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> Langsamfahren strafbar
youngdriver
Beitrag 23.07.2007, 18:24
Beitrag #1


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Hab keinen ähnlichen Threat gefunden und auch nichts bei google, desshalb hier:

Ich dachte immer langsamfahren ist strafbar z.B. wenn man dauerhaft mi 60 Km/H oder 70 Km/H auf der Landstraße fährt oder die ganze Zeit mit 120 Km/H auf der Mittelspur schleicht ist das sowas wie Nötigung.

Es gab grad eine heftige Diskussion mit Kollegen, dabei hörte ich meist Sachen wie "wenn ich fahre, kann ich so langsam fahren, wie ich möchte" oder "das ist das dümmste, was ich gehört habe, dass man dann bestraft werden kann"


Mich störts jetzt nicht wirklich, wenn so ein Schleicher vor mir ist, ich denke mir immer, vielleicht hat er bloß ein Auge, ein Trauma oder ein kaputtes Auto, oder er fährt besoffen rofl1.gif (letztes war nicht ernst gemeint) aber trotzdem würde es micht interssieren, ob man sowas darf, den ganzen Verkehr zu blockieren und Ärtzte in Bereitschaft und gestresste Vertreter agressiv zu machen.
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jetzze ich
Beitrag 23.07.2007, 18:34
Beitrag #2


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Zu beachten ist hier § 3 Abs. 2 StVO:
Zitat
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
Das ist allerdings in praxi schwer zu fassen, weil ja auch § 1 StVO gilt. Auf einer Landstraße statt erlaubter 100 km/h nur 80 km/h zu fahren, dürfte z.B. den Verkehrsfluss keinesfalls behindern.

Außerdem gilt natürlich das Rechtsfahrgebot (§ 2 Abs. 1f. StVO), sodass das Mittelstreifenschleichen durchaus eine Nötigung sein kann.
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DaRealAd
Beitrag 23.07.2007, 19:07
Beitrag #3


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Der Verstoß gegen die StVO ist übrigens keine Straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Eine Nötigung liegt z.B. vor, wenn absichtlich langsam gefahren wird, um jemand anders zu behindern. Wenn das aus anderen Gründen geschieht, dann ist es höchstens die genannte Owi.


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PolarisATV
Beitrag 23.07.2007, 19:38
Beitrag #4


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"Wenn das aus anderen Gründen geschieht, dann ist es höchstens die genannte Owi."

Naja wenn ein altes mütterlein oder opilein vor einem fährt, wird das nie bestraft werden oder? rofl1.gif

Der Beitrag wurde von PolarisATV bearbeitet: 23.07.2007, 19:38
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Feuerpferd
Beitrag 23.07.2007, 20:04
Beitrag #5


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Auch zu langsames Fahren kann eine nicht angepasste Geschwindigkeit und somit als OWI geahndet werden. Zudem kann eine Verkehrsgefährdung vorliegen der Langsamfahrer im Falle eines Unfalls eine erhebliche Mitschuld bekommen. So ist es einem VT gegangen der ohne erkennbaren Grund mit 60 km/h auf der Autobahn unterwegs war. Dem war einer hintendrauf geknallt weil er nicht mit dieser geringen Geschwindigkeit gerechnet hat. Das Gericht gab dem Langsamfahrer eine erhebliche Mitschuld. Leider weiss ich nicht mehr wlches Gericht das war.

Wer langsam fahren muß weil er z. B. einen technischen Defekt am Auto hat muß das Warnblinklicht einschalten.


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.07.2007, 21:46
Beitrag #6


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Bei uns gibt es einige Bundesstraßen, auf denen zwar 100 erlaubt ist, aber über VIIIELE Kilometer hin ein Überholverbot besteht.

Wenn ich dort nicht 100 fahren kann, weil vor mir ein Lkw mit 60 fährt, könnte ich zwar auch ins Lenkrad beißen, aber er kann ja nichts dafür. Er MUSS ja 60 fahren.
Wenn aber vor mir nur ein Oppa im Astra 60 fährt, kann er froh sein, dass ich kein MG an Bord habe...

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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ccfuchs
Beitrag 23.07.2007, 22:48
Beitrag #7


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Vielleicht liegen die 60 von Oppilein aber gerade im rhmen seiner Möglichkeiten. Auch das persönliche fhrkönnen zählt. Wenn er sich emhr nicht zutrazt ist das angemessen.


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Diskutiere nie mit einem Idioten - der Zuhörer könnte den Unterschied nicht erkennen.
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Eichbaum
Beitrag 24.07.2007, 00:01
Beitrag #8


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 23.07.2007, 23:46) *
Wenn aber vor mir nur ein Oppa im Astra 60 fährt, kann er froh sein, dass ich kein MG an Bord habe...
Doc
rofl1.gif
Muss ja nich nur der Oppa sein - gibt auch genug junge Tränen wavey.gif (Da war sogar mal der Mann mit Hut vor mir, der Ortsausfahrt so richtig feuer gab, dass ich nur staunen konnte laugh2.gif )

Aber ne Laserkanone wär besser - damit dem Schleicher dann den Auspuff zuschweißen... rofl1.gif

@ccfuchs
Wechsel mal die Batterien deiner Tastatur (oder hol ne neue - wenn mit Kabel) rolleyes.gif

Stimmt schon: das persönliche Fahrkönnen zählt - aber wer sich ständig nur noch mit 40 über die gut ausgebaute und trockene Landstraße zu fahren traut - der muss sich den Vorwurf der Fahruntauglichkeit durchaus gefallen lassen!

Angemessen ist das dann nämlich nicht mehr - wurden ja auch schon so einige Schleicher abkassiert, bzw. durften zur MPU. wavey.gif


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Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Nils92
Beitrag 26.07.2007, 19:55
Beitrag #9


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Zitat (Eichbaum @ 24.07.2007, 01:01) *
Stimmt schon: das persönliche Fahrkönnen zählt - aber wer sich ständig nur noch mit 40 über die gut ausgebaute und trockene Landstraße zu fahren traut - der muss sich den Vorwurf der Fahruntauglichkeit durchaus gefallen lassen!

Angemessen ist das dann nämlich nicht mehr - wurden ja auch schon so einige Schleicher abkassiert, bzw. durften zur MPU. wavey.gif


Das seh ich auch so. M.M. dürften diese gar keine Fahrerlaubnis mehr haben.
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ccfuchs
Beitrag 26.07.2007, 21:41
Beitrag #10


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Zitat
Wechsel mal die Batterien deiner Tastatur (oder hol ne neue - wenn mit Kabel)

is ne neue im subnote, leider noch etwas hakelig wenn man nicht draufhaut wie ein Pferd.

Zitat
Stimmt schon: das persönliche Fahrkönnen zählt - aber wer sich ständig nur noch mit 40 über die gut ausgebaute und trockene Landstraße zu fahren traut - der muss sich den Vorwurf der Fahruntauglichkeit durchaus gefallen lassen!

Was dann aber nicht im ermessen des hintermanns liegt. Solange Opilein auf der Straße ist darf er nur so schnell fahren wie seine Reaktion noch zulässt.


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unknow74
Beitrag 26.07.2007, 21:44
Beitrag #11


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...der entsprechende Ahndungssatz im aktuellen Bußgeldkatalog fehlt - wurde bei einer der letzten Änderungen ersatzlos gestrichen - kostete annodazumal 20,- DM...


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