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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
QUELLTEXT [URL=http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=56335]FAQ: geeignetes Schuhwerk beim Fahrzeugführen[/URL] (welches Schuhwerk ist vorgeschrieben?) Zitat (OLG Bamberg vom 15.11.2006 @ Az. 2 Ss OWi 577/06 in VM 07/07 Nr. 58) Mit Beschluss des OLG Bamberg wurde entschieden, dass das Fahren eines Kraftfahrzeuges ohne Schuhe oder mit hierfür nicht geeignetem Schuhwerk den Tatbestand des § 23 Abs. 1 und 2 StVO nicht erfüllt. Es kommen lediglich Ordnungswidrigkeiten in Frage, wenn es nach § 1 Abs. 2 StVO zu einem Verkehrsunfall/Gefährdung anderer kommt. Auch eine Anwendung des § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII i.V. mit den Unfallverhütungsvorschriften "Fahrzeuge" bleibt möglich. Entschieden wurde in diesem Fall, ob ein Bußgeld gegen einen LKW-Fahrer, welcher das Fahrzeug ohne Schuhe, lediglich mich Socken bekleidet führte, rechtmäßig ist. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 10:17 |