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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 12.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31611 ![]() |
Fahrzeug mittels "Deichsel" mitgeführt gesehen. Hauptsächlich Amerikaner bzw. Engländer praktizieren das selbstverständlich. Das mitgeführte Fahrzeug rollt auf den eigenen Rädern einfach hinterher.Wenn das bei uns auch möglich wäre, könnte man sich einen Trailer sparen.Wer kann mir da weiterhelfen? Man hört so allerhand, aber nichts greifbares. |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1312 Beigetreten: 04.04.2006 Wohnort: 48°- 49° N; 8°- 10° E Mitglieds-Nr.: 18177 ![]() |
IMHO ein klarer Fall für:
§ 33 StVZO Schleppen von Fahrzeugen B. (Fahrzeuge) III. (Bau- und Betriebsvorschriften) 2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger) (1) Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen. (2) Werden Ausnahmen nach Absatz 1 genehmigt, so gelten folgende Sondervorschriften: 1. Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen. Dabei muss das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden, die die beim Betrieb des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Satz 2 gilt nicht, wenn die beiden Fahrzeuge durch eine Einrichtung verbunden sind, die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet, und die Anhängelast nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch in keinem Fall mehr als 750 kg beträgt. 2. Das geschleppte Fahrzeug unterliegt nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren. 3. Das geschleppte Fahrzeug bildet mit dem ziehenden Fahrzeug keinen Zug im Sinne des § 32. 4. Bezüglich der §§ 41, 53, 54, 55 und 56 gilt das geschleppte Fahrzeug als Kraftfahrzeug. 5. § 43 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden. 6. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange mitgeführt werden. 7. Die für die Verwendung als Kraftfahrzeug vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen dürfen am geschleppten Fahrzeug angebracht sein. Soweit sie für Anhänger nicht vorgeschrieben sind, brauchen sie nicht betriebsfertig zu sein. -------------------- Es grüßt, wie immer sehr freundlich,
Sapperlott Gottes schönste Gabe: "Der Schwabe". |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 ![]() |
das ist in D-Land nicht möglich - für die Ausländischen Fahrzeuge gelten aber diese Vorschriften nciht.
Gruss Kami -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1672 Beigetreten: 29.09.2005 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 13347 ![]() |
Und wie funktioniert sowas technisch gesehen?
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 2587 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11102 ![]() |
Wo bleibt der Vorteil des Wohnmobiles?
1. Sehr große Wohnmobile haben eine Garage für Roller oder Fahrräder, bis zum Sport-Smart schon gesehen. 2. durch den gezogegenden oder getrailerten PKW hinten dran bleibt der einzige Womo-Vorteil auf der Strecke, Spielzeuge wie Pferde, Segelboote, Segelflugzeuge mitnehmen zu können. 2. Wenn mit Anhäner ohne Sportspielzeug fahren, dann einen Wohnwagen, abkuppeln, PKW allein verfügbar. Und Wohnahänger in der 1800kg-Klasse bieten schon enorm viel Wohnkomfort. Und für Fernreisende die ihr Schneckenhaus dabei haben wollen und dabei recht flott unterwegs sein: PKW-Kombi-Diesel der Golf-, Passat-, Berlingo-Größe und dazu einne Reisewagen wie Eriba-Troll, 100km/h, um 7l Verbrauch.....genügend schmal und wendig für alle Straßen. |
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Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 12.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31611 ![]() |
Der Vorteil eines Wohnmobils : auf ca. 10.000 ausgewiesenen Stellplätzen in Europa
für 1-3 Tage gesichert übernachten zu können und ohne Buchung eines Campingplatzes sehr flexibel auf Land-Leute-Wetter zu reagieren. Wenn man aber im Winter für ca. 3 Monate in Spanien oder Marroko überwintert, ist es durchaus üblich dies auf einem Campingplatz zu tun. Hier wird der Nutzen eines mitgeführten Kleinwagens schnell klar, zumal die Straßen und speziell die kleineren Orte nur mit einem PKW zu bereisen sind. besten Dank für eure Beiträge |
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4318 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Und wie funktioniert sowas technisch gesehen? Hallo, bei diesem sog. "A-Frame" wird tatsächlich der gezogene PKW in einen Anhänger "verwandelt". Es gibt sogar A-Frames, die dergestalt mit der Bremsanlage des PKW gekoppelt werden, dass diese wie bei einer Auflaufbremse wirkt, der PKW also als gebremster Anhänger durchgeht. Dafür sind natürlich Umbauten am PKW nötig. Wirklich legal sind diese Teile allerdings nur in den USA. Hier in Europa wurden sie gelegentlich in Großbritannien zugelassen, aber selbst dort sind sie mittlerweile sehr umstritten. Wenn allerdings ein britischer Wohnmobilfahrer es geschafft hat, sich so ein Teil nach britischem Recht genehmigen zu lassen, dann darf er damit in der gesamten EU herumfahren. MfG Gerhard -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.07.2025 - 03:56 |