Abbiegen bei versetzter Kreuzung, Wer hat Vorfahrt? |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Abbiegen bei versetzter Kreuzung, Wer hat Vorfahrt? |
06.05.2007, 14:29
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 06.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31385 |
Ich bin Fahrlehrer und in meiner letzten B-Prüfung kam es zu folgender Situation. Mein Fahrschüler (grünes Auto) sollte nach rechts abbiegen. Er hielt zunächst an und lies den blauen PKW, der sich auf der Vorfahrtsstraße befand, durch. Da an dieser Stelle eine Steigung ist, dauerte es noch einige Sekunden bis er angefahren war. Mittlerweile kam der rote PKW (der schneller anfuhr) von vorne angefahren und befand sich an der gleichen Position wie der zuvor blaue PKW. Da mein Fahrschüler dies zu spät bemerkte griff ich ein, um einen Unfall zu vermeiden und mein Fahrschüler fiel durch die Prüfung. Egal wie die Vorfahrtslage war, er war berechtigt durchgefallen, da es ohne meinen Eingriff zu einem Unfall gekomen wäre. Es begann eine kleine Diskussion zwischen dem Prüfer und mir, ob nun ein Vorfahrtsfehler von rot vorlag oder nicht. Wer hatte rechtlich gesehen in diesem Moment Vorfahrt?" Wir? Also, der grüne PKW, da wir Rechtsbbieger waren? oder Der Andere rote Pkw, da er sich schon auf der Vorfahrtsstraße befand und das Abbiegen seinerseits schon abgeschlossen war? |
||||
|
|||||
|
06.05.2007, 14:37
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1044 Beigetreten: 14.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25263 |
Vorfahrt hatte
Zitat der rote Pkw, da er sich schon auf der Vorfahrtsstraße befand und das Abbiegen seinerseits schon abgeschlossen war? |
|
|
06.05.2007, 14:49
Beitrag
#3
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 06.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31385 |
Der Meinung war ich auch! Aber er sagte, dann wäre hier die Vorfahrtslage vom Tempo des Anfahrens abhängig und das könne nicht richtig sein.
|
|
|
06.05.2007, 16:13
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2299 Beigetreten: 26.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15627 |
Nächste interessante Frage wäre, wie weit die zwei Straßen voneinander entfernt sein müssen, dass es sich nicht mehr um eine Kreuzung handelt.
|
|
|
06.05.2007, 16:17
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Fraglich ist bei diesen Situationen nämlich immer, ob es sich um eine oder um zwei Einmündungen handelt. Nicht relevant ist die Tatsache, ob sich das andere Fahrzeug schon auf der Vorfahrtsstraße befindet oder nicht. Hierzu gibt es aufgrund der unterschiedlichen Ortsmerkmale auch keine eindeutige Rechtsprechung. Da hilft in der Praxis wirklich nur § 1 StVO.
-------------------- |
|
|
06.05.2007, 17:52
Beitrag
#6
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Ich würde grundsätzlich zwei Einmündungen annehmen, wenn keine durchgehende Strecke vorliegt und die Einmündungen nicht genau gegenüber liegen.
Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.04.2024 - 10:56 |