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> Vorfahrt, Gilt die Vorfahrt auch für den kreuzenden überholenden Verkehr?
Herbert K.
Beitrag 27.04.2007, 23:52
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hi,

da ich in letzter Zeit wiederholt in ziemlich gefährliche Situationen im Straßenverkehr gekommen bin, fange ich an meine Verhaltensweisen zu bezweifeln.
Heute hat es sich hier ereignet.
Ich erkläre zunächst die örtlichen Gegebenheiten.
Die "Ortsumgehung Würding" ist die Vorfahrtsstraße. Vor jeder Kreuzung auf 80km/h begrenzt. An allen kreuzenden Straßen stehen Stopschilder. Speziell geht es um die Kreuzung "Tränkeweg" und "Ortsumgehung Würding". Wenn man den "Tränkeweg" von links fährt kann man die letzten 30m vor dem Stopschild die "Ortsumgehung Würding" nach unten(rechts) nicht einsehen, erst kurz vor der Haltelinie hat man wieder genügend Sicht. Nach oben(links) kann man Sie dagegen sehr gut einsehen.
Ich bin die "Ortsumgehung Würding" von unten gefahren. Wegen meinem Parkplatz fahre ich erst bei der "Thaler Straße" nach Würding ein. Kurz vor der Kreuzung "Tränkeweg" und "Ortsumgehung Würding" war vor mir ein Mofa. Von links, auf dem "Tränkeweg" kam ein Taxi an die Kreuzung. Ich habe das Mofa überholt, war nur noch halb auf der Gegenfahrbahn als das Taxi, ohne an der Haltelinie stehen zu bleiben, nach unten(rechts) abbog und nun direkt auf mich zufuhr. Nur durch ein hartes Ausweichmanöver konnte ich einen Zusammenstoß vermeiden.

Ich persönlich bin der Meinung, dass der Taxifahrer hätte stehen bleiben und mir Vorfahrt geben müssen.

Ich weiß allerdings auch dass ich ein schlechter Autofahrer bin, (zwei mal bei der praktischen Prüfung durchgefallen) daher halte ich mich auch immer an die Geschwindigkeitsbeschränkungen und alle anderen Regeln der StVZO nach bestem Wissen und Gewissen. Da die Theorie schon ein paar Jahre her ist, zweifle ich ein bißchen.
Daher die Fragen:
A. Hätte ich vor dieser Kreuzung nicht überholen dürfen, obwohl es kein Überholverbot gibt?
B. Hatte ich keine Vorfahrt weil ich auf der Gegenfahrbahn war?

MfG Herbert
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GM_
Beitrag 27.04.2007, 23:56
Beitrag #2


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Du bist erst mal schon im Recht, die Vorfahrt gilt für die gesamte Fahrbahn.

Allerdings wird das oftmals nicht richtig beachtet, insofern empfiehlt es sich, im Bereich von Einmündungen zumindest im Zweifel nicht zu überholen.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Tortenjan
Beitrag 27.04.2007, 23:58
Beitrag #3


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A)Was ist mit durchgezogenen Linien?
B) Selbstverständlich hast du Vorfahrt. Das Stoppschild gilt für beide Richtungen.


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Eichbaum
Beitrag 28.04.2007, 00:45
Beitrag #4


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Korrekt! Was viele nicht wissen oder wissen wollen: die Vorfahrt gilt auf der gesamten Straßenbreite! Es sei denn, eine durchgezogene Linie verbietet das Überfahren auf die Gegenspur!

Einschränkung: siehst du den "Einbieger" aber schon an der Einmündung stehen, so solltest du ein ausweichen auf die Gegenspur vermeiden.

Wobei ich auch schon ein Erlebnis hatte: Ich auf Vorfahrsstraße, schon neben den rechts geparkten Fahrzeugen, als sich ein Fahrzeug aus einer Seitenstraße von links näherte (frei Sicht, Fahrzeug noch ca. 60 m vor Einmündung). Dieser hatte freie Sicht nach Links. Da von dort nichts kam wollte er ohne anzuhalten nach rechts in meine Richtung abbiegen. Durch mein Hupen und Bremsen (ich ahnte das Verhalten dieses "Hirnprinzen") wurde ein Unfall vermieden. ER gestikulierte und blubberte noch was vor sich hin, mit Hochrotem Kopf, da ich nur meinen Kopf schüttelte...

Wer schützt uns aber vor solchen Führerscheinversagern???


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Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Tortenjan
Beitrag 28.04.2007, 02:42
Beitrag #5


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Zitat (Eichbaum @ 28.04.2007, 01:45) *
Was viele nicht wissen oder wissen wollen: die Vorfahrt gilt auf der gesamten Straßenbreite! Es sei denn, eine durchgezogene Linie verbietet das Überfahren auf die Gegenspur!

Selbst dann gilt das Stoppschild! Der vorfahrtberechtigte Überhohler hat dann aber auch gleich eine OWI und evtl. haftungstechnisch eine Telschuld am Hacken.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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JTH
Beitrag 28.04.2007, 06:38
Beitrag #6


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Der Vorfahrtspflichtige hat die Vorfahrt des gesamten auf der vorfahrtsberechtigten Straße fahrenden Verkehrs zu beachten, auch in dem Fall, daß dieser sich falsch verhält.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 28.04.2007, 07:08
Beitrag #7





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Zitat (Eichbaum @ 28.04.2007, 01:45) *
Wer schützt uns aber vor solchen Führerscheinversagern???
Eigentlich der Fahrlehrer. Ich persönlich schule so, dass ich dem Fahrschüler sage, dass er in Kreuzungsbereichen nicht überholen soll und dass er keine Fahrstreifenwechsel in diesen sensiblen Bereichen macht. wavey.gif
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Icke aus Berlin
Beitrag 28.04.2007, 08:38
Beitrag #8


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Zitat (Uwe K. @ 28.04.2007, 08:08) *
Eigentlich der Fahrlehrer. Ich persönlich schule so, dass ich dem Fahrschüler sage, dass er in Kreuzungsbereichen nicht überholen soll und dass er keine Fahrstreifenwechsel in diesen sensiblen Bereichen macht. wavey.gif


So habe ich es auch gelernt thumbup.gif !


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Nur wer nicht Auto fährt, macht keine Fehler!

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MrMurphy
Beitrag 28.04.2007, 08:39
Beitrag #9


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Hallo,

Zitat
Der Vorfahrtspflichtige hat die Vorfahrt des gesamten auf der vorfahrtsberechtigten Straße fahrenden Verkehrs zu beachten, auch in dem Fall, daß dieser sich falsch verhält.


Umgekehrt muss man aber auch mit typischen Fehlern anderer rechnen und sich entsprechend vorsichtig verhalten. Im Gesetz nennt sich das dann "unklare Verkehrslage". Und ein typischer Fehler beim Abbiegen nach rechs ist halt, das sich der Wartepflichtige seinerseits nur nach links orientiert und einfach davon ausgeht, das "seine" Fahrspur nach rechts nicht vom Gegenverkehr in Anspruch genommen wird.

Zitat
A. Hätte ich vor dieser Kreuzung nicht überholen dürfen, obwohl es kein Überholverbot gibt?


Auch wenn die unfähigen Autofahrer jetzt gleich wieder in Tränen ausbrechen: An der Kreuzung gab es zu dem Zeitpunkt deines Vorbeifahrens ein Überholverbot:

Zitat
§35 StVO - (3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage....


Durch die Kreuzung selbst entstand kein Überholverbot. Jedoch durch das sich nähernde Taxi. Außerdem biegen grade Zweiradfahrer häufig ohne Zeichen zu geben ab, damit hättest du also auch bei dem sowieso schon langsamen Mofa rechnen müssen. Hier gab es also gleich mehrere Punkte, die die unklare Verkehrslage verursachten.

Es kommt halt immer wieder vor, das Wartepflichtige nicht damit rechnen, das an Kreuzungen überholt wird. Sie sehen nur das erste sich nähernde Fahrzeug, können vor dem noch problemlos abbiegen bzw. kommen überhaupt nicht mit dem in Konflikt und rechnen nicht damit, das ihnen plötzlich auf "ihrer" Spur jemand entgegenkommt.

Sofern man sich demnach einer Kreuzung als Vorfahrtberechtigter hinter anderen Fahrzeugen nähert und erkennen kann, das sich ein Wartepflichtiger auch der Kreuzung nähert und in die eigene Fahrrichtung abbiegen könnte und / oder nicht klar ist, wie der Vorfahrende sich verhält muss man auf das Überholen verzichten.

Das ist eine typische Unfallsituation, bei der beide Unfallteilnehmer Fehler gemacht haben und deshalb zur Veranwortung gezogen werden würden.

Gruss

MrMurphy
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Icke aus Berlin
Beitrag 28.04.2007, 08:49
Beitrag #10


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Im Groben hast du Recht @MrMurphy. Aber man muss schon darauf vertrauen können, dass einem ein wartepflichtiger VT die Vorfahrt gewährt.

Ansonsten müsstest du, auch wenn die LZA grün zeigt, an jeder Kreuzung vorsorglich anhalten und das ist nicht Sinn und Zweck der Sache.


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 28.04.2007, 12:18
Beitrag #11





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Zitat (Icke aus Berlin @ 28.04.2007, 09:49) *
Ansonsten müsstest du, auch wenn die LZA grün zeigt, an jeder Kreuzung vorsorglich anhalten.......
Hast Du dir das mittlerweile abgewöhnt, Icke think.gif laugh2.gif

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Klatze
Beitrag 28.04.2007, 12:42
Beitrag #12


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Zitat (Eichbaum @ 28.04.2007, 01:45) *
Wobei ich auch schon ein Erlebnis hatte: Ich auf Vorfahrsstraße, schon neben den rechts geparkten Fahrzeugen, als sich ein Fahrzeug aus einer Seitenstraße von links näherte (frei Sicht, Fahrzeug noch ca. 60 m vor Einmündung). Dieser hatte freie Sicht nach Links. Da von dort nichts kam wollte er ohne anzuhalten nach rechts in meine Richtung abbiegen. Durch mein Hupen und Bremsen (ich ahnte das Verhalten dieses "Hirnprinzen") wurde ein Unfall vermieden. ER gestikulierte und blubberte noch was vor sich hin, mit Hochrotem Kopf, da ich nur meinen Kopf schüttelte...


Diese Situation erlebe ich in der Zufahrt zu unserer Firma fast täglich.... wenn es zur verbalen Konversation kommt, zitiere ich meistens meinen Fahrlehrer. Ist zwar schon länger her, aber er umschrieb es treffend:
"Und wenn ich auf dem Dach liegend rückwärts hier entlangrutschen würde, hätte ich trotzdem noch Vorfahrt!"

wavey.gif


Klatze


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MrMurphy
Beitrag 28.04.2007, 12:52
Beitrag #13


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Hallo

Zitat
Aber man muss schon darauf vertrauen können, dass einem ein wartepflichtiger VT die Vorfahrt gewährt.


Aber nur, solange man selbst auf der rechten Fahrbahnseite bleibt.

Viele Autofahrer wissen ja gar nicht (oder sind schlicht und einfach damit überfordert) das ihnen auf der vorfahrtberechtigen Strasse Fahrzeuge auf "ihrer" Fahrbahnseite entgegenkommen können, zumal häufig auch durchgezogene Linien das verbieten. Die haben einfach noch nicht erlebt, dass ihnen beim Abbiegen plötzlich auf ihrer Fahrbahnseite jemand entgegenkommt und sind auf solche Gefahr deshalb überhaupt nicht geeicht.

Von daher muss man grundsätzlich damit rechnen, das es in solchen Situationen beim Überholen zu Problemen kommen kann und damit eine "unklare Verkehrslage" vorliegt. Wenn man das nicht ausschliessen kann darf man halt nicht überholen.

Und wie schon geschrieben muss man zudem damit rechnen, das der vor einem Fahrende vielleicht abbiegen will. Um zu erkennen, dass die Deutschen ziemlich blinkfaul sind muss man nur einmal quer durch eine beliebige Stadt fahren. Wenn man meint, seinen Vordermann überholen zu müssen, muss der ja bereits relativ langsam unterwegs sein und das sind häufig Leute, die sich dort nicht auskennen und dann unberechenbar einfach abbiegen. Das ist also ein zusätzlicher Grund dort nicht zu überholen.

Zitat
Und wenn ich auf dem Dach liegend rückwärts hier entlangrutschen würde, hätte ich trotzdem noch Vorfahrt!


Das passt nur überhaupt nicht, weil er damit sicher nicht das Überholen im Kreuzugsbereich meinte, wenn sich erkennbar Wartepflichtige der Kreuzung nähern, die meinen, abbiegen zu können.

Gruss

MrMurphy
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Eichbaum
Beitrag 29.04.2007, 00:18
Beitrag #14


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Zitat (Uwe K. @ 28.04.2007, 09:08) *
Zitat (Eichbaum @ 28.04.2007, 01:45) *

Wer schützt uns aber vor solchen Führerscheinversagern???
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In Kreuzungsbereichen absolut nachvollziehbar! Aber hierbei ging es um die eine Einmündung einer Wohnstraße! Selbst beim nach rechts Einfahren aus einer Grundstücksausfahrt gucken viele nur nach links! Sollen wir also innerorts jedem Radfahrer ewig hinterherzockeln?? Dann bricht der Verkehr in den Städten aber schnell zusammen!

Außerorts gibt es dies schon als Prüfungsfrage: beim rechts Abbiegen auch nach rechts schauen. Wäre innerorts aber noch wichtiger!

Sieht man allerdings einen Einmündenden stehe, sollte man auf ein Überholmanöver verzichten! Oft ist es aber so, dass einfach nach rechts abgebogen wird - ohne zu halten!

Im Übrigen schützt Unwissenheit nicht vor Strarfe @McMurphy! Und wenn einige Autofahrer deiner Meinung nach damit überfordert sind, so sollten diese ihren Führerschein abgeben!

Selbst du wirst evtl. einmal in so eine Lage kommen: überholst einen Radfahrer und aus einer Seitenstraße, welche du vorher als solche gar nicht erkannt hast, biegt einer ohne vorher anzuhalten ein und es scheppert - klar, du nimmst die alleinige Schuld gleich auf dich, gell...


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Beitrag 29.04.2007, 08:40
Beitrag #15


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hey...
erstmal nen bisschen mehr Selbstvertrauen... Fahren lernt man doch eh erst nach der Fahrschule....
also wenn ich dich richtig verstanden habe dann hattest du auf jeden Fall Vorfahrt, denn Vorfahrt gilt über die gesamte Fahrbahnbreite. Jedoch würde ich trotzdem empfehlen an Kreuzungen nicht zu überholen, weil es immer wieder Deppen gibt, die nur nach links und nicht nach rechts gucken.
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MagicMichael
Beitrag 29.04.2007, 10:29
Beitrag #16


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Wie schon die anderen schrieben, hattest du Vorfahrt und der andere war wartepflichtig.
Zu beachten ist aber auch
Zitat
StVO §5 (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. [..]

Aus meiner Laiensicht bedeutet dies, daß sobald der Wartepflichtige auf die Vorfahrtstraße eingebogen ist,
kein Überholvorgang mehr wegen §5 (2) begonnen werden darf, da der vormals Wartepflichtige nun Gegenverkehr ist. Bei einem zuvor begonnenen Überholvorgang hingegen entfalten aber die gewöhnlichen Vorfahrtsregeln ihre Wirkung.
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Klatze
Beitrag 29.04.2007, 12:08
Beitrag #17


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Zitat (MrMurphy @ 28.04.2007, 13:52) *
Zitat
Und wenn ich auf dem Dach liegend rückwärts hier entlangrutschen würde, hätte ich trotzdem noch Vorfahrt!


Das passt nur überhaupt nicht, weil er damit sicher nicht das Überholen im Kreuzugsbereich meinte, wenn sich erkennbar Wartepflichtige der Kreuzung nähern, die meinen, abbiegen zu können.


Das Zitat passt hier schon, weil es verdeutlicht, dass man auf der Vorfahrtsstrasse eben auch bevorrechtigt ist, egal ob man auf der rechten Spur, der linken Spur, vorwärts, rückwärts oder sonstwie unterwegs ist. Anstelle des Mofafahrers hätte es sich hier auch um ein stehendes Hindernis wie ein parkendes Fahrzeug, eine Straßenbaustelle oder ähnliches handeln können. Soll man hinter diesem Hindernis stehenbleiben, nur, weil in dem Bereich der Gegenspur, den man nutzen muß, eine Einmündung ist? Wohl kaum! Selbst wenn dort ein Fahrzeug einbiegen möchte, ist die Verkehrslage imho nicht wirklich unklar, weil man sich ganz klar auf der bevorrechtigten Strasse befindet. Zivilrechtlich mag das nach einem Crash zu Diskussionen führen, verkersrechtlich erscheint es mir recht eindeutig!

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Klatze


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Eichbaum
Beitrag 29.04.2007, 21:45
Beitrag #18


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Klatze sprach auch genau das an, was ich vergaß zu erwähnen: Das Vorbeifahren an geparkten Fahrzeugen! Soll ich da etwa erst vorher anhalten, aussteigen und gucken, ob einer aus der Seitenstraße kommt? laugh2.gif

Genauso Irre: ich fahre an geparkten Fahrzeugen vorbei, plötzlich schert 30 m weiter vorne ein vorher parkendes Fahrzeug unvermittelt mir entgegenkommend ein! Das manche dabei noch nicht einmal den Blinker setzen, bzw. sogar gegen die Fahrtrichtung geparkt hatten ranting.gif , lass ich mal außen vor.

Allerdings erübrigt sich dabei auch die "Vorfahrt auf der ganzen Straßenbreite" denn der fließende Verkehr hat immer Vorrang vor aus dem Ruhenden einfahrenden!


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 28.03.2024 - 09:58