... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> C1E (Sattelzug)
ts74
Beitrag 30.05.2007, 11:14
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 30.05.2007
Mitglieds-Nr.: 32285



    
 
ich habe den alten 3 er umschreiben lassen und habe nun die Klasse C1E eingetragen (CE 79) wurde nicht eingetragen.

Meine Frage bezieht sich nur auf das fahren mit Sattelzügen. Mal angenommen das Zugfahrzeug hat 7,5 t und eine Nutzlast von 3 t. Der Auflieger hat ein Gesamtgewicht von 7 t. Nach der Berechnung des Zuggesamtgewichtes ergeben sich ja insg. 11,5 t (7,5 + 7 - 3).

In Bezug auf das Gesamtgewicht paßt ja alles wenn die Berechnung wie oben gemacht wird. Kann es aber sein, dass man die zulässigen Gesamtgewichte zusammenrechnen muß ohne die 3 t abziehen zu dürfen und wie sieht es mit der regelung aus, dass der Auflieger nur ein ein zulässiges Gesamtgewicht in Höhe des Leergewichtes des Zugfahrzeuges haben darf (würde ja dann auch nicht passen - es sei denn man zieht die 3 t nutzlast ab).

Es gibt hierzu leider keine eindeutigen Aussagen, wie die Berechnung nun richtig lautet.

Vielen Dank im voraus
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 30.05.2007, 11:21
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Klickst du hier.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ts74
Beitrag 30.05.2007, 12:47
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 30.05.2007
Mitglieds-Nr.: 32285



Diese Regelungen sind mir ja bekannt.

Da ich die Schlüsselnummer 79 nicht habe kann ich also bis 12 t Gesamtgewicht fahren - richtig?

Und nun noch einmal die Frage nach der Berechnung bei Sattelzügen (gilt dort die Berechnung inkl. Abzug der Sattellast oder müssen beide zulässigen Gesamtgewichte zusammengerchnet werden? - das würde ja nicht dem tatsächlichem Zuggesamtgewicht entsprechen!!)

Vielen Dank für die Geduld
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sapperlott
Beitrag 30.05.2007, 14:04
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1312
Beigetreten: 04.04.2006
Wohnort: 48°- 49° N; 8°- 10° E
Mitglieds-Nr.: 18177



Zitat (ts74 @ 30.05.2007, 14:47) *
Und nun noch einmal die Frage nach der Berechnung bei Sattelzügen (gilt dort die Berechnung inkl. Abzug der Sattellast oder müssen beide zulässigen Gesamtgewichte zusammengerchnet werden? - das würde ja nicht dem tatsächlichem Zuggesamtgewicht entsprechen!!)

Die Berechnung gem. § 34 StVZO (Summe der beiden zG`s abzüglich des höheren Wertes, Sattel- oder Aufliegelast) trifft hier nicht zu. wavey.gif

In deinem Fall: Summe der beiden zG´s max. 12 000 kg und zG. Auflieger max. Leermasse Zugm. think.gif Aufliege-, bzw. Sattellast werden hier nicht berücksichtigt.


--------------------
Es grüßt, wie immer sehr freundlich,
Sapperlott

Gottes schönste Gabe: "Der Schwabe".
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 04.06.2007, 09:54
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Von User @Wolfgang Kölle über den Meldebutton erhalten:

Zitat
Auch ich bin von dieser ungeindeutigen C1E-Regelung sehr hart betroffen, weil nämlich die Autobahnpolizei ein Fahrverbot für mein Aufliegergespann verhängt hat. Die Begründung ist selbst für den Leiter meiner zuständigen Führerscheinstelle falsch.
Ich weiß aber folgendes: Bei Sattelzügen errechnet sich das zul. Gesamtgewicht aus der Summe des zul. Gesamtgewichtes der Sattelzugmaschine und des Sattelaufliegers vermindert um den Wert der Sattellast. Das ist die Last, die die Sattelzugmaschine trägt.

Jedenfalls hat nach dieser Formel mein Aufliegergespann (Bootstransporter) eine zul. Gesamtgewicht von 11,3 Tonnen, was auch nicht strittig ist. Die Begründung für das Fahrverbot lautet, mit dem CE 79 (Bestandsschutz aus altem 3er), den ich auch habe, dürfe man nur Sattelzüge bis 7,5 Tonnen fahren. Was auch richtig ist.

Wie in dem Beitrag von Rolf Tjardes Alter "3er" und Sattelkraftfahrzeuge meiner Ansicht nach richtig ausgeführt ist, dürfen mit der Klasse C1E, die ich bei der Umschreibung auch bekommen habe, Sattelkraftfahrzeuge bis 12 Tonnen gefahren werden.

Der Leiter meiner Führerscheinstelle ist nicht in der Lage mir dies zu bestätigen, obwohl ich ihm die in dem Beitrag von Rolf Tjardes genannte Quelle (Heft der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ......). Argument: Was irgendwo im Internet steht, ist für mich kein Gesetz.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Rolf Tjardes sich bei mir meldet, weil ich stehe echt auf dem Schlauch.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.06.2007, 15:48
Beitrag #6





Guests






@Wolfgang Kölle:
Zitat
Ich weiß aber folgendes: Bei Sattelzügen errechnet sich das zul. Gesamtgewicht aus der Summe des zul. Gesamtgewichtes der Sattelzugmaschine und des Sattelaufliegers vermindert um den Wert der Sattellast. Das ist die Last, die die Sattelzugmaschine trägt.

Diese Methode der Berechung gilt allerdings nicht fahrerlaubnisrechtlich. Mit der Klasse C1E dürfen Sattelkraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 12 t gefahren werden. Die Berechnung erfolgt durch "zul. Gesamtmasse Sattelzugmaschine plus zul. Gesamtmasse Sattelauflieger". Sattel- oder Auflieglast werden nicht abgezogen, siehe auch den obigen Beitrag von Sapperlott.

Nachfolgend noch eine entsprechende Anfrage des baden-württembergischen Fahrlehrerverbandes und die Antwort des baden-württembergischen Innenministeriums:

Frage:
"Dürfen Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse C1E Sattelkraftfahrzeuge führen? Ist dies von einer bestimmten Sattel- oder Aufliegelast abhängig? Das Innenministerium Baden-Württemberg hat jetzt mit Erlass geklärt, dass die Fahrerlaubnis Klasse C1E zum Führen von Sattelkraftfahrzeugen berechtigt, solange die Bestimmungen des § 6 FeV eingehalten sind. Aufliege- bzw. Sattellast sind demnach für die fahrerlaubnisrechtliche Beurteilung ohne Bedeutung."

Antwort:
"Wir weisen darauf hin, dass sich nach zwingendem Europarecht die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination der Fahrerlaubnisklasse C1E aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger ergibt. Dies bedeutet insbesondere, dass Stütz-, Sattel- und Aufliegelasten - anders als § 34 Abs. 7 StVZO dies vorsieht - nicht in Abzug gebracht werden dürfen.

Um Kenntnisnahme und entsprechende Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten."

Da dein Bootstransporter deinen Angaben zufolge eine zul. Gesamtmasse von 11,3 t hat, nachdem du Satel- oder Aufliegelast abgezogen hast, dürfte die zul. Gesamtmasse im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne deutlich über 12 t liegen, sodass du diese Kombination mit Klasse C1E nicht fahren darfst. Wenn dir die Polizei da nur die Weiterfahrt untersagt hat und keine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gestellt hat, dann hättest du noch Glück im Unglück gehabt ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 05.06.2007, 09:54
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Nächste Nachricht von @Wolfgang Kölle:

Zitat
Für mich wird die Geschichte immer verworrener. Dass der C1E für mein Gespann nicht taugt, sehe ich ein, wenn die Berechnung des zulässigen Gesamtgewichtes nach StVZO und Führerscheinrecht eine andere ist, also nach Führerscheinrecht die Sattellast nicht abgezogen werden kann.

Vom Fahrlehrerverband Baden-Württemberg habe ich auf Anfrage eine Mail bekommen, dass ich mit dem
CE 79 (C1E > 12.000 kg; L <=3), den ich habe, mein Gespann mit Sattelzugmaschine 7,49 Tonnen, 3 Achsen auch mit zGM größer 12 Tonnen fahren dürfe. Auf einem Merkblatt meiner Führerscheinstelle steht, dass der oben beschriebene Führerschein bei Sattelzügen auf 7,5 Tonnen beschränkt ist. Ein Merkblatt ist ja auch nur von Menschen gemacht, ein Vorsitzender eines Fahrlehrerverbandes ist auch nur ein Mensch, wer hat recht?


@Wolfgang Kölle, bei deiner nächsten Antwort bitte die Schaltfläche "antworten" und nicht die Schaltfläche "melden" betätigen, Danke. rolleyes.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 05.06.2007, 10:00
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Siehe in Anlage 9 FeV:
Zitat
(C1E > 12000 kg, L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wolfgang Kölle
Beitrag 06.06.2007, 11:38
Beitrag #9


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 02.06.2007
Mitglieds-Nr.: 32425



Ergänzung: Jetzt hat auch der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg herausgefunden, dass es für den CE(79) (C1E > 12.000 kg; L <= 3) bei Sattelzügen eine Beschränkung auf 7,5 Tonnen zGM gibt.

Den Betreibern und Mitstreitern dieses Forums vielen Dank. Es ist eine tolle Sache die da ehrenamtlich geleistet wird.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.04.2024 - 07:00