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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 95 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32044 ![]() |
ist es möglich dieses Fahrzeug in D-Land zuzulassen. habe im Hinterkopf einen § der solche Fahrzeuge verhindern sollte, finde aber nichts mehr dazu. whitham gruss christof |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 721 Beigetreten: 01.05.2006 Wohnort: Schleswig-Holstein / Rendsburg Mitglieds-Nr.: 18951 ![]() |
§19 StVZO
... (2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden. ... -------------------- Alles wird gut.
[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT] |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 95 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32044 ![]() |
Danke
man sollte alles lesen, nicht nur Überschriften. |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 525 Beigetreten: 08.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29366 ![]() |
Zitat Zulassung gepanzertes Fahrzeug? selbstverständlich kein Problem. Welche Sicherheitsklasse darfs denn sein? Wenn du gerne eine gepanzerte Limo fährst und das nötige Kleingeld hast. bei ernsthaften sicherheitsbedenken würde ich aber zum heli raten. Hast Du Bin Laden verpfiffen? Oder meinst Du ein ehemaliges Militärfahrzeug. dann gilt obiges,... Oh ich sehe gerade den Link. wenn entmilitarisiert kannst du es mit einer TÜV einzelabnahme versuchen. Ich glaube nicht dass eine BE für private nutzung in De vorliegt (wozu auch ist doch ein englisches fahrzeug, oder?) -------------------- Diskutiere nie mit einem Idioten - der Zuhörer könnte den Unterschied nicht erkennen.
(Murphy s law) |
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Gast_WolfPlo2_* |
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Beitrag
#5
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Guests ![]() |
(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.
Könnte es sein, daß das ein Werttransporter ist ? |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7170 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Hallo
Sorry "wolfplo" war schneller. Ich schlage vor: Wenn das Fahrzeug noch nicht in Deutschland zugelassen war, eine Einzelabnahme beim TüV und das Fahrzeug als "so.Kfz gepanzerter Werttransporter" zulassen ! ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 16:27 |