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> Zulassung gepanzertes Fahrzeug?
buckdanny
Beitrag 23.05.2007, 20:14
Beitrag #1


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Hallo

ist es möglich dieses Fahrzeug in D-Land zuzulassen.

habe im Hinterkopf einen § der solche Fahrzeuge verhindern sollte, finde aber nichts mehr dazu.

whitham


gruss christof
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arnolt
Beitrag 23.05.2007, 20:28
Beitrag #2


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§19 StVZO
...
(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.
...


--------------------
Alles wird gut.

[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT]
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buckdanny
Beitrag 23.05.2007, 20:35
Beitrag #3


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Danke

man sollte alles lesen, nicht nur Überschriften.
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ccfuchs
Beitrag 23.05.2007, 21:04
Beitrag #4


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Zitat
Zulassung gepanzertes Fahrzeug?

selbstverständlich kein Problem. Welche Sicherheitsklasse darfs denn sein? Wenn du gerne eine gepanzerte Limo fährst und das nötige Kleingeld hast. bei ernsthaften sicherheitsbedenken würde ich aber zum heli raten.
Hast Du Bin Laden verpfiffen?

Oder meinst Du ein ehemaliges Militärfahrzeug. dann gilt obiges,...
Oh ich sehe gerade den Link.
wenn entmilitarisiert kannst du es mit einer TÜV einzelabnahme versuchen. Ich glaube nicht dass eine BE für private nutzung in De vorliegt (wozu auch ist doch ein englisches fahrzeug, oder?)


--------------------
Diskutiere nie mit einem Idioten - der Zuhörer könnte den Unterschied nicht erkennen.
(Murphy s law)
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Gast_WolfPlo2_*
Beitrag 15.07.2007, 09:41
Beitrag #5





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(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.

Könnte es sein, daß das ein Werttransporter ist ?
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Hoheneicherstation
Beitrag 15.07.2007, 10:29
Beitrag #6


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Hallo

Sorry "wolfplo" war schneller.


Ich schlage vor: Wenn das Fahrzeug noch nicht in Deutschland zugelassen war,

eine Einzelabnahme beim TüV und das Fahrzeug als "so.Kfz gepanzerter Werttransporter" zulassen ! wink.gif
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