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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 145 Beigetreten: 09.05.2007 Wohnort: südl. Nürnberg Mitglieds-Nr.: 31519 ![]() |
Ich fahre seit etwa 7 Jahren eine Gold Wing mit einem Anhänger. Der Anhänger hat eine Achse und ist zweispurig. Er hat eine Betriebserlaubnis und ist mit Wiederholungskennzeichen versehen. Beleuchtung, Blinker, Rückstrahler alles ist gem. StVZO i.O. In FRankreich, Spanien, Griechenland, Türkei also fast ganz Europa kann ich auf der BAB 130 km/h fahren. Nur in der BRD habe ich immer wieder Probleme. Die Autobahn ![]() In Bayern schmunzelt die ![]() In den neuen Bundesländern kümmert sich keiner um die Geschwindigkeit. So jetzt die Frage: Wer kann schlüssig Auskunft über über die zul. Geschwindigkeit meines Gefährts auf der BAB geben. Nochmal, technisch ist alles i.O., wenns keiner sieht fahren ich auch mal 180 und der läuft wie ein Strich hinterher. |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 260 Beigetreten: 20.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10529 ![]() |
60 Km/h
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 2587 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11102 ![]() |
Vor dem Kauf daran denken.
Vmax. mit Anhänger hätte aber ein Thema der Fahrschulausbildung für Feuerstühle sein müssen. bissiger Kommentar: Goldwing mit Anhänger: Die Nachteile des Motorrades ( Wetterabhängikeit, Sturzgefahr, Stauprobleme ) erfolgreich kombiniert mit den Nachteilen des PKW ( Platzbedarf zum Parken usw. ) P.S. Nicht allgemein gegen Feurstühle, konzentriert mit einer leicheten Enduro italienische Passtraßen der Adamello-Gruppe, Apenin oder in den Seealpen Frankreichs, auch die Dörfer des Masiv-Central oder Aquitaniens nicht vergessen, geniessen ist bestimmt etwas erfreuliches. |
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Gast_Georg_g_* |
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#4
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Die Autobahn ![]() Die Aussage ist falsch, sofern die bbH (Eintrag im Fahrzeugschein) der Gold Wing und des Anhängers jeweils größer sind als 60 km/h. Das dürfte ja wohl der Fall sein. Es wird immer wieder die erforderliche bbH von mehr als 60 km/h mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h verwechselt. Du darfst also auf jeden Fall auf die Autobahn, dort aber nicht schneller als 60 km/h fahren. |
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Gast_Uwe K._* |
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#5
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Gast_space-rocker_* |
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Beitrag
#6
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Und mit 60 km/h über die Autobahn ist natürlich eine ganz tolle Sache.
![]() Ich würde mir da überlegen, ob ich nicht auf den Anhänger verzichten könnte. |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
In ..., Spanien, ... also fast ganz Europa kann ich auf der BAB 130 km/h fahren. Vorsicht! Die Spanier mögen das vielleicht dulden, aber bis vor etwa zwei Jahren durfte man dort überhaupt keinen Hänger ans Motorrad machen. Auf Druck der EU darf man nun, aber eingeschränkt: So zB nur bei besten Wetterverhältnissen, tagsüber und eben kaum 130.Das lieber nochmal nachfragen bei Hängerfreaks. @Kolbenfeder: Du verallgemeinerst etwas arg. Es gibt nicht nur Einachs-, sondern auch Einspuranhänger, und die Teile fahren sich als ob sie nicht da wären. > 200 auf der Rennstrecke (leer oder beladen) wurden schon erfolgreich getestet - keine negativen Auswirkungen. und beim Parken stellst das Ding halt nebendran, dann braucht man immer noch nicht mehr Platz als ein Smart. Das Fahrhandling ist dagegen um Längen besser. Ich würde eher sagen: Das Platzangebot des Smart auf sinnvolle Weise aufgeteilt, mit einem super Fahrwerk versehen und damit Spass ohne Ende. Will man es so auch fahren dürfen, geht nichts an der Zulassung als Gesamtfahrzeug mit Knickverbindung vorbei, dann kann man überall frei düsen. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 145 Beigetreten: 09.05.2007 Wohnort: südl. Nürnberg Mitglieds-Nr.: 31519 ![]() |
Leute, Ihr seid Klasse. Gute Kommentare und fundierte Hinweise. Prima.
Noch als Hinweis. Ich komme eben aus Spanien mit meinem Gespann und fahre im Jahr etwa 18t Km. Kein Smart wird einen guten Osborn (den mit dem Stier) aufwiegen und da ist nämlich viel PLatz im Hänger ![]() Die 60km/h bei uns sind eh' fast nicht drinn, da dich sonst die Tracker auffressen. Also mitschwimmen ist angesagt und immer 1 1/2 Augen im Rückspiegel. Für Kolbenfeder: Ein Einspuranhänger hat sich nicht bewährt, da der zu sehr aufschwimmt und sehr unruhig läuft. Freundliche Grüße Biker 1 ![]() |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Aber aufgepasst: Krad mit Anhänger (= Kfz mit Anh.) bei 16km/h zu viel plus 3km/h Toleranz = gemessen 79 km/h = 40€ / 1 Punkt
![]() -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1672 Beigetreten: 29.09.2005 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 13347 ![]() |
Wie läuft das eigendlich im Überholverbot?
Motorrad mit "normalen" Anhänger = mehrspurig, Überholverbot gilt? Motorrad mit "Einspur" Anhänger = Einspurig, darf auch bei Überholverbot überholt werden (auch mit nem LKW?) Gruß Jan |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#11
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Wie läuft das eigendlich im Überholverbot? Motorrad mit "normalen" Anhänger = mehrspurig, Überholverbot gilt? Motorrad mit "Einspur" Anhänger = Einspurig, darf auch bei Überholverbot überholt werden (auch mit nem LKW?) Gruß Jan Beim Verkehrszeichen "Überholverbot" kommt es nur darauf an, ob das Kraftfahrzeug (also das ziehende Fahrzeug) ein- oder mehrspurig ist. Ein Anhänger bleibt da unberücksichtigt. Ein Motorrad mit Anhänger darf also beim VZ "Überholverbot" dennoch überholt werden. Anders ist es beim Motorrad mit Beiwagen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 02.05.2025 - 12:05 |