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> Kind auf dem Schoß fahren lassen, Eure Einschätzung?
lonewolf
Beitrag 31.05.2007, 18:34
Beitrag #1


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Ich wohne in einem verkehrsberuhigten Bereich, viel los ist hier nicht. Habe jetzt schon ein paar Mal beobachtet, dass ein paar Nachbarn auf den letzten Metern ihre kleinen Kinder (6 - 8 Jahre oder so) auf den Schoß nehmen und diese lenken dürfen. An die Pedale kommen die natürlich nicht ran.

Ich habe da auch nix dagegen, habe ich früher auch gerne gemacht. Aber mich interessiert da mal die rechtliche Einschätzung:

Fahren ohne Fahrerlaubnis fällt weg, da die Kinder nicht strafmündig sind
Zulassen von Fahren ohne FE

Oder gar keine rechtliche Relevanz, da die Eltern ja eigentlich immer noch die Kontrolle über das Steuer und die Pedalerie haben.

Und was würde passieren, wenn doch mal ein Unfall passiert, weil das Kind versehentlich einen kleinen Schlenker gemacht hat?
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Gast_K1200S_*
Beitrag 31.05.2007, 18:40
Beitrag #2





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Abgesehen vom möglichen Zulassen des Fahrens ohne FE (§21 StVG), da der Fahrer die tatsächliche Gewalt über das Fahrzeug in die Hände des Kleinen gibt, kommen noch Verstöße gegen die StVO §§ 21 Abs. 1a und 23 Abs 1 hinzu.
Ersteres ist der Verstoß gegen die Sicherungsvorschriften von unter 12-jährigen in Kfz und Letzteres befasst sich damit, daß der Fahrer für die korrekte besetzung des Fahrzeugs verantwortlich ist.
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fritz440kombi
Beitrag 31.05.2007, 19:23
Beitrag #3


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Knall gegen ein Hindernis und das Kind wird vom Airbag erschlagen oder vom Fahrer erdrückt, der ist dann nämlich auch nicht mehr angegurtet, .. würdest Du von einem 2 hohen Tisch mit vollem Gewicht auf Deinen Junior springen wollen?

Welche Strafe erwartest jemand, der zwar hinaufkraxelt aber nicht springt ? Was würde der Junior sagen, wenn Du so über ihm tust als ob ... die Strafe ist eher absolute Nebensache.


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Nordkap
Beitrag 03.06.2007, 13:01
Beitrag #4


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Zitat (K1200S @ 31.05.2007, 19:40) *
Abgesehen vom möglichen Zulassen des Fahrens ohne FE (§21 StVG), da der Fahrer die tatsächliche Gewalt über das Fahrzeug in die Hände des Kleinen gibt, kommen noch Verstöße gegen die StVO §§ 21 Abs. 1a und 23 Abs 1 hinzu.

Das sehe ich etwas anders , da der/die Vater/Mutter jederzeit eingreifen kann hat er/sie jederzeit die Gewalt über das Fz. , so habe ich auch das Fahren im Alter von 10 Jahren gelernt , allerdings auf geteerten Feldwegen
Zitat (K1200S @ 31.05.2007, 19:40) *
Ersteres ist der Verstoß gegen die Sicherungsvorschriften von unter 12-jährigen in Kfz und Letzteres befasst sich damit, daß der Fahrer für die korrekte besetzung des Fahrzeugs verantwortlich ist.

Dieses ist allerdings nicht von der Hand zu weisen (gab es aber damals noch nicht)


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