Punkteberechnung, Wieviele Punkte Wann? |
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Punkteberechnung, Wieviele Punkte Wann? |
30.05.2007, 15:52
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 30.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32298 |
Hier nun die Daten von einem interessanten Fall: Wann hat der Betreffende wieviele Punkte? Wieviele Punkte hat er heute? Tattag Rechtskraft Punkte Tilgung 07.04.00 08.07.00 3 08.07.05 10.02.02 16.04.02 1 16.04.07 22.03.02 07.05.02 3 07.05.07 27.01.03 15.04.03 4 --- 25.09.03: Verwarnung (1. Stufe) mit 11 P. 19.08.03 05.03.04 4 (keine Maßnahme, da Tattag vor Verwarnung) 29.06.04 03.09.04 1 10.02.05 14.07.05 3 25.02.05 04.04.06 3 12.03.05 28.05.05 1 02.09.05 22.03.06 1 --- 03.07.06: Anordnung AS (2. Stufe) 17 P. (reduziert) 17.03.06 19.07.06 3 --- 20.10.06: Aufbauseminarteilnahme 24.10.06 22.03.07 1 --- 09.02.07: Verkehrspsychologische Beratung (Vorlage: 26.02.07) Das KBA hat übrigens 24 Punkte gespeichert. |
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30.05.2007, 16:42
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Ich versuche es mal: zunächst Punkteberechnung nach dem Tattagsprinzip:
Tattag Rechtskraft Punkte Tilgung 07.04.00 08.07.00 3 08.07.05 3 10.02.02 16.04.02 1 16.04.07 jetzt +1=4 22.03.02 07.05.02 3 07.05.07 jetzt +3=7 27.01.03 15.04.03 4 jetzt +4=11 --- 25.09.03: Verwarnung (1. Stufe) mit 11 P. 19.08.03 05.03.04 4 (keine Maßnahme, da Tattag vor Verwarnung) +4=15 Punktereduktion - 2 auf 13 29.06.04 03.09.04 1 jetzt +1=14 10.02.05 14.07.05 3 jetzt +3=17 25.02.05 04.04.06 3 keine neuen Punkte, da noch keine Maßnahme Stufe 2 12.03.05 28.05.05 1 keine neuen Punkte, da noch keine Maßnahme Stufe 2 02.09.05 22.03.06 1 keine neuen Punkte, da noch keine Maßnahme Stufe 2 08.07.05 keine Tilgung, da noch Überhang von nicht berücksichtigten Punkten???? --- 03.07.06: Anordnung AS (2. Stufe) 17 P. (reduziert)weiterhin 17 Punkte 17.03.06 19.07.06 3 keine neuen Punkte, da am Tattag keine Maßnahme Stufe 2 --- 20.10.06: Aufbauseminarteilnahme 24.10.06 22.03.07 1 jetzt +1=18 Punkte --- 09.02.07: Verkehrspsychologische Beratung (Vorlage: 26.02.07)keine Punktereduktion, da Stand nicht mehr unter 18 Punkten 16.04.07 Tilgung von 3 Punkten = 15 ??? 07.05.07 Tilgung von 1 Punkt = 14 ???Punkte Nach einem Beschluss des OVG Münster bleibt eine Punktereduktion aufgrund einer nicht durchgeführten Maßnahme auch erhalten, wenn es zu Punktetilgungen kommt. Es erscheint mir aber fraglich, ob das auch anzuwenden ist, wenn es vor Ergreifen einer überfälligen Maßnahme bereits zu einer Punktetilgung kommt. Der Beitrag wurde von Uwe W bearbeitet: 30.05.2007, 17:06 -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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30.05.2007, 17:02
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Dann versuch ich es noch einmal mit dem Rechtskraftprinzip, Punktestand also ab Rechtskraft der Entscheidung
Tattag Rechtskraft Punkte Tilgung 07.04.00 08.07.00 3 08.07.05 jetzt 3 10.02.02 16.04.02 1 16.04.07 jetzt + 1 = 4 22.03.02 07.05.02 3 07.05.07 jetzt + 3 = 7 27.01.03 15.04.03 4 jetzt + 4 = 11 --- 25.09.03: Verwarnung (1. Stufe) mit 11 P. 19.08.03 05.03.04 4 jetzt + 4 = 15 29.06.04 03.09.04 1 jetzt + 1 = 16 08.07.05 Tilgung von 3 Punkten: 13 Punkte 10.02.05 14.07.05 3 jetzt + 3 = 16, 12.03.05 28.05.05 1 jetzt + 1 = 17 25.02.05 04.04.06 3 jetzt keine neuen Punkte, da noch keine 2. Stufe 02.09.05 22.03.06 1 keine neuen Punkte, da noch keine 2. Stufe --- 03.07.06: Anordnung AS (2. Stufe) 17 P. (reduziert) 17.03.06 19.07.06 3 jetzt + 3 = 20 --- 20.10.06: Aufbauseminarteilnahme --- 09.02.07: Verkehrspsychologische Beratung (Vorlage: 26.02.07) keine Punkereduktion, da Stand schon mindestens 18 Punkte 24.10.06 22.03.07 1 jetzt + 1 = 21 16.04.07 Tilgung - 1 = 20 07.05.07 Tilgung - 3 = 17 Da die Punktereduktion wegen nicht durchgeführter Maßnahmen auch nach einer Tilgung erhalten bleibt, liegt der Punktestand auch in diesem Fall zur Zeit unter 18. Der Beitrag wurde von Uwe W bearbeitet: 30.05.2007, 17:10 -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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30.05.2007, 17:02
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10622 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
gelöscht.
-------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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30.05.2007, 17:08
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
gelöscht. Ähm, Du hast mich aber darauf hingewiesen, dass es die Reduktion wegen der verkehrspsychologischen Beratung nur gibt, wenn der Stand noch unter 18 Punkten liegt. Danke! Ich hab deshalb meine obigen Postings mal korrigiert. Außerdem hab ich die Reihenfolge noch mal editiert, da die Ereignisse im Ausgangsposting nicht nach Rechtskraft geordnet waren. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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30.05.2007, 17:15
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10622 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Ah ja.
Eine Frage noch: Ist es tatsächlich so, dass nach der Reduzierung auf 17 bei der späteren Tilgung alter Einträge auch die Punktzahl entsprechend sinkt? Bezieht sich also diese Reduzierung somit konkret auf die neusten Punkte? Edit: Ups, auch das hast du ja schon beantwortet. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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30.05.2007, 17:29
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Nach einem Beschluss des OVG Münster bleibt eine Punktereduktion aufgrund einer nicht durchgeführten Maßnahme auch erhalten, wenn es zu Punktetilgungen kommt. Es erscheint mir aber fraglich, ob das auch anzuwenden ist, wenn es vor Ergreifen einer überfälligen Maßnahme bereits zu einer Punktetilgung kommt. Das ist im Ergebnis aber egal, wenn man das Tattagsprinzip anwendet: wenn man für die Tilgung der ersten drei Punkte aus 2000 eine Reduktion um 3 Punkte durchführt, dann wird das Konto durch weitere vor der Anordnung des Aufbauseminars begangene Verstöße wieder auf 17 Punkte aufgefüllt. Bei Anwendung des Rechtskraftprinzips stellt sich diese Frage nicht. Beim Rechtskraftprinzip muss man sich aber fragen, ob Punkte berücksichtigt werden können, bei denen der Tattag vor Anordung des Aufbauseminars lag und die Rechtskraft vor Ableisten des Aufbauseminars eingetreten ist. Der folgende Fall lag da ein wenig anders:OVG Lüneburg 12 ME 810/02 vom 21.01.03 29.11.00 Zustellung der Anordnung eines Aufbauseminars wegen Erreichen von 14 Punkten (hier bereits 17 Punkte) 12.12.00 weiterer Verkehrsverstoß 27.08.01 Beendigung des Aufbauseminars 02.05.02 Rechtskraft der Ahndung des Verstoßes vom 12.12.00 (3 Punkte zusätzlich) 09.10.02 sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis ----------------------------------- Hier die zitierte Entscheidung des OVG Münster 16 B 2710/04 Beschluss vom 17.06.05 (Quelle: Fahrerlaubnisrecht.de) Die Punktereduktion nach StVG § 4 (5) Satz 1 (werden Maßnahmen nicht rechtzeitig ergriffen, so wird der Punktestand auf 13 bzw. 17 Punkte reduziert) hat zeitlich unbeschränkte Wirkung. D.h. bei späteren Tilgungen und neuen Punkten geht man jeweils von 13 bzw. 17 Punkten aus. Man kann sich natürlich fragen, ob diese Entscheidung auch in anderen Bundesländern angewandt wird: das OVG Münster geht ja mittlerweile vom Rechtskraftprinzip aus, während die Behörde im vorliegenden Fall das Tattagsprinzip anwendet. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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30.05.2007, 17:35
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10622 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Danke.
Und wie sieht das nun aus: Es waren ja nach beiden Modellen zeitweise 18 Punkte vorhanden, was sich aber kurz danach durch Tilgungen reduziert. Ist davon auszugehen, dass die FEB bei 18 reagiert und die FE entzogen hat? Oder kann man davon ausgehen, dass - falls die FEB nicht sofort reagiert hat - der Entzug nun unterbleibt? -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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30.05.2007, 17:43
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
OVG Münster 16 B 1093/05 Beschluss vom 24.05.06
Für die Rechtmäßigkeit eines Führerscheinentzugs nach § 4 STVG kommt es auf die Überschreitung des Punktestandes bei der Bekanntgabe der Entzugsentscheidung an; eine Punktereduktion bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides ist unschädlich. D.h. wenn die Behörde den Entzugsbescheid nicht schnell genug verschickt, dann kann der ehemalige Stand von über 18 Punkten dem Betroffenen nicht mehr entgegengehalten werden. Bei Punkten aus Straftaten ergibt sich das aus dem StVG: ist eine Straftat in Flensburg getilgt, so kann sie führerscheinrechtlich nicht mehr verwendet werden. Es wird aber aus dem Sinn und Zweck des Verkehrszentralregisters und der Tilgungsvorschriften geschlossen, dass das auch für OWi's gilt. Dass eine Punktereduktion bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides keine Rolle spielt, scheint übereinstimmende Meinung aller OVG's zu sein. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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30.05.2007, 18:03
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10622 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Danke, komplexes Thema.
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30.05.2007, 18:06
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Ja, ich bin mir auch immer total unsicher, ob ich alle Gesichtspunkte bei meinen Überlegungen berücksichtigt habe.
Mal schauen, ob Mr. T noch einen Fehler findet. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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30.05.2007, 21:43
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Mal schauen, ob Mr. T noch einen Fehler findet. Ich habe gesucht und gefunden : 17.03.06 19.07.06 3 jetzt + 3 = 20 --- 20.10.06: Aufbauseminarteilnahme --- 09.02.07: Verkehrspsychologische Beratung (Vorlage: 26.02.07) keine Punkereduktion, da Stand schon mindestens 18 Punkte 24.10.06 22.03.07 1 jetzt + 1 = 21 16.04.07 Tilgung - 1 = 20 07.05.07 Tilgung - 3 = 17 Da die Punktereduktion wegen nicht durchgeführter Maßnahmen auch nach einer Tilgung erhalten bleibt, liegt der Punktestand auch in diesem Fall zur Zeit unter 18. M. E. führt die VPB zu einem Punkterabatt, da die Tat vom 17. 03.06 den Punktestand nicht erhöht. Dies ergibt sich aus folgender Passage des Beschlusses des OVG Münster: Zitat Vielmehr kann (und muss) dem Einwand durch eine entsprechende Auslegung von § 4 Abs. 3 und 5 StVG Rechnung getragen werden, indem im Wege einer teleologi-schen Reduktion in den geschilderten Fallkonstellationen ausnahmsweise das Tattagsprinzip anzuwenden ist, sodass es hier entscheidend darauf ankommt, dass die von der Fahrerlaubnisbehörde nach § 4 Abs. 3 StVG zu treffenden Maßnahmen den Betroffenen erreichen und er sein Verhalten entsprechend ausrichten kann, bevor er einen Verkehrsverstoß begangen hat, mit dem er auf Grund der Punktebewertung die nächste Stufe des Maßnahmekatalogs erreicht.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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30.05.2007, 22:40
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10622 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Das würde aber bedeuten, wenn man ohnehin schon 17 Punkte hat, dann hat man bis zur Teilnahme am Aufbauseminar sozusagen den "Jagdschein".
-------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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30.05.2007, 22:50
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Seh ich auch so.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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31.05.2007, 09:41
Beitrag
#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 30.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32298 |
Ich halte das Tattagsprinzip und bzgl. der Tilgung die sog. "Neuberechnungsmethode" für richtig.
Danach sieht die Berechnung so aus: Tattag Rechtskraft Punkte Punkestand 07.04.00 08.07.00 3 - 3 10.02.02 16.04.02 1 - 4 22.03.02 07.05.02 3 - 7 27.01.03 15.04.03 4 - 11 19.08.03 05.03.04 4 - 13 (15) --- 25.09.03: Verwarnung (1. Stufe) - 13 29.06.04 03.09.04 1 - 14 (16) 10.02.05 14.07.05 3 - 17 (19) 25.02.05 04.04.06 3 - 17 (22) 12.03.05 28.05.05 1 - 17 (23) Tilgung 3 Punkte - 17 (20) (bleiben jedoch unberücksichtigt, da insg. immer noch mehr als 17 Punkte) 02.09.05 22.03.06 1 - 17 (21) 17.03.06 19.07.06 3 - 17 (24) --- 03.07.06: Anordnung AS (2. Stufe) - 17 --- 20.10.06: Aufbauseminarteilnahme - 17 24.10.06 22.03.07 1 - 18 (25) --- 09.02.07: Verkehrspsych. Beratung - 18 (kein Puntkeabzug) 16.04.07: Tilgung 1 Punkt - 18 (24) 07.05.07: Tilgung 3 Punkte - 18 (21) Begründung: Es steht nirgendwo, dass die Punkte getilgt werden, sondern es werden nach § 29 StVG die "Eintragungen" getilgt! Anschließend erfolgt dann eine Neuberechnung ohne die getilgten Eintragungen. Am 15.04.08 würde er auf 17 Punkte zurück fallen (falls nix mehr dabei kommt und die FSST nicht vorher entzogen hat). Fazit 1: Das Punktesystem bedarf dringend einer kompletten Neubearbeitung. Fazit 2: Der Punktestand, den das KBA mitteilt, ist auf jeden Fall falsch, daher verstehe ich nicht, wieso immer wieder behauptet wird, man könne beim KBA seinen Punktestand erfragen? |
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31.05.2007, 10:12
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10622 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Das mit der Neuberechnung nach einer Tilgung entbehrt nicht einer gewissen Logik. Denn nach Überliegefrist werden die Eintragungen komplett gelöscht, somit ist auch der Tilgungsabzug nicht mehr nachzuvollziehen.
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31.05.2007, 10:40
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ich halte das Tattagsprinzip und bzgl. der Tilgung die sog. "Neuberechnungsmethode" für richtig. Dann muss ja nur noch die Verwaltungsgerichtsbarkeit überzeugt werden. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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31.05.2007, 14:41
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
So, dann mach ich mal aufgrund des Einwandes von Mr. T eine Neuberechnung bei der Berechnung nach dem Rechtskraftprinzip:
17.03.06 19.07.06 3 weiterhin 17 , da Tattag vor Beendigung des Aufbauseminars --- 20.10.06: Aufbauseminarteilnahme --- 09.02.07: Verkehrspsychologische Beratung (Vorlage: 26.02.07) jetzt -2 =15 24.10.06 22.03.07 1 jetzt + 1 = 16 16.04.07 Tilgung - 1 = 15 07.05.07 Tilgung - 3 = 12 Die Neuberechnungsmethode (siehe Posting von @MBL) nach der Tilgung hat natürlich etwas für sich, wie @GM ja schon ausgeführt hat; die Punkte in der Überliegefrist werden übrigens nur dem Betroffenen mitgeteilt, also nicht der Behörde, sofern sie nicht aufgrund eines vor der Tilgung begangenen Verstoßes noch reaktiviert werden). -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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31.05.2007, 23:00
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Dass eine Punktereduktion bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides keine Rolle spielt, scheint übereinstimmende Meinung aller OVG's zu sein. Da muss ich mich korrigieren: es gibt auch OVG's, die das anders sehen: Aufsatz von Volker Kalus auf fahrerlaubnisrecht.de -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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