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> ungarischer Führerschein
marton
Beitrag 01.05.2007, 19:11
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 01.05.2007
Mitglieds-Nr.: 31224



    
 
Hallo!

Seit 2 Jahren habe ich einen ungarischen führerschein (gültig in deutschland)

das problem ist, dass das der letzte war, der noch für gültig befunden wird. Wenn ich nun meinen führerschein für motorrad in ungarn machen lasse, ist der gültig?


ich persönlich bin ungarischer staatsbürger und wohne hier in deutschland seit über 10 jahren....

der führerschein fürs auto ist laut polizei gültig....habe da gefragt.



freue mich auf eure antwort!
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mirko1
Beitrag 02.05.2007, 12:24
Beitrag #2


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warum sollte die Erweiterung Klasse A nicht gültig sein?

Klar ist der gültig.
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Tortenjan
Beitrag 02.05.2007, 13:50
Beitrag #3


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Eigentlich durften die ungarn keine FE ausstellen, da aufgrund der 185-Tage-Regelung nicht zuständig. Falls sie es aber doch tun, wäre der ist zwar erstmal gültig, sollte die FEB in D aber dahinter kommen könnte sie die Ungarn auffordern sie wieder einzuziehen.


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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bdi77652
Beitrag 02.05.2007, 13:56
Beitrag #4


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
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Mitglieds-Nr.: 29101



Hallo,

habe seit Nov. 06 einen ungarischen EU Führerschein. Bei 3 Kontrollen durch die Polizei keine Probleme.

Bei der Erweiterung um die Klasse A gibst Du den alten FS ab und bekommst einen neuen EU FS im Kartenformat. Zwingend Notwendig ist natürlich ein Wohnsitz in Ungarn mit den dazugehörigen Wohnungskarte.
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marton
Beitrag 02.05.2007, 21:17
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 01.05.2007
Mitglieds-Nr.: 31224



Da ich ungarisch bin und eine ungarische wohnsitzkrte habe, ist alles ok bei mir. wie gesagt, ich habe bei der polizei gefragt wegen FS und war ok...nur diese erweiterung wollt ich wissen


habe jetzt wieder gefragt...alles ok


die antwort war: "wieso sollte das nicht erlaubt sein?"

also danke für euere antworten =)
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 02.05.2007, 22:16
Beitrag #6





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Nicht jeder Polizist ist im Fahrerlaubnisrecht so sattelfest, dass er da eine genaue Auskunft geben kann. Und unverbindlich bleibt eine solche Auskunft sowieso.

Du schreibst, dass du seit 10 Jahren in Deutschland wohnst, andererseits aber eine ungarische Wohnsitzkarte hast. Wo ist denn nun dein Erstwohnsitz? Wenn der in D ist, dann hätte dir die ungarische Behörde weder vor 2 Jahren die Klasse B, noch jetzt die Klasse A erteilen dürfen. Da sie es aber nun mal entgegen der 185-Tage-Regelung gemacht hat, hast du nun einen ungarischen Führerschein mit den Klassen A und B und der ist dann eben auch in D gültig, sofern hier nicht irgendwelche unausgeräumten Eignungszweifel (z.B. wegen Alkohol) bestehen.

Insofern: Gute Fahrt! wavey.gif
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