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Beitrag
#51
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Du wirst aber zugeben müssen, dass sich der Fall für einen Außenstehenden noch haarsträubender anhört, als für Dich, der Du zumindest zum Teil involviert bist. Entweder hat sich hier, um es drastisch auszudrücken, die Inkompetenz im Quadrat getroffen (der Polizeibeamte, der Rechtsanwalt, der Staatsanwalt und der Mitarbeiter der Führerscheinstelle) oder irgendeiner (oder alle) haben Informationen, die Du nicht hast. Damit bringst Du es auch auf den Punkt, nämlich "Inkompetenz im Quadrat". Aber welche Infos sollten dass sein, die "alle" haben könnten, ich jedoch nicht? Ich habe die kompletten Unterlagen vorliegen, die sich so auf gut 35 bis 40 A4-Seiten befinden dürften. Oder andersherum, weil ja "das Kind in den Brunnen gefallen" ist, wie kommt er am besten durch die MPU? Das ist die eigentliche Frage. Darum herum zu kommen fällt laut allem, was ich las, ja aus. Ich überlege auch, ob ein vielleicht extrem kurzzeitiges Aussetzen der Erinnerungsfähigkeit beim Betroffenen vorliegen könnte, so dass er den ersten Teil des (ja nun nachgewiesenen) Unfalls nicht realisiert und bewusst miterlebt hat. Mir selbst ist es Anfang der 80er Jahre passiert, dass ich mit meinem Kleinkraftrad einen Unfall hatte, erst wieder im Krankenhaus aufwachte und mich bis heute nicht an eine einzige Einzelheit des Unfalls erinnern kann. Gruß Jens |
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#52
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 ![]() |
Hallo
Zitat Inkompetenz im Quadrat Ich halte die Geschichte für geschönt. Der Unfallverursacher wollte den Unfall wie viele andere vertuschen. Die Methode, einfach noch einen kleinen Unfall nachzuschieben, um für die Unfallfolgen eine Erklärung zu haben, ist nun wirklich schon tausende Male vorgekommen. Auch die Behauptung, von der Beschädigung nichts mitbekommen zu haben, ist recht abenteuerlich und vor Gericht wohl auch widerlegt worden. Dazu passt auch der Versuch Zeugen dadurch zu täuschen, das der Anschein erweckt wird, man rufe die Polizei. Ein Grund könnte sein, das es um den Arbeitsplatz ging. Und die Vermutung, hier würden alle an der Aufklärung und am Prozess beteiligten versagen, also im Endeffekt lügen erinnert mich an den Witz von dem Autofahrer, der nach der Warnung vor einem Geisterfahrer auf der Autobahn zu seiner Beifahrerin sagt: "Einer? - Hunderte" Die Polizei hat den Unfall aufgenommen, die Unfallspuren gesehen und Spuren gesichert, z. B. Fotos gemacht. Warum sollten die bei einem Bagatellunfall (darum muss es sich ja handeln, wenn der Unfallverursacher nichts bemerkt haben will) zwangshaft eine Unfallflucht konstruieren. Anschließend die Staatsanwaltschaft, die wiederum vollkommen neutral alle Daten bekommen und auswertet. Warum sollten die wiederum versagen? Die haben wahrscheinlich wegen der Aussage des Unfallverursachers einen Gutachter beauftragt. Warum sollte der die Spuren falsch auswerten? Schlußendlich das Gericht, wohl bestehend aus dem Richter und zwei Beisitzern. Die entscheiden natürlich auch falsch. Und der eigene Anwalt ist natürlich auch ein Versager, der dem Gericht die Wahrheit nicht rüberbringen kann. Zudem noch solche Widersprüche: Zitat Er kannte dieses Geräusch bislang nicht, dachte noch "Reifen geplatzt?" Es ist schon ein gewaltiger Unterschied, ob ein Reifen platzt oder Blech auf Blech trifft. Reifenplatzer sind im übrigen sehr selten und geschehen meist bei schneller Fahrweise, nicht im Stadtverkehr. Der Hammer kommt aber viel später: Zitat er hat diese seit 1994 und (Anfängerpech) mal in den ersten Wochen danach einen Verkehrsunfall gehabt, Und mit der Erfahrung will er einen Unfall nicht von einem Reifenplatzer unterscheiden können? Gruss MrMurphy |
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Beitrag
#53
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Hallo,
es ist nichts "geschönt" worden. Bitte lies Dir meine ersten Postings durch. Warum sollte er sich mehr als eine Stunde am Unfallort aufhalten und warum sollte er den Wagen, nachdem ein Unfall verursacht wurde (dessen sind wir uns ja nun bewusst) dann auch noch "zweckdienlicherweise" nach rechts an den Straßenrand gelenkt haben um hier auch noch den Randstein abzubrechen und am eigenen Fahrzeug einen Schaden verursachen? Da ist keine Logik drin (für mich jedenfalls). Wie wahrscheinlich wäre es denn gewesen, dass der Geschädigte innerhalb dieser Stunde, in der der ADAC sowie dann ein weiteres Abschleppunternehmen dort war, zu seinem Fahrzeug zurückgekehrt wäre? IMHO sehr wahrscheinlich, und das unfallverursachende Fahrzeug steht da ein paar Meter weiter am Straßenrand und wartet samt Fahrer auf den Abschleppdienst. Im Übrigen handelt es sich hierbei nicht um einen Bagatellunfall, der Schaden am gegnerischen Fahrzeug war erheblich. Ja, Du hast Recht, es wurde ein Gutachten erstellt, es liegt mir vor. Der Schaden wurde von dem geführten Sprinter verursacht, dies scheint zweifelsfrei und wurde dementsprechend vom Gericht so gewertet. Noch einmal... ich kann nur das wiedergeben, was mir hier als Schriftstück vorliegt und die eigene Aussage des Fahrers (also meinem Stiefvater). Ich war nicht dabei. Gruß Jens |
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#54
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 ![]() |
Mann, MrMurphy!!!!
Wenn du nichts anderes beizusteuern hast außer wieder mal den TEs kein einziges Wort zu glauben, dann halt dich doch einfach raus. Seit Jahr und Tag immer die gleichen Posts ("Warum sollte..." usw. usf.). Ist auch ne Art Troll-Dasein, was du fristest, oder? So, das musste jetzt raus! ![]() |
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#55
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 964 Beigetreten: 07.05.2007 Wohnort: in der Toskana Deutschlands Mitglieds-Nr.: 31426 ![]() |
Übrigens, noch eine Frage: das Schreiben der FSST ist mit keinem Paragrafen versehen, der den Grund enthält um eine MPU zu fordern. Ist das so korrekt? Ich habe das Schreiben gescannt, alle privaten als auch amtlichen Adressen und Namen herausgelöscht. Es liegt mir im PDF-Format hier vor. Wenn ihr es einsehen möchtet, das wäre kein Problem. das Schreiben befindet sich auf meinem Webspace, und zwar hier. Hallo Jens, so, wie ich dieses Schreiben verstehe, ist es eine allgemeine Information der FSST über den Ablauf zur Wiedererlangung der FE. Es ist noch keine Aufforderung zur MPU weist allerdings durch den qualifizierten Zusatz: Zitat Aufgrund des Vorfalls, der zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat, ereben sich erhebliche Bedenken an deiner Neuerteilung der FaE. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung ist daher vorab erforderlich. darauf hin, dass die Aufforderung zur MPU kommen wird. Allerdings erst nach Antrag auf Neuerteilung (zu stellen 3 Monate vor Ablauf der Sperre). Durch dieses Schreiben bietet die FSST die Chance, sich rechtzeitig auf die MPU vorzubereiten und nicht erst nach einem Antrag auf Neueerteilung der FE von der drohenden MPU zu erfahren. Um die Art der MPU-Fragestellung zu erfahren (vermutlich handelt es sich "nur" um eine verkehrsrechtliche Fragestellung?) müsstet ihr Rücksprache mit der FSST halten. Gruss, Uwe -------------------- FAQ-Artikel: Bedeutung der Begutachtungsleitlinien (BGLL) und Beurteilungskriterien (BUK) für die MPU
FAQ-Artikel: Gängige Abkürzungen im Forum Seine Gefühle kann man nicht verändern, nur sein Verhalten! Geändertes Verhalten kann aber die Gefühle verändern! |
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#56
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Durch dieses Schreiben bietet die FSST die Chance, sich rechtzeitig auf die MPU vorzubereiten und nicht erst nach einem Antrag auf Neueerteilung der FE von der drohenden MPU zu erfahren. Um die Art der MPU-Fragestellung zu erfahren (vermutlich handelt es sich "nur" um eine verkehrsrechtliche Fragestellung?) müsstet ihr Rücksprache mit der FSST halten. Hallo Uwe, auch Dir erstmal Danke für Deine Meinung. Ich habe auch dazu geraten, dort morgen anzurufen. Man sollte ja sehr früh beginnen, sich auf eine MPU vorzubereiten. Aber ich warte noch auf die hier doch vorhandenen Experten, die vielen, die sich einer MPU unterziehen mussten, schon helfen konnten. Es liegt hier ja (um es nochmals zu verdeutlichen) kein Alkohol- oder Drogendelikt vor. Daher auch meine Frage, wie der Betroffene sich in so einem Fall auf die MPU vorbereiten soll. Gruß Jens |
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Gast_klaus62_* |
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Beitrag
#57
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Daher auch meine Frage, wie der Betroffene sich in so einem Fall auf die MPU vorbereiten soll. Er soll sich mal Gedanken über diese Fragen machen. Solche Fragen kommen in der MPU(wenn es sich um eine Verkehrs-MPU handelt) dran |
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#58
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Solche Fragen kommen in der MPU(wenn es sich um eine Verkehrs-MPU handelt) dran Vielen Dank. Das ist doch schon mal etwas, ich werde es ausdrucken und ihm mitnehmen. Eigentlich ist er sich ja "keiner Schuld bewusst", dies wurde aber durch Gericht usw. wiederlegt - und daran muss er arbeiten. Seinen Fehler, die Polizei nicht zu rufen, stelle ich als ursächlichen Fehler dar. Eigentlich aber auch als den einzigen, oder sehe ich das falsch? Hätte er die Polizei gerufen, diese hätte den Unfall sofort als "passiert" eingestuft und protokolliert, wäre nichts weiter geschehen, außer dass die Kfz-Haftpflicht des AG hätte einspringen müssen. Gruß Jens |
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#59
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 ![]() |
Wobei man ja nicht bei nem Reifenplatzer unbedingt auf die Idee kommt, die Polizei zu holen.
Ich sehe den Fehler wie oben von anderen schon geschrieben eher im Nicht-Zurücklaufen und schauen, ob ein Stück die Straße runter (dort wo der Knall zu hören war) nicht irgendwelches Fremdeigentum beschädigt wurde. Wenn ja, Polizei, wenn nein, eben nicht. (Wobei ich auch hier zugeben muss, dass ich das je nach Geräusch auch nicht unbedingt gemacht hätte. Hatte noch nie einen Reifenplatzer, aber wenn ich nicht 100%ig sicher gewesen wäre, dass das auf jeden Fall nur der Reifen war, wäre ich schon aus reiner Neugier / Suche nach einem Nagel etc. die Straße nochmal abgegangen... Aber man lernt hier im VP ja nie aus; ich werde in Zukunft auch lieber einmal zu viel schauen ![]() |
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#60
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Mr. Murphy,
Ich halte die Geschichte für geschönt. Der Unfallverursacher wollte den Unfall wie viele andere vertuschen. es ist richtig, dass bei diesem Unfall einiges nicht so gelaufen ist, wie es sollte (meiner Ansicht nach von beiden Seiten). Es ist auch unbestritten, dass es VT gibt, die nach einem Unfall den Kopf verlieren, das Hirn ausschalten usw. und alles mögliche versuchen, um den Unfall zu vertuschen (sonst würde es auch nicht so viele Anzeigen wegen Unfallflucht geben). Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand so hirnlos ist, dass er nach einem kleinen Streifschaden, den er verursacht hat, anstatt stiften zu gehen, gegen einen Bordstein fährt, vorsätzlich seinen Reifen so beschädigt, dass sein Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, und dann einen Abschlepper ruft, um quasi mit dessen Hilfe Unfallflucht zu begehen. ![]() Wenn er etwas hätte vertuschen wollen, hätte er nach dem Aufprall auf den Bordstein die Polizei gerufen und behauptet, sein Fahrzeug wäre durch einen Reifenplatzer nicht mehr lenkbar gewesen, er hätte dabei den PKW gestreift und wäre dann noch gegen den Bordstein geprallt. Im schlimmsten Fall hätte es eine Verwarnung gegeben, im Normalfall sogar nur einen kleinen Unfallbericht wegen Verursachen eines Verkehrsunfalls ohne Schuld, der auf der Dienststelle zu den Akten gelegt worden wäre. Dumm gehandelt hat der Unfallverursacher, da beißt die Maus keinen Faden ab, aber ich kann mir nach dem, was hier vorliegt, nicht vorstellen, dass er den Unfall absichtlich herbeigeführt hat. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#61
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Dumm gehandelt hat der Unfallverursacher, da beißt die Maus keinen Faden ab, aber ich kann mir nach dem, was hier vorliegt, nicht vorstellen, dass er den Unfall absichtlich herbeigeführt hat. So ist es. Er kann aber nun einmal nichts mehr rückgängig machen, sondern nur versuchen, die MPU ordentlich hinter sich zu bringen. Der Fehler (abgesehen vom Fahrfehler, den ich auch heute überhaupt nicht mehr bestreiten will) lag im Nichtinformieren der Polizei. Er muss eine MPU machen und sich darauf vorbereiten. Und da geht es jetzt um das "wie". Danke für Deine ausführliche Antwort Nachteule. ![]() Gruß Jens |
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Gast_klaus62_* |
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#62
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Und da geht es jetzt um das "wie". Also, dann mal los. Hier erstmal zwei Links: Erste Schritte zur MPU häufige Fragen zur MPU |
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#63
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 ![]() |
Hallo jens,
dies hier: Eigentlich ist er sich ja "keiner Schuld bewusst", dies wurde aber durch Gericht usw. wiederlegt - und daran muss er arbeiten. Seinen Fehler, die Polizei nicht zu rufen, stelle ich als ursächlichen Fehler dar. Eigentlich aber auch als den einzigen, oder sehe ich das falsch? Hätte er die Polizei gerufen, diese hätte den Unfall sofort als "passiert" eingestuft und protokolliert, wäre nichts weiter geschehen, außer dass die Kfz-Haftpflicht des AG hätte einspringen müssen. würde ich aus deiner Schilderung auch so sehen. Für die MPU-Anordnung dürfte jedoch die andere Sichtweise eher bestimmend gewesen sein (Unfall, und um diesen zu vertuschen ...) - egal, wie sinnig sie uns scheint. Hier noch die Begutachtungsleitlinien, auf deren Basis der Gutachter in diesem Fall arbeitet. Unter a) bis g) stehen mögliche Ursachen für solch Fehlverhalten. Der Gutachter wird herauszufinden haben, welche Ursache beim Antragsteller vorlag, ob er diese bei sich aufgearbeitet und verändert hat. Vielleicht sollte der Mann deiner Mutter dazu auch noch mal ein paar Stunden zum Verkehrspsychologen gehen, um da genauer dran zu arbeiten. Gruß, jfk. -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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#64
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4384 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12074 ![]() |
Ihr scheint euch alle nicht bewußt zu sein, wie ein Strafbefehl funktioniert. Hier ist immer wieder davon die Rede, irgendwas sei vom Gericht widerlegt worden. Dem ist nicht so. Der Strafbefehl wird vom Staatsanwalt beim zuständigen Gericht beantragt. Das Gericht (vor allem nicht ein Berufsrichter und zwei Beisitzer, wie MrMurphy so vollmundig behauptet) überprüft dann nur noch die Aktenlage, oft nicht einmal das und erläßt dann den beantragten Strafbefehl in der Regel unverändert. Wir befinden uns hier ganz gewiss nicht in der Straferwartung, die ein Schöffengericht erforderlich machen würde, so dass nur ein einziger Richter damit befasst ist.
Und wenn der Rechtsanwalt nun eben nicht sonderlich bemüht ist und beispielsweise nicht bei der Staatsanwaltschaft persönlich vorspricht, um den ermittelnden Staatsanwalt von seiner Sicht der Dinge zu überzeugen (richtig, hat was von Liebling Kreuzberg, ist aber manchmal erstaunlich effektiv), oder doch zumindest das Ganze schriftlich nachdrücklich darstellt und dabei auch entsprechende, wohlüberlegte Beweisanträge stellt, dann bleibt natürlich diese in meinen Augen abwegige Theorie des Polizeibeamten in der Akte stehen und führt dann letzten Endes zur Verfestigung dieser Darstellung, was dann zu dem entsprechenden Strafbefehl führt. Weil aber hier gerade nicht die Mechanismen, die dem ansonsten vor einer Verurteilung stehenden mündlichen Verfahren innewohnen, eingreifen, da das Strafbefehlsverfahren ein rein schriftliches Verfahren ist, gibt es die Möglichkeit des Einspruchs gegen den Strafbefehl. Daraufhin erfolgt nicht viel mehr als das mündliche Verfahren, das es ohne Strafbefehl sowieso gegeben hätte. Hier hätte der Betroffene die Gelegenheit erhalten, den Unfall wie von ihm erlebt darzustellen. Ich bin mir auch recht sicher, dass sich mit einem solchen Verfahren auch das, was jetzt passiert ist, hätte vermeiden lassen. Hier hat die Sparsamkeit Früchte getragen, die so sicher nicht gewollt waren. Man wollte rund 1.000 € sparen, hat dadurch aber den Arbeitsplatz verloren und muss nebenbei auch noch eine Geldstrafe bezahlen, nicht zu sprechen von den Kosten für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Das wäre mit der Beauftragung eines fähigen Rechtsanwaltes mit dem Rechtsmittel gegen den Strafbefehl mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Bruchteil dessen, was nun entweder ausgegeben werden muss oder gar nicht erst eingenommen wird, zu verhindern gewesen. Die Situation, in der sich der Betroffene nun befindet, kann er sich allein zuschreiben, weder der Staatsanwaltschaft, noch der Polizei oder sonstwem. Wenn es derartig um die Existenz geht, sollge man sich professioneller Hilfe versichern. Und genau das hat er nicht getan. Just my two cents -------------------- |
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#65
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Die Situation, in der sich der Betroffene nun befindet, kann er sich allein zuschreiben, weder der Staatsanwaltschaft, noch der Polizei oder sonstwem. Wenn es derartig um die Existenz geht, sollge man sich professioneller Hilfe versichern. Und genau das hat er nicht getan. Vielen Dank auch für Deine Meinung, noch dazu "aus der Feder" von jemanden, der sich damit sicher gut auskennt. Ich selbst könnte mir auch in den "Allerwertesten" beißen ![]() Insbesondere auch dann nicht, als der Strafbefehl kam und nochmals Rücksprache gehalten wurde, es wurde dazu geraten, den Strafbefehl zu akzeptieren. Das Einlassungsschreiben des vertretenden RA umfasst schon sechs Seiten, in denen um Einstellung des Ermittlungsverfahrens auflagenfrei, hilfsweise gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, gebeten wurde. Es wurde aus Sicht des Beschuldigten alles so dargelegt, wie ich die Situation schilderte. Die Kommunikation zwischen dem RA und dem StA ist aufgrund der mir vorliegenden Unterlagen eher "dürftig" zu nennen. Aber es ist nun zu spät um zu jammern, der Beschuldigte muss jetzt da durch - so schwer es werden wird. Gruß Jens Falls der aufnehmende Polizeibeamte dies noch nicht gemacht hat: Hat der Rechtsanwalt Deines Vaters einmal daran gedacht, den Fahrer des Abschleppfahrzeuges als Zeugen zu benennen? Eventuell kann dieser ja bestätigen, dass außer dem beschädigten Rad keine anderen Unfallschäden an dem Sprinter des Unfallverursachers zu sehen waren, oder vielleicht hat er, evtl. auch zusammen mit dem Fahrer, nachgeschaut, ob irgend ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde, aber keine Schäden gesehen ![]() Weil mir das keine Ruhe lässt (zwar ist ja nichts mehr zu machen, aber offene Fragen kläre ich dann schon noch), hierzu der Auszug aus dem Einlassungsschreiben des vertretenden RA: "Weder der Fahrer des Abschleppwagens, noch der Mitarbeiter der Firma XXX GmbH, noch irgendeine sonstige Person hat den Beschuldigten auch nur ansatzweise darauf hingewiesen, dass es zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug gekommen sein könnte. Der Mitarbeiter der Firma XXX GmbH hat dem Beschuldigten gegenüber sogar ausdrücklich bestätigt, dass der Defekt der Lenkung auf das Anschlagen am Bordstein zurückzuführen sei.". Gruß Jens |
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#66
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Heute das Ende des fast einjährigen Dramas - mein Stiefvater hat die MPU sofort positiv bestanden, im ersten Anlauf und ohne besondere Vorbereitung. Zwei Minuten beim Doktor, dann den Reaktionstest mit 95% bestanden und nach einem etwa 40-minütigem Gespräch gab es das "Okay" von der Psychologin.
![]() ![]() ![]() Also bekommt er Ende des nächsten Monats seine FE und einen neuen FS und darf endlich wieder fahren. Ich freue mich so sehr für ihn! ![]() Gruß Jens |
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#67
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Gratuliere!
![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#68
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Dankeschön, Mr. T, ich werde es weitergeben!
![]() Zusätzlich bekommt er nun, da er ja ein ärztliches Gutachten usw. usf. beibringen musste, sowie natürlich den Sehtest, jetzt die Klassen mit dazu, die er vorher gar nicht hatte (da er seinen DDR-FS noch nicht umschreiben ließ). Also kann er jetzt, zumindest für fünf Jahre zusätzlich CE, C1 E fahren, die BE kam natürlich auch mit dazu. ![]() Gruß Jens |
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Gast_klaus62_* |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
wenn du Lust hast dann scanne, oder schreibe, doch noch das GA hier rein. es wird jedem neuen User helfen ![]() Danke Klaus. ![]() Gruß Jens |
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Gast_klaus62_* |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
und genau deswegen ist das Gutachten wichtig für unsere FAQs Hallo Klaus und @alle, seit heute habe ich das Gutachten vorliegen. Gern scanne ich es (natürlich alles anonymisiert!). Es handelt sich allerdings um elf A4-Seiten. Sind alle erforderlich, oder nur ein Teil? Und dann, wohin hochladen? Die PDF-Erstellung ist kein Problem, nur sollte ich es wissen, wo ich es am besten ablegen soll. Gruß Jens |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Die PDF-Erstellung ist kein Problem, nur sollte ich es wissen, wo ich es am besten ablegen soll. Du kannst mir die PDF schicken: Mr.T[at]verkehrsportal.de. Ich stelle sie dann hier ein. ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Hi Jens,
Datei ist angekommen, leider können nur max. 2 MB hochgeladen werden. Kannst du die Datei in 3 Teile splitten und nochmal schicken? Danke! -------------------- Gruß Mr.T
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Datei ist angekommen, leider können nur max. 2 MB hochgeladen werden. Kannst du die Datei in 3 Teile splitten und nochmal schicken? Na klar! Das mache ich später heut abend, vielleicht lässt es sich auch noch anders "eindampfen", so dass ich unter die 2 MB komme. Mal schauen! Gruß Jens |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Super!
![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#78
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Hier das angekündigte positive Gutachten.
![]() ![]() ![]() Dank an @esla für die Mühe. ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26836 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Hier das angekündigte positive Gutachten. gibt es noch einen zweiten Teil? Bei mir sind das nur 5 von 11 Seiten. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
In unserer FAQ ist das Gutachten auch verewigt->klick (unter Punkt 3, 4. Link).
gibt es noch einen zweiten Teil? Bei mir sind das nur 5 von 11 Seiten. Stimmt, da muss wohl @esla nochmal ran. ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Jetzt ist das Gutachten komplett->klick.
-------------------- Gruß Mr.T
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Beitrag
#83
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Jetzt verzögert sich das Ganze schon wieder. Nachdem alle erforderlichen Dokumente auf dem Postweg bei der FSST des Landkreises eingegangen waren, fragte mein Stiefvater an, wann und wie er an seine neuen FS kommt. Daraufhin wurde ihm gesagt, dass seine Unterschrift noch gar nicht vorliege - diese wird ja auf dem Plastikkarten-FS mit "eingedruckt". Nun befindet sich aber die Kreisstadt, in der sich die FSST befindet, 40 km entfernt!
![]() Irgendwie wundere ich mich, dass man nur wegen einer Unterschrift 40 km hin- und zurückgondeln muss (natürlich mit Bus und Bahn, bzw. ich fahre ihn halt hin). Ist das so üblich? Oder hätte die Abgabe der Unterschrift nicht auch auf dem örtlichen Bürgerbüro der Stadt, in der er wohnt, vollzogen werden können? ![]() Gruß Jens |
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Beitrag
#84
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 ![]() |
Ist das so üblich? Oder hätte die Abgabe der Unterschrift nicht auch auf dem örtlichen Bürgerbüro der Stadt, in der er wohnt, vollzogen werden können? Ist meiner Meinung nach völlig unüblich. Bei unserer Gemeindeverwaltung kann man ohne Weiteres den neuen Kartenführerschein beantragen. Frag' doch sicherheitshalber noch mal nach!! -------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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Beitrag
#85
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Heute kam das Schreiben der FSST an (gerade per Telefon erfragt). Die Erbringung der Unterschrift direkt in der FSST ist scheinbar unerlässlich, vielleicht gibt es auch regionale Unterschiede bei dieser Angelegenheit? Wie dem auch sei, die gute Nachricht daran ist, dass mein Stiefvater am nächsten Montag sofort den "Vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung" mit nach Hause nehmen kann und ab dann wieder sein Auto bewegen darf. Kostet sicher wieder ein paar Euro, aber endlich hat das lange Warten dann ein Ende.
Gruß Jens |
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Gast_klaus62_* |
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#86
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Beitrag
#87
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Genau sind es 8,70€.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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