiche, wie ohne Schild auch ![]() Das glaub ich nicht. Wieso darf ich dann gesperrte Strassen reinfahren ?? Weil es einfach nur toleriert wird. Es sei denn, es liegt eine verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach der StVO vor. Komisch, bestes Beispiel heut. Ich stand vor einer Baustelle im Halteverbot. Die Freunde von der Polizei kamen, schauten und fuhren wieder. Also muss man doch mit diesem Schild sich einiges mehr erlauben können. Kann ich zum Bsp. parken ohne an der Uhr zu löhnen oder dort wo das Parken nur von dann bis dann erlaubt ist ?? |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
Nein, das kannst du nicht... Wenn du keine Anzeige bekommen solltest liegt es an dem MA selbst und dessen Toleranz. Darauf berufen kannste dich nicht.
-------------------- Wir sind die Guten
![]() Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 ![]() |
Ich würde mal sagen, du kannst all das machen, was von den jeweiligen Beamten toleriert wird (siehe obige Beiträge). Wenn sie dir das parken im Halteverbot durchgehen lassen, ist es okay. Lassen sie es dir nicht durchgehen, hast du halt Pech gehabt. Es wird halt solange gut gehen, bis du mal die Grenze überschreitest oder ein Beamter einen schlechten Tag hat.
Sonderrechte hast du jedenfalls keine, auch nicht mit deinem Schild. Wer Sonderrechte hat, ist (ausnahmsweise mal recht deutlich und in einfachen Worten) in §35 StVO geregelt. Baustellenfahrzeuge werden in besagtem Paragraphen nicht erwähnt. -------------------- Feuerwehr - Wir machen auch Hausbesuche! Kostenlose bundesweite Hotline, 24h am Tag erreichbar!
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Gast_buerger_* |
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Beitrag
#9
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Hai, was darf man mit dem Schild Baustellenfahrzeug. ( Fußgängerzonen, Autobahnen usw. ) Es geht darum, ich habe einen Werkstattwagen und hab keine Ahnung, wohin,was ich darf und welche Auflagen ich habe. Es ist auch egal ob du dir das Schild Baustellenfahrzeug hinter der Windschutzscheibe machst oder nicht,wenn du in einer Baustelle reinfahren möchtest wo diese Schild steht klick und du hast auf der Baustelle nix zu suchen kannst du auch jede menge ärger bekommen. ![]() |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Konim13,
ich habe diesen Threat erst jetzt gesehen, hoffe aber, dass ich Dir etwas weiterhelfen kann. Das Baustellenschild soll andere Verkehrsteilnehmer im Nahbereich einer Baustelle (egal, ob auf der Autobahn, Landstraße oder in der Stadt) darauf hinweisen, dass dieses Fahrzeug unter Umständen auch in die Baustelle ein- oder ausfahren will. Wenn Du z. B. auf der Autobahn eine Baustelle hast, und vor Dir fährt ein gekennzeichnetes Baustellenfahrzeug, solltest Du damit rechnen, dass dieses Fahrzeug sogar fast bis zum Stillstand abbremst, um in die Baustelle einzufahren. Genauso verhält es sich an extra dafür gekennzeichneten Betriebsumfahrten. Manche Firmen haben auch Sondergenehmigungen, dass sie im Rahmen der Bauarbeiten im Halteverbot halten oder gar Parken dürfen (aber immer nur mit gekennzeichneten Fahrzeugen). Jetzt zu Deinem Werkstattwagen: An diesem hast Du vermutlich kein Baustellenschild, sondern die rotweiße Tafel und die Aufschrift "Werkstattwagen". Diese gibt Dir zwar auch keine Sonderrechte, zeigt aber anderen Verkehrsteilnehmern, dass Du in der Regel nicht aus Spaß an der Freunde an Stellen stehst, an denen der Verkehr evtl. behindert wird, sondern dass es meistens auch seinen Grund hat. Diese Beiträge habe ich auch noch gefunden (vielleicht hilft es): Werkstattwagen 1 Werkstattwagen 2 Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 ![]() |
Die Freunde von der Polizei kamen, schauten und fuhren wieder. Also muss man doch mit diesem Schild sich einiges mehr erlauben können. Oooh, ein Trugschluß!Wir folgten gerade einer schon optisch grandiosen Überladung, als wir nen VU bekamen und weiter mussten. Der Überladungs-Fahrer (Pkw mit Anhänger) hat uns zuversichtlich angegrinst. ![]() Ich gehe mal davon aus, dass für ihn seine Ladung nun "offiziell abgenommen" war und er davon ausgeht, bei ähnlicher Überladung nicht mehr angehalten zu werden. Ein Fehler, der sich bitter rächen Ich würde mal sagen, du kannst all das machen, was von den jeweiligen Beamten toleriert wird Wobei hier nur eine u. U. vermögensschädigende ex-post-Betrachtung möglich ist. ![]() |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 244 Beigetreten: 04.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10992 ![]() |
Baustellenfahrzeugen stehen Sonderrechte nach § 35, Abs. 6 StVO zu, wenn sie Warnmarkierung nach DIN 30710 haben.
--> www.rsa-95.de/warnmarkierung.htm Das kleine Schild "Baustellenfahrzeug! hat absolut keinerlei rechtlichen belang. Wie schon geschrieben wurde, bittet es lediglich um toleranz. |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2146 Beigetreten: 13.09.2005 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 12925 ![]() |
Wie schon gesagt, das Schild dient in erster Linie dazu, andern VT zu verdeutlichen, daß das Fahrzeug u.U. legal in dr Baustelle herumfahren oder -stehen darf.
Ähnlich ist es wohl mit "Servicemobil" oder "Ärztlicher Hausbesuchsdienst" oder "Heiße Ware auf Bestellung" (Pizzadienst), sie sollen die anderen VT (und wohl auch die ![]() ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.08.2025 - 06:19 |