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> Frage : Unfall mit Todesfolge welche Strafezu erwarten?
Thyroon
Beitrag 26.06.2007, 14:13
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen.

Folgendes ist passiert:

Mein Tante schob ihr Fahrrad über eine Fussgängerampel, welche grün war. Nun kam ein Fahrer der rechtsabgebogen ist und erwischte sie so unglücklich das sie Heute im Krankenhaus starb.

Mit welcher Strafe muss der Fahrer rechnen?

Danke schön.

Lieben gruss

Sven
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eff-jay
Beitrag 26.06.2007, 14:18
Beitrag #2


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Wird wohl ein Gericht festlegen.
Alles andere ist geraten. Irgendwas zwischen Geldstrafe und mehrjähriger Haftstrafe wird es aber sein.
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Lemon70
Beitrag 26.06.2007, 14:27
Beitrag #3


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Es tut mir leid mit deiner Tante!

Diese Fälle sind so spezifisch, dass wohl auch die erfahrenen Juristen hier im Forum nichts konkretes liefern können, zumal deine Angaben recht undetailliert sind. Vielleicht wirst du mehr erfahren, wenn du den Unfallhergang genauer schilderst.

Ein Arzt würde dir auch keine Ferndiagnose geben, wenn du ihn anrufst und sagst du hast Kopfschmerzen.


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Viele Grüße
Lemon70



... alles wird gut 😊
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Hane
Beitrag 26.06.2007, 14:52
Beitrag #4


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Mein Beileid!

Du solltest aber nicht zu viel an Strafe erwarten. Wenn der Fahrer nicht einschlägig vorbelastet ist, wird es sicherlich keine Haftstrafe werden. Ein paar Nettolöhne sind drin, eine Führerscheinsperre, vielleicht auch -entzug. Es gab jedoch selbst bei tödlichen Abbiegeunfällen schon Freisprüche.


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John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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Thyroon
Beitrag 26.06.2007, 15:23
Beitrag #5


Neuling


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Erstmal danke für die Antworten.

Ich hoffe ich erwecke hier nicht den Eindruck das ich den Fahrer "bluten" sehen will. Eigentlich ist es ja schon Strafe genug mit den Gedanken leben zu müssen das man einen Menschen auf dem Gewissen hat. mich hat das mögliche zusätzliche Strafmass halt nur interessiert.

Vielen dank
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lutschi
Beitrag 26.06.2007, 16:22
Beitrag #6


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Ich kann dir zwei recht unterschiedlich ausgefallene Strafen berichten. Das eine ist aus der Zeitung, ist hier bei uns in der Gegend passiert.

Ein Motorradfahrer befährt eine Bundesstraße, 70 sind erlaubt. Direkt hinter, bzw im Ende einer Kurve fährt eine Frau ihr Auto auf die Straße und wendet. Der Motorradfahrer entscheidet sich für das ausweichen, da wohl eine Vollbremsung nicht mehr ausgereicht hätte. Da die Frau aber wendet, erwischt sie ihn voll und er stirbt.

Die Frau hat 90 Tagessätze bekommen, a 10€ da Harz 4. Mehr nicht, außer dem Ratschlag doch etwas besser aufzupassen und nicht in Kurven zu wenden.


Ein Kumpel von mir hat sich unseren PKW Anhänger ausgeliehen. Er hat ihn leider überladen und nicht richtig am PKW befestigt (alte Kupplung mit extra Sicherungsstift, den er vergessen hat). Technisch war alles einwandfrei. Nun fährt er mit diesem Anhänger über die Landstraße, der Anhänger fängt an sich aufzuschaukeln. Er bemerkt es nicht rechtzeitigt, der Anhänger reist von Auto ab. Der Gegenverkehr bremst, bis auf eine alte Dame. Sie versucht die anderen PKW zu überholen und fährt ungebremst in den Anhänger, welcher sich vom Auto gerade in dem Moment gelöst hat. Sie ist auf der Stelle tot.
Strafe für ihn sind 10 Monate zur Bewährung in einem Zeitraum von 2 Jahren, ob er auch noch eine Geldstrafe bekommen hat weiß ich nicht, aber ein Fahrverbot hat er auch noch bekommen (2 Monate) Aber da er beim Bund ist, bekommt er noch einmal ein Verfahren.

Ich weiß, jeder Fall ist anders, aber trotz der Tragik die dahintersteckt, kann ich fast keine Zusammenhänge erkennen.


Gruß Jan
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Gast_Mike1312_*
Beitrag 26.06.2007, 19:28
Beitrag #7





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mein beleid der familie und den angehörigen !

sad.gif
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Gast_lemonshark_*
Beitrag 27.06.2007, 13:37
Beitrag #8





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Zitat (SKP84 @ 26.06.2007, 21:28) *
mein beleid der familie und den angehörigen !

sad.gif


.... schließe mich an!

Was die strafrechtlichen Folgen betrifft, hier der einschlägige § 222 StGB:

§ 222
Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Eichbaum
Beitrag 27.06.2007, 23:08
Beitrag #9


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Auch mein tiefstes Beileid. unsure.gif

Vor so was bezüglich Angehörigen habe ich die meiste Angst.

Aber was @lemonshark schrieb, dem schließe ich mich an!


--------------------
Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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rotakiwi
Beitrag 27.06.2007, 23:18
Beitrag #10


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Zitat (Eichbaum @ 28.06.2007, 00:08) *
Auch mein tiefstes Beileid. unsure.gif

Vor so was bezüglich Angehörigen habe ich die meiste Angst.

Aber was @lemonshark schrieb, dem schließe ich mich an!
Dito. sad.gif
Auch von mir mein tiefstes Beileid.

Gut, dass es von Jahr zu Jahr immer weniger Verkehrstote gibt.


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Grüße - Victor R. aus D.
Pass auf das Zweirad auf!
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herr b
Beitrag 28.06.2007, 16:57
Beitrag #11


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Zitat (lemonshark @ 27.06.2007, 15:37) *
§ 222
Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.




in zeiten knapper staatskassen bekommt so ziemlich jeder nur noch ne geldstrafe...
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Bill
Beitrag 28.06.2007, 17:13
Beitrag #12


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Das hat aber mit den knappen Staatskassen nichts zu tun. Der Richter interessiert sich nicht für die Staatskasse.

Außerdem kommt es eben darauf an, wie die Schuld zu bewerten ist. Wie ich das hier so lese wurde die Tante des TE zwar fahrlässig angefahren, aber es kamen eben doch auch unglückliche Umstände (Arts des Aufpralls etc) hinzu, dass es zum Tod führte.

Man kann dem Fahrer so wie ich das von der Ferne bewerte eigentlich nur vorwerfen, dass er nicht richtig geschaut hat und die Fußgängerin eben unglücklich übersehen.
Das ist natürlich dennoch sehr schlimm, aber immer noch etwas anderes, wie wenn jemand zu schnell oder alkoholisiert fährt und dabei jemanden tötet.


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"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


Die heutige Jugend
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