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Beitrag
#51
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 483 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 2313 ![]() |
Um das Ganze Thema mal wieder nach vorne zu bringen, denn aus der praxis stellt sich nun immer wieder die Frage:
Gebe ich deutsche Kurzzeitkennzeichen auch für Fahrten nach Polen oder Spanien aus oder verweise ich immer noch darauf, dass nur 2 Länder(A+I) mit Deutschland bilaterale Vertäge über die Anerkennung der Kurzzeitkennzeichen vereinbart haben. Hier noch schnell der Link der Kommision um den es mir geht: http://ec.europa.eu/enterprise/regulation/...2007_169_de.pdf Insbesondere der Punkt 4.2 zweiter Spiegelstrich macht mir Kopfzerbrechen. Kann nun eine deutsche Zulassungsbehörde auch Kurzzeitkennzeichen ausgeben, wenn Sie weis, dass das Fahrzeug nach Portugal geht? -------------------- Das Reh springt hoch.
Das Reh springt weit. Warum auch nicht, es hat ja Zeit! |
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Beitrag
#52
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3098 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Wenn ich den Absatz nach dem Spiegelstrich lese, muss sie, wenn verlangt, ein Kurzzeitkennzeichen ausgeben, ausser die dort genannten Einschränkungen sind bekannt.
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Beitrag
#53
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 483 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 2313 ![]() |
Jetzt hab ich mir noch die Richtline 199/37/EG zu Gemüte geführt und siehe da, in Artikel 2 wird bei der Begriffsbestimmung Zulassung, worunter ich auch die Kurzzeitzulassung fasse eine Identifizierung des Fahrzeugs gefordert.
Und gerade dieses ist dann wohl das, was das europaweite Kurzzeitkennzeichen deutscher Prägung zum Scheitern verurteilt, denn die Zulassungsbehörde identifiziert ja gerade nicht das Fahrzeug, wenn sie das Kurzzeitkennzeichen zuteilt. Bleibe ich bei meiner Meinung: Kurzzeitkennzeichen nur nach Italien und Österreich -------------------- Das Reh springt hoch.
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#54
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 515 Beigetreten: 30.06.2007 Wohnort: Masuren Mitglieds-Nr.: 33555 ![]() |
Bleibe ich bei meiner Meinung: Kurzzeitkennzeichen nur nach Italien und Österreich ![]() Zitat aus Erläuternde Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden 4.2: "oder eine Kurzzeit-Zulassungsbescheinigung ausstellen, die sich deutlich von dem in der Richtlinie 1999/37/EG wiedergegebenen Muster unterscheiden kann. Andere Mitgliedstaaten müssen eine solche Zulassungsbescheinigung nach Artikel 28 und 30 EG-Vertrag grundsätzlich anerkennen." (Hervorhebung durch mich) Also ich weiß nicht was man da noch interpretieren könnte? Guck mal ![]() |
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#55
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 483 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 2313 ![]() |
Das hab ich gelesen,
aber weshalb stellt dann die zitierte Richtline auf einen identifizierung ab und die braucht man dann doch nicht? Jetzt überlege ich mir echt, ob ich durch lesen der Europäischen Richtline auf den Holzweg kam. Aber ich identifiziere bei einem Kurzzeitkennzeichen doch kein Fahrzeug und daher dürfte dieses eigentlich nicht funktionieren. Ich hoffe @Kiwitty du kannst soweit folgen. Dann das Schreiben des Bundesministeriums, dass genau das Gegenteil besagt. OK, dann wieder Kurzzeitkennzeichen für alle überall hin, oder wie. Jetzt beschäftige ich mal mein RP damit ![]() -------------------- Das Reh springt hoch.
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#56
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 515 Beigetreten: 30.06.2007 Wohnort: Masuren Mitglieds-Nr.: 33555 ![]() |
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Beitrag
#57
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 515 Beigetreten: 30.06.2007 Wohnort: Masuren Mitglieds-Nr.: 33555 ![]() |
![]() Leute, es lohnt sich wirklich um sein Recht zu kämpfen. Im Folgenden die Antwort der EU-Kommission an das EU-Parlament, die mich heute per Brief erreichte und die ich Euch nicht vorenthalten möchte: "Zitat: der deutsche Petent beabsichtigt, von Deutschland nach Polen zu ziehen und dabei einige Oldtimer mitzunehmen. Die Fahrzeuge wurden von den zuständigen deutschen Behörden mit einem "roten Klassikerkennzeichen" zugelassen. Offenbar dürfen den deutschen Rechtsvorschriften nach Fahrzeuge, die vor mindestens dreißig Jahren zum Straßenverkehr zugelassen wurden, ein rotes Klassikerkennzeichen führen. Die mit dem roten Kennzeichen zugelassenen Oldtimer dürfen nur zu bestimmten Zwecken bewegt werden, z.B. zur Teilnahme an Veranstaltungen, zu Probe- und Überführungsfahrten, sowie zu Fahrten zum Zweck der Reparatur oder Wartung. Ein rotes Kennzeichen kann für mehrere Oldtimer verwendet werden. Der Petent erkundigte sich beim polnischen Generalkonsulat in Deutschland, ob die Einführung dieser mit dem roten Kennzeichen ausgestatteten Fahrzeuge nach Polen möglich sei. Das polnische Generalkonsulat erteilte die Auskunft, dass dies nicht zulässig sei und dass die Oldtimer-Fahrzeuge gemäß dem deutschen Straßenverkehrsgesetz für die Überführung nach Polen ein so genanntes "H-Kennzeichen" benötigen. Die H-Kennzeichen werden in Deutschland ebenfalls an Fahrzeugen vergeben, die vor mindestens dreißig Jahren zum Straßenverkehr zugelassen wurden. Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen sind H-Kennzeichen jedoch nicht auf bestimmte Einsätze beschränkt und dürfen nur für ein einziges Fahrzeug verwendet werden. Der Petent gibt an, dass die Überführung von Fahrzeugen mit rotem Kennzeichen gemäß der deutschen FZV gestattet ist (§ 17 Abs. 1 FZV) und daher mit Artikel 2 der Richtlinie 1999/37 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge übereinstimmt. Das polnische Konsulat verweigert die Einführung dieser Fahrzeuge jedoch nicht, weil Polen die Zulassungsbescheinigung nicht anerkennt, sondern weil es die besagten roten Kennzeichen für die Einführung der Fahrzeuge nach Polen nicht genehmigt. Anmerkung der Kommission zur Petition/Rechtliche Prüfung: Richtlinie 1999/37 hat nicht die Fahrzeugkennzeichen zum Gegenstand, sondern die Zulassungsbescheinigung. Der einzige Rechtsakt der EU, der sich direkt auf Kennzeichen bezieht, ist die Verordnung (EG) Nr. 2411/98 des Rates über die Anerkennung des Unterscheidungszeichens des Zulassungsmitgliedstaats von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern im innergemeinschaftlichen Verkehr. Die Verordnung beinhaltet nicht die Harmonisierung der Kennzeichen innerhalb der EU, sondern die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Kennzeichen anderer Mitgliedstaaten anzuerkennen, sofern sie einem der im Anhang der Verordnung aufgeführten EU-Modelle entsprechen. Die Kennzeichen müssen demnach folgende Merkmale aufweisen: 1. Retroreflektierender blauer Hintergrund 2. Zwölf retroreflektierende gelbe Sterne 3. Retroreflektierende Unterscheidungszeichen des Zulassungsmitgliedstaates in weißer oder gelber Farbe Schlussfolgerung: Den der Europäischen Kommission vorliegenden Informationen zufolge entsprechen die von den deutschen Behörden ausgestellten roten Kennzeichen den Unterscheidungskennzeichen gemäß der Verordnung 2411/98 des Rates. Aus diesem Grund sollten sie von den polnischen Behörden auf polnischem Staatsgebiet entsprechend der Verordnung des Rates und des darin genannten Zwecks anerkannt werden. Die Kommission wird dieser Angelegenheit weiter nachgehen. Stünden die Schwierigkeiten bei der Einführung der betreffenden Oldtimer-Fahrzeuge im Zusammenhang mit der Nichtanerkennung der Zulassungsbescheinigung für die roten Kennzeichen, so müsste die Lage zunächst gemäß der Harmonisierungsrichtlinie 1999/37 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge und dann möglicherweise gemäß den allgemeinen Bestimmungen des EG-Vertrages über den freien Warenverkehr geprüft werden. Die diesbezüglichen Grundsätze finden sich in der Erläuternden Mitteilung der Kommission zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden (SEK (2007) 169 endgültig)." Ende des Zitats rote Markierung durch mich Die EU-Kommission argumentiert anders als ich mit VO 2411/98 EG, wichtig ist jedoch, wie ich finde, daß unser rotes 07er Kennzeichen sich jetzt auf Augenhöhe mit allen anderen Kennzeichen befindet. Damit ist es aufgewertet und es ist mehr Rechtssicherheit gegeben. Was haltet ihr von alledem? ![]() Kiwity |
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#58
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Sollten sie aberkannt oder anerkannt werden? Sinn macht nur die Anerkennung. Ansonsten decken sich die Ausführungen der EU-Kommission mit den unsrigen.
![]() Edit: Ach, man hat noch schnell nachgebessert. ![]() Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 30.10.2009, 15:28 -------------------- |
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#59
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 515 Beigetreten: 30.06.2007 Wohnort: Masuren Mitglieds-Nr.: 33555 ![]() |
Ach, man hat noch schnell nachgebessert. "b" und "n" liegen neben einander, so erklärt sich der etwas zu spät bemerkte Tippfehler Im Übrigen hast Du von Anfang an richtig argumentiert. Ich denke, daß das Ding jetzt gelaufen ist. Die Sitzung des EU-Parlaments war übrigens am 1.10.2009 mit dem Beschluß, die Akte zu schließen, was heißt, daß noch etwas kommen wird, denn bei Tante google kann ich noch nichts finden. |
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#60
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 260 Beigetreten: 16.07.2005 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 11351 ![]() |
Auch wenn es mehr als 2 Jahre gedauert hat bis du eine verbindliche Auskunft hattest - es freut mich (und viele andere sicherlich auch) dass du damit der 07er Gemeinde zu deutlich mehr Rechtssicherheit verholfen hast. Schön zu lesen dass so viel Initiative zum Erfolg führt
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#61
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Jedenfalls auch von mir Glückwunsch zum vorläufig erfolgreichen Abschluss und alle Achtung für deine Ausdauer.
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#62
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 515 Beigetreten: 30.06.2007 Wohnort: Masuren Mitglieds-Nr.: 33555 ![]() |
@Eckoman und @Burkhard
![]() vielen Dank für Eure Glückwünsche. Aber ohne den Beistand und die Hilfe des VP wäre ich nie so weit gekommen. Zwei Jahre sind ne lange Zeit .... bis auf meinen Senator sind alle Blechopas bereits am Zielort (per Trailer ![]() ![]() |
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Beitrag
#63
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 727 Beigetreten: 01.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18951 ![]() |
... Unterscheidungskennzeichen gemäß der Verordnung 2411/98 des Rates. Aus diesem Grund sollten sie von den polnischen Behörden auf polnischem Staatsgebiet entsprechend der Verordnung des Rates und des darin genannten Zwecks anerkannt werden. Die Kommission ... Mich macht das sollten ein wenig stutzig. Für eine Rechtssicherheit fehlt nach meiner Meinung ein muss im Text. -------------------- Alles wird gut.
[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT] |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.07.2025 - 15:19 |