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> Abbiegen bei versetzter Kreuzung, Wer hat Vorfahrt?
eltoroxxxx
Beitrag 06.05.2007, 14:29
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Guten Tag zusammen!

Ich bin Fahrlehrer und in meiner letzten B-Prüfung kam es zu folgender Situation. Mein Fahrschüler (grünes Auto) sollte nach rechts abbiegen. Er hielt zunächst an und lies den blauen PKW, der sich auf der Vorfahrtsstraße befand, durch. Da an dieser Stelle eine Steigung ist, dauerte es noch einige Sekunden bis er angefahren war. Mittlerweile kam der rote PKW (der schneller anfuhr) von vorne angefahren und befand sich an der gleichen Position wie der zuvor blaue PKW.
Da mein Fahrschüler dies zu spät bemerkte griff ich ein, um einen Unfall zu vermeiden und mein Fahrschüler fiel durch die Prüfung. Egal wie die Vorfahrtslage war, er war berechtigt durchgefallen, da es ohne meinen Eingriff zu einem Unfall gekomen wäre.

Es begann eine kleine Diskussion zwischen dem Prüfer und mir, ob nun ein Vorfahrtsfehler von rot vorlag oder nicht.

Wer hatte rechtlich gesehen in diesem Moment Vorfahrt?"
Wir? Also, der grüne PKW, da wir Rechtsbbieger waren?
oder
Der Andere rote Pkw, da er sich schon auf der Vorfahrtsstraße befand und das Abbiegen seinerseits schon abgeschlossen war?

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petichen
Beitrag 06.05.2007, 14:37
Beitrag #2


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Vorfahrt hatte
Zitat
der rote Pkw, da er sich schon auf der Vorfahrtsstraße befand und das Abbiegen seinerseits schon abgeschlossen war?


yes.gif
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eltoroxxxx
Beitrag 06.05.2007, 14:49
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
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Der Meinung war ich auch! Aber er sagte, dann wäre hier die Vorfahrtslage vom Tempo des Anfahrens abhängig und das könne nicht richtig sein.
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TychoGold
Beitrag 06.05.2007, 16:13
Beitrag #4


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Nächste interessante Frage wäre, wie weit die zwei Straßen voneinander entfernt sein müssen, dass es sich nicht mehr um eine Kreuzung handelt.
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Achim
Beitrag 06.05.2007, 16:17
Beitrag #5


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Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Fraglich ist bei diesen Situationen nämlich immer, ob es sich um eine oder um zwei Einmündungen handelt. Nicht relevant ist die Tatsache, ob sich das andere Fahrzeug schon auf der Vorfahrtsstraße befindet oder nicht. Hierzu gibt es aufgrund der unterschiedlichen Ortsmerkmale auch keine eindeutige Rechtsprechung. Da hilft in der Praxis wirklich nur § 1 StVO.


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blue0711
Beitrag 06.05.2007, 17:52
Beitrag #6


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Ich würde grundsätzlich zwei Einmündungen annehmen, wenn keine durchgehende Strecke vorliegt und die Einmündungen nicht genau gegenüber liegen.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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