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> eingeschränktes Halteverbot?, auch aussteigen?
SF6
Beitrag 27.06.2007, 21:22
Beitrag #51


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Die Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 286:
"1. Das Zeichen 286 ist dort aufzustellen, wo das Parken die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs zwar nicht beeinträchtigt, ganztägiges Parken aber nicht zugelassen werden kann, vor allem weil der Raum für das Be- und Entladen freigehalten werden muss."


Dem Sinn der VwW in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Nr. 8 würde ich entnehmen, dass dort bis zu 3 Minuten gehalten und geparkt werden darf, da dieses weder die Sicherheit noch Flüssigkeit des Verkehrs beeinträchtigt.
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Eichbaum
Beitrag 27.06.2007, 23:02
Beitrag #52


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Man darf sogar seine neuen Passbilder im Fotoladen abholen - zumindest wenn man die Politesse vorher höflich fragt... wavey.gif

Im Übrigen: vor einem Shop parkte ich einmal sogar auf dem, allerdings auch sehr breiten, Gehweg um einen Fernseher einzuladen: promt Ticket! Allerdings Politesse gesucht und gefunden, Sache höflich erklärt. Sie nahm das Ticket tatsächlich zurück - wir bedankten uns vielmals und ich halte auch seitdem nicht mehr auf nem Gehweg. Geparkt hab ich darauf eh nie - gute Fahrschule eben. tongue.gif (Auf Radwegen hab ich auch vorher schon weder geparkt noch gehalten)!


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Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Peter Lustig
Beitrag 28.06.2007, 08:19
Beitrag #53


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Wenn der liebe Gott gefragt wird und zustimmt, darf man alles. Im OWi-Recht nennt man das auch "Opportunitätsprinzip". wink.gif
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Uwe W
Beitrag 28.06.2007, 18:36
Beitrag #54


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Zitat (SF6 @ 27.06.2007, 22:22) *
Dem Sinn der VwW in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Nr. 8 würde ich entnehmen, dass dort bis zu 3 Minuten gehalten und geparkt werden darf, da dieses weder die Sicherheit noch Flüssigkeit des Verkehrs beeinträchtigt.
Das sehe ich auch so.

Die Vorschrift
Zitat (STVO)
Es verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
hätte man ebensogut auch so formulieren können:
Zitat (äquivalente Formulierung)
Es verbietet das Parken auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
Denn jedes Halten über 3 Minuten ist nach Definition von Parken auch ein Parken über 3 Minuten. Umgekehrt ist jedes Parken auch ein Halten: wenn man mit Halten nur das Halten ohne zu parken gemeint hätte, dann wäre die Formulierung "Halten über 3 Minuten" ja unsinnig.

Wenn der Verordnungsgeber auch das Parken unter 3 Minuten hätte verbieten wollen, hätte man doch formulieren müssen:
Zitat
Es verbietet das Parken auf der Fahrbahn, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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