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> MPU von Androctonus, komplettes Gutachten
Androctonus
Beitrag 29.07.2007, 16:18
Beitrag #1


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So dann kommt jetzt wie versprochen mein GA. Namen sowie Orte oder Anhaltspunkte über meine Person sind verfremdet da ich mir Unannehmlichkeiten ersparen will.

Gutachterliche Fragestellung

Ist zu erwarten, das Herr Androctonus auch zukünftig ein KFZ unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines KFZ in Frage stellen?
Herr Androctonus beantragt die Klassen A+B.

Das vorliegende GA soll der Verwaltungsbehörde als Entscheidungshilfe für die eigene Urteilsbildung dienen. Besonders berücksichtigt wurden die Anforderungen, die sich aus der aktuellen Fassung der Verordnung über die Zulassung von Personen im Strassenverkehr ( Fahrerlaubnis-Verordnung), der aktuellen Fassung der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung des gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizinund des dazugehörenden Kommentars in der aktuellen Fassung sowie der aktuellenFassung der Beurteilungskriterien
(Beurteilungskriterien- Urteilsbildung in der medizinisch-psychologischen Fahreignungsdiagnostik) ergeben.
Da alle aufgeführten Beurteilungsleitsätze und-begründungen sehr eingehende Beratungen unter Einbeziehung aktueller Stellungnahmen aller relevanten medizinischen und psychologischen Fachgesellschaften und gutachtlicheErfahrungen zu Grundlage haben, kann sich der GA im Einzelfall auf diese Begutachtungs-Leitlinien beziehen und muss nicht jede gutachtliche Schlussfolgerung eingehend erläutern. (Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung Seite 16, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen Heft M 115, 200)

Aktenanalyse

Als Grundlage der Untersuchung wurde uns die Führerscheinakte zur Verfügung gestellt. Diese haben wir eingesehen. Folgende Daten sind für den Untersuchungszusammenhang bedeutsam:

1. 01/1999 Führen eines KFZ unter Alkoholeinfluss mit einer BAK von 0,7 Promille.

2. 02/2000 Führen eines KFZ unter Alkoholeinfluss mit einer AAK von 0,42 mg/l.

3. 09/2000 MPU in unserem Hause, Ergebnis: positiv.

4. 10/2000 Nachschulung für alkoholauffällige Fahranfänger

5. 06/2001 vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr mit einer BAK von 1,4 Promille.

6. 10/2001 vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit am Steuer in Tateinheit mit FoFe
bei eine BAK von 2,03 Promille.

7. 02/2002 fahrlässige Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit FoFe bei einer BAK von 1,7-1,8 Promille

Weiterhin liegen folgende relevante Unterlagen vor:
07/2007 Bescheinigung der Suchtberatung und Führerscheingruppe in Münster über die regelmäßige
wöchentliche Teilnahme an der Selbsthilfegruppe seit dem 06/2006 und einer Schulung fur
alkoholauffällige Kraftfahrer über 10 Abende a 2 Stunden Dauer.


Bedeutung der Vorgeschichtsdaten

Gemäß den Begutachtungs-Leitlinien führen das erreichen bestimmter Blutalkoholkonzentrationen und die damit einhergehenden körperlichen und psychischen Wirkungen zu Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit, welche das Verkehrsrisiko erhöhen können.

Die Blutalkoholkonzentration (BAK), die nach einer Trunkenheitsfahrt gemessen wird, kann als Hinweis auf die Art und den Umfang des jeweiligen Alkoholgenusses ausgelegt werden. Alkoholauffällige Kraftfahrer stellen im Hinblick auf ihr Trinkverhalten keine Zufallsstichprobe aus der Gesamtheit aller Kraftfahrer dar. Sie gehören in der Regel vielmehr jener Gruppe von Personen an, deren Alkoholkonsum deutlich über dem Durchschnitt der alkoholtrinkenden Bevölkerung liegt. Bei alkoholauffälligen Kraftfahrern ist die Gefahr, erneut durch Trunkenheit im Strassenverkehr aufzufallen, um so höher bei ihnen die BAK war.

"Bereits BAK mit Werten ab 0,3 Promille können zu einer Herabsetzung der Reaktionsfähigkeit und zur Veränderung der Stimmungslage mit Kritikminderung führen, so dass ein erhöhtes Verkehrsrisiko von derart beeinflussten Kraftfahrern ausgeht. Bei 0,8 Promille liegt das Risiko in der Regel um das Vierfache höher als bei nüchternen Verkehrsteilnehmern. Fahruntüchtigkeit liegt bei jedem Kraftfahrzeugfahrer mit Werten höher als 1 Promille vor. Werden Werte über 1,5 Promille bei Kraftfahrern im Strassenverkehr angetroffen, so ist die Annahme eines chronischen Alkoholkonsums mit besonderer Gewöhnung und Verlust der kritischen Einschätzung des Verkehrsrisikosanzunehmen" (BLzK S.42)

Untersuchungen über die den Rückfall in einem erneuten Trunkenheitsvorfall begünstigenden Faktoren erbrachten, dass vor allem der Höhe der BAK prognostisches Gewicht zuzusprechen ist. Besonders bedenklich erscheinen Blutalkoholspiegel über 2 Promille (vgl. Haffner et al., 1987,1988: Stephan, 1986)

Herr Androctonus fiel wiederholt durch Trunkenheit im Verkehr mit hohen BAK auf, was mit Sicherheit als ein Hinweis auf einen in der Vergangenheitbetriebenen, erheblichen Alkoholmissbrauch zu werten ist.

Außerdem ist festzuhalten, dass das Verhalten "Führen eines KFZ unter Alkoholeinfluss" unter lernpsychologischen Gesichtspunkten als Verhaltensmuster zu betrachten ist, das erprobt ( hohe Dunkelziffer, d.h. Trunkenheitsfahrten sind in der Regel keine Ausnahmen)gelernt und durch erfolg ( geringe polizeiliche Erfassung von alkoholauffälligen Kraftfahrern) verfestigt wurde. Allein die Tatsache das Herr Androctonus im Strassenverkehr wiederholt alkoholauffällig wurde, belegt diesen Sachverhalt und weist auf mangelnde Lernfähigkeit und geringe verhaltenswirksame Beeindruckbarkeit des Herrn Androctonus bezüglich behördlicher Maßnahmen hin.

Prognostich ungünstig ist vor diesem Hintergrund die Tatsache zu werten, dass die Verkehrsvorgeschichte bereits eine Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt erhält und Herr Androctonus trotz der Teilnahme an einem Kursus zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nicht in der Lage war, eine erneute Trunkenheitsfahrt zu vermeiden. Offensichtlich konnte Herr Androctonus von dem Kursus nicht so profitieren, dass er durch Selbstbeobachtung und Verhaltenskontrolle ein entsprechendes Vermeidungsverhalten entwickelt hätte.

Vorraussetzung für eine positive Prognose

"War die Voraussetzung zum führen eines KFZ nicht gegeben, so kann sie nur dann als wiederhergestellt gelten, d.h. es muss nicht mehr mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit mit einer Fahrt unter Alkoholeinfluss gerechnet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
a) Das Alkoholtrinverhalten wurde ausreichend geändert. Das ist der Fall,
- wenn Alkohol nur noch kontrolliert getrunken wirde, so dass Trinken und Fahren zuverlässig
getrennt werden können, oder
- wenn Alkoholabstinenz eingehalten wird. Diese ist zu fordern, wenn aufgrund der Lerngeschichte
anzunehmen ist, dass sich ein konsequenter kontrollierter Umgang mit alkoholischen Getränken
nicht erreichen lässt.

b) Die vollzogene Änderung im Umgang mit Alkohol ist stabil und motivational gefestigt. Das ist anzunehmen
wenn folgende Feststellungen getroffen werden konnten:
- Die Änderung erfolgte aus einem angemessenen Problembewusstsein heraus; das bedeutet
auch, dass ein angemessenes Wissen zum Bereich Alkoholtrinkens und Fahrens nachgewiesen
werden muss, wenn das Änderungsziel kontrollierter Alkoholkonsum ist.
- Die Änderung ist nach genügend langer Erprobung und der Erfahrensbildung(i.d.R. 1Jahr mind.
jedoch 6 monate) in das Gesamtverhalten integriert.
- Die mit der Verhaltensänderung erzielten Wirkungen werden positiv erlebt.
- Der Änderungsprozess kann nachvollziehbar aufgezeigt werden.
- Eine den Alkoholmissbrauch evtl. bedingende Persönlichkeitsproblematik wurde erkannt und
und entscheidend korrigiert.
- Neben den inneren stehen auch die äußeren Bedingungen (Lebensverhältnisse, berufliche
Situation, soziales Umfeld) einer Stabilisierung des geänderten Verhaltens nichts entgegen.

c) Es lassen sich keine körperlichen Befunde erheben, die auf missbräuchlichen Alkoholkonsum hindeuten.
Wenn Alkoholabstinenz zu fordern ist, dürfen keine körperlichen Befunde vorliegen, die zu einem völligen
Alkoholverzicht im Wiederspruch stehen.

d) VerkehrsrelevanteLeistungs- oder Funktionsbeeinträchtigungen als Folgen früheren Alkoholmissbrauchs
fehlen.

f) Nach Begutachtung in einer amtlich annerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung wird die Wieder-
herstellung der Fahreignung angenommen, wenn sich die noch feststellbaren Defizite durch einen
anerkannten und evaluierten Rehabilitationskurs für alkoholauffällige Kraftfahrer beseitigen lassen
(BLzK S. 40)


Untersuchungsbefunde

Die im folgenden dargelegten Befunde stützen sich auf die in der Führerscheinakte enthaltenen Angaben, schriftlich erhobene Fragebogendaten, dokumentierte Aufzeichnungenwährend des psych. Gesprächs sowie auf die med. Untersuchung in unserer Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Herr Androctonus erklärte am Untersuchungstag, sich gesund und leistungsfähig zu fühlen.


Psychophysiche Leistungstests

Um abschätzen zu können, inwieweit die für das Führen von KFZ erforderlichen Leistungsvorraussetzungen vorliegen, wurden im Rahmen der verkehrspsychologischen Eignungsuntersuchung ein bzw. mehrere Testverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse werden in Prozentrangwerten (PR) einer altersunabhängigen Normstichprobe angegeben. Ein PR sagt aus , wie viel Prozent der in der Gesamtnorm erfassten Personen schlechtere Leistungen erzielen als Herr Androctonus. Der PR für die bestmögliche Leistung ist 100, für die geringste Leistung 0.
Bei einer Fahrerlaubnis für KFZ der Gruppe 1 ist i.d.R. ein PR von 16 zu erreichen. Wenn es dagegen um KFZ der Gruppe 2 geht, gilt die erhöhte Anforderung, dass in der Mehrzahl der eingesetzten Verfahren der PR 33 erreicht oder überschritten werden mussund das der PR 16 in den relevanten Verfahren ausnahmslos
erreicht sein muss. Bei Grenzwertunterschreitung ist dann von einem ausreichenden Leistungsvermögen auszugehen, wenn diese Situationsbedingt und damit nicht aussagekräftig sind oder wenn durch Ergebnisse weiterer Verfahren (Ergänzungsverfahren, Verhaltensbeobachtung, Wiederholungsuntersuchung) nachgewiesen werden kann, dass ausreichende Kompensationsmöglichkeiten vorhanden sind.

WIENER DETERMINATIONSTEST (DT/S5)

Es handelt sich um einen komplexen Mehrfach-Wahl-Reaktionstest am Wiener Testsystem. Als zentraler Messgegenstand gelten die "reaktive Belastbarkeit" sowie die damit verbundene Reaktionsgeschwindigkeit.
Der Test besteht aus drei Teilen, wobei in jedem Abschnitt die gleiche Sequenz von 180 optischen und akustischen Signalen ( 5 Farbsignale, 2 weiße Lichtsignale für die Fusstasten, 2 Töne) mit vorgegebener Frequenz bzw. zeitgesteuert dargeboten wird. Auf alle Signale ist durch möglichst schnelle Betätigung der jeweils zugehörigen Taste zu reagieren. Die Signalabfolgeder drei Testteile ist unterschiedlich, wodurch der langsame 1. Teil als "Einübungsphase", der schnelle 2. Teil als "Belastungsphase" und der wiederum etwas leichtere 3. Teil als "Erholungsphase" gekennzeichnet ist.
Testergebnis:
Median Reaktionszeit 40
Zeitgerechte 31
Verspätete 26
Falsche 64
Ausgelassene 31
Richtige 32

Psychologisches Untersuchungsgespräch

Das verkehrspsychologische Untersuchungsgespräch orientiert sich nach Inhalt, Ablauf und Zielsetzung an dem vorgegebenen Untersuchungsanlass. Herr Androctonus wurde zu Beginn das vorgehen erklärt sowie das Ziel erläutert, Anhaltspunkte und Befunde zu erheben, welche eine positive Prognose zukünftigen Verhaltens gestatten.

Im Fragebogen berichtet Herr Androctonus, dass er seine Schullaufbahn mit dem Hauptschulabschluss beendete. Danach absolvierte er eine Ausbildung zum Tischler. Seit dem arbeitet er in seinem Beruf.
Herr Androctonus lebt in fester Partnerschaft.
In seiner Freizeit geht Herr Androctonus tauchen, betreibt Fitness, hört Musik und beschäftigt sich mit dem Computer.

In der med. Untersuchung habe er angegeben, seit April 2006 keinen Alkohol mehr zu trinken. Ob das richtig sei ?
"Ja, seit April 2006"

Er habe eine Bescheinigung eingereicht, einmal wöchentlich zur Selbsthilfegruppe zu gehen:
"Ja, genau. Dort habeich 2 Monate später angefangen, im Juni 06. Ich habe zuerst bei mir in XXX angefangen bei der XXX. Das war aber eine nasse SHG. Das war absolut nichts für mich. Dann habe ich verschiedene Gruppen besucht, die AA, GT Elas und so weiter. Dann habe ich meine Freundin kennengelernt, sie wohnt in XXX. Da habe ich das mit ihr besprochen. Sie trinkt auch nichts. Sie sagte, es gebe eine Gruppe in XXX. Da habe ich das verbunden mich mit ihr zu treffen da sie weiter weg wohnt und das in ihrer Nähe ist. Nach der Gruppe bin ich dann zu ihr gefahren und am nächsten morgen mit ihr zurück nach XXX da sie ein Auto hat und wir beide in XXX arbeiten. Das hat immer gut gepasst".

Ob er auch Suchtberatungen wahrgenommen habe?
"Ja, ich habe zehn Abende a 2 Stunden einen Kurs für auffällige Kraftfahrer gemacht"

Wie er auf die Idee gekommen sei, Hilfe zu suchen?
"Ich wollte mir eine Basis schaffen, weil ich mit dem Thema Alkohol abschließen möchte. Das habe ich auch schon damit gemacht , dass ich mich entschieden habe abstinent zu leben. Man hat mir geraten eine SHG zu besuchen. Das gefällt mir sehr gut. Die Leute haben ja alle das gleiche Problem. Und dort kann ich 1 mal pro Woche Dampf ablassen, wenn etwas vorliegt. Auf der Arbeit hat das nichts zu suchen. Dort haben sie ein offenes Ohr für mich und ich für sie. Wir machen meist eine Befindlichkeitsrunde und jeder kann seine probleme äußern".

Wie er früher mit Alkohol umgegangen sei?
"Ja, so 3-4 mal die Woche habe ich in jedem Fall getrunken. Ich würde sagen 8-12 kleine Bier a 0,33"

Ab wann er seiner Meinung nach problematisch mit Alkohol umgegangen sei?
"Das war als ich das erste mal aufgefallen bin. Das war 1999. Meinen Führerschein hatte ich 1997 gemacht".

Wie seine Trinkgewohnheiten zwischen 97 und 99 ausgesehen haben?
" Da war das erheblich weniger, 1-2 die Woche und das waren höchstens 3 Flaschen Bier a 0,33"

Was er zur Trunkenheitsfahrt 99 getrunken habe?
"Kann sein das es 5 Bier a 0,33 waren"

Das seien 2 mehr, als er vorher als Trinkgewohnheiten angegeben habe ?
" Das ist richtig, das war dann auch eine Ausnahme"

Ob solche Aussnahmen öfter vorgekommen seien?
"vielleicht einmal im Monat, aber da habe ich nie großartig bis zum Rausch getrunken, das kam später"

Wann das so gekommen sei?
"ich hatte da noch eine Geschichte 2000. Dann war ich Wiederholungstäter und musste zur MPU. 2001 wurde es schlagartig mehr"

Wie es gekommen sei, das es 2001 schlagartig mehr geworden sei?
"Meine Eltern haben sich ewig angebrüllt. Ich kam damit nicht klar, wollte meine Gefühle ertränken. Vor 2 Jahren haben sie sich scheiden lassen. Ich weiß heute, dass das der falsche Weg ist".

Wieviel er 2001 getrunken habe?
"Da waren das zwischen 8 und 12 Bier a 0,33 ca. 3- 4 mal in der Woche".

Wie es zu der TF am 01/2001 gekommen sei?
"Ja, die police.gif ist hinter mir hergefahren und vor meiner Haustür durfte ich pusten"

Wie viel er getrunken habe?
"8 Flaschen Bier a 0,33".

Wie er sich damit gefühlt habe?
"angetrunken habe ich mich gefühlt"

Wie es gekommen sei, dass er sich ans Steuer gesetzt habe?
"Tja, auf Alkohol trifft man falsche Entscheidungen, wenn man betrunken ist, das war mein Fehler. Ich habe noch einen Freund nach Hause gefahren, der hätte sich besser ein Taxi nehmen sollen. Dafür ist er aber nicht verantwortlich. Ich habe mich ans Steuer gesetzt"

Ob sich seine Trinkgewohnheiten noch verändert haben?
"Nein, hat es nicht. Es kann sein das es mal 13 oder 14 Bier waren, das streite ich nicht ab. Ich habe nie mitgezählt"

Ob er zu der TF am 10/2001 noch etwas sagen könne?
"ja, da war ich auf dem Campingplatz mit meiner Schwester und meiner Mutter. Ich habe mir kräftig einen reingeknallt. Ich habe dann gesagt: Ich muss mal was aus dem Auto holen. Und ich habe gedacht, hier auf dem Dorf merkt das keiner, da habe ich eine Runde gedreht. Tja, falsch gedacht. Ich hätte es nicht machen dürfen. Ich habe andere in Gefahr gebracht. Dann kam die Polizei. Da laufen auch viele Kinder rum, nicht auszudenken wenn ich statt des Blechschadens irgendwelche Kinder geschädigt hätte. Da wäre ich bestimmt nicht mehr glücklich geworden"

Am 02/2002 sei er nochmal aufgefallen?
"Meine Mutter musste ins Krankenhaus. Ich sagte ich komme mit. Auf dem Weg dahin ging es ihr mies. Dann sagte ich: Alles klar, dann fahr ich die letzten 5 KM zur Klinik. Ich bin aber nicht mit dem gedanken eingestiegen, das ich fahren werde".

Ob seine Mutter gewusst habe, das er betrunken gewesen sei?
" Das denke ich mal"

Ob sie etwas gesagt hatte?
"Nee, die hatte mit sich selber genug zu kämpfen"

Was er getrunken hatte?
"Also da war es richtig viel, Das war die ganze Nacht. Ich hatte nur 2 Stunden geschlafen. Ich würde sagen so 12 - 14 Bier a0,33 darunter nicht"

Warum er so häufig mit Alkohol im Verkehr aufgefallen sei?
"Weil ich immer weiter getrunken habe. Es wurde Zeit das die police.gif einen Riegel davor geschoben hat. Der Richter hatte mir Knast angedroht. Das war dann doch ein bisschen vie, ich habe sonst ein sauberes FZ.Ich war noch nie im Gefängnis. Und sind wir mal ehrlich, die 5 mal die ich erwischt, aber gefahren bin ich viel öfters. Damit möchte ich mich nicht brüsten, das war höchste Zeit das der Richter da einen Riegel vorschiebt".

Weshalb er so viel getrunken habe?
" Fust, ja auch die Geschichte mit meinen Eltern, meine Mutter war auch krank. Ich bin nie richtig aus mir herausgekommen. Ich war ein schüchterner Mensch. Das konnte ich ablegen, wenn ich getrunken habe. Jetzt wo ich die SHG besucht habe, habe ich gelernt, ohne Alkoholaus mir rauszukommen. Ich spreche jetzt so die Leute an, ohne Umdrehungen drin zu haben. So habe ich auch meine Freundin kennen gelernt".

Wie die Umstellung für ihn war?
"In der ersten Zeit war es ein komisches Gefühl. Überall wo man war, wird Alkohol getrunken. Einige Freunde haben ihr Bierchen oder Mischung getrunkenund ich habe Säfte getrunken. Nach 2 Monaten war ich über den Punkt hinweg und es geht mir besser. Wenn ich die Massen konsumiert habe, wurde ich aggressiver. Das war auch der Punkt, weshalb ich im Aprileinen Schlussstrich gezogen habe. Das war mein Geburtstag und da habe ich mich extrem daneben benommen"

Ob sich seitdem etwas verändert habe?
"Mir geht es wesentlich besser, gesundheitlich, ich kann mich mit den Leuten wesentlich besser unterhalten und ich werde besser angesehen. Den Freundeskreis habe ich auch geändert. Ich habe jetzt andere Freunde und die kennen die Problematik. Ich habe mit denen gesprochen. Die stehen mir loyal zur seite. Wenn ich zu Besuch komme, trinken sie nichts. Das finde ich voll in Ordnung. Es wären ja sonst die falschen Freunde"

Worauf er bei sich aufpassen müsse,damit er nicht wieder in alte Trinkgewohnheiten falle?
"Ich pass auf das ich zum ersten Glas nein sageund das mache ich jeden Tag. Das erste Glas bleibt stehen, damit ich da nie wieder reinrutsche. Ich habe da früher nicht drüber sprechen können. Ich versuche heute das Problem mit den Leuten sofort zu lösen. Wenn z.B. meine Eltern sterben würden, bringt es nichts zu trinken am nächsten Tag wäre es immer noch so. Das Problem wäre nicht aus der Welt geschafft".

Wie er zukünftig mit Alkohol umgehen wolle?
"Ich werde abstinent leben"

Ob er dem Gespräch noch etwas hinzufügen wolle?
"Ja ich habe mich in meinem Leben im Strassenverkehr wie eine Sau benommen und ich werde die SHG weiter besuchen, um die Basis zu festigen die ich geschaffen habe. Es ist unerheblich ob ich den FS bekomme oder nicht. Ich trinke nicht mehr und das ist für mich wichtig"

Herr Androctonus wurde das vorraussichtliche Ergebnis der Untersuchung mitgeteilt und begründet.
Aus der schriftlichen Befragung:
Die Frage nach laufenden verfahren, welche im Untersuchungszusammenhang von Bedeutungsein könnten, wurden von Herrn Androctonus verneint.
Gesprächszeit: 50 min.

Medizinische Untersuchung

Die ärztliche Untersuchung erfolgte anlassspezifisch und unter spezieller Berücksichtigung der von der Verwaltungsbehörde mitgeteilten Zweifel an der Eignung. Die Vorgeschichte wurde aufgenommen, und es wurden gezielte anamnestische Erhebungen zur Ermittlung von Krankheit und Symptomen durchgeführt, die mit den anlassgebenden Tatsachen in Zusammenhang stehen können. Die körperliche Untersuchung hat die anamnestische Erhebung abgesichert. Sie diente ferner zur Feststellung evtl. vorh. alkoholbedingter Symptome und Syndrome. Insbesondere wurde nach störungen der Leberfunktion, nach Schädigungen weiterer alkoholempfindlicher innerer Organe, des Vegetativums, des zentralen und des peripheren Nervensystems und nach veränderungen der Haut gesucht. Anhand von laborchemischer Blutuntersuchungen wurde abgeklärt, ob eine alkoholtoxische Leberschädigung vorliegt. Nachfolgend werden auch solche Befunde dargestellt, die der Anlage 4 FeV Rechnung tragen, im Sinne der Fragestellung für die Beurteilung der Fahreignungaus med. Sicht jedoch nicht von Bedeutung sind.

Anamnese:
Zum Umgang mit Alkohol gab Herr Androctonus an, dass er seit 04/06 keinen Alkohol getrunken habe. Davor 3-4 mal die Woche 8-12 Bier 0,3
Bei Herrn Androctonus (unter 30, 180 cm, 85kg) maßen wir einen Blutdruck von 145/80 mmHg und eine Pulsfrequenz von 70 Schl./min.
Kein Anhalt für das Vorliegen einer Farbsinnstörung.
Laboruntersuchung:
Gamma-GT: 19
GOT : 20
GPT : 27
vorgelegte Laborwerte von Mai und Juli 07 in der Norm.

Zusammenfassende Befundwürdigung

Bei der durchgeführten körperlichen Untersuchung ergaben sich keine relevanten Befunde. Die vorgelegten und am Untersuchungstag erhobenen Laborwerte liegen im Bereich gesunder Erwachsener.
Das Ergebnis der funktionspsychologischen Überprüfung zeigt, das bei anforderungsgerechten Ergebnissen ein ausreichendes Maß psycophysischer Leistungsfähigkeit zum Führen von KFZ vorliegt.
Nach insgesamt 5 TF in den Jahren 99- 02 mit Promillewerten von bis zu 1,7-1,8 ergaben sich zweifel an der Fahreignung des Herrn Androctonus zumindest zum Zeitpunkt der TF vorliegende, hohe Alkoholtoleranzhin, erfahrungsgemäß nur von Personen erreicht wird, die einen chronischen Alkoholmissbrauch betrieben haben.
Es ist von einem problematischen Trinkverhalten auszugehen,das ausserhal des gesellschaftlichenüblichenUmgangs mit Alkohol liegt. Zudem ist prognostich ungünstig das Herr Androctonus nach den ersten Vorfällen und trotz einer Schulungfür Alkoholauffällige Kraftfahrer anscheinend keine effek. Maßnahmen ergriffen hat, um weitere TF zu verhindern.
Im Untersuchungsgespräch ergibt sich insgesamt ein positiver Bild in Bezug auf die Verkehrsprognose.

Bezüglich der Entstehung seines Alkoholmissbrauchs berichtet Herr Androctonus anschaulich, wie er 97-99 1- 2 mal die Woche 3 Fl. Bier getrunkenhabe. Zu der Zeit habe er sich "Nie großartig bis zum Rauschgetrunken". Ab 2001 habe sich aufgrund von Streitigkeiten seiner Eltern sein Alk Konsum deutlich gesteigert. Für diese Zeit gibt er als Trinkgewohnheiten "8-12 Bier ca. 3-4 mal pro Woche) an. Als Höchstmengen nennt er bis 14 Bier. Diese Trinkmenge räumt er auch für die TF 02 ein. Die geltend gemachten Trinkgewohnheiten sind geeignet, die Trinkgewohnheit herzuleiten. Ebenso nachvollziehbar sind die angegebenen Mengenverhältnisse, die Herr Androctonus für die TF 02 geltend macht.

Er hat mit Unterstützung durch die Schulung und die SHG eine Aufarbeitung der Alkoholproblematik und seiner Trinkmotive betrieben betrieben (Weshalb er so viel getrunken habe?
" Fust, ja auch die Geschichte mit meinen Eltern, meine Mutter war auch krank. Ich bin nie richtig aus mir herausgekommen. Ich war ein schüchterner Mensch. Das konnte ich ablegen, wenn ich getrunken habe. Jetzt wo ich die SHG besucht habe, habe ich gelernt, ohne Alkoholaus mir rauszukommen. Ich spreche jetzt so die Leute an, ohne Umdrehungen drin zu haben. So habe ich auch meine Freundin kennen gelernt".) Herr Androctonus kann die persönlichen Umstände seines früheren Alkoholmissbrauchs klar benennen, was sich positiv auf die Verkehrsprognose auswirkt.
Herr Androctonus macht im Gespräch sein Bedauern und seine Reue bezüglich seines Fehlverhaltens deutlich. Dies geht mit einem Alkoholverzicht einher. Er gibt an seit 04/06 keinen Alkohol mehr zu sich zu nehmen. Seine Schilderungen wirken auch deshalb nachvollziehbar, weil Herr Androctonus von, dem im Rahmen solch gravierender Verhaltensänderungen erfahrungsgemäß auftretenden, Umstellungsschwierigkeiten berichten kann ("In der ersten Zeit war es ein komisches Gefühl. Überall wo man war, wird Alkohol getrunken. Einige Freunde haben ihr Bierchen oder Mischung getrunkenund ich habe Säfte getrunken. Nach 2 Monaten war ich über den Punkt hinweg und es geht mir besser). Positiv ist zu erwähnen dass sich Herr Androctonus von seinem - den Alkoholkonsum begünstigten- Freundeskreis getrennt und sich einen neuen Wirkungskreis geschaffen hat (Den Freundeskreis habe ich auch geändert. Ich habe jetzt andere Freunde und die kennen die Problematik. Ich habe mit denen gesprochen. Die stehen mir loyal zur seite. Wenn ich zu Besuch komme, trinken sie nichts. Das finde ich voll in Ordnung. Es wären ja sonst die falschen Freunde"). Den Verzicht auf Alkohol möchte er zukünftig ebenso beibehalten (Ich werde abstinent leben) wie die Teilnahme an der Selbsthilfegruppe. Es ist gutachterlicherseits von stabilen und dauerhaften Abstinenzvorsätzen auszugehen.

Es lassen sich aus diagnostischen Eindrücken keinerlei Zweifel an dem von ihm geltend gemachten Alkoholverzicht ableiten. Er wirkt durch seine offenen Stellungnahmen und Äußerungen deutlich distanziert bezüglich der Motive seines vergangenen Alkoholmissbrauchs. Unter den gegebenen Bedingungen ist ein Rückfall in problematische Verhaltensmuster nicht zu erwarten.

Gutachtenergebnis

Es ist nicht zu erwarten, dass Herr Androctonus auch zukünftig ein KFZ unter Alkoholeinfluss führen wird.
Es liegen keine Beeinträchtigungen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums vor, die das sichere Führen eines KFZ der Klassen B+A in Frage stellen.



Gruß
Androctonus


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Gruß
Androctonus
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Markus31
Beitrag 29.07.2007, 18:01
Beitrag #2


Neuling
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Hallo Androctonus,

ich war vor 4 Tagen bei der MPU, leider muß ich jetzt bis 14 Tage auf das Gutachten warten.
Darf ich fragen wo Du MPU gemacht hast?

Gratuliere zu pos- MPU


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heute war es soweit, die MPU hab ich schon hinter mir aber noch kein Ergebnis
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Utopista
Beitrag 29.07.2007, 18:11
Beitrag #3


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Danke für deine Mühe das abzutippen!


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Du fragst mich, was soll ich tun? Und ich sage: Lebe wild und gefährlich, Utopista.


LaLüLaLa Indynews Pro Asyl Jungle
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ron65
Beitrag 29.07.2007, 18:52
Beitrag #4


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Hallo Androctonus,

ich gratuliere Dir zu bestandenen MPU. smile.gif

Gruß
ron65


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Wenn Träume sterben, dann wirst du alt. Du bist dein eigener Schatten nur und holst dich nicht mehr ein.
Wenn Träume sterben, dann wird es kalt. Du bist ein Mensch zwischen toten Dingen und du bist allein.
(Puhdys)
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ottilie
Beitrag 29.07.2007, 19:04
Beitrag #5


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Zitat (Utopista @ 29.07.2007, 20:11) *
Danke für deine Mühe das abzutippen!


jep,super leistung! THX! thumbup.gif


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** Bin interessierter Laie, durch Cannabis-MPU im engeren pers.Bereich ** im 1.Durchlauf bestanden **
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