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> Unfall mit Alkohol und Fahrerflucht
Janna
Beitrag 11.07.2007, 15:34
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiter helfen.
Es ist folgendes Passiert ,mein Mann ist Montag Nacht Alkoholisiert Auto gefahren, (das Blutergebniss ist noch nicht da aber beim Pusten wurden auf jeden fall über 1,1 Promille festgestellt aber mein Freund weiß nicht mehr den genauen Wert) naja auf jeden Fall hat er die Kontrolle über seinen Wagen Verloren und ist in die Leitplanken , die nun über 10 m total kaputt ist, er hat dann ,so dumm wie er war die Fahrt fortgesetzt (wie das mit dem Auto- Totalschaden funktioniert hat ist allen ein Rätsel) nach ca 1 km war dann aber Schluss, das Auto ist liegen geblieben. Und wie soll es anders sein stand auch schon die Polizei hinter ihm . Nun meine Fragen was wird auf ihn zukommen (er hat schon mind. 4 Punkte in Flensburg wegen zu schnellem Fahren.) Wie hoch werden wohl die Kosten für die Leitplanke, wie hoch wird die Strafe sein für die Fahrerflucht ? Wie hoch die Strafe fürs Alkoholisierte Fahren ? Fragen über Fragen ich hoffe einige könnt Ihr mir beantworten, Vielen dank im Vorraus
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darkstar
Beitrag 11.07.2007, 15:43
Beitrag #2


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Hallo Janna,

Ich habe mal versucht kurze Richtwerte für die Strafe aufzuschreiben. Ob der Promillewert noch steigt kommt darauf an wann er zuletzt etwas getrunken hat. Ist das bis ca. 1 1/2-2 h vor BAK gewesen steigt der BAK gegenüber AAK noch an da er in der Anflutungsphase war. Dabei wird der AAK-Wert niedriger da noch nicht alles im Blut ist.

Strafe:
1.) Rechne mal mit ca. 40 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Durch die Unfallflucht werden Tagessätze und Sperrfrist wahrscheinlich noch leicht erhöht, kann man aber schwer abschätzen.
2.) ca. 10-12 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€) Was dafür nötig ist siehe FAQ-Neuerteilung.
3.) Sperrfristverkürzung möglich mit einem Seminar wie z.B. Mainz77 siehe FAQ-Sperrfristverkürzung. Anbieter sind z.B. IFS, AFN oder TÜV. Bringt ca. 1-2 Monate weniger Entzug. Kosten ca. 300-500€.
4.) Keine Punkte da Entzug wegen §§ 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.
5.) Wenn BAK 1,6‰ oder mehr wird eine MPU nach §§ 13 Abs 2 FeV angeordnet (383€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich frühzeitig vorzubereiten.
6.) Strafbefehl in ca. 2-3 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt.
7.) BAK in ca. 1-2 Wochen auf der Wache erfragen. Telefonisch auch möglich, aber nicht jede Wache gibt auch Auskunft.
8.) Keine Angaben mehr bei der police.gif machen, wenn eine Vorladung kommt.

Unfall:
Eigenschaden wird nicht getragen, auch bei Vollkasko.
Fremdschaden wird von der Versicherung getragen, aber die Versicherung kann bis zu 5000€ Regreß fordern sollte der Schaden so hoch sein. Oder anders: Nur Schäden über 5000€ werden von der Versicherung bezahlt, bis 5000€ zahlst du selbst. Für genaue Werte im Versicherungsvertrag nachlesen.

Ein Leitplankenkostenthread findet sich hier

mfg
darkstar


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Janna
Beitrag 11.07.2007, 16:04
Beitrag #3


Neuling


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Vielen dank für die schnelle antwort smile.gif
Ich gehe davon aus das der Blutwerte höher sein wird als der beim Pusten,das letzte alkoholische Getränk hatte er ca 30 min vor dem Unfall getrunken crybaby.gif
Auf jeden fall schon mal gut zu wissen das wir nicht Komplett alles Zahlen müssen . Das die Versicherung zumindestens einen teil übernimmt wenn auch nicht fürs Auto aber für den Schaden an der Leitplanke, wenn ich das hoffentlich richtig Verstanden habe blushing.gif
Jetzt können wir nur noch hoffen das er keine MPU machen muss . Das schlimmste ist das mein Mann eigentlich auf den Führerschein angewiesen ist , seine Dienststelle ist 200 km weit weg. Gibt es da nicht irgendwie möglichkeiten das man den Führerschein dadurch eher wieder bekommt?
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darkstar
Beitrag 11.07.2007, 16:13
Beitrag #4


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Zitat (Janna @ 11.07.2007, 17:04) *
Das die Versicherung zumindestens einen teil übernimmt wenn auch nicht fürs Auto aber für den Schaden an der Leitplanke, wenn ich das hoffentlich richtig Verstanden habe blushing.gif
Die Versicherung wird zahlen, regressiert aber bis zu 5000€ von ihm zurück. unsure.gif Nur Kosten über diesem Betrag werden von der Versicherung bezahlt. Das dauert meist auch einige Zeit bis die Forderung kommt.
Zitat (Janna @ 11.07.2007, 17:04) *
Das schlimmste ist das mein Mann eigentlich auf den Führerschein angewiesen ist , seine Dienststelle ist 200 km weit weg. Gibt es da nicht irgendwie möglichkeiten das man den Führerschein dadurch eher wieder bekommt?
Nein. Angewiesen auf den FS sind auch die Meisten, wenn man von Hausfrauen und Rentnern absieht...

Das §§ 69a Abs 2 StGB angewendet wird ist ein absoluter Ausnahmefall und wird ihm auch nicht viel nützen, wenn er mit z.B. dem PKW zur Arbeit fährt.

Lösungen für dieses Problem: Bahn, Wohnung vor Ort, Mitfahrgelegenheiten.

mfg
darkstar


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Janna
Beitrag 12.07.2007, 11:38
Beitrag #5


Neuling


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Hy ,
hab da nochmal ne Frage , warum keine Punkte in Flensburg ?hab irgenwo gelesen das es für Fahren unter Alkohol Einfluss 7 Punkte gibt
Schon mal vielen dank im Vorraus
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Mr.T
Beitrag 12.07.2007, 11:41
Beitrag #6


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Zitat (Janna @ 12.07.2007, 12:38) *
warum keine Punkte in Flensburg

Darum:
Zitat (§ 4 Abs. 2 StVG)
...Ist die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre (§ 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs) angeordnet worden, so werden die Punkte für die vor dieser Entscheidung begangenen Zuwiderhandlungen gelöscht...


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Wanderer
Beitrag 12.07.2007, 15:29
Beitrag #7


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Zitat (Mr.T @ 12.07.2007, 13:41) *
Zitat (Janna @ 12.07.2007, 12:38) *

warum keine Punkte in Flensburg

Darum:


MrT hat sich mal wieder gewohnt kurz gefaßt. Er wird auch für diesen Verstoß Punkte bekommen. Nur wird sein Punktekonto mit dem Entzug der FE gelöscht. Dadurch sind alle, auch die bereits vorhandenen, weg.

Ist halt so, er wird nach Wiedererteilung der FE 0 Punkte habenm.


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Gruss
Wanderer
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Janna
Beitrag 18.07.2007, 12:32
Beitrag #8


Neuling


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Hallo ,
hab mall wieder eine Frage , warten auf die Blutergebnisse Laut police.gif sollten die schon vor 1 Woche kommen, aber immer noch nix da war auf der Wache und die haben gesagt die könnten sie nicht einsehen die würden wir per post bekommen und erst wenn sie auf dem Postweg sind könnten sie auch die Blutwerte im PC sehen , weiß jemand aus erfahrung wie lange es ca. dauert bis die werte da sind?
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darkstar
Beitrag 18.07.2007, 12:49
Beitrag #9


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Meist liegen die Werte nach ca. 1-2 Woche der Wache vor. Manche sagen sie nicht am Telefon (Datenschutz), aber wenn man vorbeigeht dann bekommt man oft Auskunft.

mfg
darkstar


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Janna
Beitrag 18.07.2007, 13:00
Beitrag #10


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Waren 2 mal Persönlich auf er Wache heute auch, die sagen halt sie müssen warten bis die Post kommt oder Ihr Anwalt muss die erfragen think.gif
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tomcraft
Beitrag 18.07.2007, 13:18
Beitrag #11


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Nun ist ja auch erst eine Woche um seit dem Tattag und es hilft einfach wirklich nur Warten, auch wenn`s schwer fällt wavey.gif Für Euch ist es etwas außergewöhnlich Wichtiges, für die Pol aber nur Alltag und so geht dort eben alles seinen gewohnten bürokratischen Gang und die BAK kommt auch irgendwann mit der Post, so oder so!
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Conmax
Beitrag 18.07.2007, 15:27
Beitrag #12


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Vielleicht liegt es an der Urlaubszeit, meine hätte ich angeblich anch 2-3 Tagen erfragen können.
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Janna
Beitrag 25.07.2007, 12:49
Beitrag #13


Neuling


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Hallo alle zusammen,
die Werte sind endlich da 1,3 o/oo
In den Brief von der police.gif steht drin was ihm vorgeworfen wird § 315 c StGB aber in den Brief steht nix von
der Fahrerflucht heißt das jetzt das ihm diese nicht vorgeworfen wird oder wie haben wir das zu verstehen?
Vielen dank für eure super Hilfe bis jetzt wavey.gif
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Fridolin_Fridolin
Beitrag 25.07.2007, 13:49
Beitrag #14


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Hallo Janna,

habt Ihr schon einen Anwalt?

Wenn nicht würde ich Euch einen Empfehlen. Der kann nämlich was, was Ihr nicht könnt:

Akteneinsicht beantragen! tongue.gif

In der Ermittlungsakte steht nämlich genau das drin, was vorgeworfen wird. (Und noch viel mehr). dry.gif

Dann weißt Du sicher, ob von Seiten der police.gif eine Unfallflucht zur Last gelegt wird.

Allerdings: 1,3 Promille und somit der §315c sind ohnehin bereits eine Straftat thread.gif . Somit ohnehin mind. 6 Monate Entzug, in diesem Fall wohl eher bis zu 12 Monate... leider... crybaby.gif

Also: In jedem Fall einen Anwalt mit der Sache bemühen.

Viel Glück! wavey.gif
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darkstar
Beitrag 25.07.2007, 14:36
Beitrag #15


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Zitat (Janna @ 25.07.2007, 13:49) *
In den Brief von der police.gif steht drin was ihm vorgeworfen wird § 315 c StGB aber in den Brief steht nix von der Fahrerflucht heißt das jetzt das ihm diese nicht vorgeworfen wird oder wie haben wir das zu verstehen?
Soweit ich mich an einen ähnlichen Thread erinnere kann dies durchaus noch nachgeholt werden. Das was du in Händen hälst ist wahrscheinlich nur die Vorladung oder ein Bogen wo du dich nochmal äußern kannst. Beides würde ich lassen. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wäre §§ 142 StGB. Im Moment hast du nur "Straßenverkehrsgefährdung".
Zitat (Fridolin_Fridolin @ 25.07.2007, 14:49) *
habt Ihr schon einen Anwalt?
Wenn nicht würde ich Euch einen Empfehlen.
Ich nicht. Kosten/Nutzen für eine komplette Vertretung stehen (für mich) in keinem Verhältnis wenn nicht eine Rechtsschutz da ist. Andererseits ist bei einer vorgeworfenen Straftat ein Anwalt immer schön. Nur Akteneinsicht zu beantragen kann m.E. nicht viel kosten...
Zitat (Fridolin_Fridolin @ 25.07.2007, 14:49) *
Allerdings: 1,3 Promille und somit der §315c sind ohnehin bereits eine Straftat thread.gif . Somit ohnehin mind. 6 Monate Entzug, in diesem Fall wohl eher bis zu 12 Monate... leider... crybaby.gif
Stimmt.
Zitat (Fridolin_Fridolin @ 25.07.2007, 14:49) *
Also: In jedem Fall einen Anwalt mit der Sache bemühen.
Und dann sich in die Reihe jener hier einreihen sie rückblickend schreiben das sie sich den Anwalt komplett hätten sparen sollen. Bei "eindeutigen" Fällen würde ich keinen hinzuziehen. Ein Sperrfristverkürzungsseminar kann man immer nachschieben um die Sperrfrist um bis zu 3 Monate abzukürzen.
Dann lernt man auch was für die Zukunft.

mfg
darkstar


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Janna
Beitrag 31.08.2007, 09:00
Beitrag #16


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Hallo Ihr Lieben ,
bin mal wieder da.
Der Strafbefehl ist nun da : 80 Tagessätze, 9 Monate Führerschein weg. crybaby.gif
Wie war das noch mit dem Führereinschein eher beantragen ? das hatte ich damals nicht ganz verstanden ist das möglich wenn ja wie?
Viele grüße und nochmals danke für Eure tolle Hilfe wavey.gif
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stammreim
Beitrag 31.08.2007, 09:36
Beitrag #17


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Zitat (Janna @ 31.08.2007, 11:00) *
Der Strafbefehl ist nun da : 80 Tagessätze, 9 Monate Führerschein weg. crybaby.gif

Für einen Ersttäter sind 80 TS aber schon sehr viel shutup.gif. Hattet ihr jetzt eigentlich einen Anwalt genommen? Wenn ja, was sagt der dazu?

Welche §§ stehen eigentlich jetzt im Strafbefehl?


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Coyota
Beitrag 31.08.2007, 10:00
Beitrag #18


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80 TS bei Alleinunfall mit 1,3 Promille kommen mir auch sehr hoch vor! Hat Dein Mann irgendwelche Vorbelastungen? Also schonmal Alkoholfahrt oder Unfall?

Gruß von COYOTA thread.gif


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GSX-R
Beitrag 31.08.2007, 11:40
Beitrag #19


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Über die 80 TS würde ich aber wirklich mal mit einem Anwalt reden. Und zwar möglichst zeitnah, damit das Urteil nicht rechtskräftig wird.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Janna
Beitrag 31.08.2007, 12:59
Beitrag #20


Neuling


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Hallo,
nein mein Mann ist nicht Vorbelastet , wir haben einen Anwalt und der hat uns schon vorrausgesagt das es wohl um die 80 Tagessätze sein werden, aber ich glaub da muss ich noch mal näher mit unserem Anwalt drüber sprechen.
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GSX-R
Beitrag 31.08.2007, 13:00
Beitrag #21


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Das ist IMHO deutlich über dem Durchschnitt, auch mit Unfallflucht. think.gif


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ron65
Beitrag 31.08.2007, 16:18
Beitrag #22


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Hallo Freunde, wavey.gif

ich habe mal eine Frage zu:

Zitat Darkstar:
8.) Keine Angaben mehr bei der police.gif machen, wenn eine Vorladung kommt.


Bei mir ist das zwar schon zu spät, aber mich würde interesieren, was hieraus für Nachteile entstehen werden.

Danke im Voraus
Gruß
ron65


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Wenn Träume sterben, dann wirst du alt. Du bist dein eigener Schatten nur und holst dich nicht mehr ein.
Wenn Träume sterben, dann wird es kalt. Du bist ein Mensch zwischen toten Dingen und du bist allein.
(Puhdys)
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stammreim
Beitrag 31.08.2007, 16:40
Beitrag #23


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Zitat (ron65 @ 31.08.2007, 18:18) *
Bei mir ist das zwar schon zu spät, aber mich würde interesieren, was hieraus für Nachteile entstehen werden.

Der Nachteil könnte sein, das du durch unbedachte Aussagen dich weiter reinreitest, ohne es zu merken. Zum Beispiel Angaben zum Trinkzeitende, das die FSST zu einer Rückrechnung veranlasst und damit eine MPU anordnet, oder du gibst Drogenkonsum zu, obwohl gar nicht danach geahndet wurde, oder .... whistling.gif

Machst du keine weiteren Angaben, darf dir das nicht negativ ausgelegt werden. Von daher ist es in den meisten Fällen ratsam, keine weiteren Angaben zur Sache zu machen.

PS: Habe ich auch erst nach meiner TF gelernt. Ich habe seinerzeit auch sofort Angaben gemacht blushing.gif.


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Utopista
Beitrag 31.08.2007, 16:41
Beitrag #24


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Wenn du schweigst kannst du dich nicht weiter belasten. Wenn du redest besteht die Gefahr das du dich und andere unnötig belastest und den Cops die Ermittlungen vereinfachst, bzw. sie erst richtig in Gang bringst.

Und mit einer Aussage haben sich erst ganz wenige ihre Lage verbessert, klar wenn man unschuldig ist kann man gerne reden, aber sonst sollte man einfach schweigen oder erst nach Akteneinsicht oder Rücksprache mit einem Anwalt, oder in anwaltlicher Begleitung, wobei das bei den meisten Straftaten eher sich nicht rechnet. wavey.gif


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Du fragst mich, was soll ich tun? Und ich sage: Lebe wild und gefährlich, Utopista.


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ron65
Beitrag 31.08.2007, 17:15
Beitrag #25


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Hallo Freunde,

danke für die Antworten.
Nun ja, da muss ich jetzt durch.
Auf alle Fälle habe ich bei der police.gif stark untertrieben mit der Trinkmenge. dry.gif Das habe ich aber schon bei dem Aufbauseminar zugegeben. Die GA, die den Kurs geleitet hat, sagte sofort, das dies wichtig ist und ich das auch zur MPU sagen sollte!

Danke noch mal wavey.gif
Tschüß
ron65


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Crazy7er
Beitrag 31.08.2007, 17:26
Beitrag #26


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80 Tagessätze für einen Ersttäter? Uiui!

Das riecht dann aber doch nach Einspruch gegen den Strafbefehl. 40 bis maximal 60 kenne ich - und dann ist ja auch nochmal auszurechnen, wie hoch denn ein Tagessatz überhaupt angesetzt war!

Wenn die 80 x 20 € ansetzen, ists ja sinnlos, wenn der Tagessatz eigentlich 40 sein müsste dem Netto nach, um dann von 80 auf 60 Tagessätze zu kommen! Also doch mit nem Anwalt besprechen.

LG Norbert


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stammreim
Beitrag 31.08.2007, 17:50
Beitrag #27


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Zitat (Crazy7er @ 31.08.2007, 19:26) *
Wenn die 80 x 20 € ansetzen, ists ja sinnlos, wenn der Tagessatz eigentlich 40 sein müsste dem Netto nach, um dann von 80 auf 60 Tagessätze zu kommen! Also doch mit nem Anwalt besprechen.

Es sind zwar unter 90 TS (wegen vorbestraft sein), aber hat die Anzahl der TS vielleicht in anderen Bereichen (weitere Verurteilung oder so) auch noch Nachteile?


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Gruß Stammreim :-)
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GSX-R
Beitrag 31.08.2007, 18:49
Beitrag #28


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Nein, außer dass es teurer ist, nicht.


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