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> Unfall im Kreisverkehr mit Fahrradfahrer entgegengesetzt der Fahrtrichtung
HMK
Beitrag 19.06.2007, 20:58
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Freunde des Verkehrs!

Heute ist mir der erste ernsthafte Unfall passiert. OK, es hat nur zum ausfüllen eines Unfallberichtes gereicht.
Folgendes ist passiert, ich stand an einem Kreisverkehr und wartete auf eine ausreichend große Lücke zum einfahren. Als ich eine Lücke erspähte, wollte ich losfahren. In dem Moment KRACH, Bremspedal, Radfahrer von rechts! Fahrradfahrer steht noch. Dann Mecker Mecker, Kennzeichenhalter kaputt, Kennzeichen eine Beule mehr. Nach dem ersten Lagecheck, erstmal Zeugin zum dableiben überredet, den Bedarf nach Polimannzei und ärztlicher Versorgung geklärt und verneint, dann ein Unfallprotokoll der Versicherung aufgenommen, zur Sicherheit. Am Fahrrad sind keine sichtbaren Schäden aufgetreten. Lediglich mein Kennzeichen hat eine Beule mehr und mein Autohaus hat mir einen neuen Kennzeichenhalter spendiert. Der Alte bleibt vorläufig noch zur Beweissicherung aufbewahrt. Also alles im allem heute noch mal sehr glimpflich abgelaufen.
Nun meine Frage, was wäre wenn... es schlimmer abgelaufen wäre. Was würde auf uns zukommen wenn man die Polizei gerufen hätte. Wie sehen die Bußgelder aus, die Schadensaufteilung etc. oder wer hat ganz einfach schonmal Erfahrung machen müssen mit so einem Fall? Wem fällt eventuelles Fehlverhalten zur Unfallaufnahme auf?

Vielen Dank für Eure Antworten!
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Peter Lustig
Beitrag 19.06.2007, 21:07
Beitrag #2


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Dir ist ein Vorfahrtsverstoß zur Last zu legen. Dieser liegt auch vor, wenn der Radfahrer aus einer "falschen" Richtung kommt. Der Radfahrer hat gegen das Gebot zur richtigen Fahrbahnbenutzung verstoßen. Hinzu kommt die Schädigung bzw. Gefährdung des jeweils anderen Verkehrsteilnehmers. Folglich hättet Ihr ggf. beide mit einer Anzeige rechnen müssen.

Da sich die Versicherungen gerne an die Verkehrsrechtslage anlehnen, dürfte es bei der Abwicklung des Schadens zu einer Quotelung (= Aufteilung der Schuldanteile) kommen.
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Lupfi
Beitrag 19.06.2007, 21:13
Beitrag #3


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Zitat (Peter Lustig @ 19.06.2007, 22:07) *
Dir ist ein Vorfahrtsverstoß zur Last zu legen.


Woran erkennst Du, dass der Radfahrer Vorfahrt hatte? Wenn er von rechts kam, dann doch wohl vom Radweg aus. Und nicht selten genug haben Radfahrer dann Zeichen 205 vor sich. Also ohne weitere Angaben waere ich mir nicht so sicher, wer hier Vorfahrt hatte und wer nicht.


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Hane
Beitrag 19.06.2007, 21:17
Beitrag #4


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Die Bußgeldseite sieht für den Radfahrer:
Zitat (BKat)
7 Als Radfahrer oder Mofafahrer
7.1 Radweg (Zeichen 237, 240, 241) nicht benutzt oder in nicht zugelassener Richtung befahren
7.1.3 - mit Sachbeschädigung 30 €
Für Dich:
Zitat (BKat)
34 Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet 50 €, 3 Pkt. (A-Verstoß)
Zitat (BKat)
Bei einem Regelsatz für den Grundtatbestand von Euro 40
Mit Gefährdung auf Euro 50
Mit Sachbeschädigung auf Euro 60
Wobei bei Kreisverkehren und Geisterfahren genau genommen noch ein paar Sachen abzuklären wären, da da die reale Lage manchmal von der angenommenen abweicht.

Das ist aber nur die Bußgeldseite. Die Haftungsseite besagt, daß der Radfahrer wegen des Geisterfahrens für etwa 1/4-1/3 des Schadens aufkommen muß.

Falls Du nicht in der Probezeit bist ist das aber beides nicht das wichtigste. Ihr beide habt die Möglichkeit aus der Erfahrung ohne ernsthaften Schaden zu lernen. Das schätze ich als viel wichtiger ein.


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HMK
Beitrag 19.06.2007, 21:19
Beitrag #5


Neuling


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Kurz noch als Nachtrag:

Es gibt um den Kreisverkehr drumrum einen Radweg. An diesem Kreisverkehr wird auch regelmäßig kontrolliert das die Fahrradfahrer ja in die richtige Richtung fahren, nicht nur weil das Verkehrsaufkommen sehr groß in diesem Kreisverkehr ist.
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Anton Gorodezki
Beitrag 19.06.2007, 22:10
Beitrag #6


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sekunde.............wenn mir aus einer straße, aus der keine kommen dürfte, weil einbahnstraße. ein geisterfahrer entgegenkomm (bzw. von rechts kommt) und ich den umsemmele, dann bin ich schuld dran? wer falsch fährt hat trotzdem vorfahrt????


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Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas. (Blaise Pascal)

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Lupfi
Beitrag 19.06.2007, 22:27
Beitrag #7


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Zitat (Anton Gorodezki @ 20.06.2007, 00:10) *
sekunde.............wenn mir aus einer straße, aus der keine kommen dürfte, weil einbahnstraße. ein geisterfahrer entgegenkomm (bzw. von rechts kommt) und ich den umsemmele, dann bin ich schuld dran? wer falsch fährt hat trotzdem vorfahrt????


Ja, so kann man es grob formulieren. Allerdings gibt es da wohl so eine Einschränkung, dass man keine Vorfahrt hat, wenn einem schon das Recht zum Fahren selbst fehlt. Ein Radfahrer, der sich nicht an das Rechtsfahrgebot hält, der fährt zwar falsch, aber er hat im Grund das Recht an dieser Stelle zu fahren. Anders sieht es zum Beispiel aus, wenn ein Radfahrer auf die Autobahn fährt, dort fehlt ihm schon das Recht am Fahren selbst.

Das geht meiner Meinung nach in die Richtung, dass die Vorfahrt für eine gesamte Straße gilt. Also auch wenn Du rechts abbiegst, musst Du gucken, dass Dir auf dieser Fahrbahn keiner entgegen kommt. Denn ein anderes Fahrzeug könnte ein anderes gerade überholen oder an einem parkenden Auto vorbeifahren. Auch diese Autos dürfen dann auf der Gegenfahrbahn fahren, auch wenn sie dadurch verhindern, dass Du in die Straße einbiegen kannst. Sie haben einfach Vorfahrt.

Bei Einbahnstraßen ist dies nichts anderes. Radfahrer können sogar teilweise ganz legal aus so einer Straße kommen. Rechts vor Links unterscheidet nicht, ob aus der anderen Straße überhaupt ein VT kommen kann. So meine bescheidene eigene Meinung.


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Eichbaum
Beitrag 20.06.2007, 00:25
Beitrag #8


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@Hane
Uii, als Geisterfahrer bekomme ich also nur 1/4 - 1/3 der Schuld? Wahnsinn! Oder gilt das nur für Radler??

Komisch, wenn Radler, strampelnder Weise, noch nicht einmal Vorfahrt auf einem Fußgängerüberweg haben... wavey.gif

@Lupfi
Jein!
Im Falle es rechst abbiegen stimme ich dir zu.

Im Fall der falsch befahrenen Einbahnstraße aber nicht! Wenn aber Radler es dürfen, so obliegt dem Staat die Verkehrssicherungspflicht!

Oder müssen wir in Zukunft auf Autobahnen, bzw. ähnlichen Straßen, ständig mit Geisterfahrern rechnen?? Vor allem, dass mir auf der Abfahrt einer entgegenkommt?


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Lupfi
Beitrag 20.06.2007, 07:18
Beitrag #9


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Zitat (Eichbaum @ 20.06.2007, 02:25) *
Im Fall der falsch befahrenen Einbahnstraße aber nicht! Wenn aber Radler es dürfen, so obliegt dem Staat die Verkehrssicherungspflicht!


Auch die Müllabfuhr könnte aus so seiner Einbahnstraße kommen -> Vorfahrt (meiner Meinung nach)


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Hane
Beitrag 20.06.2007, 07:33
Beitrag #10


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Zitat (Eichbaum @ 20.06.2007, 01:25) *
@Hane
Uii, als Geisterfahrer bekomme ich also nur 1/4 - 1/3 der Schuld? Wahnsinn! Oder gilt das nur für Radler??
Das schwankt recht stark abhängig vom Gerichtsbezirk. In Bremen stehen die Aktien für Radfahrer am schlechtesten, da ist dann sogar der größere Teil drin. Aber so in etwa kommt es hin.

Und es gilt nur für Radfahrer. Wenn gerade ein Autofahrer überholt und deswegen auf der Gegenfahrbahn fährt, bekommt er einen geringeren Schuldanteil, wenn ihm jemand die Vorfahrt nimmt.


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helmet lampshade
Beitrag 21.06.2007, 10:01
Beitrag #11


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Hm, dann müsste ja auch auf der Autobahn ein "Geisterfahrer" an der Auffahrt Vorfahrt vor einem Auffahrer haben, kann ich mir nicht so recht vorstellen think.gif
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Peter Lustig
Beitrag 21.06.2007, 12:38
Beitrag #12


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Du musst zwischen dem Verkehrsverstoß, einer Ordnungswidrigkeit (sog. "öffentliches" Recht), und der Haftungsseite (Zivilrecht) differenzieren. Hane meinte hier die haftungsrechtliche Seite.
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HMK
Beitrag 21.06.2007, 19:30
Beitrag #13


Neuling


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Zitat (Hane @ 19.06.2007, 23:17) *
Ihr beide habt die Möglichkeit aus der Erfahrung ohne ernsthaften Schaden zu lernen. Das schätze ich als viel wichtiger ein.


Hallo,

an diesen Worten ist wohl was wahres dran. Auf falsch fahrende Radfahrer werde ich in Zukunft mehr achten. Ob besagter Radfahrer daraus eine Lehre gezogen hat, darf bezweifelt werden. Er kam mir heute an anderer Stelle wieder entgegen, selbstverständlich in falscher Fahrtrichtung.
Was mich so ärgert ist, dass ich schon seit mehr als einer halben Minute mittenmang dem Fußgänger- , Radfahrweg gestanden habe und intensiv den von links kommenden Verkehr beobachten musste, sich dann jemand von rechts noch irgendwo dazwischen quetschen muss und obendrein noch "Recht" bekommen würde. Aber wenn man sich die Strafen für Radfahrer anguckt, hat man manchmal das Gefühl das sie ohnehin schon vom Gesetzgeber als unterbemittelt gelten würden.

Grüße HMK
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Lupfi
Beitrag 21.06.2007, 21:28
Beitrag #14


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Zitat
...hat man manchmal das Gefühl das sie ohnehin schon vom Gesetzgeber als unterbemittelt gelten würden.


think.gif

Unterbemittelt vielleicht nicht gerade, aber wohl ziemlich naiv. Wie ich kürzlich wieder feststellen konnte, geht man wohl davon aus, dass Radfahrer grundsätzlich und immer und ohne Ausnahme jeden Radweg benutzen - egal ob beschildert oder nicht. Wie sonst soll ich mir erklären, dass sowohl ich als Radfahrer auf der Fahrbahn Radfahrergrün bekomme als auch gleichzeitig von links Fahrzeuge ebenfalls bei Grün in die Kreuzung einfahren dürfen? War ne prickelnde Sache ... mad.gif

Also selbst wenn man als Radfahrer versucht sich an die StVO zu halten, so werden einem immer wieder Steine in den Weg gelegt. Von daher dürfte es für einen Radfaher unerheblich sein, ob er einen Radweg in falscher Richtung benutzt oder versucht sich an die StVO zu halten - falsch macht er es so oder so und ganz ungefährlich ist es auch nicht, wie ich wieder feststellen durfte.


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Hane
Beitrag 21.06.2007, 22:05
Beitrag #15


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Zitat (helmet lampshade @ 21.06.2007, 11:01) *
Hm, dann müsste ja auch auf der Autobahn ein "Geisterfahrer" an der Auffahrt Vorfahrt vor einem Auffahrer haben, kann ich mir nicht so recht vorstellen think.gif
Wenn ein Verhalten grob verkehrswidrig ist, führt das zum Verlust der Vorfahrt. Beim Geisterfahren auf Autobahnen sollte das der Fall sein, beim falschen Befahren einer Einbahnstraße ist es auch so. Auf den ersten Blick könnte es beim Geisterradeln auch so sein. Da gibt es nur ein Problem, es wird oft vorgeschrieben. Kann man ein grob verkehrswidriges Verhalten vorschreiben? Die politische Logik ist hier simpel: Da geht nicht also ist es nicht grob verkehrswidrig also hat der Radfahrer Vorfahrt. Desweiteren halte ich es auch deswegen nicht dafür, weil die Regel nicht sonderlich intuitiv ist.

Zitat (HMK @ 21.06.2007, 20:30) *
Aber wenn man sich die Strafen für Radfahrer anguckt, hat man manchmal das Gefühl das sie ohnehin schon vom Gesetzgeber als unterbemittelt gelten würden.
Nicht unterbemittelt sondern weniger gefährlich! Die Höhe von Bußgeldern ist grob von der Gefährlichkeit des Vergehens abhängig. Es gibt sogar die Regel, daß Radfahrer für das gleiche Vergehen die Hälfte des Bußgeldes bezahlen muß wie ein Autofahrer, wenn es keinen eigenen Regelsatz für Radfahrer gibt. Vor diesem Hintergrund betrachtet der Gesetzgeber Euer beider Vergehen in etwa gleich.


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Eichbaum
Beitrag 22.06.2007, 00:10
Beitrag #16


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Zitat (Lupfi @ 20.06.2007, 09:18) *
Auch die Müllabfuhr könnte aus so seiner Einbahnstraße kommen -> Vorfahrt (meiner Meinung nach)
Mit Sicherheit nicht! Bei uns übersah so ein Müllkutscher ein von links kommendes Mofa. Fazit: Vollschuld des Müllfahrers! (Der Mofafahrer kam mit Prellungen davon).


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eff-jay
Beitrag 22.06.2007, 10:43
Beitrag #17


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Falls eine Einbahnstraße für den Radverkehr freigegeben ist, gilt am Ende/Anfang rechts vor links, falls nichts anderes angeordnet ist.

De jure können Radfahrer, die legal aus der unerwarteten Richtung kommen, Vorfahrt haben. De facto ist dies nicht durchsetzbar.

Jedoch einen Kreisverkehr in der falschen Richtung zu befahren ist nach meinem Verständnis schon arg fahrlässig.
Andererseits kann ich mir einige (schwachsinnige) Radverkehrsführungen vorstellen, die einen Radfahrer dazu verleiten könnten.
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klausimausi
Beitrag 22.06.2007, 11:23
Beitrag #18


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Zitat (eff-jay @ 22.06.2007, 12:43) *
Andererseits kann ich mir einige (schwachsinnige) Radverkehrsführungen vorstellen, die einen Radfahrer dazu verleiten könnten.
Jepp, ich kenn' eine. Und zwar bei Möhrendorf (nördlich von Erlangen).

Wenn man am Westseite des Kanal von Norden kommend über die neue Brücke nach Möhrendorf hinein fahren will ...

Ich möchte den Freizeitradler sehen, der hier die 270° um den Kreisel fährt .... shutup.gif

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Verdächtiger
Beitrag 22.06.2007, 11:43
Beitrag #19


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Zitat (Lupfi @ 20.06.2007, 09:18) *
Auch die Müllabfuhr könnte aus so seiner Einbahnstraße kommen -> Vorfahrt (meiner Meinung nach)


In meiner Nachbarstadt gibt es eine besonders fiese Falle. Eine schöne breite und deutlich markierte Einbahnstraße. Wenn man auf diese einfährt schaut man natürlich besonders konzentriert nach rechts, von wo eigentlich die Verkehrsteilnehmer nur herkommen sollten. Allerdings hat der Linienbus hier eine Sonderstellung, er darf die Straße gegen die Fahrtrichtung befahren (also von links kommend). Vor der Einbiegung ist zwar ein entsprechendes Hinweisschild, aber im allgemeinen Schilder-Dschungel dort (Abbiegepfeil links, Halteverbot etc.) kann man das leicht übersehen.

Man darf sich also auch in einer Einbahnstraße nicht darauf verlassen, dass der Verkehr nur aus einer Richtung kommt.
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eff-jay
Beitrag 22.06.2007, 12:07
Beitrag #20


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Zitat (klausimausi @ 22.06.2007, 13:23) *
Zitat (eff-jay @ 22.06.2007, 12:43) *
Andererseits kann ich mir einige (schwachsinnige) Radverkehrsführungen vorstellen, die einen Radfahrer dazu verleiten könnten.
Jepp, ich kenn' eine. Und zwar bei Möhrendorf (nördlich von Erlangen).

Wenn man am Westseite des Kanal von Norden kommend über die neue Brücke nach Möhrendorf hinein fahren will ...

Ich möchte den Freizeitradler sehen, der hier die 270° um den Kreisel fährt .... shutup.gif


Da ist doch auf der linken Seite ein Radweg, richtig? Ich weiß allerdings nicht mehr ob der benutzungspflichtig ist. Und von dort aus wären es AFAIR nur ein paar Meter nach links (statt der ~50m für den 3/4 Kringel).
IIRC bin ich da erst einmal drüber gefahren. Allerdings kam ich da aus Möhrendorf raus.
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Arthur Dent
Beitrag 22.06.2007, 15:21
Beitrag #21


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Zitat (eff-jay @ 22.06.2007, 12:43) *
Jedoch einen Kreisverkehr in der falschen Richtung zu befahren ist nach meinem Verständnis schon arg fahrlässig.
Andererseits kann ich mir einige (schwachsinnige) Radverkehrsführungen vorstellen, die einen Radfahrer dazu verleiten könnten.
Teilweise ist es sogar notwendig, weil der Radweg nicht den kompletten Kreiverkehr umschließt.
Hier ein Beispiel (Do-Brechten)Die anschließenden Radwege sind iirc Zweirichtungsradwege und benutzungspflichtig.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Schorsch
Beitrag 22.06.2007, 15:31
Beitrag #22


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Zitat (HMK @ 21.06.2007, 21:30) *
Was mich so ärgert ist, dass ich schon seit mehr als einer halben Minute mittenmang dem Fußgänger- , Radfahrweg gestanden habe und intensiv den von links kommenden Verkehr beobachten musste, sich dann jemand von rechts noch irgendwo dazwischen quetschen muss und obendrein noch "Recht" bekommen würde.


Ein Fußgänger hätte von rechts kommen dürfen - Du hättest also auf jeden Fall auch nach rechts schauen müssen.
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klausimausi
Beitrag 22.06.2007, 15:47
Beitrag #23


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Zitat (HMK @ 21.06.2007, 21:30) *
Was mich so ärgert ist, dass ich schon seit mehr als einer halben Minute mittenmang dem Fußgänger- , Radfahrweg gestanden habe
Wenn die Sicht nicht versperrt war, so dass du mitten auf den KombiWeg stehen musstest ist dies nicht zulässig. Immerhin hätte legal von der anderen Seite ein Radfahrer kommen können und den hättest du dann ausgebremst - klare OWi! wavey.gif

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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helmet lampshade
Beitrag 22.06.2007, 17:11
Beitrag #24


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Zitat (Hane @ 21.06.2007, 23:05) *
Zitat (helmet lampshade @ 21.06.2007, 11:01) *
Hm, dann müsste ja auch auf der Autobahn ein "Geisterfahrer" an der Auffahrt Vorfahrt vor einem Auffahrer haben, kann ich mir nicht so recht vorstellen think.gif
Wenn ein Verhalten grob verkehrswidrig ist, führt das zum Verlust der Vorfahrt. Beim Geisterfahren auf Autobahnen sollte das der Fall sein, beim falschen Befahren einer Einbahnstraße ist es auch so. Auf den ersten Blick könnte es beim Geisterradeln auch so sein.

Gut Geisterradeln ist wieder ein anderes Thema. Ich dachte mehr an den Fall, an dem der andere Verkehrsteilnehmer ob Rad- oder Autofahrer auf der Fahrbahn falschrum durch den Kreisel fährt, ist ja leider auch zu beobachten scarey.gif
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