"Merkmal zur Betriebserlaubnis" A oder E, Was bedeuten diese Buchstaben? |
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"Merkmal zur Betriebserlaubnis" A oder E, Was bedeuten diese Buchstaben? |
31.05.2007, 08:18
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 480 Beigetreten: 23.09.2003 Mitglieds-Nr.: 146 |
Was haben diese Buchstaben für Bedeutungen? Danke für ne kurze Info oder einen Link. -------------------- das hnes
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31.05.2007, 16:48
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 721 Beigetreten: 01.05.2006 Wohnort: Schleswig-Holstein / Rendsburg Mitglieds-Nr.: 18951 |
Das sind doch die Abkürzungen (in Französisch=kann ich nicht ) für:
A=Annähernd, K=Konform, E=Gleich. Wo sind die Franzosen hier? -------------------- Alles wird gut.
[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT] |
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31.05.2007, 20:28
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1059 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32041 |
falsch!!
Es gibt 3 Arten K=konform, das Fz. hat eine EG-Typgenehmigung bzw. eine ABE A=abweichend von der Typgenehmigung sind Veränderungen am FZ vorgenommen wurden, welche in die Fz-Papiere eingetragen wurden E=Einzelabnahme, das Fz entspricht keiner Typgenehmigung und wurde von einem Sachverständigen durch eine Einzelabnahme für den öffentlichl. Straßenverkehr abgenommen. Wurde vor 01.03.07 nach 18 Monaten ununterbrochener Stillegung fällig! |
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01.06.2007, 06:44
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 950 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31504 |
falsch!!!
es gibt 4 Arten: die 4. Z =Fahrzeug aufgrund einer Zulassungsbescheinigung Teil1 aus einem anderen Mitgliedstaat zugelassen, wenn techn. Fz. Beschreibung unvollständig !!! -------------------- Früher war ich schrecklich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher!
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01.06.2007, 12:25
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1059 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32041 |
stimmt an die habe ich gar nicht gedacht, wohl weil ich einen solchen Fall noch nicht hatte und ich immer noch nicht richtig verstanden habe wie das richtig abläuft! Denn importierte Fahrzeuge ohne COC werden fast immer nach dem 21er begutachtet.
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01.06.2007, 12:40
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 950 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31504 |
Ja das stimmt schon, aber es wäre schon möglich ein älteres Auto z.B. aus Ösiland mit unvollständiger ZB 1 mal in die Finger zu bekommen.
mfg -------------------- Früher war ich schrecklich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher!
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01.06.2007, 13:07
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1059 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32041 |
Achso hat aber eine EG-Typnormung! Die restlichen Daten hole ich mir dann vom KBA oder wie?
Was steht denn in der Osi-ZB1 nicht drin was in Deutschland zwingend gefordert wird? OffTopic: Nun haben wir EU und EU-Richtlinien und jeder kocht dennoch sein eigenes Süppchen. Da hätte man doch gleich alles auf einen Nenner zu bringen. Zu der ABE fällt mir grad noch was ein. Wir bekommen zur Zeit gehäuft Anrufe von Bürgern welche vom Finanzamt Bescheide bekommen wo die Strafsteuer wegen fehlendem PM Filterenthalten ist, weil die Hersteller es versäumt haben, die Stufe bei der Normung mit anzugeben. Mit einer HerstellerBescheinung wird das dann in den Papieren geändert. Jedoch ändert sich dann die ABE von "k" auf "a" was meiner Meinung nach falsch ist da sich der technische Zustand des Fz nicht geändert hat. Soviel dazu! |
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01.06.2007, 13:19
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 480 Beigetreten: 23.09.2003 Mitglieds-Nr.: 146 |
falsch!! Es gibt 3 Arten K=konform, das Fz. hat eine EG-Typgenehmigung bzw. eine ABE A=abweichend von der Typgenehmigung sind Veränderungen am FZ vorgenommen wurden, welche in die Fz-Papiere eingetragen wurden E=Einzelabnahme, das Fz entspricht keiner Typgenehmigung und wurde von einem Sachverständigen durch eine Einzelabnahme für den öffentlichl. Straßenverkehr abgenommen. Wurde vor 01.03.07 nach 18 Monaten ununterbrochener Stillegung fällig! Aha. Wieder ein Stückchen schlauer! DANKE -------------------- das hnes
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01.06.2007, 14:12
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 950 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31504 |
Ältere Fz. brauchen nicht unbedingt eine EG Typgenehm.
Zu den Feldern der neuen ZB 1 und 2: Die Felder die mit A,B,C..... bezeichnet sind, sind EG einheitlich. Die Felder die mit 1,2,3,.... bezeichnte sind sind nationale Zugaben ich weis zwar nicht was in einer Ösi ZB 1 steht aber denkbar wäre es, das Reifen gar nicht drinnstehen... da 15.1...15.2 Nun ich bin kein Zulassungs- Beamter oder Angestellter, zu den Vergaben der einzelnen Kriterien kann ich so nichts sagen. Meiner Meinung nach hast du aber recht, weil wenn es vom Hersteller kommt und BE Konform ist dürfte es sich nicht ändern. mfg -------------------- Früher war ich schrecklich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher!
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