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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29873 ![]() |
Ich habe Fragen zu dem Thema Anhänger hinter Roller.Das Thema ist ja schon öfter erörtert worden auch ich bin total verunsichert nach vielen Aussagen und nach Intensiver Suche im Internet.Also ich habe den Rex Roller 49 ccm / 45 Km/h.Beim TÜV Duisburg habe ich nach Schriftlicher Anfrage zur Antwort bekommen das ich mit dem Roller überhaupt keinen Änhänger ziehen darf.Bei Nachfrage warum nicht, keine Konkrete Antwort.Dann habe ich mich an die Polizei gewand.Dort bekam ich folgemde Aussage.In den Papieren vom Roller müßte eine Anhängelast eingetragen sein.Ist nicht eingetragen, kein Anhänger.Bei der Vertreiber-Firma des Rollers SI Zweirad Wiedenbrück,trotz mehrmaliger Anfrage keine Daten bezüglich Anhängelast zu bekommen.Im Gesetz steht,§42 StVZO Eigengewicht des Rollers + 75 kg durch 2 geteilt ist die zulässige Anhängelast.Akzeptiert keiner.Zum Hänger,ich habe vor 5 jahren einen Hänger gekauft woher bekomme ich eine BE.Zur letzten Frage! Es scheint in ganz Deutschland keine Anhänger-Kupplung für einen Roller zu geben.Es gibt zwar die Kupplungen die früher angebaut wurden, nur gibt es keine BE auch von der Firma Hebie ist keine Kopie der Be zu bekommen.Ich wäre froh wenn mir bei dem durcheinander jemand helfen könnte dieses Problem zu lösen.Ich wäre sehr Dankbar.Nie hätte ich gedacht das es in Deutschland so schwer ist Roller mit Anhänger zu fahren. Für Euere Mühen mochte ich mich jetzt schon mal bedanken! Mit freundlichen Grüßen heijunie |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Der Knackpunkt ist die meist fehlende ABE für Hänger und Kupplung.
Bzw. die aufwändige TÜV-Abnahme. Wenn man dann noch an einen desinteressierten Beamten gerät... Laut StVZO §32a ist ein Anhängerbetrieb aber grundsätzlich erlaubt, dazu muß keine Anhängelast eingetragen werden, die ergibt sich dann aus dem schon von Dir gefundenen §. Es gibt bereits erfolgreich zugelassene Lösungen wie "wm-trailer" usw. Professionelle Produkte mit Mustergutachten sind wohl leichter durchzuboxen wie ein Eigenbau. -------------------- MfG Thomas
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Beitrag
#3
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29873 ![]() |
Der Knackpunkt ist die meist fehlende ABE für Hänger und Kupplung. Bzw. die aufwändige TÜV-Abnahme. Wenn man dann noch an einen desinteressierten Beamten gerät... Laut StVZO §32a ist ein Anhängerbetrieb aber grundsätzlich erlaubt, dazu muß keine Anhängelast eingetragen werden, die ergibt sich dann aus dem schon von Dir gefundenen §. Es gibt bereits erfolgreich zugelassene Lösungen wie "wm-trailer" usw. Professionelle Produkte mit Mustergutachten sind wohl leichter durchzuboxen wie ein Eigenbau. Ja da kann ich Dir nur Recht geben.Bei mir ist noch folgendes Problem, Ich brauch eine schnelle und Preisswerte lösung.Den Hänger den ich habe kann ich dann nicht verwenden oder trägt der Prüfer den auch ohne ABE ein.Ist das überhaupt möglich.Die kosten für ein TÜV Gutachten sind so teuer das kann ich gleich vergessen heijunie |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Satrup / Angeln Mitglieds-Nr.: 13825 ![]() |
preiswert ? ... ggf könntest Du auf Teile aus der ehm. DDR zurückgreifen, die Anhängekupplungen von Schwalbe & Co bzw. die Zugköpfe der DDR Kleinkraftrad Anhänger sind zumindestens (DDR- ) bauartgenehmigt. (Ok, das ist vielleicht heute nicht mehr "aktuell", aber im Einzelverfahren vielleicht noch brauchbar.) Ebenso gilt das "preiswert" für die Anhänger selbst ... alles noch einigermassen günstig auf dem Markt zu bekommen und tausendfach bewährt, aber die Anhängekupplung selbst musst Du natürlich bei Deinem Roller eintragen lassen.
Die Formel, die Du zur Berechnung der Anhängelast angibst, berechnet den Maximalwert. Normalerweise können 30-50 kg auch "nach Ermessen" des Prüfers eingetragen werden. Dazu solltest Du mal einen Prüfer Deines Vertrauens befragen, er könnte zumindestens mal in die Typgenehmigung Deines Rollers hineinschauen. Gruss von Frank -------------------- |
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#5
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29873 ![]() |
preiswert ? ... ggf könntest Du auf Teile aus der ehm. DDR zurückgreifen, die Anhängekupplungen von Schwalbe & Co bzw. die Zugköpfe der DDR Kleinkraftrad Anhänger sind zumindestens (DDR- ) bauartgenehmigt. (Ok, das ist vielleicht heute nicht mehr "aktuell", aber im Einzelverfahren vielleicht noch brauchbar.) Ebenso gilt das "preiswert" für die Anhänger selbst ... alles noch einigermassen günstig auf dem Markt zu bekommen und tausendfach bewährt, aber die Anhängekupplung selbst musst Du natürlich bei Deinem Roller eintragen lassen. Die Formel, die Du zur Berechnung der Anhängelast angibst, berechnet den Maximalwert. Normalerweise können 30-50 kg auch "nach Ermessen" des Prüfers eingetragen werden. Dazu solltest Du mal einen Prüfer Deines Vertrauens befragen, er könnte zumindestens mal in die Typgenehmigung Deines Rollers hineinschauen. Gruss von Frank Es ist noch möglich zum günstigen Preis Anhänger Kupplungen mit der Bezeichnung M1 von Fa.Hebie die früher zugelassen waren zu kaufen.Es gibt aber keine BE dafür.Es werden auch günstig gebrauchte Kupplungen angeboten ich weiß nur wirklich nicht woher ich die BE bekomme.Was macht eigentlich jemand dem eine BE abhanden kommt.Der muss doch auch Ersatz bekommen.Wenn vielleicht dazu jemand was wüßte. heijunie |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Was macht eigentlich jemand dem eine BE abhanden kommt. Wenn es eine BE schon mal gab, dann steht das auch in den Datenbanken des TÜV und man kriegt relativ problemlos eine neue.
-------------------- MfG Thomas
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#7
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29873 ![]() |
Was macht eigentlich jemand dem eine BE abhanden kommt. Wenn es eine BE schon mal gab, dann steht das auch in den Datenbanken des TÜV und man kriegt relativ problemlos eine neue.Kann ich das so verstehen.Wenn ich mir ein Kupplung besorge egal woher Trödel usw.die früher zugelassen war z.B. von Hebie aber ohne Be kaufe dann kann ich mir eine Be beim TÜV oder KBA besorgen. heujunie |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Wobei Kupplungen auch mopedspezifisch nicht überall dran passen werden und dann geht diese Kombination halt mal vielleicht nicht.
Aber im Prinzip ja. Wenn man z.B. einen alten Simson Roller im Schuppen findet, dann ist eine neue Ausstellung der BE kein Problem. -------------------- MfG Thomas
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#9
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29873 ![]() |
Wobei Kupplungen auch mopedspezifisch nicht überall dran passen werden und dann geht diese Kombination halt mal vielleicht nicht. Aber im Prinzip ja. Wenn man z.B. einen alten Simson Roller im Schuppen findet, dann ist eine neue Ausstellung der BE kein Problem. Also ich habe eine neuwertige Kupplung erstanden,das ist die Kupplung die früher also vor zwei Jahren noch zugelassen war, verstärkte Ausführung für Roller und Moped.Jetzt dürfen die nicht mehr gebaut werden wegen neuer EU Richtlinien.Mit dieser Kupplung fahren ja noch etliche rum.Bitte versteht mein Nachfragen aber ich habe im laufe der letzten Monate so viel gehört wenn ich es gemacht hätte dann wäre ich meine Führerschein schon los.Ich habe beim Zweirad Fachverband nachgefragt wegen der Kupplung, werden zu wenig gekauft Zulassung zu teuer.Also nochmal zum Anfang,ich gehe zum TÜV und hole mir die BE,dann sagt der mir die Kupplung ist nicht mehr zugelassen gibt keine Kopie.oder schreibe ich direkt zum KBA.Ich wäre sehr froh wenn mir nochmal jemand einen Tipp gibt.Vielen Dank nochmal für die schnellen Antworten haben mir geholfen. Gruß heijunie |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 950 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31504 ![]() |
Für 2 oder 3-rädrige Kfz, die ab dem 17.6.2003 erstm. i. Verk. gekommen sind gilt:
Die Einrichtungen zum Verbinden von Fz. müssen 97/24/EG Kap.10 entsprechen. Da steht unter 3.7 dass grundsätzlich an diesen FZ. nur Kupplungen nach Anlage 1 Abbildung 1 zu verwenden sind. Die Kugel einer solchen Kupplung hat einen Durchmeser von 50 mm !!! mfg -------------------- Früher war ich schrecklich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher!
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#11
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29873 ![]() |
Für 2 oder 3-rädrige Kfz, die ab dem 17.6.2003 erstm. i. Verk. gekommen sind gilt: Die Einrichtungen zum Verbinden von Fz. müssen 97/24/EG Kap.10 entsprechen. Da steht unter 3.7 dass grundsätzlich an diesen FZ. nur Kupplungen nach Anlage 1 Abbildung 1 zu verwenden sind. Die Kugel einer solchen Kupplung hat einen Durchmeser von 50 mm !!! mfg Vielen Dank für die Antwort,wirklich weiter bin ich jetzt auch nicht, mein Roller ist Baujahr 98 kann ich nun die alte Kupplung verwenden, wenn nicht kann mir jemand sagen wo ich eine neue bekomme und wo kann ich d iese Verordnung nachlesen. Gruß heijunie Für 2 oder 3-rädrige Kfz, die ab dem 17.6.2003 erstm. i. Verk. gekommen sind gilt: Die Einrichtungen zum Verbinden von Fz. müssen 97/24/EG Kap.10 entsprechen. Da steht unter 3.7 dass grundsätzlich an diesen FZ. nur Kupplungen nach Anlage 1 Abbildung 1 zu verwenden sind. Die Kugel einer solchen Kupplung hat einen Durchmeser von 50 mm !!! mfg Vielen Dank für die Antwort,wirklich weiter bin ich jetzt auch nicht, mein Roller ist Baujahr 98 kann ich nun die alte Kupplung verwenden, wenn nicht kann mir jemand sagen wo ich eine neue bekomme und wo kann ich diese Verordnung nachlesen. Gruß heijunie |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 950 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31504 ![]() |
Hm steht doch echt alles in meinem Posting !!!!!
-------------------- Früher war ich schrecklich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher!
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#13
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29873 ![]() |
Hm steht doch echt alles in meinem Posting !!!!! AdnentureRudi! Vielen Dank für die Tipps.Wo kann ich nachlesen,für 2u.3 rädrige Kfz.die erstmals ab dem ab dem 17.6.2003 im Verkehr gekommen sind.Die EU Richtlinie 97/24/EG Kap.10 habe ich gefunden ist aber mehr was für Hersteller oder Händler von Anhängerkupplungen. Bei mir hat sich ein neuer Sachverhalt ergeben.Ich kann einen Hänger Komplett mit Kupplung kaufen.Jetzt kommt es, gibt für Kupplung und Hänger keine Papiere.Die Kupplung ist aber in den Fahrzeugpapieren eingetragen, der Verkäufer ist bis vor kurzen damit gefahren.Wenn der Hänger vor 1961 gebaut wäre, hätten sich alle Probleme auf einmal gelöst. Gruß heijunie |
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#14
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29873 ![]() |
Ich sage nochmals Guten Tag!
Jetzt habe ich mal eine Frage zum TÜV allgemein! Nachdem ich mit meinen Fahrzeug bei einer TÜV Außenstelle war um ein Anbauteil abnehmen zu lassen das aber wegen fehlender Papiere nicht ging schickte der Sachverständige mich zur Hauptstelle mit dem Argument wenn das Teil da schon mal eingetragen wurde ginge das dort vielleicht auch ohne Papiere.Ich machte mich auf den Weg.Im Büro trug ich mein Anliegen vor,das hörte ein Sachverständiger.Der rief den laut durch den Saal was ich von Gerät habe 25 oder 45 km/h. Ich sagte 45km/h. Dann rief der entgegen hier wird nichts eingetragen.Er erwähnte dann was von Aufprall usw.Ich kam nur zu einer Frage, die aber nicht beantwortet wurde.Keiner hat sich das Fahrzeug angesehen oder irgendwas anderes gesagt,es waren glaube ich sechs Leute in dem Großraum Büro. Es gab nur einer dort das Kommando und das war ich konnte gehen und brauchte nicht mehr wieder zu kommen, mit meinem Anliegen.Ihr könnt mir glauben, das war Anfang der Woche,ich muss immer noch Schlucken. Vor allen Dingen was soll man machen,hat man Überhaupt eine Handhabe gegen solch eine Behandlung. Zum anderen bin ich der Meinung weil irgend jemanden was nicht passt kann man die Leute doch nicht so nach gut dünken nach Hause schicken.Zum anderen geht es zumindest für mich um eine Menge Geld das ich im dreck geworfen habe,wie gesagt weil irgend jemand was gegen bestimmte Sachen hat. Ich würde mich für jeden Rat bedanken! MFG heijunie |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 950 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31504 ![]() |
Ich sage nochmals Guten Tag! Jetzt habe ich mal eine Frage zum TÜV allgemein! Nachdem ich mit meinen Fahrzeug bei einer TÜV Außenstelle war um ein Anbauteil abnehmen zu lassen das aber wegen fehlender Papiere nicht ging schickte der Sachverständige mich zur Hauptstelle mit dem Argument wenn das Teil da schon mal eingetragen wurde ginge das dort vielleicht auch ohne Papiere.Ich machte mich auf den Weg.Im Büro trug ich mein Anliegen vor,das hörte ein Sachverständiger.Der rief den laut durch den Saal was ich von Gerät habe 25 oder 45 km/h. Ich sagte 45km/h. Dann rief der entgegen hier wird nichts eingetragen.Er erwähnte dann was von Aufprall usw.Ich kam nur zu einer Frage, die aber nicht beantwortet wurde.Keiner hat sich das Fahrzeug angesehen oder irgendwas anderes gesagt,es waren glaube ich sechs Leute in dem Großraum Büro. Es gab nur einer dort das Kommando und das war ich konnte gehen und brauchte nicht mehr wieder zu kommen, mit meinem Anliegen.Ihr könnt mir glauben, das war Anfang der Woche,ich muss immer noch Schlucken. Vor allen Dingen was soll man machen,hat man Überhaupt eine Handhabe gegen solch eine Behandlung. Zum anderen bin ich der Meinung weil irgend jemanden was nicht passt kann man die Leute doch nicht so nach gut dünken nach Hause schicken.Zum anderen geht es zumindest für mich um eine Menge Geld das ich im dreck geworfen habe,wie gesagt weil irgend jemand was gegen bestimmte Sachen hat. Ich würde mich für jeden Rat bedanken! MFG heijunie Du hast absolut Recht, so gehts nicht! geh auf die Homepage vom Tüv und nimm mit der Beschwerdestelle Kontakt auf. Schildere deinen Fall und dir wird geholfen. Wenn der Eintrag nicht möglich ist, kann es natürlich auch negativ ausgehen. Die Art und Weise passt jedoch nicht. -------------------- Früher war ich schrecklich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher!
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1347 Beigetreten: 20.07.2005 Wohnort: Erlangen 91058 Mitglieds-Nr.: 11436 ![]() |
Um was für ein Teil geht es denn? Was wolltest du eingetragen haben?
Ansonmsten gehe ich mit meinen Umbauvorhaben immer zuerst zum TÜV, bespreche alles und entscheide dann ob ich etwas kaufe. Überleg dir das ein mal für die Zukunft ![]() |
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#17
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29873 ![]() |
Ja irgendwas werde ich unternehmen.Wahrscheinlich ist es der beste Weg auf der Homepage
mal den Sachverhalt zu schildern,ein Brief der taucht so schnell unter.Ich habe mir überlegt Direkt auf der Seite von der Hauptverwaltung zu gehen,ich kann nur noch gewinnen. Vielen Dank für den Ratschlag! heijunie Es geht um die viel zitierte Anhängerkupplung.Wäre ich mit dem Mofa dar gewesen hätte der mir die wahrscheinlich sofort eingetragen.Ist aber egal mit der richtigen Kupplung ist ein Hänger hinter dem Roller oder Moped erlaubt.Ich meine der hätte ja mit mir sprechen können z.b. wenn der Hänger dran ist gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h .Ein Kompromiss wäre möglich gewesen. Vielen Dank! heijunie |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 64 Beigetreten: 09.03.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 29385 ![]() |
Hi,
fahr doch zur DEKRA! Speedjogy -------------------- Wenn der Maulwurf kräht auf dem Dach, liegt der Hahn vor lachen flach.
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#19
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 39 Beigetreten: 25.01.2006 Wohnort: Rhein-Sieg Mitglieds-Nr.: 16294 ![]() |
Tja, wenn das die DEKRA könnte hätte der Sachverständige in der Aussenstelle es auch gekonnt.
![]() -------------------- leben und leben lassen
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1347 Beigetreten: 20.07.2005 Wohnort: Erlangen 91058 Mitglieds-Nr.: 11436 ![]() |
Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber kann es sein das du der deutschen Sprache nicht ganz so mächtig bist? Nicht das du etwas in den falschen Hals bekommen hast?
Ich denke ein mal bevor du dich beschwerst, schlafe doch einfach noch ein mal ein oder 2 Nächte darüber. Danach kommt dir der Vorfall unter einem anderen Licht betrachtet sicher belangloser vor. Zur größten Not kannst du ja noch hier fragen ob den eine Eintragung überhaupt möglich ist. Die Experten stehen dir sicherlich gern mit Rat und Tat zur Seite. Einfach nicht alles so eng sehen ![]() |
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#21
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 02.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20819 ![]() |
Im Grunde verhält es sich ja so:
Der TÜV führt eine hoheitliche Aufgabe aus (ja, die anderen Überwachungsorganisationen auch). Der TÜV darf jedoch, zumindest in Westdeutschland eine Untersuchung nicht ablehen, er muss prüfen, ob Deine AHK vorschriftsmäßig verbaut werden kann oder nicht. Nun ist es in manchen Fällen denn so, dass von vornherein (ich weiß nicht ob es in diesem Fall zutrifft) glasklar ist, dass kein positives Ergebnis herauskommen kann. Dann sagt der Prüfer das im allgemeinen Fall dem Kunden im Gespräch und erspart ihm damit die Kosten für das Gutachten. Du hast jedoch auch wenn von vornherein klar ist, dass das Ergebnis negativ ausfällt einen Revhtsanspruch auf das Gutachten, nur dann musst Du es auch bezahlen. Wenn Du dann jedoch der Meinung bist, dass das Gutachten falsch ist, kannst Du innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gutachtens Widerspruch beim TÜV einlegen. Sollte der Widerspruch wieder abgelehnt werden, aber Du bist Dir immer noch ganz sicher, dass Du im Recht bist, dann kannst Du eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Sollte dann die Klage abgewiesen werden wirds teurer, ab hier brauchst Du einen Anwalt, der einen Antrag auf Zulassung zur Berufung stellt.Über diesen Antrag entscheidet dann das Oberverwaltungsgericht. Sollte dem Antrag stattgegeben werden (ich vermute soweit kommst Du mit Deiner AHK nicht) findet ein Berufungsverfahren statt und ein Auftritt bei Günter Jauch in Stern-TV ![]() Viele Grüße |
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Beitrag
#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Es geht um die viel zitierte Anhängerkupplung.Wäre ich mit dem Mofa dar gewesen hätte der mir die wahrscheinlich sofort eingetragen.Ist aber egal mit der richtigen Kupplung ist ein Hänger hinter dem Roller oder Moped erlaubt. Mag sein... Aber *ist* es denn die richtige Kupplung? Verfügt die Kupplung wenigstens über entsprechende Prüfzeichen? Und ist sie vom Hersteller für Fahrzeuge dieser Art vorgesehen? Und weshalb hast du keine Unterlagen dazu? Das klingt insgesamt schon recht dubios... Zitat Ich meine der hätte ja mit mir sprechen können z.b. wenn der Hänger dran ist gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h .Ein Kompromiss wäre möglich gewesen. Mag sein, dass *du* kompromissbereit gewesen wärest. Aber vielleicht wäre dieser Kompromiss nicht gesetzeskonform gewesen... Übrigens will ich nicht ausschließen, dass genau der Prüfer, der mit der "gesprochen" hat bereits von dem Kollegen, der dich dahin geschickt hat, telefonisch "vorgewarnt" wurde, so dass er die Angelegenheit für dich bereits "vorbearbeitet" hat, so dass auf eine Inaugenscheinnahme verzichtet werden konnte. Dann könntest du dich freuen, weil du wenigstens die Kohle für die vergebliche Prüfung gespart hättest... -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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Beitrag
#23
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 02.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20819 ![]() |
Ich möchte hier noch einmal anmerken, dass ein Kompromiss, wie Du ihn beschreibst unmöglich ist. Es wird doch nicht verhandelt, wie auf einem Basar bei einer technischen Abnahme, bei einer HU übrigens auch nicht. Entweder es ist möglich die AHK anzubauen oder nicht. Im Grunde ist es egal, ob die Entscheidung in Flensburg oder in München, bei der DEKRA oder dem TÜV getroffen wird.
Und dass hier gleich auf den fahrenden Zug mitaufgesprungen wird, um gegen den TÜV zu wettern ist übrigens auch nicht die feine Art. Wir sollten doch professionell bleiben und sachlich schreiben. ![]() |
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#24
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29873 ![]() |
Zunächst möchte ich auf William antworten.
Also das mit der deutschen Sprache nicht mächtig, das möchte ich mal überlesen haben,ich greife hier auch keine Leute Persönlich an.Zum anderen habe ich während der Schilderung des Sachverhaltes angemerkt das ich an dieser Sache seit Dienstag kaue und mir das seit Dienstag keine Ruhe lässt.Daraus kannst du entnehmen das ich am Dienstag beim TÜV war. Zu den anderen Kommentaren,bevor ich zum TÜV gefahren bin oder überhaupt was am Roller gemacht habe,habe ich unter anderen hier im Forum nachgefragt was zu tun ist und welche Papiere ich benötige um einen Hänger hinter einen Roller ziehen zu dürfen.Ich habe bei der Polizei nachgefragt, bei der Dekra nachgefragt ,beim TÜV in Köln habe ich versucht eine Antwort zu bekommen.Das waren in etwa die Firmen oder Behörden bei denen ich eine Auskunft eingeholt habe.Ich könnte noch ein paar aufzählen das ist aber jetzt nicht so wichtig.Verlassen habe ich mich auf die Aussage das ich eine Kupplung brauche mit der Bezeichnung M1 ob ich ein Papier dafür brauche das wusste keiner, weil ja alle Daten auf der Kupplung stehen. Anhänge last, Stützlast Prüfzeichen die herstellende Firma usw.Die Kupplung muss auf eine Platte geschraubt werden und kann dann am Gepäckträger angebracht werden.So das genau habe ich gemacht. Zu dem Prüfer der Außenstelle,ich glaube nicht das der irgendwem vorgewarnt hat, warum auch, der hätte mir die Kupplung sofort eingetragen hätte ich eine Anbauleitung gehabt. So nun noch ein paar Worte das mein Vorsprechen beim TÜV betrifft.Ich bin nur gefragt worden was ich wollte, darauf habe ich gefragt ob man mir meine Kupplung eintragen würde.Das war alles,ich wurde gefragt wie schnell mein Roller ist, das habe ich Wahrheitsgemäß beantwortet den weiteren Verlauf habe ich beschrieben. Ich hoffe ich habe jetzt etwas zum besseren Verständnis beigetragen. MFG heijunie Ich wollte noch schnell was zu dem Kompromiss sagen.Ich habe gedacht es gibt genau wie beim PKW wenn der einen Wohnwagen zieht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h .Ich wollte da nicht feilschen oder sonstwas aus handeln.Es hätte ja sein können das es eine solche Vorschrift gibt. heijunie |
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1347 Beigetreten: 20.07.2005 Wohnort: Erlangen 91058 Mitglieds-Nr.: 11436 ![]() |
ich greife hier auch keine Leute Persönlich an. Woher wusste ich das du das auch in den falschen Hals bekommst. Schrieb ich doch extra noch dazu das ich dich nicht angreifen möchte. ![]() Wenn du meine mehr als höfliche Frage schon als Angrif wertest, habe ich arge Bedenken das du nicht doch die dir entgegen gebrachte Höflichkeit des Prüfers außer Acht gelassen hast. Reg dich also schlicht und ergreifend wieder ab und lass uns das Problem klären! Für Pkw die Wohnwagen ziehen gibt es genaue Anweisungen gibt es die für dein Moped auch? In welchem Thread hier hast du denn genau nachgefragt? Ein Link wäre hilfreich. Ich kann einfach nicht glauben das unter korrekten Angaben hier im Forum trotzdem zum Kauf geraten wurde. P.S. Genau genommen schriebst du nicht Dienstag sondern anfang der Woche. ![]() Edit: Gefunden: klick |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 02.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20819 ![]() |
Sicherlich ist das Forum hier eine gute Hilfe, aber man sollte nicht vergessen, dass es lediglich Tips geben kann. Der beste Weg für eine fragliche Änderungsabnahme ist immer der folgende. Vorsprechen bei einer Überwachungsorganisation. Der zuständige Mitarbeiter wird sich dann mit Dir über die Problematik auseinandersetzen und Dir sagen, welche Auflagen zu erfüllen sind. Dann besorgst Du Dir die nötigen Teile und bringst sie dementsprechend an oder lässt sie anbringen. Von demselben Prüfer der Dich vorher beraten hat lässt Du nun die Änderungsabnahme durchführen. So klappts bei uns immer und alle sind zufrieden.
Viele Grüße |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24500 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Heijunie,
kann es auch sein, dass der Prüfer Dir schlicht und ergreifend klar machen wollte, dass dort ohne Termin gar nichts geht, und Du hast es nur nicht verstanden, sondern es gleich als Ablehnung aufgefasst? Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Beitrag
#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Vielen Dank, William, daß Du den ersten Thread gefunden hast. Ich habe beide Threads von @heijunie verschmolzen. @heijunie, bitte poste zu Deinem Problem hier weiter und eröffne nicht immer einen neuen Thread, okay? Danke ![]() -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Beitrag
#29
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 11.03.2014 Mitglieds-Nr.: 71838 ![]() |
Guten tag.
ist ein paar Jahr hier...... ![]() aber ich habe dein Beitrag erst heute gelesen , wenn sie noch unterlagen brauchen hier in das link hatte eine ein Kupplung eingestellt mit Bundesamt Papiere. hatte auch sein Tel. Nr. da bei vielleicht kann er die für dich kopieren ![]() Werbelink gelöscht Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 11.03.2014, 12:53 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 06.07.2025 - 03:50 |