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> PKW Anhänger
PKWanhänger
Beitrag 30.05.2007, 18:04
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Freunde !
Muß ein PKW Anhänger auf der Rückseite ein Schild für die Höchstgeschwindigkeit die man fahren darf haben? So zum Beispiel eine 80 im weißen Kreis mit schwarzem Rand . Muß die Geschwindigkeit dann auch eingehalten werden (80) die da drauf steht, oder ist das nur eine Richtgeschwindigkeit die man fahren kann ?
Ich hoffe Ihr habt mein Problem erkannt. Mit freundlichen Grüßen und Gute Fahrt PKWanhänger!! wavey.gif
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Iceage
Beitrag 30.05.2007, 18:13
Beitrag #2


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du dafst mit Hänger nur 80 fahren sofern der nicht für mehr zugelassen oft ist es 100 die man fahren darf, wenn der dafür zugelassen ist. Mit Hänger fahren da fangen die Punkte eher an.
klick und klick


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 30.05.2007, 18:14
Beitrag #3


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Zitat (PKWanhänger @ 30.05.2007, 19:04) *
... Muß ein PKW Anhänger auf der Rückseite ein Schild für die Höchstgeschwindigkeit die man fahren darf haben?...

Im Prinzip NEIN!
Ein Pkw-Anhängerr-Gespann braucht kein Geschwindigkeits-Schild. In diesem Fall darf das Gespann 80 km/h fahren. Und zwar nicht als Richt-, sondern als Höchstgeschwindigkeit.

Es gibt bestimmte Pkw-Anhänger-Kombinationen, die auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h fahren dürfen. Wenn der Anhänger für 100 km/h geeignet ist, bekommt man auf Antrag ein solches "100"-Schild zugeteilt, und wenn dann auch noch das ZUGFAHRZEUG bestimmte Voraussetzungen erfüllt (die stehen im Fahrzeugschein des Anhängers), darf man mit dem Gespann WIRKLICH 100 km/h fahren.

Doc

P.S.:
Näheres findet man in der 9 Ausnahmeverordnung zu §18 StVO.

Der Beitrag wurde von Doc aus Bückeburg bearbeitet: 30.05.2007, 18:20


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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JTH
Beitrag 30.05.2007, 18:17
Beitrag #4


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Grundsätzlich darfst Du mit einem Pkw und Anhänger 80 fahren. Dies musst Du nicht durch einen separaten Aufkleber deutlich machen. Die Geschwindigkeitsschilder gibt es im Bereich der Landwirtschaft.

An Pkw-Anhänger-Gespannen könnte u.U. ein 100er-Schild angebracht sein. Dieses ist (wenn gesiegelt) eine der Voraussetzungen um auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ausnahmsweise 100 km/h fahren zu dürfen.

Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind im §3 StVO geregelt und sind verbindlich und keine Richtwerte, wie mancher Verkehrsteilnehmer bei einer Beanstandung vorbringt.


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Iceage
Beitrag 30.05.2007, 18:33
Beitrag #5


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Zitat (JTH @ 30.05.2007, 20:17) *
An Pkw-Anhänger-Gespannen könnte u.U. ein 100er-Schild angebracht sein. Dieses ist (wenn gesiegelt) eine der Voraussetzungen um auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ausnahmsweise 100 km/h fahren zu dürfen.

wenn sieht der Aufkleber so aus habe eben mal ein foto gemacht ein einfaches 100er Schild reicht somit nicht aus. Ist für einen Wohnwagen.



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JTH
Beitrag 30.05.2007, 18:38
Beitrag #6


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Richtig, es muß von der Zulassungsstelle mit einem Siegel (Sulassungsplakette) versehen sein. Dies ist jedoch nur eine der Voraussetzungen, um die 100er-Ausnahme in anspruch nehmen zu dürfen.


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AdventureRudi
Beitrag 30.05.2007, 19:33
Beitrag #7


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Das mit den 100 km/h Gespannen ist eine Sache.

Laut StVZO MUSS ein Anhänger in D grundsätzlich für 100 km/h gebaut sein!
Sollte er nicht für diese Geschwindigkeit ausgelegt sein muss seine Höchstgeschwindigkeit durch Schilder gem. §58 StVZO angegeben sein. Dann steht seine bbHG auch im Schein.

z.B. Landwirschaft, oder bei Verwendung von Reifen die nicht für die 100 km/h freigegeben sind... so werden gerade im Anhängerbau Reifen "2.Wahl" Secunda Reifen verwendet.

mfg


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Früher war ich schrecklich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher!
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JTH
Beitrag 30.05.2007, 19:50
Beitrag #8


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Um die 100er Ausnahme in Anspruch zu nehmen muss der gesamte Hänger für 120 km/h geeignet sein. Allein die Reifen müssen schon den Geschwindigkeitsindex "L" (120 km/h) tregen.


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Iceage
Beitrag 30.05.2007, 21:24
Beitrag #9


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ferner sollte man dann noch einen Aufkleber mit Zulassungsplakette hinter seiner Windschutscheibe kleben das man mit dem Hänger 100 fahren darf gibt es irgendwie dazu. ISt halt relevant sollte man geblitzt werden und man in der Annhame ist man darf nur 80 fahren mit dem Hänger anstatt 100.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 30.05.2007, 21:32
Beitrag #10


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Zitat (Iceage @ 30.05.2007, 22:24) *
... ferner sollte man dann noch einen Aufkleber mit Zulassungsplakette hinter seiner Windschutscheibe kleben das man mit dem Hänger 100 fahren darf gibt es irgendwie dazu...

Die kleinen Aufkleber für die Windschutzscheibe gibt es nicht mehr. Die waren früher mal erforderlich, als es die "100er"-Genehmigung nur nach Einzelabnahme des Gespanns gab. Inzwischen ist das Zulassungs-Procedere aber STARK vereinfacht worden.

Doc


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Nebukad
Beitrag 30.05.2007, 21:33
Beitrag #11


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Zitat (Iceage @ 30.05.2007, 22:24) *
ferner sollte man dann noch einen Aufkleber mit Zulassungsplakette hinter seiner Windschutscheibe kleben das man mit dem Hänger 100 fahren darf gibt es irgendwie dazu. ISt halt relevant sollte man geblitzt werden und man in der Annhame ist man darf nur 80 fahren mit dem Hänger anstatt 100.


Das ist falsch. Der Aufkleber ist nicht mehr Pflicht, seit dem es die Zugfahrzeugbindung nicht mehr gibt.
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JTH
Beitrag 31.05.2007, 06:21
Beitrag #12


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Richtig, der Frontaufkleber stammt noch aus der abnahmepflichtigen Zeit. Jetzt ist der Fahrer selbst dafür verantwortlich, daß die (für den Laien ewas undurchsichtigen) Voraussetzungen eingehalten werden. Lediglich der Anhänger mus plakettiert werden.


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Sachse
Beitrag 31.05.2007, 11:15
Beitrag #13


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Zitat (PKWanhänger @ 30.05.2007, 20:04) *
Hallo Freunde !
Muß ein PKW Anhänger auf der Rückseite ein Schild für die Höchstgeschwindigkeit die man fahren darf haben? So zum Beispiel eine 80 im weißen Kreis mit schwarzem Rand . Muß die Geschwindigkeit dann auch eingehalten werden (80) die da drauf steht, oder ist das nur eine Richtgeschwindigkeit die man fahren kann ?
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Sollte am Anhänger eine Achse verbaut sein, die nicht für Geschwindigkeiten über 80km/h zugelassen ist, dann muß ein Kennzeichnung nach § 58 erfolgen.

Das kommt aber heute nur noch ganz selten vor, es gibt aber noch alte Ausführungen.


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...sing mei Sachse sing....
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JTH
Beitrag 31.05.2007, 15:52
Beitrag #14


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Diese alten Ausführungen sind in ser Tat selten. In den letzeten 15 Jahren Streifendienst kann ich mich an keinen einzigen Fall erinnern think.gif




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arnolt
Beitrag 31.05.2007, 16:41
Beitrag #15


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Sind nicht seit 1989 alle Anhänger mit einer bbH von 100 km/h in den Verkehr gekommen?
(Außer den Ausnahmen, die diese Regel sicher bestätigen.)


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Alles wird gut.

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